Drei Angeklagte wurden vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen Unterstützung der Kaiserreichsgruppe verurteilt; Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Drei Angeklagte wurden vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen Unterstützung der Kaiserreichsgruppe verurteilt; Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Strafsenat: Drei Angeklagte unter anderem wegen Unterstützung der „Kaiserreichsgruppe“ verurteilt - Oberlandesgericht Stuttgart Strafsenat: Drei Angeklagte unter anderem wegen Unterstützung der „Kaiserreichsgruppe“ verurteilt Unter dem Vorsitz von Manuela Haußmann verkündete der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart heute in einem Staatsschutzverfahren gegen drei Angeklagte sein Urteil: Der 58-jährige Angeklagte F., der 63-jährige Angeklagte B. und der 59-jährige Angeklagte R., alle drei deutsche Staatsangehörige, wurden jeweils wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§§ 83 Abs. 1, 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 2 und 4, Abs. 5 Satz 1, 27 Abs. 1, 52 StGB) schuldig gesprochen. Gegen den Angeklagten F. verhängte der Senat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte B. und der Angeklagte R. wurden jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde. ...