Infineon Technologies Dresden AG & Co. KG beantragt störfallrelevante Änderung von Heizöllagertanks im Modul 4 Dresden Königsbrücker Straße 180; kein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig
Infineon Technologies Dresden AG & Co. KG beantragt störfallrelevante Änderung von Heizöllagertanks im Modul 4 Dresden Königsbrücker Straße 180; kein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig Landeshauptstadt Dresden - Infineon Technologies Dresden AG & Co. KG beantragt die störfallrelevante Änderung von Heizöllagertanks im Modul 4 33] Landeshauptstadt Dresden - Infineon Technologies Dresden AG & Co. KG beantragt die störfallrelevante Änderung von Heizöllagertanks im Modul 4 Gemäß § 23a Absatz 2 Satz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht: Die Infineon Technologies Dresden AG & Co. KG, Königsbrücker Straße 180 in 01099 Dresden, zeigte mit Datum vom 17. Oktober 2025 bei der Landesdirektion Sachsen eine störfallrelevante Änderung von Heizöllagertanks am Standort an. Gemäß § 3 Absatz 5b Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist eine störfallrelevante Errichtung und ein Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer Anlage oder eines Betriebsbereiches eine Errichtung und ein Betrieb einer Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, oder eine Änderung einer Anlage oder eines Betriebsbereiches einschließlich der Änderung eines Lagers, eines Verfahrens oder der Art oder physikalischen Form oder der Mengen der gefährlichen Stoffe im Sinne des Art. 3 Nummer 10 der Richtlinie 2012 ...