Landkreis Sonneberg Haushaltssatzung 2026/2027; Doppelhaushalt 2026/2027

Landkreis Sonneberg Haushaltssatzung 2026/2027; Doppelhaushalt 2026/2027 Amtsblatt des Landkreises Sonneberg 30. April 2026 37. Jahrgang Ausgabe 03/2026 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für 2026 und 2027 (Doppelhaushalt 2026/2027)��������������������� 2 Satzung zur Änderung der Satzung für das Kreisjugendamt des Landkreises Sonneberg vom 25.02.2020���������������������������������������������������������������������������������������������������� 3 Beschlüsse des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg vom 01.04.2026����������������������������������������������������������������������� 3 Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses des Kreistages Sonneberg vom 26.01.2026������������������������������� 4 Bekanntmachung des Amts für Abfallwirtschaft: öffentliche Auslegung des Jahresberichts 2025 für die ehemalige Hausmülldeponie Mengersgereuth-Hämmern����������������������������������������������������������������������� 4 Bekanntmachung des Gesundheitsamts: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 12 der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer��������������������������������������������������������������������������������������������� 4 Informationen des Gesundheitsamtes Sonneberg zum Badegewässer „Waldbad Bernhardsthal“������������������������������������ 4 Information des Umweltamtes: Bitte melden Sie Standorte des Riesenbärenklaus��������������������������������������������������������� 5 Beschlüsse des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ vom 17.03.2026�������������������������������������������� 5 Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ für das Haushaltsjahr 2026���������������� 6 Bekanntmachung des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz���������������������������������������������������� 6 Impressum Herausgeber: Landkreis Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg – vertreten durch den Landrat Redaktion: Landratsamt Sonneberg, Pressestelle (Telefon: 03675 871-560, E-Mail: pressestelle@lkson.de) Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Verantwortung übernommen. Rücksendungen erfolgen nicht. Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder sonstiger öffentlicher Institutionen und weiterer Verbände zeichnen diese selbst verantwortlich. Für Schäden, die durch Druckfehler, fehlerhafte oder unterbliebene Einträge entstehen, wird nicht gehaftet. Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau Gedruckte Auflage: 500 Exemplare Erscheinungsweise: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint in der Regel monatlich. Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg wird elektronisch im Internet auf www.kreis-sonneberg.de veröffent- licht. Das dort eingestellte elektronische PDF-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die Nutzung des elektronischen Dokuments ist kostenfrei. Das Amtsblatt kann im Einzelbezug oder im Abonnement auf Selbstkostenbasis beim Verlag bezogen werden. Kontakt: LINUS WITTICH Medien KG, Telefon: 03677/205031, E-Mail: t.brauer@WITTICH-langewiesen.de Darüber hinaus werden im Landratsamt Sonneberg kostenfreie Papierausgaben des Kreisamtsblattes zur Mitnahme ausgelegt und auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhalten Freiexemplare mit der Bitte um Auslage in den Rathäusern. Ergänzend ist für interessierte Bürger die Einsicht bzw. der Ausdruck des Kreisamtsblatts während der behördlichen Öffnungszeiten des Landratsamtes möglich. Öffnungszeiten Landratsamt Sonneberg (Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg): Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 17:30 Uhr Hinweis zu Anlagen: Sofern Anlagen Bestandteil von Bekanntmachungen des Landkreises Sonneberg sind, werden diese im Landratsamt Sonneberg zur Einsicht ausgelegt. Diese können dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Öffentliche Sitzungstermine Zeit Sitzung / Ort 13.05.2026 15:00 Uhr Kreisausschuss des Kreistages Sonneberg / Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Sitzungssaal 20.05.2026 15:00 Uhr Ausschuss für Bau und Vergabe des Kreistages Sonneberg / Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Zi. 240 27.05.2026, 15:00 Uhr Kreisausschuss des Kreistages Sonneberg / Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Sitzungssaal 03.06.2026 16:00 Uhr Ausschuss für Bau und Vergabe des Kreistages Sonneberg / Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Zi. 240 10.06.2026, 15:00 Uhr Kreistag Sonneberg / Staatliches Gymnasium „Hermann Pistor“ Sonneberg, Dammstraße 50, 96515 Sonneberg, Speisesaal Die Tagesordnungen werden rechtzeitig vorab online im Ratsinformationssystem veröffentlicht: www.kreis-sonneberg.de > Bürgerservice > Ratsinformationssystem > Sitzungen Amtsblatt des Landkreises Sonneberg ...

April 30, 2026

Landtag von Baden-Württemberg Gedenkstunde zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus im Bürgerhaus Herbolzheim-Tutschfelden; Jugendliche stark vertreten, Mahnung an Gegenwart

Landtag von Baden-Württemberg Gedenkstunde zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus im Bürgerhaus Herbolzheim-Tutschfelden; Jugendliche stark vertreten, Mahnung an Gegenwart GEDENKSTUNDE DES LANDTAGS ZUR ERINNERUNG AN DIE OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS GEDENKSTUNDE DES LANDTAGS ZUR ERINNERUNG AN DIE OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS am 27. Januar 2026 im Bürgerhaus Herbolzheim-Tutschfelden Herausgeber Landtag von Baden-Württemberg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Konrad-Adenauer-Str. 3 70173 Stuttgart Bildnachweis Landtag von Baden-Württemberg Leif Piechowski Internet www.landtag-bw.de © 2026 Landtag von Baden-Württemberg ...

April 30, 2026

Ostschweizer Kantone arbeiten beim Datenschutz enger zusammen; Ab 2026 engere Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden

Ostschweizer Kantone arbeiten beim Datenschutz enger zusammen; Ab 2026 engere Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden Kantone arbeiten beim Datenschutz enger zusammen Kantone arbeiten beim Datenschutz enger zusammen Aus der Fachstelle für Datenschutz Die Fachstelle für Datenschutz des Kantons St.Gallen hat sich 2025 mit unterschiedlichsten Themen aus der Verwaltung befasst. Dazu gehörten die Archivierung im Schulverwaltungssystem, die kantonale Publikationsplattform oder das Videoüberwachungsreglement. Im Bereich der Digitalisierung sollen die Ostschweizer Kantone zusammenarbeiten. Die kantonale Fachstelle für Datenschutz überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Datenschutz. Im Zentrum steht die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. 2025 prüfte die Fachstelle unter anderem das Schulverwaltungssystem Nesa und die kantonale Publikationsplattform. Die Fachstelle stellte fest, dass die elektronische Archivierung der Personendaten an den kantonalen Mittelschulen und Berufsfachschulen nur teilweise geregelt ist. Bei der Publikationsplattform empfiehlt die Fachstelle, für all jene Rubriken Löschfristen festzulegen, die Personendaten beinhalten. Nach Ablauf der Frist sollen Personendaten automatisch gelöscht werden. Beim Datenschutz sind auch die Gemeinden verantwortlich Datenschutz ist auch Angelegenheit der Gemeinden. Diese müssen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eigene Fachstellen einsetzen, wobei der kantonalen Stelle die Aufsicht obliegt. Bisher gibt es drei regionale Aufsichtsbehörden und diejenige der Stadt St.Gallen. Neu bietet die Stadt St.Gallen an, diese Funktion auch für weitere Gemeinden zu übernehmen. Die kantonale Datenschutzstelle begrüsst dies, weil eine Konzentration zu einer Professionalisierung führen dürfte. Die Verselbständigung der Stelle stärkt die Unabhängigkeit. Wichtig ist, dass die Stelle über genügend Ressourcen verfügt. Der Kanton St.Gallen verfügt über keine formell-gesetzliche Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung durch kantonale Organe. Videoüberwachung ist deshalb nur in einem eng begrenzten Rahmen zulässig. Auch in diesen Fällen braucht es ein Reglement für die Videoüberwachung. Aus Sicht der Fachstelle für Datenschutz sind darin Zweck und Verantwortlichkeiten zu wenig klar geregelt. Schliesslich ein Blick nach vorne: Ab 2026 sollen die Datenschutzbehörden beider Appenzell sowie der Kantone St.Gallen und Thurgau enger zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit ist in den Bereichen Digitalisierung und kantonsübergreifende Projekte vorgesehen. So sollen etwa gemeinsame Vernehmlassungen und Beurteilungsgrundlagen oder Checklisten für die Webseiten erarbeitet werden. Themen für die Zusammenarbeit können die Schengen-Kontrollen oder Auftragsdatenbearbeitungen sein. Der vollständige Bericht der Fachstelle für Datenschutz ist hier einsehbar: Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen.

April 30, 2026

Stadt Suhl 8. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Suhl

Stadt Suhl 8. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Suhl Änderung der Hauptsatzung der Stadt Stadt Suhl Änderung der Hauptsatzung der Stadt Stadt Suhl Änderung Hauptsatzung Stadt Suhl Bekanntmachung der 24. Sitzung Finanz- Vergabe- und Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates der Stadt Suhl Einladung zur 17. Sitzung des Sozialausschusses des Stadtrates der Stadt Suhl Krankenhauskeime – wichtige Fakten, Hintergründe und häufige Irrtümer News Kinder, Jugend und Schule

April 30, 2026

Stadtrat Gossau stellt das endgültige Ergebnis der Abstimmungen vom 8. März 2026 fest in Gossau.

Stadtrat Gossau stellt das endgültige Ergebnis der Abstimmungen vom 8. März 2026 fest in Gossau. Feststellung der endgültigen Ergebnisse der kommunalen Abstimmungen vom 8. März 2026 Feststellung der endgültigen Ergebnisse der kommunalen Abstimmungen vom 8. März 2026 Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist das endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen; sGS 125.3). Beim Rechtsdienst des Departements des Innern sind während der vierzehntätigen Beschwerdefrist keine Beschwerden gegen die Urnenabstimmung vom 8. März 2026 eingegangen. Der Stadtrat Gossau hat mit Beschluss vom 23. April 2026 das endgültige Ergebnis der Abstimmungen Gemeindeordnung, 10. Nachtrag und Budget 2026, Steuerfuss festgestellt. (siehe Abstimmungsprotokolle vom 8. März 2026)

April 30, 2026

Stimmberechtigte Kommunale Ersatzwahlen 2025–2028 im Rathaus Informationen zur Stimmausgabe offiziell; 2 eidg. Vorlagen + 1 kant. Vorlage

Stimmberechtigte Kommunale Ersatzwahlen 2025–2028 im Rathaus Informationen zur Stimmausgabe offiziell; 2 eidg. Vorlagen + 1 kant. Vorlage Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 Kommunale Ersatzwahlen für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028: - Mitglied Stadtrat - Stadtpräsidium Zudem: - 2 eidg. Vorlagen - 1 kant. Vorlage Stimmmaterial: Stimmberechtigte erhalten das Stimmmaterial per Post. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 12. Juni 2026, beim Einwohneramt (Rathaus) nachbezogen werden. Stimmabgabe: Modalitäten betreffend persönliche, vorzeitige und briefliche Abstimmung: siehe Stimmausweis.

April 30, 2026

Stimmberechtigte Schweiz stimmen am 14. Juni 2026 über Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» und Zivildienstgesetz-Änderung ab

Stimmberechtigte Schweiz stimmen am 14. Juni 2026 über Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» und Zivildienstgesetz-Änderung ab Abstimmungen vom 14. Juni 2026 Abstimmungen vom 14. Juni 2026 Am Sonntag, 14. Juni 2026 - und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen - findet statt: Eidgenössische Vorlage - Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» (BBl 2026 17); - Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG) (BBl 2025 2896). Kantonale Vorlage - Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Kommunale Wahlen - Wahl des Schulpräsidiums. - Ersatzwahl eines Mitglieds für die Geschäftsprüfungskommission. Briefliche und elektronische Abstimmung Jede ...

April 30, 2026

Alarmkalenderbeauftragten des Rhein-Sieg-Kreises Austausch in NRW; Aufbau und Ausführung der Zivilen Alarmplanung

Alarmkalenderbeauftragten des Rhein-Sieg-Kreises Austausch in NRW; Aufbau und Ausführung der Zivilen Alarmplanung Austausch der Alarmkalenderbeauftragten des RSK 26.06.2026 | Beteiligung NRW Rhein-Sieg-Kreis Status Aktiv Termin 26.06.2026 09:00 Uhr Buchungsstatus 23 freie Plätze Austausch der Alarmkalenderbeauftragten des RSK 26.06.2026 Vernetzungsaustausch der Alarmkalenderbeauftragten des Rhein-Sieg-Kreises zu Aufbau und Ausführung der Zivilen Alarmplanung bei den Kommunen. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 30.04.2026 bis zum 25.06.2026 online gebucht werden. Verpflichtung durch den Geheimschutzbeauftragten nach VS nfD

April 30, 2026

European Entry/Exit System (EES) fully operational across Schengen, including Switzerland; automated 90/180-day enforcement across Schengen.

European Entry/Exit System (EES) fully operational across Schengen, including Switzerland; automated 90/180-day enforcement across Schengen. European Entry / Exit System (EES): Stricter Swiss Control of Schengen Days Legal Insight - 30 April 2026 Briefing - 16 April 2026 Speaking Engagement - 26 March 2026 30 April 2026 | Legal Insight European Entry Exit System (EES): Stricter Swiss Control of Schengen Days 30 April 2026 | Legal Insight European Entry Exit System (EES): Stricter Swiss Control of Schengen Days - On 10 April 2026, the European Entry ...

April 30, 2026

Netzwerk Migration Neubrandenburg fördert Integration in Neubrandenburg; Moderation durch Peter Modemann

Netzwerk Migration Neubrandenburg fördert Integration in Neubrandenburg; Moderation durch Peter Modemann Integrationsbeauftragte/r / Stadt Neubrandenburg Politik & VerwaltungStadtvertretungOberbürgermeisterRathausOrganisationMitarbeitende A-ZBerufsfeuerwehr NeubrandenburgStädtische BeteiligungenBehindertenbeauftragteGleichstellungsbeauftragteIntegrationsbeauftragte rBürgerbeauftragteMitgliedschaftenMängelmelderWas erledige ich wo?OnlineserviceTerminvergabeÖffentliche BekanntmachungenSatzungen & VerordnungenOrdnung, Verkehr & GewerbeFinanzenStandesamtFriedhofswesenBürgerbüroFührerscheinstelleKfZ-ZulassungPresseAmtsblattKarriereUmfragenWahlenStadtplan Migration und Integration haben in unserer Stadt in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Als Oberzentrum und zentraler Anlaufpunkt für neu zugewanderte Menschen übernimmt Neubrandenburg eine besondere Verantwortung. Hier entscheidet sich maßgeblich, wie Integration gelingt, wie gesellschaftlicher Zusammenhalt gestärkt wird und wie Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nach Neubrandenburg ziehen, eine neue Perspektive erhalten. Dazu gehört auch die humanitäre Verantwortung, Menschen in schwierigen Lebenslagen Orientierung und faire Chancen auf Teilhabe zu bieten.Zuwanderung leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Angesichts des demografischen Wandels unterstützt sie die Sicherung von Fachkräften, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und kommunaler Entwicklung. Gleichzeitig bringt Migration vielfältige soziale, kulturelle und wirtschaftliche Potenziale mit sich. Unterschiedliche Erfahrungen, Perspektiven und Kompetenzen bereichern das gesellschaftliche Leben, fördern Innovationen und stärken eine offene, vielfältige Stadtgesellschaft.Gelingende Integration ist dabei keine einseitige Aufgabe. Sie braucht sowohl eine aufnahmebereite, offene Gesellschaft als auch die aktive Mitwirkung der zugewanderten Menschen. Integration gelingt dort, wo Menschen bereit sind, aufeinander zuzugehen, Verantwortung zu übernehmen, Sprache zu erlernen, Regeln des Zusammenlebens zu achten und sich aktiv in das gesellschaftliche Leben einzubringen. Ebenso braucht es eine Stadtgesellschaft, die Teilhabe ermöglicht, Vielfalt anerkennt und gleiche Chancen eröffnet.Auch die Zielstellungen desIntegrations- und Teilhabegesetzes Mecklenburg-Vorpommernspiegeln diesen Anspruch wider. Im Mittelpunkt stehen die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, der Abbau von Benachteiligungen, die Förderung von Chancengleichheit sowie die Stärkung eines respektvollen und diskriminierungsfreien Zusammenlebens. Vielfalt wird dabei ausdrücklich als Bereicherung verstanden. Ziel ist es, allen Menschen unabhängig von Herkunft oder Geschichte die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten einzubringen und am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben mitzuwirken.Damit wird deutlich: Integration betrifft nahezu alle Lebensbereiche und Institutionen. Verwaltung, Kindertagesstätten, Schulen, Bildungsträger, Unternehmen, Arbeitsverwaltung, Gesundheitswesen, Wohnungswirtschaft, Vereine, Kultur, Sport, Ehrenamt und Zivilgesellschaft tragen gemeinsam Verantwortung. Sie alle leisten einen wichtigen Beitrag dazu, Zugänge zu schaffen, Barrieren abzubauen und Begegnung zu ermöglichen. Integration ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe. ...

April 30, 2026