DGB Bayern erteilt Abschaffungsplänen klare Absage in Nürnberg; Demo am 26. September geplant

DGB Bayern erteilt Abschaffungsplänen klare Absage in Nürnberg; Demo am 26. September geplant „Rente mit 63“: DGB Bayern erteilt Abschaffungsplänen klare Absage | DGB Bayern „Rente mit 63“: DGB Bayern erteilt Abschaffungsplänen klare Absage Stiedl: „Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte ist kein Geschenk, sondern hart verdient.“ Der Vorstoß der CDU-Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für den Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren hat die Debatte über den Vorschlag der Rentenkommission neu entfacht. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zeigte sich im ARD-Sommerinterview davon überrascht und warnte davor, das gesamte Rentenpaket wieder aufzuschnüren. Für den DGB Bayern ist jedoch klar: Die von der Kommission empfohlene Abschaffung darf nicht umgesetzt werden. ...

August 3, 2026

Die Bundesregierung legt Daten zu Rentenzahlbeträgen in den Ländern vor; Westdeutsche Flächenländer zahlen deutlich mehr als Ostdeutschland.

Die Bundesregierung legt Daten zu Rentenzahlbeträgen in den Ländern vor; Westdeutsche Flächenländer zahlen deutlich mehr als Ostdeutschland. Deutscher Bundestag - Daten zu Rentenzahlbeträgen in den Ländern vorgelegt Daten zu Rentenzahlbeträgen in den Ländern vorgelegt SCR) Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei den 2025 neu zugegangenen Altersrenten hat für Männer bei 1.415 Euro im Monat gelegen. Für Frauen waren es 1.039 Euro. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf 16 Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke hervor. ...

July 31, 2026

Selbstständige und Unternehmer im Handel erhalten AVRG ab 2027 mehr Förderung, Flexibilität in Deutschland; Erstmals uneingeschränkter Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge

Selbstständige und Unternehmer im Handel erhalten AVRG ab 2027 mehr Förderung, Flexibilität in Deutschland; Erstmals uneingeschränkter Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge Altersvorsorge 2027: Mehr Förderung, mehr Flexibilität | Handelsverband Bayern Altersvorsorge 2027: Mehr Förderung, mehr Flexibilität Ab dem 1. Januar 2027 eröffnet das neue Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) Selbstständigen und Unternehmern im Handel zusätzliche Möglichkeiten für den Vermögensaufbau. Profitieren Sie von einer vereinfachten Förderung, attraktiven staatlichen Zulagen und neuen Anlageoptionen. Mit dem AVRG erhalten auch selbstständige Geschäftsführer erstmals uneingeschränkten Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Gleichzeitig wird die Berechnung der Zulagen einfacher und transparenter. Neu ist zudem das Altersvorsorgedepot, das renditeorientierte Anlagen in Fonds und ETFs ermöglicht. Unser Partner Signal Iduna bietet passende Lösungen: vom Altersvorsorgedepot über ein Garantieprodukt bis zum Standardmodell. Lassen Sie sich jetzt beraten und bereiten Sie Ihre Altersvorsorge frühzeitig auf die neuen Möglichkeiten vor. ...

July 31, 2026

Deutsche Kreditwirtschaft Stellungnahme zur Einführung der Frühstartrente in Deutschland; Frühfinalisierung bis 1.1.2027 gefordert

Deutsche Kreditwirtschaft Stellungnahme zur Einführung der Frühstartrente in Deutschland; Frühfinalisierung bis 1.1.2027 gefordert Private Altersvorsorge: Frühstartrente schafft zusammen mit der Altersvorsorgereform einen besseren Zugang zur kapitalgedeckten Vorsorge aller Altersklassen, jedoch mit Verbesserungsbedarf Private Altersvorsorge: Frühstartrente schafft zusammen mit der Altersvorsorgereform einen besseren Zugang zur kapitalgedeckten Vorsorge aller Altersklassen, jedoch mit Verbesserungsbedarf Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat heute ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente veröffentlicht. Darin begrüßt sie das Vorhaben ausdrücklich. Die Frühstartrente ergänzt das geplante Altersvorsorgedepot um ein Angebot für Kinder und Jugendliche und erleichtert den Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge. ...

July 31, 2026

GDV veröffentlicht Stellungnahme zum Referentenentwurf des Frühstartrentengesetzes in Deutschland; privatwirtschaftliche Umsetzung geplant

GDV veröffentlicht Stellungnahme zum Referentenentwurf des Frühstartrentengesetzes in Deutschland; privatwirtschaftliche Umsetzung geplant Frühstart-Rente: Größte Stärke liegt im frühen Vermögensaufbau Frühstart-Rente: Größte Stärke liegt im frühen Vermögensaufbau Der GDV hat eine Stellungnahme zum aktuellen Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer Frühstart-Rente veröffentlicht. Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV, lobt den Ansatz des frühen Vermögensaufbaus. Dazu erklärt er: „Die F rühstart-Rente ist ein guter Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge. Sie setzt genau dort an, wo private Altersvorsorge ihre größte Stärke entfaltet: beim frühen Vermögensaufbau. Wer schon als Kind mit dem Sparen anfängt, lässt den Zinseszinseffekt über viele Jahre wirken. So können auch kleine Beträge zu einem echten Vorsorgevermögen heranwachsen, das später eine höhere zusätzliche Rente ermöglicht. ...

July 31, 2026

Deutsche Rentenversicherung Vorträge zur Rentenversicherung online; Kostenlos, Anmeldung per E-Mail

Deutsche Rentenversicherung Vorträge zur Rentenversicherung online; Kostenlos, Anmeldung per E-Mail Meldungen | Unsere Vorträge rund um die Rentenversicherung | Deutsche Rentenversicherung Unsere Vorträge rund um die Rentenversicherung Haben Sie Fragen beispielsweise zur Arbeitslosigkeit und deren Auswirkungen auf die Rente oder Sie sind selbstständig und möchten sich über die Rentenversicherung informieren? Nutzen Sie unser kostenloses Vortragsangebot ganz bequem über Ihren Computer, Ihr Tablet oder Smartphone. Wir benötigen lediglich Ihre Anmeldung per E-Mail. ...

July 31, 2026

GDV Stellungnahme zur Frühstartrente Deutschland; Sicherungsvermögen als Anlageform zugelassen

GDV Stellungnahme zur Frühstartrente Deutschland; Sicherungsvermögen als Anlageform zugelassen 20260730 GDV-Stellungnahme Frühstartrente Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße 43 / 43 G, 10117 Berlin Postfach 08 02 64, D-10002 Berlin Telefon: +49 30 2020-5000 · Telefax: +49 30 2020-6000 Registernummer R000774 Rue du Champ de Mars 23, B-1050 Brüssel Telefon: +32 2 28247-30 · Telefax: +49 30 2020-6140 ID-Nummer 6437280268-55 www.gdv.de Ansprechpartner Abteilung Altersvorsorge und Rentenpolitik E-Mail altersvorsorge@gdv.de STELLUNGNAHME Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft Lobbyregister-Nr. R000774 ...

July 31, 2026

Stiftung Abendrot Leistungsreglement Stand: 01.08.2026; Weiterversicherung ab 58 nach Ausscheiden

Stiftung Abendrot Leistungsreglement Stand: 01.08.2026; Weiterversicherung ab 58 nach Ausscheiden Leistungsreglement Leistungsreglement Stand: 01.08.2026 Seite 2/35 Inhalt Begriffe 5 1. Allgemeine Bestimmungen …………………………………………………………………………………………….. 6 Art. 1 Name und Zweck ……………………………………………………………………………………………………………… 6 Art. 2 Geltungsbereich des Reglements ……………………………………………………………………………………….. 6 Art. 3 Anschlussvertrag und Arbeitgebende ………………………………………………………………………………….. 6 2. Aufnahme und Versicherungsschutz ……………………………………………………………………………… 6 Art. 4 Versicherte Personen ………………………………………………………………………………………………………… 6 Art. 5 Beginn und Ende der Versicherung …………………………………………………………………………………….. 6 Art. 5a Weiterversicherung bei Ausscheiden aus der Stiftung Abendrot nach Vollendung des 58. Altersjahres (Kündigung durch Arbeitgebenden) …………………………………………………………………………………….. 7 Art. 6 Gesundheitsprüfung bei Aufnahme ……………………………………………………………………………………… 8 Art. 7 Gesundheitsvorbehalt und Anzeigepflichtverletzung………………………………………………………………. 9 Art. 8 Gesundheitsvorbehalt bei Änderung des Vorsorgeplanes oder Lohnerhöhung ………………………….. 9 3. Massgebender und versicherter Lohn…………………………………………………………………………… 10 Art. 9 Massgebender Lohn ……………………………………………………………………………………………………….. 10 Art. 10 Vorübergehende Senkung des massgebenden Lohnes ……………………………………………………….. 10 Art. 11 Versicherter Lohn ……………………………………………………………………………………………………………. 10 Art. 12 Massgebender Lohn bei Teilarbeitsunfähigkeit und Teilinvalidität ………………………………………….. 11 Art. 13 Massgebender Lohn bei Teilzeitbeschäftigten …………………………………………………………………….. 11 Art. 14 Weiterversicherung bei Lohnreduktion ……………………………………………………………………………….. 11 Art. 15 Versichertes Einkommen von selbständigerwerbenden Personen …………………………………………. 11 Art. 16 Vorsorgeausweis…………………………………………………………………………………………………………….. 12 4. Vorsorgeleistungen ……………………………………………………………………………………………………… 12 4.1 Allgemeines…………………………………………………………………………………………………………………………… 12 Art. 17 Leistungen …………………………………………………………………………………………………………………….. 12 Art. 18 Leistungsarten ……………………………………………………………………………………………………………….. 12 4.2 Altersleistungen ……………………………………………………………………………………………………………………… 13 Art. 19 Leistungen im Alter …………………………………………………………………………………………………………. 13 Art. 20 Höhe der Altersrente ……………………………………………………………………………………………………….. 13 Art. 21 Kinderrente ……………………………………………………………………………………………………………………. 13 Art. 22 Vorzeitiger Altersrücktritt ………………………………………………………………………………………………….. 14 Art. 22a AHV- Überbrückungsrente ……………………………………………………………………………………………….. 14 Art. 23 Teilaltersrücktritt ……………………………………………………………………………………………………………… 15 Art. 24 Auskauf von Leistungskürzungen ……………………………………………………………………………………… 15 Art. 25 Weiterversicherung über das reglementarische Rücktrittsalter ………………………………………………. 15 Art. 26 Kapitalbezug ………………………………………………………………………………………………………………….. 16 ...

July 30, 2026

Sozialgericht Köln Mündliche Verhandlung Angelegenheiten der Rentenversicherung II

Sozialgericht Köln Mündliche Verhandlung Angelegenheiten der Rentenversicherung II Sozialgericht Köln: Sitzungs-Termine Heute, den 30.07.2026 Freitag, den 31.07.2026 Montag, den 03.08.2026 Dienstag, den 04.08.2026 Mittwoch, den 05.08.2026 Donnerstag, den 06.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Uhrzeit Termin Verfahren Saal Aktenzeichen Hinweis Ab 09:00 Uhr 09:00 Uhr Mündliche Verhandlung Angelegenheiten der Rentenversicherung II R 827 24 09:45 Uhr Mündliche Verhandlung Angelegenheiten der Rentenversicherung II R 187 ...

July 30, 2026

SoVD Niedersachsen bietet kostenlosen Online-Vortrag zu Altersrenten in Hannover am 27. August 2026; Anmeldung bis 24. August 2026.

SoVD Niedersachsen bietet kostenlosen Online-Vortrag zu Altersrenten in Hannover am 27. August 2026; Anmeldung bis 24. August 2026. Pressemitteilung vom 30.07.2026 SoVD gibt umfassenden Überblick und hilfreiche Antworten Online-Vortrag: „Altersrenten: Welche steht mir zu? Und reicht sie später zum Leben?“ Hannover. In seinem kostenlosen Online-Vortrag am 27. August 2026 informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen umfassend zu verschiedenen Arten der Altersrente. Die Veranstaltung zum Thema „Altersrenten: Welche steht mir zu? Und reicht sie später zum Leben?“ findet von 16 bis 17.30 Uhr per Zoom statt. Eine Anmeldung ist bis zum 24. August 2026 möglich. ...

July 30, 2026