Liebherr unveils world-first at Steinexpo 2026, Nieder-Ofleiden, Germany; 1,000 m² stand A27

Liebherr unveils world-first at Steinexpo 2026, Nieder-Ofleiden, Germany; 1,000 m² stand A27 steinexpo 2026: Liebherr showcases its expertise in machinery and digital innovations for the extraction industry - Liebherr +41 79 510 60 22 Envoyer une demande de prise de contact steinexpo 2026: Liebherr showcases its expertise in machinery and digital innovations for the extraction industry Eight exhibits, including a world first, and a wide range of technologies on display at the stand, in the live demonstrations and in the technology pavilion ...

August 4, 2026

Liebherr zeigt acht Exponate auf der Steinexpo 2026 in Nieder-Ofleiden, Mitteldeutschland; Weltneuheit vorgestellt.

Liebherr zeigt acht Exponate auf der Steinexpo 2026 in Nieder-Ofleiden, Mitteldeutschland; Weltneuheit vorgestellt. steinexpo 2026: Liebherr zeigt Maschinenkompetenz und digitale Innovationen für die Gewinnungsindustrie - Liebherr +41 79 510 60 22 steinexpo 2026: Liebherr zeigt Maschinenkompetenz und digitale Innovationen für die Gewinnungsindustrie Acht Exponate, darunter eine Weltneuheit, und zahlreiche Technologien auf dem Messestand, in den Live-Shows sowie im Technologie-Pavillon Geländegängiger, robuster Muldenkipper TA 230 Litronic für Einsätze in der Gewinnungsindustrie und wendiger Teleskoplader T 60-9s mit kraftvoller Arbeitshydraulik ...

August 4, 2026

Dr. Dominic Dorfner tritt Amt als Vorstandsvorsitzender der JENOPTIK AG in Jena an; CTO/COO neu geschaffen, strategische Neuausrichtung.

Dr. Dominic Dorfner tritt Amt als Vorstandsvorsitzender der JENOPTIK AG in Jena an; CTO/COO neu geschaffen, strategische Neuausrichtung. Dr. Dominic Dorfner tritt Amt als Vorstandsvorsitzender der JENOPTIK AG an Startseite News Pressemitteilungen Amtsantritt Dr. Dominic Dorfner Dr. Dominic Dorfner tritt Amt als Vorstandsvorsitzender der JENOPTIK AG an Aufsichtsrat beschließt Neuordnung der Vorstandsressorts und schafft neue CTO Dr. Dominic Dorfner hat am 1. August 2026 sein Amt als Vorstandsvorsitzender (CEO) der JENOPTIK AG angetreten. Er führt den Photonik-Konzern gemeinsam mit Dr. Prisca Havranek-Kosicek und Dr. Ralf Kuschnereit. Der Aufsichtsrat hatte Dorfner Ende März 2026 einstimmig für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt. ...

August 4, 2026

SCHOLPP setzt Mobilbaukran MK 140-5.1 am Rosengarten Mannheim ein; 64,2 m Ausladung ermöglicht präzisen Antennenwechsel im Innenraum

SCHOLPP setzt Mobilbaukran MK 140-5.1 am Rosengarten Mannheim ein; 64,2 m Ausladung ermöglicht präzisen Antennenwechsel im Innenraum Mobilbaukran MK 140-5.1 überzeugt bei Antennentausch über den Dächern Mannheims - Liebherr Mobilbaukran MK 140-5.1 überzeugt bei Antennentausch über den Dächern Mannheims SCHOLPP setzt Mobilbaukran bei anspruchsvollem Hub am Rosengarten Mannheim ein Wirtschaftlich und geräuscharm mit Vario Jib-Technologie und elektrischem Kranbetrieb Auf dem Dach eines Anbaus des Congress Center Rosengarten Mannheim hat die SCHOLPP Kran & Transport GmbH mit einem Liebherr-Mobilbaukran MK 140-5.1 eine Mobilfunkanlage ausgetauscht. Der Hub erfolgte bei einer Ausladung von 64,2 Metern. Dank seiner Vario Jib-Technologie und des elektrischen Kranbetriebs erwies sich der Mobilbaukran als wirtschaftliche und zugleich besonders geräuscharme Lösung für den Einsatz im innerstädtischen Umfeld. ...

August 4, 2026

Siltronic AG is the only Western-based wafer manufacturer worldwide; Strengthens Western tech sovereignty amid AI demand

Siltronic AG is the only Western-based wafer manufacturer worldwide; Strengthens Western tech sovereignty amid AI demand © Siltronic AG Investor Relations July 30, 2026 FOUNDATION OF DIGITAL LIFE © Siltronic AG SILTRONIC AT A GLANCE 2 Investor Presentation - July 2026 4,300 employees worldwide 4 world-class production sites Supplier to top semiconductor producers 50+ years of history in silicon technologies 1.35 billion EUR sales in 2025 23.5 percent EBITDA margin in 2025 © Siltronic AG ...

August 4, 2026

Statistisches Bundesamt verzeichnet 23,1 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in Deutschland 2024; Bau- und Abbruchabfälle größter Anteil am Gesamtaufkommen

Statistisches Bundesamt verzeichnet 23,1 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in Deutschland 2024; Bau- und Abbruchabfälle größter Anteil am Gesamtaufkommen Gefährlicher Abfall: Deckel drauf reicht nicht - Osnabrücker Rundschau Gefährlicher Abfall: Deckel drauf reicht nicht Wie man ein Problem beherrschbar machen kann Die Menge klingt gigantisch: 23,1 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle verzeichnet das Statistische Bundesamt (Destatis) in Deutschland für das Jahr 2024. Doch ein Vergleich macht manches erträglich: Das gesamte Abfallaufkommen in Deutschland belief sich im Jahr 2024 auf rund 362,7 Millionen Tonnen – also rund die fünfzehnfache Menge. Trotzdem bleibt viel zu tun – bei gefährlichen wie „normalen“ Abfällen. Zentral wichtig bleibt, dass Abfallwirtschaft nicht gemäß neoliberaler Ideologie privatisiert wird, sondern eine öffentliche Aufgabe bleibt ...

August 4, 2026

EASA issues AD 2026-0158 for Dassault Mystère-Falcon and Fan Jet Falcon aircraft in France; Supersedes prior AD, expands inspections to all parts

EASA issues AD 2026-0158 for Dassault Mystère-Falcon and Fan Jet Falcon aircraft in France; Supersedes prior AD, expands inspections to all parts EASA AD No.: 2026-0158 TE.CAP.00110-012 © European Union Aviation Safety Agency. All rights reserved. ISO9001 Certified. Proprietary document. Copies are not controlled. Confirm revision status through the EASA-Internet/Intranet. An agency of the European Union Page 1 of 4 Airworthiness Directive AD No.: 2026-0158 Issued: 03 August 2026 Note: This Airworthiness Directive (AD) is issued by EASA, acting in accordance with Regulation (EU) 2018/1139 on behalf of the European Union, its Member States and of the European third countries that participate in the activities of EASA under Article 129 of that Regulation. This AD is issued in accordance with Regulation (EU) 748/2012, Part 21.A.3B. In accordance with Regulation (EU) 1321/2014 Annex I Part M.A.301, or Annex Vb Part ML.A.301, as applicable, the continuing airworthiness of an aircraft shall be ensured by accomplishing any applicable ADs. Consequently, no person may operate an aircraft to which an AD applies, except in accordance with the requirements of that AD, unless otherwise specified by the Agency [Regulation (EU) 1321/2014 Annex I Part M.A.303, or Annex Vb Part ML.A.303, as applicable] or agreed with the Authority of the State of Registry [Regulation (EU) 2018/1139, Article 71 exemption]. Design Approval Holder’s Name: DASSAULT AVIATION Type/Model designation(s): Mystère-Falcon and Fan Jet Falcon aeroplanes ...

August 3, 2026

Metallit GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Bielefeld; Insolvenzverwalter benannt: Dr. Yorck Tilman Streitbörger

Metallit GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Bielefeld; Insolvenzverwalter benannt: Dr. Yorck Tilman Streitbörger Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 43 IN 401/26 Gericht: Bielefeld Name, Vorname / Bezeichnung: Metallit GmbH Sitz / Wohnsitz: Bielefeld Register: Bielefeld, HRB 7619 Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 401/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7619 eingetragenen Metallit GmbH, Am Niedermeyers Feld 1, 33719 Bielefeld, früherer Name: Metallit Gesellschaft mit beschränkter Haftung Spezial-Schweißtechnik Fabrikation-Vertrieb-Service, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schwerdt, Breedenstraße 36, 33649 Bielefeld Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Schweiß-Material aller Art und der zu deren Verwendung einzusetzenden Geräte, Maschinen und anderen Vorrichtungen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 10:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 27.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfa ls: - zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), - zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 43 IN 401/26 Bielefeld, 01.08.2026

August 3, 2026

Fraunhofer IKTS researchers OCTInline real-time seal testing in packaging machines Nürtingen; Eight-micrometer defects detected in real time.

Fraunhofer IKTS researchers OCTInline real-time seal testing in packaging machines Nürtingen; Eight-micrometer defects detected in real time. Early Detection of the Smallest Defects Real-time non-destructive testing of film packaging seals Early Detection of the Smallest Defects Research News August 03, 2026 Every year, billions of products are sealed in film packaging. This packaging must be reliably leakproof, especially in regulated sectors such as in the medical and food industry. In the OCTInline project, researchers at the Fraunhofer Institute for Ceramic Technologies and Systems IKTS have developed an innovative testing system. Optical coherence tomography (OCT) can be used to non-destructively detect defects in seals in real time during the packaging process, with a resolution in the micrometer range. ...

August 3, 2026

Meta Motoren- und Energie-Technik GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Aachen; Insolvenzverwalter ernannt Dr. David Benedikt Georg

Meta Motoren- und Energie-Technik GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Aachen; Insolvenzverwalter ernannt Dr. David Benedikt Georg Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 92 IN 103/26 Gericht: Aachen Name, Vorname / Bezeichnung: Meta Motoren- und Energie-Technik GmbH Sitz / Wohnsitz: Herzogenrath Register: Aachen, HRB 5174 Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 103/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5174 eingetragenen Meta Motoren- und Energie-Technik GmbH, Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hui Li, Geschäftszweig: Konzeption, Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Technologien und Produkten als unabhängiges Unternehmen in der Fahrzeug-, Motoren und Energietechnik wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 14:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Benedikt Georg, Augustastr. 11, 52070 Aachen . Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.402 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 92 IN 103/26 Amtsgericht Aachen, 01.08.2026

August 3, 2026