Stadtwerk am See GmbH & Co. KG beantragt BHKW-Erweiterung Aufkircher Straße 100, Überlingen; keine UVP-Pflicht festgestellt

Stadtwerk am See GmbH & Co. KG beantragt BHKW-Erweiterung Aufkircher Straße 100, Überlingen; keine UVP-Pflicht festgestellt Fax von Dirk Stadtwerk am See Überlingen – Standort Aufkircher Straße 100, Überlingen Bekanntgabe des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzel- falls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 9 Abs. 2, 2. Halbsatz i. V. m. § 5 Abs. 2 UVPG) Die Stadtwerk am See GmbH & Co. KG betreibt an ihrem Standort Aufkircher Straße 100 in 88662 Überlingen eine Heizzentrale zur Versorgung eines Nahwärmenetzes für das angrenzende Klinikum und Wohngebiet. Bei den dabei eingesetzten Brenn- stoffen handelt es sich um naturbelassene Holzhackschnitzel und Erdgas. Der der- zeitige Betrieb basiert auf Baugenehmigungen vom 27.04.1988 und 20.06.2011 so- wie einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 22.09.2021. Die bestehenden Aggregate der Heizzentrale sollen durch ein BHKW, welches mit Erdgas befeuert wird und eine FWL von 685 kW hat, erweitert werden. Es dient der Stromversorgung der Heizzentrale. Dies hat das Stadtwerk am See GmbH & Co. KG am 27.02.2026 immissionsschutzrechtlich beantragt. ...

August 10, 2026

Tausende ver.di-Mitglieder demonstrieren am Wochenende landesweit gegen Kürzungen im Gesundheitswesen in Deutschland; Bundestag verabschiedete GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz mit knapper Mehrheit

Tausende ver.di-Mitglieder demonstrieren am Wochenende landesweit gegen Kürzungen im Gesundheitswesen in Deutschland; Bundestag verabschiedete GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz mit knapper Mehrheit Sozialkürzungen stoppen – auf die Straße!, GKV, Reform | ver.di Sozialkürzungen stoppen – auf die Straße! Tausende sind gegen die Kürzungen im Gesundheitswesen auf die Straße gegangen. Dennoch hat der Bundestag das sogenannte GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz im Juli 2026 mit knapper Mehrheit verabschiedet – mit potenziell fatalen Folgen für Patient*innen, Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen. Noch mehr Krankenhäuser drohen nun, in finanzielle Schieflage zu geraten. Zugleich hat der Bundestag bestehende Instrumente zur Personalbemessung abgeschafft. Weniger Geld und weniger Vorgaben zum Personaleinsatz – eine toxische Mischung, die zu Personalabbau und schlechterer Versorgung führt. Wir wehren uns weiter und setzen uns auf betrieblicher, tariflicher und politischer Ebene für gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung ein. ...

August 10, 2026

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg verzeichnet schwerwiegende Haushaltsverstöße in Karlsruhe und Stuttgart, teure Ausstattung, Deko, Gästebewirtungen sowie bezuschusste Ausflüge; Krypto-Werte weitgehend wertlos Aufsicht nötig.

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg verzeichnet schwerwiegende Haushaltsverstöße in Karlsruhe und Stuttgart, teure Ausstattung, Deko, Gästebewirtungen sowie bezuschusste Ausflüge; Krypto-Werte weitgehend wertlos Aufsicht nötig. Drucksache 18 / 312 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 312 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Die Haushaltsführung und das Ausgabengebaren des Landesmedien­ zentrums sind teilweise hoch problematisch. In großem Umfang wird gegen haushaltsrechtliche Vorschriften verstoßen. So wurden ver­ gleichsweise hochpreisige Ausstattungsgegenstände und zahlreiche Deko-Artikel beschafft, großzügig interne sowie Gästebewirtungen fi­ nanziert oder Ausflüge bezuschusst. In vielen Fällen sind der dienst­ liche Zweck und die Notwendigkeit der Ausgaben nicht erkennbar. Der Fuhrpark ist überdimensioniert. Das Landesmedienzentrum hat Krypto­werte erworben, deren dienstlicher Nutzen zweifelhaft ist und die mittlerweile weitgehend wertlos sind. ...

August 10, 2026

Sächsisches Finanzministerium startet Express-Betriebsprüfung in Sachsen mit Vier Standorten Leipzig I, Plauen, Bautzen, Freiberg; Ab 2027 flächendeckend in Sachsen

Sächsisches Finanzministerium startet Express-Betriebsprüfung in Sachsen mit Vier Standorten Leipzig I, Plauen, Bautzen, Freiberg; Ab 2027 flächendeckend in Sachsen In 90 Tagen durch die Betriebsprüfung - Staatsministerium der Finanzen - sachsen.de zurück zu »Wir.Steuern.Finanzen. – Der Blog.« In 90 Tagen durch die Betriebsprüfung Über eine Milliarde Euro an Steuernachforderungen gingen im Ergebnis von Betriebsprüfungen zwischen 2020 und 2025 an den Fiskus. Doch das Verfahren ist zeitlich sehr aufwendig und für alle Beteiligten mit viel Bürokratie verbunden. Das soll jetzt anders werden: Ein Pilotprojekt soll steuerliche Betriebsprüfungen für Unternehmen und Steuerbehörde planbarer und schneller machen. ...

August 10, 2026

Greenpeace-Studie Vermögensteuer (2% auf Nettovermögen über 100 Mio Euro) Halle (Saale) finanziert dringende Haushaltslücken; 68 Millionen Euro jährlich

Greenpeace-Studie Vermögensteuer (2% auf Nettovermögen über 100 Mio Euro) Halle (Saale) finanziert dringende Haushaltslücken; 68 Millionen Euro jährlich Greenpeace-Studie: Vermögensteuer könnte Halle jährlich 68 Millionen Euro bringen | Greenpeace e.V. Presseportal Greenpeace-Studie: Vermögensteuer könnte Halle jährlich 68 Millionen Euro bringen Zusätzliche Einnahmen könnten fast die Hälfte des Haushaltsdefizits ausgleichen Hamburg, 10.8.2026 – Eine gezielte Steuer auf große Vermögen ab 100 Millionen Euro könnte die finanzielle Situation von Halle (Saale) erheblich verbessern. Das zeigt eine neue Studie des Forums Ökologisch Soziale Marktwirtschaft im Auftrag von Greenpeace ( zur Studie ). Die angespannte städtische Finanzlage bremst wie aktuell in vielen anderen Kommunen dringende Investitionen in Schulen, Nahverkehr, Straßen und Klimaanpassung aus. Eine Vermögensteuer nach dem Greenpeace-Steuerkonzept könnte Halle nach einer Modellrechnung jährlich rund 68 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen bringen. Damit ließe sich rechnerisch knapp die Hälfte des für 2026 erwarteten Haushaltsdefizits ausgleichen. ...

August 10, 2026

Schweizer Stimmberechtigte stimmen am 29. November 2026 in der Schweiz über Vorlagen ab; AHV-Finanzierung durch MwSt-Erhöhung

Schweizer Stimmberechtigte stimmen am 29. November 2026 in der Schweiz über Vorlagen ab; AHV-Finanzierung durch MwSt-Erhöhung Volksabstimmung vom 29. November 2026 Volksabstimmung vom 29. November 2026 Am Sonntag, 29. November 2026 – und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen – finden statt: Eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen: - Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer; - Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»; - Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»; - Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG). Kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlagen: - Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Finanzierung ambulante Leistungen im Bereich Wohnen); - III. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusive familienergänzende Kinderbetreuung). Massgebende Vorschriften sind: - das Bundesgesetz über die politischen Rechte (SR 161.1) mit der Verordnung über die politischen Rechte (SR 161.11); - das Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (SR 195.1) mit der Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (SR 195.11) und dem Kreisschreiben der Bundeskanzlei vom 7. Oktober 2015 betreffend die Ausübung der politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und –schweizer (BBl 2015 7501); - die Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS; SR 161.116); - die Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen vom 31. Mai 2006 und 15. Juni 2007 über Massnahmen zur Qualitätssicherung bei der brieflichen Stimmabgabe (BBl 2006 5225); - das Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen vom 30. November 2018 über die Ermittlung der Ergebnisse eidgenössischer Volksabstimmungen mit technischen Mitteln (BBl 2018 7683); - die Kantonsverfassung (sGS 111.1); - das Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG). Ermittlung und Übermittlung der Abstimmungsergebnisse Gemeinden, die gleichzeitig eine Gemeindeabstimmung oder -wahl durchführen, haben gemäss Art. 78 Abs. 3 WAG zuerst die Ergebnisse der eidgenössischen und kantonalen Vorlagen zu ermitteln und sofort durch Erfassung im Ergebnisermittlungssystem der Staatskanzlei zu übermitteln. Die Protokolle der Volksabstimmung sind der Staatskanzlei mit A-Post zuzustellen.

August 10, 2026

Statnett SF søker endringssøknad og ekspropriasjon for Åfjord-Snilldal og Surna-Viklandet i Trøndelag og Møre og Romsdal; Planlegger fullføre kraftnett i Midt-Norge

Statnett SF søker endringssøknad og ekspropriasjon for Åfjord-Snilldal og Surna-Viklandet i Trøndelag og Møre og Romsdal; Planlegger fullføre kraftnett i Midt-Norge Brevet er elektronisk godkjent og trenger ingen signatur Side 1 av 16 Åpen informasjon / Public information Endringssøknad Åfjord-Snilldal og Surna-Viklandet. Søknad om ekspropriasjon Innledning Statnett viser til tidligere vedtak fra Olje- og energidepartementet av 26.8.2013 om konsesjon til ny 420 kV Namsos- Surna (Trollheim) og Norges vassdrags- og energidirektorats vedtak om konsesjon til 420 kV Surna (Trollheim) – Viklandet av 16.4.2015. Statnett har bygd delstrekningene Namsos- Åfjord og Snilldal-Surna og planlegger nå å fullføre den gjennomgående transmisjonsnettledningen gjennom Midt-Norge. Tiltaket ses i sammenheng med spenningsoppgradering av dagens 300 kV Orkdal-Aura på strekningen Surna-Viklandet til 420 kV, og Statnett ser utbyggingsplanene for disse delstrekningene/tiltakene under ett. Anleggene ligger i Åfjord, Indre Fosen og Orkland kommune i Trøndelag fylke, samt Surnadal og Sunndal kommune i Møre og Romsdal fylke. ...

August 9, 2026

Insa-Umfrage in Deutschland zur Rente mit 63; 68% lehnen Abschaffung der Rente mit 63 ab

Insa-Umfrage in Deutschland zur Rente mit 63; 68% lehnen Abschaffung der Rente mit 63 ab Umfrage: Mehrheit gegen Abschaffung der «Rente mit 63» - RADIO RST Berlin (dpa) - Eine deutliche Mehrheit der Menschen in Deutschland spricht sich gegen die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 aus. Das geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa für die «Bild am Sonntag» hervor. Demnach lehnen 68 Prozent der Befragten eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab, nur 24 Prozent befürworten sie. 8 Prozent machten keine Angabe. ...

August 9, 2026

Stadt Zerbst/Anhalt Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015; Bilanzsumme ca. 158 Mio Euro

Stadt Zerbst/Anhalt Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015; Bilanzsumme ca. 158 Mio Euro Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 und Erläuterungsbericht Stadt Zerbst/Anhalt Inhalt ERÖFFNUNGSBILANZ DER STADT ZERBST/ANHALT ZUM 01.01.2015 ………………………………………………………. 3 ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUR ERÖFFNUNGSBILANZ DER STADT ZERBST/ANHALT ……………………………………. 5 VORWORT …………………………………………………………………………………………………………………………………….. 5 AUSGANGSSITUATION ……………………………………………………………………………………………………………………. 6 ERLÄUTERUNG DER BILANZPOSITIONEN ……………………………………………………………………………………………. 7 I. AKTIVA ……………………………………………………………………………………………………………………………………… 7 1. Anlagevermögen …………………………………………………………………………………………………………………… 7 2. Umlaufvermögen ………………………………………………………………………………………………………………… 14 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ……………………………………………………………………………………. 15 II. PASSIVA …………………………………………………………………………………………………………………………………… 16 1. Eigenkapital ……………………………………………………………………………………………………………………….. 16 2. Sonderposten ……………………………………………………………………………………………………………………… 16 3. Rückstellungen ……………………………………………………………………………………………………………………. 17 4. Verbindlichkeiten ………………………………………………………………………………………………………………… 19 5. Passive Rechnungsabgrenzung ……………………………………………………………………………………………… 20 ...

August 8, 2026

Stadt Zerbst/Anhalt hat Bürgschaften außerhalb der Bilanz in Höhe von 3.189.631 € ausgegeben; Außerbilanzige Bürgschaften

Stadt Zerbst/Anhalt hat Bürgschaften außerhalb der Bilanz in Höhe von 3.189.631 € ausgegeben; Außerbilanzige Bürgschaften 04 - Anhang zur EÖB Anhang zur Eröffnungsbilanz der Stadt Zerbst/Anhalt § 47 KomHVO regelt, welche Erläuterungen zur EÖB zu geben sind. Für die Stadt Zerbst/Anhalt sind dabei nur die im Folgenden beschriebenen Aspekte relevant. Bewertungsrichtlinie der Stadt Zerbst/Anhalt Entsprechend § 47 Ziffer 1 KomHVO sind Informationen über die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu geben. Diese sind in der Bewertungsrichtlinie der Stadt Zerbst/Anhalt beschrieben, die in der Anlage entsprechende Informationen gibt. ...

August 8, 2026