Landgericht Bremen entscheidet im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Herausgabe von Email-Adressen anderer Vereinsmitglieder in Bremen; Eilbedürftigkeit verneint; ordentlicher Rechtsweg offen

Landgericht Bremen entscheidet im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Herausgabe von Email-Adressen anderer Vereinsmitglieder in Bremen; Eilbedürftigkeit verneint; ordentlicher Rechtsweg offen Landgericht Bremen Pressestelle - Freie Hansestadt Bremen Pressemitteilung Nr. 53/2026 vom 14. August 2026 Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Herausgabe von Email-Adressen anderer Vereinsmitglieder 8 S 107/26 – Beginn 31.07.2026 Das Landgericht Bremen hat heute die Entscheidung des Amtsgerichts vom 01.07.2026 abgeändert und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. ...

August 14, 2026