OLG Düsseldorf weist Eilantrag von sechs Presse-Großhändlern gegen Bundeskartellamt ab; FFF-Verlage sehen sich bestärkt, Reform bundesweit fortzusetzen unverzüglich
OLG Düsseldorf weist Eilantrag von sechs Presse-Großhändlern gegen Bundeskartellamt ab; FFF-Verlage sehen sich bestärkt, Reform bundesweit fortzusetzen unverzüglich OLG Düsseldorf weist Eilantrag ab OLG Düsseldorf weist Eilantrag ab Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Eilantrag von sechs Presse-Großhändlern gegen das Bundeskartellamt abgewiesen. Die im Siegburger Kreis zusammengeschlossenen Grossisten wollten die Behörde mit einer Untätigkeitsbeschwerde dazu verpflichten, die von der „Fit for Future“-Verlagsallianz (FFF) vorangetriebene Reform des Pressevertriebs vorläufig zu stoppen. Nach Auffassung des Gerichts kann eine Beschwerde gegen das Bundeskartellamt, die sich in der Sache gegen die am Kartellverfahren beteiligten Verlage richtet, nicht über eine Eilentscheidung durchgesetzt werden. Das Bundeskartellamt diene dem öffentlichen Interesse und sei nicht dafür zuständig, privatrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Den Grossisten sei es „möglich und zumutbar“, zivilrechtlich gegen die Verlage vorzugehen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen VI Kart 5 ...