Petentin fordert bindende Dekarbonisierungsstandards für städtische Unternehmen der Stadt Köln; 2035 Klimaneutralität ernsthaft gefährdet
Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Doris Pesch Telefon: (0221) 221 26144 E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 28.05.2026 Auszug aus der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.05.2026 öffentlich 2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Dekarbonisierung der kommunalen Unternehmen der Stadt Köln, Aktenzeichen 109/25 2502/2025 Die Petentin stellt ihre Eingabe vor und berichtet, dass man in den beiden letzten Jahren fünf größere kommunale Unternehmen bezüglich ihrer Maßnahmen zur Dekarbonisierung analy- siert habe. Die Ergebnisse seien anschließend mit den Unternehmen besprochen worden. Es wurden große Unterschiede festgestellt, betreffend dem Umfang der erhobenen Zahlen und inwieweit Zahlen erhoben werden. Insbesondere seien folgende Punkte aufgefallen: Das Klimaschutzmonitoring der Stadt Köln listet einzelne Maßnahmen auf, die die kommuna- len Unternehmen freiwillig anbieten. Es fehlen konkrete Reduktionspfade. Das bedeutet, wie viele CO2 Äquivalenze sind bereits konkret eingespart worden und wie sehen die Schritte bis netto Null aus. Es werden keine einheitlichen Standards für die Treibhausgasbilanzen eingesetzt. Daher ist keine Vergleichbarkeit gegeben. Das Monitoring bleibt so eine Art Blackbox. Es fehlt eine verbindliche kommunale Richtlinie für alle Beteiligungsgesellschaften. Nur so kann die vom Rat beschlossene Klimaneutralität bis 2035 erreicht werden. Die Klimaneutralität bis 2035 sei ein ambitioniertes Ziel. Freiwilligkeit sei kein ausreichender Plan, um das Ziel zu erreichen. Auf die Eingabe antworte die Verwaltung, dass es „in der Ver- antwortung der Unternehmen“ liege, ob sie mitmachen. Die Petentin führt aus, dass bei 40 Beteiligungen nur 11 freiwillig mitmachen. Keins davon habe einen konkreten Dekarbonisierungsplan bis 2035 veröffentlicht. Wenn die Stadt als Ei- gentümerin der kommunalen Unternehmen nicht vorgibt, was gemessen wird, wie wolle sie dann das Gesamtziel 2035 garantieren? Die EU-Berichtspflichten CSRD (Corporate Sustaina- bility Reporting Directive) und der PCGK (Public Corporate Governance Kodex) mit Einfüh- rungspflicht bis 2028 seien für ein 2035 Ziel viel zu spät. Sie gibt zu bedenken, dass wer erst 2028 anfängt valide Daten zu liefern, keine Reduktionspfade mehr steuern kann. Die CSRD der EU sei das gesetzliche Minimum. Damit Köln ihr politisches Ziel Klimaneutral bis 2035 zu werden erreichen kann, sollte sie als Eigentümerin der kommunalen Unternehmen via Gesell- schafteranweisung unverzüglich Standards festlegen. Das sei keine Frage des Rechts, son- dern des politischen Willens. Das müsse jetzt geschehen, denn sonst sei das Ziel der Kli- maneutralität bis 2035 in großer Gefahr. Die Stadt sollte nicht erst 2035 feststellen, dass das
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