Städtischer Innovationspartner programmiert und in Betrieb nimmt Managementebene der Gebäudeautomation am Norderschulweg 14-18; Innovationspartner übernimmt Programmierung, 10h Contingent

Städtischer Innovationspartner programmiert und in Betrieb nimmt Managementebene der Gebäudeautomation am Norderschulweg 14-18; Innovationspartner übernimmt Programmierung, 10h Contingent BIETERKOMMUNIKATION Ausschreibung 11.08.2026 Verfahren: GMH VOB OV 051-26 IE - Norderschulweg 14-18 - Heizung LISTE DER ÖFFENTLICHEN NACHRICHTEN Nr Frage Antwort Gesendet 1 Zur Kalkulation wäre es zweckmäßig Zeichnungen (Grundrisse, Schnitte etc.) bereitzustellen. Bitte um Bereitstellung der Zeichnung im PDF-Format. Als Anlage wird die zugehörige Planunterlage zur Trassenplanung zur Verfügung gestellt. 30.07.2026 14:25:16 Anlagen: 23-1369-ALL-3-740_01_TA-AU-AU-000-01-P_geschwärzt.PDF • 2 Im Rahmen der Angebotsbearbeitung zum og. Leistungsverzeichnis ist uns aufgefallen, dass innerhalb des Titels „Gebäudeautomation“ (Pos. 03.02.xx sowie analog Pos. 04.06.xx für den Bestandsumbau) zwar die Lieferung und Montage der Feldgeräte, der Schaltschrank- / Automatisierungshardware sowie die elektrische und funktionale Inbetriebnahme beschrieben sind, eine eigenständige Position für die Programmierung und Parametrierung der Steuerungs- bzw. Applikationssoftware (DDC-Programmierung, Regelstrategie, Visualisierung) jedoch nicht enthalten ist. Konkret verweist Position 03.02.28 „Schaltschrank Inbetriebnahme“ auf eine „Funktionsprobe der Steuerungen entsprechend Funktionsliste“. Eine solche Funktionsliste bzw. Funktionsbeschreibung liegt den uns vorliegenden Ausschreibungsunterlagen nicht bei. Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen: a) Liegt der Ausschreibung eine Funktionsliste bzw. Funktionsbeschreibung als Anlage zugrunde, auf die sich Position 03.02.28 bezieht? Falls ja, bitten wir um Übersendung dieser Unterlage, da sie Grundlage für die Programmierung der DDC-Steuerung ist. b) Ist die Programmierung und Parametrierung der DDC-Applikationssoftware (inkl. Erstellung der Visualisierung / Bedienoberfläche des Web Panels) in den bestehenden Positionen – insbesondere Pos. zu a) Die Programmierung und Inbetriebnahme der Managementebene wird durch den städtischen Innovationspartner ausgeführt. Eine Funktionsliste ist demnach für die Kalkulation irrelevant. zu b) Nein, die Programmierung und Inbetriebnahme der Managementebene wird durch den städtischen Innovationspartner ausgeführt. Bitte berücksichtigen Sie innerhalb ihrer Kalkulation in der Position 03.02.18 ein Stundenkontingent von 10h zur Einbindung des Innovationspartners. zu c) Für die aufgeführten Leistungen muss nichts kalkuliert werden, da Sie durch den Innovationspartner ausgeführt werden. 05.08.2026 11:58:21 Bieterkommunikation - 1/2 ...

August 11, 2026

Landtag von Baden-Württemberg befasst sich mit Bericht zur landesweiten Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 2025 in Baden-Württemberg; TSF-W-Beschaffung 2026 eingeleitet.

Landtag von Baden-Württemberg befasst sich mit Bericht zur landesweiten Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 2025 in Baden-Württemberg; TSF-W-Beschaffung 2026 eingeleitet. Drucksache 18 / 259 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 259 8.7.2026 1 Eingegangen: 8.7.2026 / Ausgegeben: 11.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, nach welchen Kriterien die für die landesweite Sammelbeschaffung von Lösch­ gruppenfahrzeugen LF 10 im Jahr 2025 beauftragten Fachfirmen ausgewählt wurden; welche Ausgaben dem Land Baden-Württemberg für die Erstellung und Durch­ führung der Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 im Jahr 2025 entstanden sind; ob und gegebenenfalls in welchem Umfang für diese Ausgaben Mittel aus der Feuerschutzsteuer verwendet wurden; wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2020 entwickelt haben; ob für die im Jahr 2026 eingeleitete Sammelbeschaffung von Tragkraftsprit­ zenfahrzeugen mit Wassertank (TSF-W) ein Vergabeverfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durchgeführt wurde und wie dieses ausgestaltet war; welche Unternehmen oder Fachbüros mit der Erstellung der Ausschreibungs­ unterlagen sowie der Projektbegleitung der Sammelbeschaffung von TSF-W- Fahrzeugen im Jahr 2026 beauftragt wurden; welche Ausgaben für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Pro­ jektbegleitung der Sammelbeschaffung von TSF-W-Fahrzeugen im Jahr 2026 bereits entstanden sind beziehungsweise voraussichtlich noch entstehen werden; Antrag des Abg. Daniel Lindenschmid u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Sammelbeschaffungen, Feuerwehrförderung und Verwendung der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 259 2 8. welche weiteren Sammelbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen in den kommenden fünf Jahren geplant sind und welche Fahrzeugtypen hiervon je­ weils umfasst sein sollen; 9. welche Fahrzeugtypen nach Kenntnis der Landesregierung derzeit von den größten Beschaffungsengpässen und Lieferzeitverzögerungen betroffen sind; 10. wie viele Anträge auf Zuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift Zuwen­ dungen Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) im Jahr 2025 gestellt, bewilligt, zu­ rückgestellt oder nicht bewilligt wurden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbe­ zirken) und welche Ursachen dazu führten, dass beantragte Maßnahmen nicht gefördert beziehungsweise zurückgestellt werden mussten; 11. wie hoch das Gesamtvolumen der im Jahr 2026 eingegangenen Förderanträge nach der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen ist (bitte auf­ schlüsseln nach Regierungsbezirk, Fahrzeugtyp/Baumaßnahme/Sondermaß­ nahme, Zuschusshöhe Z-Feu, Sonderzuschuss); 12. wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2020 entwickelt haben (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Höhe der Ein­ nahmen sowie den jeweiligen Verwendungszwecken einschließlich der hier­ für eingesetzten Mittel). 7.7.2026 Lindenschmid, Klecker, Hegel, Baur, Schäfer AfD Begründung In dem Antrag mit der Drucksache 17/8995 „Zuschuss für die Feuerwehren im Jahr 2025“ wurden bereits wesentliche Aspekte der Feuerwehrförderung und der im Jahr 2025 erstmals durchgeführten landesweiten Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 thematisiert. Die Landesregierung verdeutlichte in ihrer Antwort, dass die Sammelbeschaffung von LF 10 auf eine hohe Nach­ frage der Kommunen traf und einen wesentlichen Bestandteil der Feuerwehrför­ derung im Jahr 2025 darstellte. Im Jahr 2025 wurde erstmals in Baden-Württemberg eine Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 durchgeführt, an der sich die Kommunen be­ teiligen konnten. Für die Erstellung und Durchführung dieser Sammelbeschaffung wurden entsprechende Fachfirmen beauftragt. Im Jahr 2026 wurde dieses Instru­ ment erneut genutzt. Dieses Mal wurde eine Sammelbeschaffung von Tragkraft­ spritzenfahrzeugen mit Wassertank (TSF-W) eingeleitet, an der sich die Kommu­ nen ebenfalls beteiligen konnten. Vor diesem Hintergrund besteht Interesse an den Kosten der Sammelbeschaffun­ gen, der Auswahl und Beauftragung externer Dienstleister, der Verwendung von Mitteln aus der Feuerschutzsteuer sowie an den weiteren Planungen der Landes­ regierung für zukünftige Sammelbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen. Darüber hinaus besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Entwicklung der Feuer­ wehrförderung. In einer Pressemitteilung des Ministeriums des Inneren, für Digi­ talisierung und Kommunen vom 20. August 2025 wurde der damals amtierende Innenminister Thomas Strobl mit der Aussage zitiert, dass alle förderfähigen An­ träge der Kommunen positiv bewilligt werden konnten und kein Antrag abgelehnt werden musste. Demgegenüber berichtete das Regierungspräsidium Stuttgart je­ doch in einer Pressemitteilung vom 23. Januar 2026, dass im Regierungsbezirk Stuttgart lediglich rund 80 Prozent der Anträge der Feuerwehren aufgrund der verfügbaren Mittel gefördert werden konnten. ...

August 11, 2026

Gemeinde Herzlake Umbau und Erweiterung des Jugendheimes in Lahden, Jahnstraße 1, 49774 Lahden; Zuschlagskriterium: günstigster Preis vorgesehen

Gemeinde Herzlake Umbau und Erweiterung des Jugendheimes in Lahden, Jahnstraße 1, 49774 Lahden; Zuschlagskriterium: günstigster Preis vorgesehen Bekanntmachung_E57656682.pdf Umbau und Erweiterung des Jugendheimes in Lahden Gewerk: Fliesenarbeiten 421 (Bekanntmachung Offentliche Ausschreibung) a) Offentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Gemeinde Herzlake StraRe Neuer Markt 4 PLZ, Ort 49770 Herzlake Telefon 0 59 62/88 425 Fax E-Mail karin.eifler@herzlake.de Internet www.herzlake.de b) Vergabeverfahren Offentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 03-02-2026/04 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschliisselung der Unterlagen ...

August 11, 2026

Gemeinde Lähden – Umbau und Erweiterung des Jugendheims Jahnstraße 1, 49774 Lähden; Fertigstellung 27. KW 2027

Gemeinde Lähden – Umbau und Erweiterung des Jugendheims Jahnstraße 1, 49774 Lähden; Fertigstellung 27. KW 2027 Bekanntmachung national 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) © VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 1 von 3 a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Gemeinde Lähden Straße Neuer Markt 4 PLZ, Ort 49770 Herzlake Telefon 0 59 62/88 429 Fax E-Mail evelin.wilhelm@herzlake.de Internet www.herzlake.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 03-02-2026/06 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel schriftlich d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung Jahnstraße 1, 49774 Lähden f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Maßnahme: Umbau und Erweiterung des Jugendheims in Lähden Gewerk: Heizung, Lüftung, Sanitär ...

August 11, 2026

Gemeinde Lähden Umbau und Erweiterung des Jugendheims in Lähden; Beginn 29. KW 2027

Gemeinde Lähden Umbau und Erweiterung des Jugendheims in Lähden; Beginn 29. KW 2027 Bekanntmachung national 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) © VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 1 von 3 a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Gemeinde Lähden Straße Neuer Markt 4 PLZ, Ort 49770 Herzlake Telefon 0 59 62/88 429 Fax E-Mail evelin.wilhelm@herzlake.de Internet www.herzlake.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 03-02-2026/09 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel schriftlich d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung Jahnstraße 1, 49774 Lähden f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Maßnahme: Umbau und Erweiterung des Jugendheims in Lähden Gewerk: Einbauküche ...

August 11, 2026

Stadtwerke Konstanz Mobil GmbH erhält Ausschließlichkeitsrecht Busverkehr in Konstanz; Exklusivrecht gilt gesamtes Stadtgebiet Konstanz

Stadtwerke Konstanz Mobil GmbH erhält Ausschließlichkeitsrecht Busverkehr in Konstanz; Exklusivrecht gilt gesamtes Stadtgebiet Konstanz Stadt tjFJ Konstanz Stadtverwaltung • 78459 Konstanz Stadtwerke Konstanz Mobil GmbH Geschäftsführung Max-Stromeyer-Straße 21 - 29 78467 Konstanz Oberbürgermeister Uli Burchardt Rathaus Kanzleistraße 15 78462 Konstanz +49 7531 900-2211 ob@konstanz.de 07.08.2026 Bescheid der Stadt Konstanz über die Gewährung eines ausschließlichen Rechts zum Be- trieb öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen in der Stadt Konstanz (Az.: ÖDA 2026/7) Sehr geehrter Herr Dr. Reuter, auf Grundlage des an die Stadtwerke Konstanz Mobil GmbH am 07.08.2026 im Wege der lnhouse-Vergabe nach § 108 Abs. 1 GWB von der Stadt Konstanz vergebenen öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) gewähre ich der Stadtwerke Konstanz Mobil GmbH nach Maßgabe dieses Bescheids das Recht, die Verkehre auf dem Gebiet der Stadt Kon- stanz und des Landkreises Konstanz für bestimmte Linienabschnitte, die zur Erfüllung des vorgenannten ÖDA nach dem jeweiligen Stand der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtun- gen erforderlich sind, unter Ausschluss aller anderen Betreiber gleichartiger Verkehrs- dienste zu erbringen. Dies gilt nach Maßgabe der Regelungen in § 23 des ÖDA und den Bestimmungen dieses Bescheids. 1. Art und Umfanq des gewährten Ausschließlichkeitsrechts 1.1 Bei dem der Stadtwerke Konstanz Mobil GmbH mit diesem Bescheid gewährten Recht handelt es sich um ein Ausschließlichkeitsrecht im Sinne des Art. 2 lit. f) VO 1370/2007 und § 8a Abs. 8 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PBefG. 1.2 Das ausschließliche Recht schützt alle Verkehre, die nach dem jeweiligen Stand der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unter Einschluss aller zwischenzeitlich von der Stadt Konstanz vorgenommenen Änderungen zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Die Ausschließlichkeit beinhaltet das Verbot für andere Verkehrsunternehmen, die in Nr. 1.3 genannten Verkehre als Unternehmer oder Betriebsführer durchzuführen (§ 3 Abs. 1 und 2 PBefG). 1.3 Das gewährte Recht gilt für alle Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nrn. 3, 4, § 9, § 42, § 50 PBefG sowie für alle Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43 PBefG im ÖPNV Freundschaftlich verbunden mit: Fontainebleau (FR) Lodi (IT) • Richmond (GB) • Täbor (CZ) • Suzhou (CN) • Berdytschiw (UA) signiert von: mit: Sakthisivantha Maria am: 11.08.2026 ...

August 11, 2026

Kongresshotel Weingarten GmbH & Co. KG stellt Insolvenzantrag für KuKO in Weingarten; Externer Catering-Dienstleister ab 01.01.2027 Veranstaltungen gesichert

Kongresshotel Weingarten GmbH & Co. KG stellt Insolvenzantrag für KuKO in Weingarten; Externer Catering-Dienstleister ab 01.01.2027 Veranstaltungen gesichert Insolvenz ermöglicht Neuausrichtung des Caterings im KuKO Insolvenz ermöglicht Neuausrichtung des Caterings im KuKO Die Kongresshotel Weingarten GmbH & Co. KG, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Weingarten, hat einen Insolvenzantrag gestellt. Ab dem 01.01.2027 soll ein externes Unternehmen das Catering im Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben (KuKO) in Weingarten übernehmen. Die Geschäftsführung der Kongresshotel Weingarten hat beim zuständigen Amtsgericht Ravensburg einen Insolvenzantrag gestellt. Das städtische Tochterunternehmen ist unter der Marke „ku:cook“ bekannt und erbringt bisher die gastronomischen Leistungen im KuKO, im Restaurant ku:cook, im DORMERO-Hotel Weingarten sowie bei Cateringevents außer Haus. Die Kongresshotel Weingarten GmbH & Co. KG hatte im Rahmen eines sogenannten Assets Deals zum 01.03.2022 die Tätigkeiten von der Konferenzhotel Weingarten GmbH & Co. KG übernommen. Bis zum 31.12.2024 hat die Gesellschaft neben den Leistungen im KuKO auch das Best Western Hotel Weingarten betrieben. Das Hotel wurde zum 01.01.2025 erfolgreich an die Hotelkette DORMERO verpachtet. ...

August 11, 2026

Niema Nazemian berät kostenlos am Infostand in Gelsenkirchen, Stadtbibliothek Erle, Cranger Straße 323, 45891; Kostenlose Beratung, erste Orientierung fürs Zuhause

Niema Nazemian berät kostenlos am Infostand in Gelsenkirchen, Stadtbibliothek Erle, Cranger Straße 323, 45891; Kostenlose Beratung, erste Orientierung fürs Zuhause Heizkosten senken und Haus fit für die Zukunft machen | Infostand | Verbraucherzentrale NRW 11 AUG Erneuerbare, Energiesparen, Sanieren | Telefon-Sprechstunde Wülfrath | Wie senke ich meine Kosten für Energie? Lohnt sich Solarstrom? Und welche Fördermittel gibt es? Unsere Sprechstunde bringt Klarheit rund ums Thema Energie. Di, 11. August 2026, 10:00 - 12:30 Energie Online ...

August 11, 2026

ITAD Detailansicht des Regelungsvorhabens RV0027177 Deutschland; CR eigene Verordnung, Gleichstellung mit CCU

ITAD Detailansicht des Regelungsvorhabens RV0027177 Deutschland; CR eigene Verordnung, Gleichstellung mit CCU Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027177 10.08.2026 10:17:41 Seite 1 von 2 R000996/RV0027177 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 10.08.2026 um 10:17 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Sachgerechte Berücksichtigung von TAB im KrWG, Klare CCU /CCS-Regeln, keine pauschale Bevorzugung chemischen Recycling, mehr Einsatz von MEB Aktuell seit 10.08.2026 10:17:41 Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 16.07.2026 ...

August 10, 2026

SWE Netz GmbH Elektroplanungsleistungen und Baubetreuung für Errichtung eines Umspannwerks Erfurt-Stotternheim; Beginn ca. November 2026 nach Auftragserteilung vorgesehen

SWE Netz GmbH Elektroplanungsleistungen und Baubetreuung für Errichtung eines Umspannwerks Erfurt-Stotternheim; Beginn ca. November 2026 nach Auftragserteilung vorgesehen Dies ist eine unverbindliche Darstellung der eForms-formatierten Bekanntmachung. Die Darstellung beruht auf der verwendeten eForms-Version eforms-de-2.1 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: SWE Netz GmbH Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliches Unternehmen Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Elektroplanungsleistungen für die Errichtung eines Umspannwerks Beschreibung: Die SWE Netz GmbH ist als Netzbetreiber der Landeshauptstadt Erfurt für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Stromverteilungsnetze verantwortlich. Eine der Aufgaben besteht darin, das Hochspannungsnetz (110kV-Netz) an den – durch verschiedene Einflussgrößen – steigenden Energiebedarf der Netzkunden anzupassen und ggf. auszubauen sowie zu ertüchtigen. Mehrere Einflussgrößen wirken parallel, aber weitestgehend voneinander unabhängig auf die notwendige Weiterentwicklung des 110kV-Netzes. Die städtebauliche Aufsiedlung im Gebietsbereich Erfurt-Nordost, der beginnende Hochlauf der Verkehrswende (Elektromobilität) und eine starke Nachfrage nach hohen Anschlussleistungen für die Ansiedlung und den Betrieb von Einspeiseerzeugungsanlagen im Versorgungsgebiet führen zu einem deutlichen Anstieg der prognostizierten Gesamtanschlussleistung. Diese Einflussgrößen haben nach Höhe und Anordnung im Netzgebiet einen umfangreichen Anpassungsbedarf bei der Struktur und der Dimensionierung des Hochspannungsnetzes zur Folge. ...

August 10, 2026