Verbände der Wertschöpfungskette Druck fordern Moratorium für Geltungsbeginn der PPWR Berlin/Frankfurt am Main; Übergangszeitraum für rechtssichere Umsetzung
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Seite 1/3 Verbände der Wertschöpfungskette Druck fordern Moratorium für den Gel- tungsbeginn der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) Berlin/Frankfurt am Main, 12.08.2026. Gut eine Woche vor dem heutigen Gel- tungsbeginn der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) hat die Europäische Kommission überarbeitete FAQ veröffentlicht. Darin nimmt sie teils neue Einordnungen zur Rollenverteilung und dadurch zu Pflichten von Wirtschaftsakteuren vor. Die Verbände der Wertschöpfungskette Druck begrü- ßen grundsätzlich die teilweise neue Auslegung der Vorordnung als Schritt in die richtige Richtung, um die praktische Umsetzung zu erleichtern – kritisieren jedoch die Kurzfristigkeit der Veröffentlichung ausdrücklich. Die Unternehmen in den Handelsstrukturen der Druckindustrie sowie der Presse- und Buchbranche sehen sich aufgrund der Komplexität der Verordnung, neuer Rechtsbegriffe und zusätzlicher Pflichten seit Monaten mit erheblicher Unsicherheit konfrontiert. Bereits die FAQ der Kommission vom März 2026 ließen zahlreiche Fra- gen offen. Die nun Anfang August veröffentlichte Überarbeitung zeigt zudem, dass auch auf EU-Ebene zentrale Umsetzungsfragen erst schrittweise erfasst und geklärt werden. „Bis zum heutigen Geltungsbeginn bleibt den Unternehmen nicht genug Zeit, um neue Auslegungen zu Rollen und Pflichten rechtssicher zu bewerten und in ihren Prozessen umzusetzen“, betonen die Verbände. Besonders groß seien die Umset- zungsprobleme beim grenzüberschreitenden Versand im EU-Binnenmarkt – vor al- lem für Unternehmen, die nur Kleinstmengen versenden, ist z. B. eine Bestellung von Bevollmächtigten in jedem einzelnen Land wirtschaftlich nicht tragbar. Die Verbände fordern daher: – einen angemessenen Übergangszeitraum für eine rechtssichere Umsetzung der PPWR, – Vertrauensschutz für Unternehmen, die ihre Pflichten auf Grundlage der bislang veröffentlichten Informationen nach bestem Wissen umgesetzt haben, – Zurückhaltung bei Kontrollen und Sanktionen zum Start der Anwendung: Behör- den müssten berücksichtigen, dass aufgrund der späten Klarstellungen faktisch keine ausreichende Vorbereitungszeit bestand,
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