Bundesrat in Bern unterstützt Begrenzung der Entschädigungen bei Krankenkassen; BR-Lohnhöhe als Höchstgrenze

Bundesrat in Bern unterstützt Begrenzung der Entschädigungen bei Krankenkassen; BR-Lohnhöhe als Höchstgrenze Bundesrat unterstützt Begrenzung von Entschädigungen bei Krankenkassen Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Bundesrat unterstützt Begrenzung von Entschädigungen bei Krankenkassen Bern, 12.08.2026 — Der Bundesrat unterstützt das Ziel, die Entschädigungen der Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder der Krankenversicherer für ihre Tätigkeiten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu begrenzen. Dies erläutert er in seiner Stellungnahme zu einem Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, die er im Rahmen seiner Sitzung vom 12. August gutgeheissen hat. Der Bundesrat beantragt, auf die Vorlage einzutreten, spricht sich aber für einen vereinfachten Mechanismus zur Festlegung der Höchstentschädigungen aus. ...

August 12, 2026

LBV.SH erneuert B 430 zwischen Neumünster-Mitte und Hohenwestedt in Wasbek vom 17. August bis November 2026; Kein Folgeabschnitt vor 2028, Vergabereform beschleunigt

LBV.SH erneuert B 430 zwischen Neumünster-Mitte und Hohenwestedt in Wasbek vom 17. August bis November 2026; Kein Folgeabschnitt vor 2028, Vergabereform beschleunigt schleswig-holstein.de - LBVSH - Baustellen - B 430-Sanierung zwischen Neumünster und Hohenwestedt - andere Bauplanung durch neue Gesetzeslage Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein : Thema: Ministerien & Behörden Aufgaben Übersicht Baustoff- und Bodenprüfung Brückenbau Eisenbahnwesen Großraum- und Schwerverkehr Großprojekte Luftverkehr Radverkehr Straßenbau Strassenunterhaltung Straßenrecht Umwelt Kanaltunnel-Rendsburg Hier investiert Deutschland ...

August 12, 2026

Rechnungshof Baden-Württemberg prüft Förderprogramme der Landesstrategie Quartier 2030 in Baden-Württemberg; Fortführung in jetziger Form nicht sinnvoll.

Rechnungshof Baden-Württemberg prüft Förderprogramme der Landesstrategie Quartier 2030 in Baden-Württemberg; Fortführung in jetziger Form nicht sinnvoll. Drucksache 18 / 321 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 321 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Die Förderprogramme der Landesstrategie Quartier 2030 werden in ih­ rer aktuellen Ausgestaltung den Anforderungen an Wirkung und Wirt­ schaftlichkeit nicht durchgängig gerecht. Sie sollten in der bestehenden Form nicht fortgeführt werden. ...

August 12, 2026

Staatliche Toto-Lotto GmbH in Baden-Württemberg reduziert sieben Regionaldirektionen; Eingliederung in Toto-Lotto geplant.

Staatliche Toto-Lotto GmbH in Baden-Württemberg reduziert sieben Regionaldirektionen; Eingliederung in Toto-Lotto geplant. Drucksache 18 / 316 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 316 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Die Staatliche Toto-Lotto GmbH hält sieben Regionaldirektionen, die als eigenständige Tochtergesellschaften agieren. Diese Struktur ist nicht effizient. Sie führt zu zahlreichen Doppelungen und unnötigen Kosten. Es sollte zumindest auf eine Reduzierung der Zahl der Regionaldirektionen sowie perspektivisch auf deren Eingliede­ rung in die Staatliche Toto-Lotto GmbH hingewirkt werden. 16.1 Ausgangslage Das Land ist über die Beteiligungsgesellschaft des Landes Baden-Württemberg mbH alleiniger Gesellschafter der baden-württembergischen Staatliche Toto-Lot­ to GmbH (Staatliche Toto-Lotto). Gegenstand der Staatliche Toto-Lotto ist ins­ besondere die Durchführung staatlicher Lotterien, von Wetten und Ausspielungen sowie virtueller Automatenspiele und Online-Casinospiele. Für die Durchführung der Staatslotterien erhält die Staatliche Toto-Lotto eine Vergütung, Veranstalter ist das Land. Für den Betrieb der Privatlotterien erhält sie eine Kostenpauschale. Der Betrieb virtueller Automatenspiele erfolgt auf eigene Rechnung. Die Staatliche Toto-Lotto hat sieben hundertprozentige Tochtergesellschaften, die Regionaldirektionen. Diese werden jeweils in der Rechtsform einer GmbH ge­ führt. Gegenstand der Regionaldirektionen ist die Abwicklung des Spielgeschäfts sowie die Unterstützung der Staatliche Toto-Lotto bei der Durchführung von Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 16 – Beteiligung des Landes an der Staat­ liche Toto-Lotto GmbH (Kapitel 0620) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. ...

August 12, 2026

Land Baden-Württemberg zahlt jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende in Baden-Württemberg; Bagatellgrenze spart rund 25% der Anträge.

Land Baden-Württemberg zahlt jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende in Baden-Württemberg; Bagatellgrenze spart rund 25% der Anträge. Drucksache 18 / 319 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 319 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Das Land zahlt seit 2020 auf Antrag jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende zum Ausgleich der Mehrbelas­ tungen, die sich bei der Bewirtschaftung des Körperschaftswalds aus der besonderen Allgemeinwohlverpflichtung ergeben. Durch Einfüh­ rung einer Bagatellgrenze könnten jährlich rund 25 % der Antrags­ vorgänge und der damit verbundene Verwaltungsaufwand entfallen. Weiter kann durch ein vereinfachtes, antragsfreies und automatisiertes Verwaltungsverfahren der Mehrbelastungsausgleich künftig effizienter abgewickelt werden. 19.1 Ausgangslage 19.1.1 Körperschaftswald in Baden-Württemberg Das Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG) unterscheidet drei Waldei­ gentumsarten: Staatswald, Körperschaftswald sowie Privatwald. Rund 38 % der Landesfläche ist Wald. Davon entfallen rund 40 % auf die Waldeigentumsart Kör­ perschaftswald. Der Anteil des Privatwaldes liegt bei rund 36 % und der Staats­ waldanteil bei rund 24 %. Körperschaftswald ist in § 3 Absatz 2 LWaldG definiert als „Wald im Allein­ eigentum von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden sowie sonsti­ Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 19 – Weniger Papier, mehr Wald: ...

August 12, 2026

Anne-Kari Bratten, Spekter styrke arbeidslinjen Arendalsuka; 40 000 årsverk ved tidlig innføring i arbeidslivet

Anne-Kari Bratten, Spekter styrke arbeidslinjen Arendalsuka; 40 000 årsverk ved tidlig innføring i arbeidslivet – Vi må styrke arbeidslinjen - Spekter – Vi må styrke arbeidslinjen – Vi som står her oppe har mengdetrening i å finne kompromisser. Nå må vi ha med oss myndighetene, sa Anne-Kari Bratten, administrerende direktør i Spekter, under Arbeidspolitisk toppmøte på Arendalsuka i dag. Hun hadde flere konkrete løsninger på arbeidskraftutfordringene Norge står overfor. Hva skal til for å berge velferdssamfunnets fremtid? Det var et av de store spørsmålene som ble stilt da KS inviterte til arbeidspolitisk toppmøte under Arendalsuka. I Norge blir vi flere eldre, færre unge og færre i yrkesaktiv alder. Behovet for helse- og omsorgstjenester vokser raskt, samtidig som kampen om arbeidskraften hardner til. ...

August 12, 2026

Gerlach dringt bei Bundesregierung auf raschen Bürokratie-Abbau für Krankenhäuser; Entlastungen in hoher dreistelliger Millionenhöhe

Gerlach dringt bei Bundesregierung auf raschen Bürokratie-Abbau für Krankenhäuser; Entlastungen in hoher dreistelliger Millionenhöhe Gerlach dringt bei Bundesregierung auf raschen Bürokratie-Abbau für Krankenhäuser – Bayerns Gesundheitsministerin wendet sich an den neuen Bundesgesundheitsminister: Angekündigte Entlastungen müssen zügig kommen - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention Startseite » Gerlach dringt bei Bundesregierung auf raschen Bürokratie-Abbau für Krankenhäuser – Bayerns Gesundheitsministerin wendet sich an den neuen Bundesgesundheitsminister: Angekündigte Entlastungen müssen zügig kommen Seite drucken Kontakt Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention Telefon: +49 89 95414-0 E-Mail: poststelle@stmgp.bayern.de Pressestelle Patienten- und Pflegebeauftragter Bürozeiten der Geschäftsstelle: Telefon: +49 89 95414-5951 E-Mail: patientenbeauftragter@stmgp.bayern.de Di 9:00-10:00 Uhr Do 13:00-14:00 Uhr Internetseiten des Patienten- und Pflegebeauftragten Servicestelle Bayern Der direkte Draht zur Staatsregierung: Telefon: +49 89 122220 E-Mail: direkt@bayern.de Bayern Portal ...

August 12, 2026

Bremer Senat Kürzungspläne bei Kinder- Jugend- und Eingliederungshilfe-Leistungen Bremen

Bremer Senat Kürzungspläne bei Kinder- Jugend- und Eingliederungshilfe-Leistungen Bremen Tagesordnung des Senats SENATSKANZLEI Tagesordnung der Sitzung des Senats am 11.08.2026, 11:00 Uhr Stand: 11.08.2026 Punkt 1. “Vorschüsse nach § 42 SGB I im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Bremen – Bearbeitungsdauer, Bewilligungspraxis und Sicherung des Existenzminimums” (Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND) (Vorlage ) Referent/in: Senatorin Dr. Schilling Punkt 2. “Vorschuss statt Existenznot: Wie setzen die Jobcenter im Land Bremen § 42 SGB I um?” (Kleine Anfrage der Fraktion FDP) ...

August 11, 2026

FDP-Fraktion Bremen Umsetzung §42 SGB I; §41a SGB II verdrängt §42 SGB I.

FDP-Fraktion Bremen Umsetzung §42 SGB I; §41a SGB II verdrängt §42 SGB I. Seite 1 von 5 Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 06.07.2026 und Mitteilung des Senats vom 11.08.2026 „Vorschuss statt Existenznot: Wie setzen die Jobcenter im Land Bremen § 42 SGB I um?“ Vorbemerkung der Fragestellerin: „Wer einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (bis zum 30. Juni 2026: Bürgergeld) stellt, hat bei nachweislicher Hilfsbedürftigkeit nach § 42 SGB I Anspruch auf einen Vorschuss, wenn ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht, über den Antrag jedoch noch nicht abschließend beschieden wurde. Die Vorschussregelung dient dazu, existenzielle Notlagen während des laufenden Antragsverfahrens zu vermeiden und eine Mittellosigkeit bis zur endgültigen Leistungsentscheidung abzuwenden. Damit tragen die Jobcenter eine zentrale Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums.“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Nach § 42 SGB I ist eine vorläufige Leistungsgewährung grundsätzlich möglich, sofern das jeweilige Spezialgesetz keine eigene Regelung hierzu trifft. Im Bereich des SGB II existiert jedoch mit § 41a SGB II eine spezielle Regelung zur vorläufigen Bewilligung von Leistungen. § 41a SGB II wurde durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz im Jahr 2016 eingeführt und stellt als lex specialis die maßgebliche Rechtsgrundlage für vorläufige Leistungsbewilligungen im SGB II dar. Damit wird die Anwendung des § 42 SGB I im SGB II-Bereich grundsätzlich verdrängt und kommt in den Jobcentern im Regelfall nicht zur Anwendung. ...

August 11, 2026

Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. lehnt Einführung einer Zuckersteuer in Deutschland ab; kein faktenbasierter gesundheitlicher Nutzen garantiert

Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. lehnt Einführung einer Zuckersteuer in Deutschland ab; kein faktenbasierter gesundheitlicher Nutzen garantiert Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0024456 30.06.2026 13:30:09 Seite 1 von 2 R002413/RV0024456 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 30.06.2026 um 13:30 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Ablehung der Einführung einer Zuckersteuer Aktuell seit 30.06.2026 13:30:09 Angegeben von: am 19.05.2026 ...

August 11, 2026