MobilityHub Handwerk NRW; präsentiert Positionspapier zur Zukunft der Mobilität in Nordrhein-Westfalen; Praxisimpuls für SUMP-Prozesse in Kommunen NRW konkret

MobilityHub Handwerk NRW; präsentiert Positionspapier zur Zukunft der Mobilität in Nordrhein-Westfalen; Praxisimpuls für SUMP-Prozesse in Kommunen NRW konkret Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. ...

August 9, 2026

MobilityHub Handwerk NRW Kurzfilm Mobilitätsplanung NRW; Handwerks-Perspektive auf NRW-Mobilität

MobilityHub Handwerk NRW Kurzfilm Mobilitätsplanung NRW; Handwerks-Perspektive auf NRW-Mobilität Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. MobilityHub Handwerk NRW: Positionspapier Handwerk und Zukunft der Mobilität ...

August 8, 2026

Kuehne+Nagel recognised at the 54th Prêmio Exportação RS in Porto Alegre, Brazil; Reinforces commitment to innovative logistics solutions.

Kuehne+Nagel recognised at the 54th Prêmio Exportação RS in Porto Alegre, Brazil; Reinforces commitment to innovative logistics solutions. Kuehne+Nagel recognised at the 54th Prêmio Exportação RS in Brazil Porto Alegre, Brazil, 07 August 2026 | 17:31 Europe Kuehne+Nagel recognised at the 54th Prêmio Exportação RS in Brazil Companies from across Rio Grande do Sul gathered in Porto Alegre for the 54th edition of the Prêmio Exportação RS . This award recognises organisations contributing to the region’s international trade and export development. During the ceremony, Kuehne+Nagel was among the companies honoured for its contribution to global commerce and logistics. “This recognition reflects the dedication of our people and the trust our customers place in us every day. It reinforces our commitment to delivering innovative logistics solutions that help businesses grow and succeed in an increasingly interconnected world,” said Adriana Martins, National Manager for Brazil at Kuehne+Nagel. ...

August 8, 2026

DSV and BI Norwegian Business School partner on four-year research project at BI AMOR; funds a PhD student and resources

DSV and BI Norwegian Business School partner on four-year research project at BI AMOR; funds a PhD student and resources New research collaboration for improved solutions in the transport industry | BI New research collaboration for improved solutions in the transport industry DSV and BI Norwegian Business School have partnered on a four-year research project to advance knowledge of efficient and resilient transport solutions. “As the world’s largest logistics operator, we are committed to contributing to better solutions for both the industry and wider society. We hope this collaboration with BI will enhance understanding of both risk and optimisation,” says Øyvind Guldvog, Deputy Managing Director of the Road division at DSV in Norway. ...

August 8, 2026

MobilityHub Handwerk NRW: Positionspapier Handwerk und Zukunft der Mobilität in NRW; Kurzfilm zur Perspektive des Handwerks

MobilityHub Handwerk NRW: Positionspapier Handwerk und Zukunft der Mobilität in NRW; Kurzfilm zur Perspektive des Handwerks Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. ...

August 7, 2026

Movens Solutions GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Cottbus; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Torsten Martini

Movens Solutions GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Cottbus; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Torsten Martini Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 63 IN 181/26 Gericht: Cottbus Name, Vorname / Bezeichnung: Movens Solutions GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 233765 63 IN 181/26 | In dem Verfahren über den Antrag der Movens Solution GmbH, Robert-Guthmann-Str. 14 A, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme, vertreten durch die Geschäftsführer Severino Valentin Banik und Anja Fröhlich - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Movens Solution GmbH, Robert-Guthmann-Str. 14 A, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme, vertreten durch die Geschäftsführer Severino Valentin Banik und Anja Fröhlich Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 233765 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Vermietung von Fahrzeugen, Wohnmobilen und Caravans, die Durchführung von Transportaufträgen bis 3,5 t sowie die Vermittlung von Transportaufträgen jeglicher Art und die gewerbliche Personenbeförderung mit Taxi, Mietwagen und Chauffeurservice. | 1. Das am 24.04.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 05.08.2026 um 16:12 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini Kantstraße 164, 10623 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 28.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 030, EG, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, 03048 Cottbus Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 28.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 030, EG, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, 03048 Cottbus Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Cottbus Gerichtsplatz 2 03046 Cottbus einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Az.: 63 IN 181/26 | Amtsgericht Cottbus Insolvenzgericht Beschluss | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Movens Solution GmbH, Robert-Guthmann-Str. 14 A, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme, vertreten durch die Geschäftsführer Severino Valentin Banik und Anja Fröhlich Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 233765 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Cottbus am 07.08.2026 beschlossen: | Der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 05.08.2026 wird im Tenor wie folgt berichtigt (Berichtigungen jeweils in kursiv und Fettdruck): Ziff. 4 des Beschlusses: Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur bestmöglichen Veräußerung aller immateriellen und materiellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin, mindestens für einen Kaufpreis von 8 TEUR, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehre

August 7, 2026

Siemens Gamesa baut Logistikhalle in Cuxhaven; 17.5k qm Fläche, Mezzanin

Siemens Gamesa baut Logistikhalle in Cuxhaven; 17.5k qm Fläche, Mezzanin Siemens Gamesa investiert weiter in den Standort Cuxhaven - Flaschenpost - Flaschenpost - Aktuelle Nachrichten - Cuxhaven Siemens Gamesa investiert weiter in den Standort Cuxhaven Spatenstich markiert Baubeginn für moderne Logistikhalle im Hafengebiet Siemens Gamesa setzt seinen Wachstumskurs in Cuxhaven fort und investiert erneut in den Ausbau des Unternehmensstandorts. Mit dem symbolischen Spatenstich fiel am Dienstag der offizielle Startschuss für den Bau einer neuen Logistikhalle, die künftig eine zentrale Rolle in den Abläufen des Unternehmens übernehmen wird. ...

August 7, 2026

Swissport and Hainan Airlines partnership at Auckland International Airport, Auckland, New Zealand; first airline customer at Auckland Cargo Centre

Swissport and Hainan Airlines partnership at Auckland International Airport, Auckland, New Zealand; first airline customer at Auckland Cargo Centre Auckland, New Zealand, 31 July 2026 swissport.com Swissport MEDIA RELEASE SWISSPORT STRENGTHENS ASIA-PACIFIC NETWORK WITH NEW HAINAN AIRLINES PARTNERSHIP IN AUCKLAND Swissport, the global leader in aviation services, has launched a new full-service partnership with Hainan Airlines at Auckland International Airport, covering passenger services, ramp handling, cargo operations, load control and aircraft cleaning. The agreement further strengthens Swissport’s integrated ground handling and air cargo network across Asia-Pacific as trade between New Zealand and China continues to grow. The partnership reflects Swissport’s proven operational expertise, strong safety culture and ability to deliver integrated aviation services, reinforcing the confidence its airline customers place in Swissport across the Asia- Pacific region. ...

August 7, 2026

Tekna lager nytt nettverk for samfunnssikkerhet i Norge; Styrker nasjonal beredskap og forsyningssikkerhet

Tekna lager nytt nettverk for samfunnssikkerhet i Norge; Styrker nasjonal beredskap og forsyningssikkerhet Usikre tider: – Norge er særlig sårbare om kritiske funksjoner svikter samtidig Usikre tider: – Norge er særlig sårbare om kritiske funksjoner svikter samtidig Gunn Alice Birkemo, sjefsforsker i forsvarets forskningsinstitutt, håper det nye nettverket kan hjelpe det norske samfunnet med å opprettholde funksjoner under press. Tekna Magasinet Publisert: 6. aug. 2026 TEKST Sondre Tallaksrud FOTO Privat ...

August 7, 2026

Lukas Franc liefert Weizen nach Swissmill, Zürich; 145 Bahnwagen, 1000 t/Tag

Lukas Franc liefert Weizen nach Swissmill, Zürich; 145 Bahnwagen, 1000 t/Tag Es war einmal ein Weizenkorn | fenaco August 2026 Story 5 Minuten Es war einmal ein Weizenkorn Ein Sack Mehl wirkt alltäglich. Doch dahinter stehen ein Jahr Arbeit auf dem Feld und einige Unsicherheiten. Wir begleiten ein Weizenkorn auf seiner Reise durch den Kanton Zürich. Noch bin ich ein Korn unter vielen. Eng sitze ich in der Ähre, oben auf einem Weizenhalm im Zürcher Unterland. Der Wind umstreicht mich, die Sonne brennt, dann ziehen Wolken auf und es regnet. Auf viele Menschen wirken Weizenfelder be­sänf­ti­gend; sie strahlen eine Ruhe aus, die fast meditativ ist. Für den Weizen selbst aber ist das Jahr alles andere als ruhig. Es ist ein Jahr voller Unsicherheiten: Mal ist es zu nass, mal zu trocken, mal reifen wir zu früh, mal zu spät. Für den Landwirt bleibt bis zuletzt die Frage: Wann ist der richtige Moment für die Ernte? ...

August 6, 2026