Landesregierung Baden-Württemberg senkt Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5% ab 1. April 2026; Praxen drohen wirtschaftliche Einbußen
Drucksache 17 / 10326
Landtag von Baden-Württemberg 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10326 18.3.2026 1 Eingegangen: 18.3.2026 / Ausgegeben: 29.4.2026 Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung:
Wie beurteilt die Landesregierung die möglichen Auswirkungen der Entschei dung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026, die Ver gütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ab dem April 2026 abzusenken? Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die wirtschaftliche Situation psychotherapeutischer Praxen in Baden-Württemberg? Welche Auswirkungen erwartet sie auf die Versorgung gesetzlich Versicherter mit ambulanten psychotherapeutischen Leistungen im Land? Wie haben sich seit Beginn der 17. Legislaturperiode a) die Zahl der psychotherapeutischen Praxen, b) die Zahl der Kassensitze sowie c) die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Therapieplatz in Baden-Württemberg entwickelt? In welchen Regionen Baden-Württembergs bestehen nach Kenntnis der Lan desregierung derzeit Versorgungsengpässe in der ambulanten psychotherapeu tischen Versorgung? Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitszeit bzw. des Tätigkeitsumfangs von psychotherapeutischen Praxen im Rahmen der Bedarfsplanung? Kleine Anfrage der Abg. Felix Herkens und Saskia Frank GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Auswirkungen der Absenkung der Vergütung psychotherapeu tischer Leistungen auf die Versorgung in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 17 / 10326 2 7. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Zahl der in Weiterbil dung befindlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie deren Bedeutung für die zukünftige Versorgung im Land? 8. Wie bewertet die Landesregierung die derzeit noch ungeklärte Finanzierung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung nach der Reform der Psychothe rapeutenausbildung und welche Auswirkungen erwartet sie auf die Zahl der verfügbaren Weiterbildungsplätze in Baden-Württemberg? 9. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen einzusetzen? 18.3.2026 Herkens, Frank GRÜNE Begründung Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 beschlossen, die Ver gütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ab dem
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