FDA approves Pluvicto with ARPI for PSMA+ metastatic hormone-sensitive prostate cancer in US; nearly doubles eligible patient population

FDA approves Pluvicto with ARPI for PSMA+ metastatic hormone-sensitive prostate cancer in US; nearly doubles eligible patient population FDA approves Pluvicto for PSMA+ metastatic hormone-sensitive prostate cancer (mHSPC), advancing potential new standard of care across metastatic disease Pluvicto now approved across PSMA+ metastatic prostate cancer, nearly doubling eligible patient population PSMAddition updated results show Pluvicto reduced risk of progression or death by 33% in combination with standard of care (ADT + ARPI) vs. SoC alone, with positive overall survival trend (HR=0.80) ...

August 1, 2026

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) warnt vor Apothekenreform in Deutschland; Ungleichbehandlung stationärer vs Versandapotheken

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) warnt vor Apothekenreform in Deutschland; Ungleichbehandlung stationärer vs Versandapotheken Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0024576 31.07.2026 18:01:06 Seite 1 von 2 R000747/RV0024576 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 31.07.2026 um 18:01 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Apothekenreform birgt erhebliche Probleme für den Versandhandel von Medikamenten Aktuell seit 31.07.2026 18:01:06 Angegeben von: am ...

July 31, 2026

Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. Evaluierungsbericht zur Vereinfachung des Antibiotikaminimierungskonzeptes gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung; Reduzierung von Melde- und Dokumentationspflichten

Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. Evaluierungsbericht zur Vereinfachung des Antibiotikaminimierungskonzeptes gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung; Reduzierung von Melde- und Dokumentationspflichten Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027520 31.07.2026 10:28:53 Seite 1 von 2 R003174/RV0027520 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 31.07.2026 um 10:28 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Bürokratiearme und fachgerechte Umsetzung Antibiotikaminimierungskonzept bei Tieren Aktuell seit 31.07.2026 10:28:53 Angegeben von: am 31.07.2026 ...

July 31, 2026

I titolari dell’omologazione pubblicano e distribuiscono materiale informativo richiesto dall’autorità competente tramite la piattaforma centrale di pubblicazione; Pubblicazione obbligatoria in tre lingue ufficiali.

I titolari dell’omologazione pubblicano e distribuiscono materiale informativo richiesto dall’autorità competente tramite la piattaforma centrale di pubblicazione; Pubblicazione obbligatoria in tre lingue ufficiali. Aggiornamento della guida complementare RMP ICH E2E Informazioni Presentazione MUU Nuove condizioni quadro per la pubblicazione elettronica centralizzata dei materiali informativi richiesti dall’autorità competente. La guida complementare RMP ICH E2E Informazioni Presentazione MUU è stata ampiamente rielaborata; in particolare sono stati definiti i requisiti relativi alla pubblicazione del materiale informativo, richiesto dall’autorità competente, tramite la piattaforma elettronica centrale di pubblicazione ( Informazioni destinate a pazienti , Informazioni destinate a personale medico-sanitario ). ...

July 31, 2026

Merz Pharma GmbH & Co. KGaA Vor-Ort-Besichtigung Dessau-Roßlau, OT Tornau; keine Mängel festgestellt

Merz Pharma GmbH & Co. KGaA Vor-Ort-Besichtigung Dessau-Roßlau, OT Tornau; keine Mängel festgestellt Microsoft Word - 2026..05.21_ Merz Pharma GmbH & Co. KGaA_3075.docx Seite 1 von 2 Überwachungsbericht veröffentlicht am: 31.07.2026 Daten Betreiber: Betreiber Merz Pharma GmbH & Co. KGaA Adresse des Betreibers Am Pharmapark 06861 Dessau-Roßlau OT Tornau Daten Anlage: Anlagenbezeichnung Anlage zur Herstellung von Grundarzneimitteln Adresse der Anlage Am Pharmapark 06861 Dessau-Roßlau OT Tornau Nr. Anhang I der IE-Richtlinie 4.5 Nr. Anhang 1 der 4. BImSchV 4.1.19 GE Daten Behörde: Zuständige Überwachungsbehörde Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kontakt R402-Geschaeftszimmer@lvwa.sachsen- anhalt.de ...

July 31, 2026

CLS Pharma Project GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Nürnberg; Insolvenzverwalter Dr. Wittmann bestellt

CLS Pharma Project GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Nürnberg; Insolvenzverwalter Dr. Wittmann bestellt Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 780/26 Gericht: Nürnberg Name, Vorname / Bezeichnung: CLS Pharma Project GmbH Sitz / Wohnsitz: Nürnberg Register: Nürnberg, HRB 43529 IN 780/26 In dem Verfahren über den Antrag d. CLS Pharma Project GmbH, Gutenstetter Straße 2a, 90449 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Villinger Kerstin, geb. Bingold und Villinger Torsten Oliver Josef Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 43529 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: die Planung, die Koordination, der Support und die Realisierung von Projekten im Bereich der nationalen und internationalen Arzneimittelproduktion, Arzneimittelzulassung und Qualitätskontrolle auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.07.2026 um 07.45 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Wittmann Tobias Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg Telefon: +49(911)9512850 Telefax: +49(911)95128510 Email: advo@ra-dr-beck.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 04.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 07.10.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte: |Zustimmung zur Beibehaltung des bisherigen Verfahrenskontos bei der UniCredit Bank-HypoVereinsbank, IBAN: DE82 7602 0070 0048 5963 63, BIC: HYVEDEMM460, als Hinterlegungsstelle im Sinne des § 149 Abs. 2 InsO |Entscheidung darüber, ob und zu welchen Konditionen der Betrieb sowie das Warenlager die Schuldnerin im Ganzen veräußert werden soll, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO. |Entscheidung über die Veräußerung des Betriebes an besonders Interessierte § 162 InsO. Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 07.10.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 12.05.2026 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nürnberg Fürther Str. 110 90429 Nürnberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 31.07.2026

July 31, 2026

Amgen GmbH fordert Einführung gesetzlicher Regelungen zur Verbesserung der Versorgung kardiometabolischer Erkrankungen in Deutschland; GHG-Gesetzesentwurf stärkt Herzgesundheit in Deutschland

Amgen GmbH fordert Einführung gesetzlicher Regelungen zur Verbesserung der Versorgung kardiometabolischer Erkrankungen in Deutschland; GHG-Gesetzesentwurf stärkt Herzgesundheit in Deutschland Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0022478 30.07.2026 17:19:39 Seite 1 von 2 R001236/RV0022478 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 30.07.2026 um 17:19 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Einführung gesetzlicher Regelungen zur Verbesserung der Versorgungssituation kardiometabolischer Erkrankungen Aktuell seit 30.07.2026 17:19:39 Angegeben von: am 12.02.2026 ...

July 30, 2026

Amgen GmbH fordert Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit in Deutschland; Ziel: standardisierte Vorsorgezeitpunkte

Amgen GmbH fordert Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit in Deutschland; Ziel: standardisierte Vorsorgezeitpunkte Regelungsvorhaben “Einführung gesetzlicher Regelungen zur Verbesserung der Versorgungssituation kardiometabolischer Erkrankungen” von “Amgen GmbH” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag Einführung gesetzlicher Regelungen zur Verbesserung der Versorgungssituation kardiometabolischer Erkrankungen Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Amgen GmbH (R001236) am 12.02.2026 ...

July 30, 2026

Wirtschaftsministerium stärkt Transfer im Bereich strategischer Spitzentechnologien in Baden-Württemberg; Drei Vorhaben gefördert, beschleunigter Praxistransfer aus Forschung für KMU

Wirtschaftsministerium stärkt Transfer im Bereich strategischer Spitzentechnologien in Baden-Württemberg; Drei Vorhaben gefördert, beschleunigter Praxistransfer aus Forschung für KMU Wirtschaftsministerium stärkt Transfer im Bereich strategischer Spitzentechnologien Wirtschaftsministerium stärkt Transfer im Bereich strategischer Spitzentechnologien Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus fördert im Rahmen des Förderaufrufs „STEP-Transfer-Booster“ drei innovative Vorhaben, um den Technologie- und Wissenstransfer im Bereich strategischer Spitzentechnologien im Land weiter voranzubringen. „Mit dem STEP-Transfer-Booster setzen wir gezielt neue Impulse, um Innovationen schneller aus Forschung und Entwicklung in die praktische Anwendung zu bringen. Gerade in strategisch wichtigen Zukunftsfeldern müssen wir Tempo aufnehmen, um unsere technologische Souveränität in Europa zu stärken, kritische Wertschöpfungsketten resilienter aufzustellen und unsere Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Deshalb unterstützen wir innovative Transferformate, die schnell wirksam, praxisnah und mit hohem Skalierungspotenzial angelegt sind“, erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus heute in Stuttgart. Mit dem „STEP-Transfer-Booster“ werden neue und innovative Transferformate entwickelt und auf dieser Grundlage erste konkrete Vorhaben umgesetzt. Der Fokus liegt dabei auf Ansätzen, die einen niederschwelligen, zügigen Transfer gewährleisten und für ein schnelles Skalierungspotenzial stehen. Gefördert werden Vorhaben, die die Entwicklung bzw. Herstellung kritischer und strategischer Technologien oder die Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Europäischen Union im Sinne der STEP-Verordnung („Strategic Technologies for Europe Platform“, STEP) in ausgewählten Sektoren adressieren. Diese sind: ...

July 30, 2026

Octapharma to build $1.5 billion state-of-the-art critical care manufacturing facility in Rock Hill, SC; largest private biomedical investment in SC history

Octapharma to build $1.5 billion state-of-the-art critical care manufacturing facility in Rock Hill, SC; largest private biomedical investment in SC history Octapharma to build $1.5 billion state-of-the-art critical care manufacturing facility in Rock Hill, SC Octapharma to build $1.5 billion state-of-the-art critical care manufacturing facility in Rock Hill, SC New 50-acre campus will be one of the largest private biomedical investments in state’s history, bringing 1,500 jobs to South Carolina ...

July 30, 2026