Volt Heidelberg engagiert sich im Bündnis Windkraft für Heidelberg; 120 Mio kWh sauberer Strom jährlich

Volt Heidelberg engagiert sich im Bündnis Windkraft für Heidelberg; 120 Mio kWh sauberer Strom jährlich Windkraft in Bürger*innenhand: Volt engagiert sich im Bündnis „Windkraft für Heidelberg“ und bringt Energiewende auf den Weg Zurück Windkraft in Bürger*innenhand: Volt engagiert sich im Bündnis „Windkraft für Heidelberg“ und bringt Energiewende auf den Weg 14 Jun 2026 Klares Signal für offene Grenzen 27 Apr 2026 Volt erzielt Achtungserfolg in Karlsruhe 19 Mär 2026 Volt erzielt Achtungserfolg in Baden-Württemberg 10 Mär 2026 Statement zum Votum über das EU-Mercosur-Abkommen 23 Jan 2026 Sven Schmidt wurde als Direktkandidat für den Wahlkreis 16 Schorndorf zugelassen 9 Jan 2026 Weitere Neuigkeiten ...

June 16, 2026

Thomas Hoffmann Bürgermobil in Altenburg

Thomas Hoffmann Bürgermobil in Altenburg Bürgermobil mit Thomas Hoffmann in Altenburg – AfD Fraktion im Thüringer Landtag Bürgermobil mit Thomas Hoffmann in Altenburg 15. Juli 9:00 - 13:00 Zum Kalender hinzufügen Google Kalender iCalendar Outlook 365 Outlook Live Teilen Sie diesen Artikel! Facebook X Reddit LinkedIn WhatsApp Telegram Tumblr Pinterest Vk Xing E-Mail Veranstaltung-Navigation Bürgermobil mit Thomas Hoffmann in Meuselwitz Bürgermobil mit Nadine Hoffmann in Heldburg Zum Inhalt springen AfD-FRAKTION IM THÜRINGER LANDTAG Suche nach: Aktuelles Termine Politik Parlamentsarbeit Gesetzentwürfe Anträge Alternativanträge Große Anfragen Kleine Anfragen Mündliche Anfragen Aktuelle Stunden Politikfelder Arbeit – Gewerkschaften Bildung – Jugend – Sport Energie Europa – Kultur – Medien Familie – Soziales Gesundheit Gleichberechtigung Haushalt – Finanzen Infrastruktur – Landwirtschaft – Forsten Innen – Kommunales Migration – Asyl Petitionen – Strafvollzugskommission Religion Umwelt – Naturschutz Wirtschaft – Wissenschaft – Digitale Gesellschaft Kompakt Untersuchungsausschuss »Kramer-Komplex« Corona-Untersuchungsausschuss Asyl-Chaos Kriminalitätsatlas Die AfD-Fraktion wirkt! Energiekollaps verhindern Blackout Rettung unserer Automobilindustrie Wohnraum-Knappheit Tourismus in Thüringen Jagd ist Heimatliebe Grundfunk Verfassungsschutz Untersuchungsausschuss zur Treuhand Untersuchungsausschuss zu politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen Corona Corona-Untersuchungsausschuss Fraktion Abgeordnete Mitarbeiter Stellenangebote Bürgerbüros Veröffentlichungen Fraktionszeitung – BLAUER MUT Corona-Schadensbilanz Positionspapiere Faltblätter Bürgermobil mit Thomas Hoffmann in Altenburg Bastian Moeller 2026-06-16T00:00:00+02:00 Bürgermobil mit Thomas Hoffmann in Altenburg 15. Juli 9:00 - 13:00 Zum Kalender hinzufügen Google Kalender iCalendar Outlook 365 Outlook Live Teilen Sie diesen Artikel! Facebook X Reddit LinkedIn WhatsApp Telegram Tumblr Pinterest Vk Xing E-Mail Page load link Nach oben

June 16, 2026

Grüne und Linke kritisieren CDU/AfD-Foto in Sachsen-Anhalt; CDU-AfD-Verhältnis unter Druck

Grüne und Linke kritisieren CDU/AfD-Foto in Sachsen-Anhalt; CDU-AfD-Verhältnis unter Druck Linke und Grüne kritisieren CDU/AfD-Foto aus Sachsen-Anhalt - RADIO RST Berlin (dpa) - Grüne und Linke haben scharfe Kritik an einem Foto und einem Videoausschnitt von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und CDU-Fraktionschef Guido Heuer drei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt geübt. Der Bundesvorsitzende der Grünen, Felix Banaszak, sagte der «Frankfurter Rundschau»: «Dieses Video wirft ein beunruhigendes Licht auf das Verhältnis zwischen CDU und AfD in Sachsen-Anhalt. Es zeigt, wie eng die Beziehung zwischen dem CDU-Fraktionschef und dem AfD-Spitzenkandidaten offenbar bereits ist. Da ist keine Distanz mehr erkennbar.» ...

June 15, 2026

Parteien in Bramsche beschließen freiwillige Selbstbeschränkung der Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum; Höchstzahl 200 Plakate pro Partei

Parteien in Bramsche beschließen freiwillige Selbstbeschränkung der Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum; Höchstzahl 200 Plakate pro Partei Parteien treffen Vereinbarung zur Beschränkung der Wahlwerbung | Stadt Bramsche Parteien treffen Vereinbarung zur Beschränkung der Wahlwerbung Parteien treffen Vereinbarung zur Beschränkung der Wahlwerbung Für die Kommunalwahl am 13. September 2026 haben sich die im Rat der Stadt Bramsche vertretenen Parteien wieder auf eine Vereinbarung zur freiwilligen Selbstbeschränkung der Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum verständigt. Die sechs Parteien, vertreten durch Felix Unterderweide (SPD), Oliver Reyle (CDU), Jens Kerntopf (Grüne), Anette Staas-Niemeyer (FDP), Markus Schäfer (AfD Niedersachsen) und Markus Sommer (Die Linke), sowie für die Stadtverwaltung Sonja Glasmeyer, Erste Stadträtin, haben am Donnerstag, 4. Juni, eine entsprechende Vereinbarung im Rathaus der Stadt Bramsche getroffen. Die Vereinbarung umfasst folgende Regelungen: I. Zeitraum der Plakatwerbung Plakate, Plakatständer und andere Werbeträger (im Folgenden „Werbeträger“ genannt) werden im Stadtgebiet für die Kommunalwahl nicht vor dem 13. Juli 2026 angebracht oder aufgestellt. Sie werden innerhalb einer Woche nach dem jeweiligen Wahltermin wieder entfernt. II. Anzahl und Größe der Werbeträger Werbeträger dürfen das Format DIN-A-0 nicht überschreiten. Hiervon ausgenommen ist die von den überörtlichen Untergliederungen der Parteien beantragte Aufstellung von Großtafeln (sogenannte Wesselmann-Tafeln), für die von der Stadt Bramsche jeweils Einzelgenehmigungen nach den straßenrechtlichen Vorschriften erteilt werden, sowie die von den überörtlichen Untergliederungen der Parteien beauftragte Werbung an den allgemein genehmigten Werbetafeln der Städtewerbung Schnelle GmbH. Die Höchstzahl der im Stadtgebiet verwendeten Werbeträger bis zur Größe DIN-A-0 wird für jede Partei auf 200 für die Kommunalwahl begrenzt. III. Beschränkung der Aufstellorte für Werbeträger in der Fußgängerzone In der Fußgängerzone der Stadt Bramsche werden keine Werbeträger aufgestellt oder angebracht. Fußgängerzone sind die Große Straße und der Brückenort. Hiervon ausgenommen sind die unmittelbaren Eingangsbereiche der Fußgängerzone und die angrenzenden Plätze (Kirchplatz, Marktplatz, Münsterplatz). IV. Sonstige Beschränkungen der Aufstellorte für Werbeträger An folgenden Orten werden keine Werbeträger angebracht oder aufgestellt: im Abstand von 10 Metern zu Kreuzungen, Einmündungen und Kreiseln, im Abstand von 15 Metern vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen, unter Brücken, an Brückengeländern, am Innenrand von Kurven, an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, vor Friedhöfen. V. Beschränkung der Wahlwerbung vor Schulen Vor öffentlichen Schulen wird keine aktive Wahlwerbung durch Personen erfolgen, insbesondere werden dort keine Werbemittel verteilt. VI. Selbstverpflichtung der Parteien Die Parteien verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass ihre im Rahmen des Wahlkampfes tätigen Helfer von den vereinbarten Regelungen Kenntnis erhalten. Sie verpflichten sich, jedwede Wahlwerbung in ihrem Verantwortungsbereich, die dieser Vereinbarung widerspricht, unverzüglich zu beseitigen. Meldung vom 15.06.2026

June 15, 2026