Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Kommunaler Finanzausgleich 2026 Neufestsetzung – Kiel; 68,1 Mio Euro Differenz im März ausgezahlt
Kommunaler Finanzausgleich Neufestsetzung 2026
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Postfach 7125 | 24171 Kiel Kreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte über 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner Landrätin und Landräte der Kreise als Kommunalaufsichtsbehörden Ihr Zeichen: / Ihre Nachricht vom: / Mein Zeichen: IV 304 - 22443/2026 Meine Nachricht vom: / Marc Seifert marc.seifert@im.landsh.de Telefon: +49 431 988-3117 Telefax: +49 431 988614-3117 24. März 2026 Kommunaler Finanzausgleich 2026 – Neufestsetzung Der kommunale Finanzausgleich 2026 wurde mit Erlass vom 20. Januar 2026 festgesetzt. Nach § 3 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) wird die Finanzausgleichsmasse für jedes Haushaltsjahr nach den Ansätzen im Landeshaushaltsplan festgesetzt. Ein Unterschied zwischen den Ansätzen im ursprünglichen Landeshaushaltsplan und den Ist-Einnahmen wird spätestens bei der Finanzausgleichsmasse des nächsten Haushaltsjahres berücksichtigt, das dem Zeitpunkt der Feststellung der Ist-Einnahmen folgt. Dieser Unterschied beträgt für das Haushaltsjahr 2025 rund 68,1 Mio. Euro. Der Betrag soll bereits im Rahmen des Finanzausgleichs 2026 und kurzfristig zur Auszahlung gebracht werden. Daher ist eine Neufestsetzung durchzuführen. Dabei werden die entsprechend erhöhten Schlüsselzuweisungen sowie die verringerten Verpflichtungen zur Zahlung der Finanzausgleichsumlage nahezu vollständig im Rahmen der März-Auszahlungen des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt. Abgesehen von einigen wenigen und geringen einzelgemeindlichen Berichtigungen ergeben sich bei den Ausgangsdaten für die Ermittlung der Steuerkraft, der Straßenkilometer und der Bevölkerung keine Änderungen. Die Nivellierungssätze nach § 9 i. V. m. § 39 FAG betragen nach der im Rahmen der bedarfsgerechten Weiterentwicklung angepassten Berechnungsmethodik im Finanzausgleichsjahr 2026 unverändert: Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Barrierefreier Zugang über Arwed-Emminghaus-Weg Telefon 0431 988 – 0 | Telefax 0431 988 – 2833 | Poststelle@im.landsh.de | www.schleswig-holstein.de/innenministerium beBPo: DE.Justiz.65530484-6459-4ee1-b216-b0f3fee9a5e0.a69b | Bushaltestellen: Reventloubrücke, Landtag, Institut für Weltwirtschaft | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Dokumente
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