za:media GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Mannheim; Stephan Rüdlin als Insolvenzverwalter bestellt

za:media GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Mannheim; Stephan Rüdlin als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 2 IN 1213/26 Gericht: Mannheim Name, Vorname / Bezeichnung: za:media GmbH Sitz / Wohnsitz: Mannheim Register: Mannheim, HRB 712711 2 IN 1213/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. za:media GmbH, Goethestraße 16 A, 68161 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Qamar Zaman Registergericht: Amtsgericht Mannheim Nr.: HRB 712711 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Höher + Kramp, Hessenring 120, 61348 Bad Homburg, Gz.: 43/26-GH Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Online- und Printmagazins namens india!, die digitale und klassische Medien- und Marketingkommunikation und die Organisation von Events, Promotion und Künstlervermittlung. | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11.08.2026 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stephan Rüdlin Friedrichsplatz 15, 68165 Mannheim 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 22.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 03.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 03.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 06.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 11.08.2026

August 14, 2026

ZACKBUM-Autor analysiert Internet-Kommentare in der Deutschschweiz; 2,7 bis 3,3 Millionen jährlich aussortiert

ZACKBUM-Autor analysiert Internet-Kommentare in der Deutschschweiz; 2,7 bis 3,3 Millionen jährlich aussortiert Die Kloake im Internet – Zackbum Der anonyme Kommentator ist eine Pest. Wie jeder, der öffentlich publiziert, fragt sich der ZACKBUM-Autor, welche Psychopathologie erklären könnte, wieso es dermassen viele anonyme Kommentatoren gibt, die das Internet zur Triebabfuhr missbrauchen. Aber lassen wir die persönliche Betroffenheit beiseite und gehen ins Allgemeine. Zunächst einmal werden unzählige Rülpser schon mal aussortiert. Rekordhalter scheint der « Blick » zu sein, der nach der letzten erhältlichen Angabe über 50 Prozent löscht. Bei den übrigen grossen Plattformen liegt die Ablehungsquote zwischen 25 und 30 Prozent. ...

August 14, 2026

Henry Arnhold Dresden Summer School 2026 Ausschreibung in Dresden, Deutschland; Teilnahmegebühr 250 €, Kosten für Anreise, Unterkunft übernommen

Henry Arnhold Dresden Summer School 2026 Ausschreibung in Dresden, Deutschland; Teilnahmegebühr 250 €, Kosten für Anreise, Unterkunft übernommen Microsoft Word - Ausschreibung_DSS 2026_3 1 Prof. Dr. Hans Vorländer Direktor Ausschreibung HENRY ARNHOLD DRESDEN SUMMER SCHOOL 2026 Gewalt. Macht. Krieg – Kunst und Kultur in polarisierten Zeiten Dresden, 25. - 31. Oktober 2026 Bewerbungsschluss: 30. August 2026 Fachrichtungen: Geistes-, Sozial-, Theater- und Kulturwissenschaften; Natur- und Technikwissenschaften Teilnehmende: Eingeladen zur Bewerbung sind Masterstudierende, Promovierende und junge Forschende der einschlägigen Fachrichtungen sowie junge Kulturfachleute aus Museen, Theatern, Archi- ven, Bibliotheken und verwandten Institutionen. Beschreibung: Gewalt, Macht und Krieg sind gegenwärtige Realitäten, die politische Ordnungen erschüttern, gesellschaftliche Zusammenhänge zerreißen und kulturelle Institutionen vor grundlegende Fragen stellen. In einer Zeit, in der bewaffnete Konflikte auf dem europäischen Kontinent und weltweit das Denken und Handeln neu bestimmen, gewinnt die Frage nach der Rolle von Kunst, Kultur und Wissenschaft eine neue und dringende Bedeutung. Die Henry Arnhold Dresden Summer School 2026 widmet sich der Frage, ob und wie Kunst und Kultur auf Gewalt, Macht und Krieg reagieren können und müssen. Dokumentieren sie Gewalt, schaffen sie Räume des Dialogs, bewahren sie Erinnerungen oder geraten sie selbst in politische Konfliktlinien? Welche Handlungsspielräume bleiben Kulturinstitutionen in Krisen- zeiten und wie reagieren sie auf Polarisierung, Desinformation und autoritäre Tendenzen? Im Zentrum steht dabei das besondere Vermögen von Kunst und Kultur, die Kulturgeschichte der Gewalt sichtbar zu machen und mit darstellenden und expressiven Mitteln in gesellschaftliche Reflexionsräume zu übersetzen. Die Summer School untersucht, wie Kunst und Kultur unter- schiedliche Epochen von Krieg und Gewalt verarbeiten – von historischer Distanz bis zur un- mittelbaren Gegenwart. ...

August 13, 2026

IHK Südlicher Oberrhein Fachtag Demokratieförderung Freiburg

IHK Südlicher Oberrhein Fachtag Demokratieförderung Freiburg Demokratieförderung – ein Thema für Betriebe?! Demokratieförderung – ein Thema für Betriebe?! Fachtag IHK Südlicher Oberrhein Inhalt Demokratische Werte und ein respektvolles Miteinander sind wichtige Grundlagen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in Betrieben. Gleichzeitig stehen Unternehmen und insbesondere Ausbilderinnen und Ausbilder zunehmend vor der Herausforderung, mit gesellschaftlicher Polarisierung, Unsicherheiten und demokratiefeindlichen Einstellungen im Arbeitsalltag konstruktiv umzugehen.Der Fachtag bietet Impulse aus Wissenschaft und Praxis und schafft Raum für Austausch und Diskussion. Gemeinsam möchten wir der Frage nachgehen, wie Betriebe junge Menschen stärken, demokratische Kompetenzen fördern und auf herausfordernde Situationen im Ausbildungs- und Arbeitsalltag reagieren können. Ziel ist es, Anregungen für die betriebliche Praxis zu geben, Erfahrungen zu teilen und Akteurinnen und Akteure miteinander zu vernetzen. Programm (Teilnahme für angemeldete Interessierte) 11:00 Uhr Eröffnung und Begrüßung Demokratieförderung – ein Thema für Betriebe?! Begrüßung und Einführung in den Fachtag mit Simon Kaiser. Im anschließenden Gespräch mit Vertreterinnen des Dokumentationszentrums werden Eindrücke des Besuchs aufgegriffen und in das Tagungsthema übergeleitet. Moderation: Dr. Florian Kech 11:30 UhrImpulsvortrag „Demokratie unter Druck – warum junge Menschen für populistische und extremistische Positionen anfällig werden können" Gesellschaftliche Entwicklungen, Ursachen und Handlungsperspektiven für Betriebe.“ Referent: Prof. Dr. Ulrich Eith Anschließend Diskussion mit dem Publikum. 12:30 Uhr Mittagspause Während der Pause stellen verschiedene Initiativen und Beratungsstellen ihre Angebote vor. 13:30 Uhr Impuls und Diskussion Medien, Kommunikation und junge Menschen Wie beeinflussen Medien Einstellungen? Wie können Betriebe junge Menschen erreichen und demokratische Werte stärken? Referentin: Manuela König 14:45 Uhr Podiumsdiskussion „Wie kommen wir vom Wissen zum Handeln?“ Wie können Betriebe demokratische Werte im Ausbildungs- und Arbeitsalltag stärken und mit Herausforderungen konstruktiv umgehen? Darüber diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Schule, Wissenschaft und Praxis. Podiumsteilnehmende: • Renate Storm, Walter-Rathenau-Gewerbeschule Freiburg • Prof. Dr. Michael Wehner, Leiter Landeszentrale für politische Bildung, Außenstelle Freiburg • David Scherer, Leiter Referat Prävention, Polizeipräsidium Freiburg • Jens Hupperich, Bereichsleiter Personal & Kommunikation, Volksbank Freiburg Moderation: Dr. Florian Kech Anschließend besteht Gelegenheit für Fragen und den Austausch mit dem Publikum. 15:45 Uhr Get-together & Infomarkt Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch mit den Referierenden sowie mit Initiativen und Anlaufstellen aus dem Bereich Demokratieförderung und Extremismusprävention. 16:30 Uhr Ende der Veranstaltung Informationen 08.10.2026 | 09:30 Uhr - 08.10.2026 | 16:30 Uhr Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Sitzungssaal Freiburg Schnewlinstr. 11 - 13 79098 Freiburg Gebühren: die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich! Leitung Prof. Dr. Michael Wehner, Leiter LpB BW, Außenstelle Freiburg Organisation Freiburg Verwaltung freiburg_verwaltung@lpb.bwl.de Seminarnummer (Bei Rückfragen bitte angeben)

August 13, 2026

FC Erzgebirge Aue Pressegespräch Bezirksderby

FC Erzgebirge Aue Pressegespräch Bezirksderby Das Pressegespräch vor dem Bezirksderby - FC Erzgebirge Aue Zum Hauptinhalt springen MITGLIEDER TICKETS FANSHOP Menü SAISON Aktuelles Zu- und Abgänge Spieltage Tabelle Spielplan Presse TEAMS 1. Mannschaft Nachwuchs Vereinsspielplan Traditionsteam VEREIN Nachhaltigkeit Spendenkonto Ansprechpartner Jobs Gremien Geschichte Mitglieder Mitgliedsantrag lebenslange Mitgliedschaft Geschenkmitgliedschaft Abteilungen Satzung Stadion LEISTUNGSZENTRUM News Leitbild & strategische Ausrichtung Leitbild Kinderschutz Fußballausbildung Konzeption schulischer Betreuung duale Karriere Internat und Betreuung Verhaltenskodex Probetraining Veilchencamps SPONSOREN Sponsorenvorstellungen Sponsoring Übersicht Förderkreis FANS Fan-News Offizielle Fanclubs Fanbeauftragter Team Barrierefrei Steigerfunk Audioguide für Sehbehinderte Fanprojekt Infos für Gästefans Grüße auf der Videowand KidsClub TICKETS OnlineShop Ticketinfos Vorverkaufsstellen Stadionführungen FANSHOP 13.08.2026 Das Pressegespräch vor dem Bezirksderby Sie müssen “Marketing”-Cookies aktivieren, um sich dieses Video anzusehen. Cookie-Einstellungen anzeigen ZURÜCK ZUR NEWSÜBERSICHT

August 13, 2026

Dr. Joachim Weiß und Robert Niederleitner – neue Folge 'Gott und die Jugend' Regensburg; Suizidprävention im Fokus

Dr. Joachim Weiß und Robert Niederleitner – neue Folge ‘Gott und die Jugend’ Regensburg; Suizidprävention im Fokus Neue Folge „Gott und die Jugend“ Neue Folge „Gott und die Jugend“ Erlebnispädagogik, Outdoor Escape Games und Suizidprävention Regensburg, 12 . August 2026 In der Region Rottal-Inn steht die katholische Jugendfürsorge im Bistum Regensburg für ein breites Spektrum an Unterstützungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Familien. Die Beratungsstelle Rottal Inn , geleitet von Diplompsychologe Joachim Weiß, bietet Diagnostik, Beratung und Therapie an, wobei Gruppentherapien und Familientherapien einen besonderen Schwerpunkt bilden. ...

August 13, 2026

Karoline Leavitt hört zum Monatsende als White House-Sprecherin in Washington auf; künftig externe Beraterin der Republikanischen Partei

Karoline Leavitt hört zum Monatsende als White House-Sprecherin in Washington auf; künftig externe Beraterin der Republikanischen Partei Trump: Sprecherin Leavitt hört zum Monatsende auf - RADIO RST Washington (dpa) - US-Präsident Donald Trump hat den Abgang seiner Sprecherin Karoline Leavitt zum Ende des Monats verkündet. Sie werde dann mehr Zeit haben, sich um ihre kleinen Kinder und um ihre Familie zu kümmern, schrieb Trump auf der Plattform Truth Social zur Begründung. Nach Darstellung Trumps habe sich Leavitt für diesen Schritt entschieden, den er «voll und ganz» verstehe und respektiere, hieß es weiter. Wer auf sie folgt, war zunächst unklar. ...

August 13, 2026

SIGNIS World Congress in Kigali, Ruanda; KI-Bildung und Ethik im Fokus

SIGNIS World Congress in Kigali, Ruanda; KI-Bildung und Ethik im Fokus Digitale Kommunikation muss dem Menschen dienen Digitale Kommunikation muss dem Menschen dienen Regensburg, 12. August 2026 Ein internationaler Medienkongress fand Anfang August in Kigali in Ruanda statt. Das Land erlangte durch einen Genozid traurige Berühmtheit, ist allerdings seitdem einen beachtlichen Weg der Versöhnung gegangen. Der SIGNIS World Congress zeigt die Kirche in Afrika als eine Kirche der Kommunikation. Vom 3. bis 8. August 2026 fand in Ruanda der SIGNIS World Congress statt. SIGNIS ist der katholische Weltverband für Kommunikation. Er entstand 2001 aus dem Zusammenschluss zweier traditionsreicher katholischer Organisationen für Film, Rundfunk und Fernsehen. Im Verband SIGNIS haben sich Journalisten, Medienschaffende, Filmemacher, Medienpädagogen, digitale Kommunikatoren und kirchliche Verantwortliche zusammengeschlossen. Dabei geht es dem Verband nicht bloß um Pressearbeit für kirchliche Institutionen. Katholische Kommunikation muss sich in unserer Zeit der Frage stellen, wie die Botschaft des Evangeliums in einer digitalen Welt verbreitet werden kann. ...

August 13, 2026

Bayerische Staatsregierung erlässt Stellvertretung der Mitglieder der Staatsregierung in Bayern; mit neuer Vertretungsregelung bei Abwesenheit der Minister

Bayerische Staatsregierung erlässt Stellvertretung der Mitglieder der Staatsregierung in Bayern; mit neuer Vertretungsregelung bei Abwesenheit der Minister Veröffentlichungen im BayMBl. - Verkündungsplattform Bayern Suchformular für Veröffentlichungen im BayMBl. Trefferliste für Veröffentlichungen im BayMBl. Seminar an der Fachoberschule und Berufsoberschule Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung Erlass über die Stellvertretung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung (Stellvertretererlass – StRVertrBek) Aufgaben und Stellung des Leiters der Staatskanzlei und Staatsministers für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien (StMBBek) ...

August 12, 2026

Deutsche Meisterschaft im Skateboarding 2026 Heizhaus Leipzig; 3–6 Sept 2026

Deutsche Meisterschaft im Skateboarding 2026 Heizhaus Leipzig; 3–6 Sept 2026 Mediensprechstunde - Stadt Leipzig Datum 11.08.2027 Uhrzeit 11:00 Uhr Ort Seniorenbüro Südost „SoSo“ Gletschersteinstr. 28 04299 Leipzig 0341 25695340 Im Kalender speichern calendar_add_on Gletschersteinstr. 28 04299 Leipzig 0341 25695340 PC- & Laptop Nutzung arrow_forward 12.08.2026 · 09:30 Uhr Seniorenbüro Geyserhaus PC- & Laptop Nutzung arrow_forward 12.08.2026 · 09:30 Uhr Seniorenbüro Geyserhaus Smartphone-Sprechstunde - Einzelberatung arrow_forward 12.08.2026 · 09:30 Uhr Netzwerk älterer Frauen Sachsen ...

August 12, 2026