Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur tritt bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung in Deutschland in Kraft; 87,9% Betreuungsquote in Thüringen
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur tritt bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung in Deutschland in Kraft; 87,9% Betreuungsquote in Thüringen Aktuell | Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung: Thüringen setzt seit Jahren hohe Maßstäbe 31.07.2026 Erstellt von Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Am 1. August 2026 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise in Kraft. Für Thüringen markiert dieses Datum keinen Neuanfang, sondern bestätigt einen seit Jahren gelebten Standard. Bereits seit 2010 ist der Anspruch auf Förderung eines Grundschulkindes in einem Ganztagsangebot im Thüringer Schulgesetz verankert. Mit einer Betreuungsquote von 87,9 Prozent verfügt Thüringen über eines der bundesweit am stärksten genutzten Ganztagsangebote. Ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler sind fester Bestandteil der schulischen Konzeption und des Bildungsangebots des Freistaats. ...