Bauordnungsamt des Burgenlandkreises ermöglicht Online-Baugenehmigungen im Burgenlandkreis; Schnellere Bearbeitung durch papierlose Verfahren

Bauordnungsamt des Burgenlandkreises ermöglicht Online-Baugenehmigungen im Burgenlandkreis; Schnellere Bearbeitung durch papierlose Verfahren Bauanträge im Burgenlandkreis können nun auch online gestellt werden Bauanträge im Burgenlandkreis können nun auch online gestellt werden Das Bauordnungsamt des Burgenlandkreises bietet seit kurzem die digitale Durchführung von Baugenehmigungsverfahren an. Über das LandesportalBauen-Onlineunter:https: baugenehmigung-online.htmlkönnen Bauherren unter anderem Baugenehmigungen beantragen oder verlängern, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis beantragen oder einen Baubeginn mitteilen. Von der Antragstellung bis zum Bescheid werden die jeweiligen Verfahren papierlos über einen gesicherten Zugang zwischen Antragsteller und Bauordnungsamt bearbeitet. Für bereits in Papierform genehmigte Vorhaben besteht zudem die Möglichkeit, den weiteren Bauablauf mit allen dazu gehörigen Anzeigen und einzureichenden Unterlagen digital fortzuführen. ...

April 27, 2026

Gemeinderat der Gemeinde Meckenbeuren – beschloss Satzung über Formen der öffentlichen Bekanntmachungen; Mindestfrist der Bereitstellung im Internet beträgt einen Monat.

Gemeinderat der Gemeinde Meckenbeuren – beschloss Satzung über Formen der öffentlichen Bekanntmachungen; Mindestfrist der Bereitstellung im Internet beträgt einen Monat. Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntgaben der Gemeinde Meckenbeuren (Bekanntmachungssatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26) und des § 1 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (DVO GemO) in der Fassung vom 11. Dezember 2000 (GBl. 2001, S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2024 (GBl. S. 870, 875) hat der Gemeinderat der Gemeinde Meckenbeuren folgende Satzung beschlossen: Teil 1 Öffentliche Bekanntmachungen § 1 - Öffentliche Bekanntmachungen (1) Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Meckenbeuren im Sinne von § 1 DVO GemO erfolgen grundsätzlich durch Bereitstellung im Internet auf der Startseite der Internetseite der Gemeinde Meckenbeuren unter www.meckenbeuren.de im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Der Tag der Bereitstellung ist anzugeben. Die Mindestfrist der Bereitstellung im Internet beträgt einen Monat. (2) Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten im Rathaus, Theodor-Heuss-Platz 1, 88074 Meckenbeuren, einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt. Hierauf ist in der Internet- Bekanntmachung hinzuweisen. (3) Soweit spezialgesetzliche Bestimmungen einer Öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Meckenbeuren im Internet entgegenstehen, erfolgt diese durch Einrücken in die gedruckte Ausgabe des Mitteilungsblattes der Gemeinde Meckenbeuren. Dies gilt auch, wenn spezialgesetzliche Bestimmungen eine zusätzliche Bereitstellung im Internet vorsehen. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Mitteilungsblattes der Gemeinde. ...

April 27, 2026