Fraunhofer IPMS and GlobalFoundries FRAM memory integrated in Dresden; enables energy-efficient AI at edge

Fraunhofer IPMS and GlobalFoundries FRAM memory integrated in Dresden; enables energy-efficient AI at edge Ferroelectric Memory—Fast, Energy-Efficient Data Storage Ferroelectric Memory—Fast, Energy-Efficient Data Storage Energy savings, faster calculations and permanent data storage: In collaboration with GlobalFoundries, research scientists at the Fraunhofer Institute for Photonic Microsystems IPMS have developed a novel storage technology that meets precisely these requirements. The team has succeeded in integrating hafnium oxide-based ultra-fast ferroelectric FRAM memory into an existing industrial manufacturing technology. They have been singled out to receive the Stifterverband Science Prize Forschung im Verbund (Joint Research) for their efforts. ...

August 3, 2026

ifo Geschäftsklima Ostdeutschland erreicht 89,1 Punkte im Juli; Plus 1,0 Punkte gegenüber Juni

ifo Geschäftsklima Ostdeutschland erreicht 89,1 Punkte im Juli; Plus 1,0 Punkte gegenüber Juni BFW Newsroom - ifo Geschäftsklima Ostdeutschland: Erwärmung hält im Hochsommer an ifo Geschäftsklima Ostdeutschland: Erwärmung hält im Hochsommer an Der ifo Geschäftsklimaindex Ostdeutschland erwärmte sich im Juli etwas gegenüber dem Vormonat. Das Stimmungsbarometer für die regionale Wirtschaft Ostdeutschlands stieg von 88,1 Punkten im Juni auf 89,1 Punkte im Juli. Die befragten ostdeutschen Unternehmen senkten die Einschätzung ihrer laufenden Geschäfte leicht ab und äußerten sich zugleich spürbar optimistischer hinsichtlich des zukünftigen Geschäftsverlaufs. ...

August 3, 2026

ifo Geschäftsklima Ostdeutschland; Index auf 89,1 Punkte gestiegen

ifo Geschäftsklima Ostdeutschland; Index auf 89,1 Punkte gestiegen BFW Newsroom - ifo Geschäftsklima Ostdeutschland: Erwärmung hält im Hochsommer an ifo Geschäftsklima Ostdeutschland: Erwärmung hält im Hochsommer an Der ifo Geschäftsklimaindex Ostdeutschland erwärmte sich im Juli etwas gegenüber dem Vormonat. Das Stimmungsbarometer für die regionale Wirtschaft Ostdeutschlands stieg von 88,1 Punkten im Juni auf 89,1 Punkte im Juli. Die befragten ostdeutschen Unternehmen senkten die Einschätzung ihrer laufenden Geschäfte leicht ab und äußerten sich zugleich spürbar optimistischer hinsichtlich des zukünftigen Geschäftsverlaufs. ...

August 3, 2026

Burger Technologie GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Bamberg; 01.02.2022 10.00 Uhr

Burger Technologie GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Bamberg; 01.02.2022 10.00 Uhr Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 4 IN 292/21 Gericht: Bamberg Name, Vorname / Bezeichnung: Burger Technologie GmbH Sitz / Wohnsitz: Breitengüßbach Register: Bamberg, HRB 2837 4 IN 292/21 | In dem Verfahren über den Antrag d. Burger Technologie GmbH, Industriering 27, 96149 Breitengüßbach, vertreten durch die Geschäftsführer Burger Gerald, geboren am 03.12.1970, Schreiberstraße 5 I. OG, 96049 Bamberg und Reuter Bernd, geboren am 03.02.1963, Richard-Wagner-Straße 4, 90571 Schwaig Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 2837 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Karmelitenstraße 5-7, 97070 Würzburg, Gz.: 21/000659BE-OZ Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung von anwendungsbezogener Messtechnik, Messanlagen und -geräte, Werzeug- und Formenbau u.a. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2022 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Robert Wartenberg Friedrichstraße 15, 96047 Bamberg Telefon: +49(951)297430 Telefax: +49(951)2974329 Email: bamberg@rechtsanwalt-raab.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.03.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 06.04.2022, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 028, EG, Synagogenplatz 1, Amtsgericht Bamberg Hinweise: Nachfolgende weitere Beschlussfassung ist in der Gläubigerversammlung beabsichtigt: Die freihändige Veräußerung der Grundstücke und Immobilien zum bestmöglichen Preis wird genehmigt, mit der Maßgabe, dass bei dem Verkauf keine Kosten und Risiken für die Masse entstehen. Die Gläubigerversammlung stimmt gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nummer 1 InsO der freihändigen Veräußerung der Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens, auch im Rahmen einer übertragenden Sanierung, gegebenenfalls auch an besonders Interessierte im Sinne des § 162 InsO zu. Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt; wobei die Einstellung des Geschäftsbetriebs in das Ermessen des Insolvenzverwalters gestellt wird. Die Gläubigerversammlung erteilt gemäß § 160 Abs. 1 InsO höchst vorsorglich die Zustimmung, Rechtsstreite zu führen bzw. Vergleiche im Sinne des § 160 Abs. 2 Nummer 3 InsO zu schließen, soweit dies im Laufe der Abwicklung des Insolvenzverfahrens erforderlich wird. Dies gilt insbesondere für eventuelle Anfechtungsstreitigkeiten sowie im Rahmen des Forderungseinzuges. Als Hinterlegungskonto wird das bereits bei der UniCredit Bank-HypoVereinsbank unter IBAN: DE 24 7702 0070 0033 4896 92, BIC: HYVEDEMM411 eingerichtete Sonderkonto gemäß § 149 Abs. 2 InsO genehmigt. Der Insolvenzverwalter hat gegenüber dem Insolvenzgericht in halbjährlichen Abständen zu berichten. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 06.04.2022, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 028, EG, Synagogenplatz 1, Amtsgericht Bamberg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 04.12.2021 beim Insolvenzgericht Bamberg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bamberg Synagogenplatz 1 96047 Bamberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 01.02.2022

August 3, 2026

Rolls-Royce präsentiert neue mtu-Schiffsantriebe und Service auf der SMM 2026; 15 % weniger Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen.

Rolls-Royce präsentiert neue mtu-Schiffsantriebe und Service auf der SMM 2026; 15 % weniger Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen. Effizient und nachhaltig: Rolls-Royce präsentiert neue mtu-Schiffsantriebe und Service auf der SMM 2026 Effizient und nachhaltig: Rolls-Royce präsentiert neue mtu -Schiffsantriebe und Service auf der SMM 2026 Veröffentlicht am 03 August 2026 Bilder [1 Dateien, 433 KB] Rolls-Royce präsentiert auf der SMM 2026 neue standardisierte, drehzahlvariable mtu -Antriebsaggregate der Baureihe 2000 für Arbeitsschiffe. Sie bieten eine branchenführende Leistungsdichte und ermöglichen bis zu 15 % weniger Kraftstoffverbrauch und CO₂-Ausstoß. Die variable Drehzahl passt sich optimal an unterschiedliche Lastprofile an – ideal für Elektro- und Hybridschiffe, die maximale Effizienz und Flexibilität verlangen. JPG, 433 KB ...

August 3, 2026

Schülerinnen und Schüler der Claude-Dornier-Schule, Friedrichshafen nahmen an Projekttagen mit sieben Angeboten teil; Acht Schülerinnen und Schüler setzen Instrumentenlernen fort.

Schülerinnen und Schüler der Claude-Dornier-Schule, Friedrichshafen nahmen an Projekttagen mit sieben Angeboten teil; Acht Schülerinnen und Schüler setzen Instrumentenlernen fort. Projekttage – Vielfalt, die begeistert – Claude Dornier Schule Projekttage – Vielfalt, die begeistert Ob Handwerk, Kunst, Musik, Sport oder Technik: Bei den diesjährigen Projekttagen der Claude-Dornier-Schule konnten Schülerinnen und Schüler in insgesamt sieben spannenden Projekten über den Schulalltag hinausblicken, Neues ausprobieren und eigene Grenzen austesten. Ein Überblick über alle Projekte. ...

August 3, 2026

STC Spinnzwirn GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Chemnitz; Frist zur Anmeldung der Forderungen bis 15.09.2026

STC Spinnzwirn GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Chemnitz; Frist zur Anmeldung der Forderungen bis 15.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 202 IN 1001/26 Gericht: Chemnitz Name, Vorname / Bezeichnung: STC Spinnzwirn GmbH Sitz / Wohnsitz: Chemnitz Register: Chemnitz, HRB 31668 Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 202 IN 1001/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STC Spinnzwirn GmbH, Zwickauer Straße 247, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31668 vertreten durch die Geschäftsführerin Angelika Huemer vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Meier vertreten durch den Geschäftsführer Nico Dürrschmidt Geschäftszweig: Herstellung von Maschinen für bestimmte Wirtschaftszweige, Textil und Bekleidungsherstellung - wurde am 01.08.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim M. E. Voigt-Salus, Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig, Email geschäftlich: joachim.voigt-salus@voigtsalus.de Telefax: 0341 23178222 Telefon geschäftlich: 0341 231780 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 15.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Dienstag, 27.10.2026, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Dienstag, 27.10.2026, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

August 3, 2026

Martin Dulig informiert Kabinettsklausur in Oberwiesenthal über Transformationsprozess der sächsischen Autoindustrie; Zwickau auf EV-Umstieg Sachsen bleibt Autoland

Martin Dulig informiert Kabinettsklausur in Oberwiesenthal über Transformationsprozess der sächsischen Autoindustrie; Zwickau auf EV-Umstieg Sachsen bleibt Autoland Wirtschaftsminister Dulig: »Sachsen wird auch in Zukunft Autoland sein!« Wirtschaftsminister Dulig: »Sachsen wird auch in Zukunft Autoland sein!« 25.01.2020, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Freistaat begleitet Strukturwandel in der Autobranche mit vielfältigen Maßnahmen Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Dulig hat heute auf der Kabinettsklausur in Oberwiesenthal über die Aktivitäten zur Unterstützung des Transformationsprozesses in der sächsischen Automobil- und Automobilzulieferindustrie informiert. »Wir befinden uns bereits mitten in diesem komplexen Prozess – und sind schon ein gutes Stück vorangekommen«, betont Dulig. »Sachsen ist ein dynamisches Automobilland, Sachsen ist Mobilitätsland. Deshalb nehmen wir eine Vorreiterrolle bei diesem triefgreifenden Wandel hin zu neuen Fahrzeugantrieben ein. Die Digitalisierung stellt zusätzliche Anforderungen an die Branche. Diesen Wandel im Wettbewerb unterstützen wir am besten, indem wir die Wachstums- und Transformationskräfte der Beschäftigten und Unternehmen stärken. So kann der Freistaat seinen Vorsprung verteidigen und noch ausbauen, damit Sachsen auch in Zukunft Autoland bleibt!« ...

August 2, 2026

Martin Dulig informiert Kabinettsklausur in Oberwiesenthal über Transformationsprozess der sächsischen Autoindustrie; Zwickau produziert künftig Elektrofahrzeuge.

Martin Dulig informiert Kabinettsklausur in Oberwiesenthal über Transformationsprozess der sächsischen Autoindustrie; Zwickau produziert künftig Elektrofahrzeuge. Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 3 Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Ihr Ansprechpartner Jens Jungmann Durchwahl Telefon +49 351 564 80600 Telefax +49 351 564 80680 presse@smwa.sachsen.de* 25.01.2020 Wirtschaftsminister Dulig: »Sachsen wird auch in Zukunft Autoland sein!« Freistaat begleitet Strukturwandel in der Autobranche mit vielfältigen Maßnahmen Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Dulig hat heute auf der Kabinettsklausur in Oberwiesenthal über die Aktivitäten zur Unterstützung des Transformationsprozesses in der sächsischen Automobil- und Automobilzulieferindustrie informiert. »Wir benden uns bereits mitten in diesem komplexen Prozess – und sind schon ein gutes Stück vorangekommen«, betont Dulig. »Sachsen ist ein dynamisches Automobilland, Sachsen ist Mobilitätsland. Deshalb nehmen wir eine Vorreiterrolle bei diesem triefgreifenden Wandel hin zu neuen Fahrzeugantrieben ein. Die Digitalisierung stellt zusätzliche Anforderungen an die Branche. Diesen Wandel im Wettbewerb unterstützen wir am besten, indem wir die Wachstums- und Transformationskräfte der Beschäftigten und Unternehmen stärken. So kann der Freistaat seinen Vorsprung verteidigen und noch ausbauen, damit Sachsen auch in Zukunft Autoland bleibt!« Die Automobil- und Zulieferindustrie hat für den Freistaat, insbesondere für den südwestsächsischen Raum, eine enorme Bedeutung. Die insgesamt 95.000 Beschäftigten erwirtschaften ein Viertel der sächsischen Industrieproduktion. Durch die Entscheidung von Volkswagen, das Fahrzeugwerk in Zwickau komplett auf die Produktion von Elektrofahrzeugen umzurüsten, nimmt der Freistaat eine Pionierrolle bei der Elektromobilität ein. »Zwickau sendet ein Signal in die Welt aus: Sachsen kann E-Mobility! Unsere traditionsreiche Automobilindustrie erweist sich einmal mehr als Innovationsschmiede und wird zu den Gewinnern der Mobilitätswende gehören«, so Industrieminister Dulig. Um den Strukturwandel erfolgreich zu gestalten, hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) bei der Sächsischen Energieagentur SAENA die Kompetenzstelle »Efziente Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Zu erreichen ab Bahnhof Dresden-Neustadt mit den Straßenbahnlinien 3 und 9, ab Dresden-Hauptbahnhof mit den Linien 3, 7 und 8. Haltestelle Carolaplatz. ...

August 2, 2026

Niederbayern Arbeitslosenquote 3,8% im Juli 2026 in Niederbayern; unter Bundesschnitt

Niederbayern Arbeitslosenquote 3,8% im Juli 2026 in Niederbayern; unter Bundesschnitt Aiwanger: “Niederbayern hält sich wacker - trotz Brüsseler Bürokratieknüppel” Aiwanger: “Niederbayern hält sich wacker - trotz Brüsseler Bürokratieknüppel” LANDSHUT Die Arbeitslosenquote in Niederbayern liegt im Juli bei 3,8 Prozent. Sie bleibt damit unter der bayerischen Arbeitslosenquote von 4,1 Prozent und deutlich unter dem Bundesniveau von 6,4 Prozent. Dazu Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Niederbayern hält sich wacker – trotz Brüsseler Bürokratieknüppel. Unsere Betriebe leisten hervorragende Arbeit. Das zeigen die Zahlen, die leicht unter dem bayerischen und deutlich unter dem Bundesschnitt liegen. Dafür sollten ihnen die Bundesregierung und die EU den roten Teppich ausrollen, statt sie mit ideologischen Vorgaben zu überschütten. Schluss mit dem wirtschaftsfeindlichen Verbrenner-Aus, Schluss mit der CO2-Bepreisung und Schluss mit der einseitigen europäischen Subventionspraxis, für die wir die Zeche zahlen, aber vor allem unsere Nachbarn profitieren. 28 Prozent der Beschäftigten in Niederbayern arbeiten im verarbeitenden Gewerbe. Wenn hier die Rahmenbedingungen nicht endlich geändert werden, gefährdet das diese starke industrielle Basis.“ ...

July 31, 2026