Schweizer Stimmberechtigte stimmen am 29. November 2026 in der Schweiz über Vorlagen ab; AHV-Finanzierung durch MwSt-Erhöhung

Schweizer Stimmberechtigte stimmen am 29. November 2026 in der Schweiz über Vorlagen ab; AHV-Finanzierung durch MwSt-Erhöhung Volksabstimmung vom 29. November 2026 Volksabstimmung vom 29. November 2026 Am Sonntag, 29. November 2026 – und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen – finden statt: Eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen: - Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer; - Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»; - Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»; - Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG). Kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlagen: - Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Finanzierung ambulante Leistungen im Bereich Wohnen); - III. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusive familienergänzende Kinderbetreuung). Massgebende Vorschriften sind: - das Bundesgesetz über die politischen Rechte (SR 161.1) mit der Verordnung über die politischen Rechte (SR 161.11); - das Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (SR 195.1) mit der Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (SR 195.11) und dem Kreisschreiben der Bundeskanzlei vom 7. Oktober 2015 betreffend die Ausübung der politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und –schweizer (BBl 2015 7501); - die Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS; SR 161.116); - die Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen vom 31. Mai 2006 und 15. Juni 2007 über Massnahmen zur Qualitätssicherung bei der brieflichen Stimmabgabe (BBl 2006 5225); - das Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen vom 30. November 2018 über die Ermittlung der Ergebnisse eidgenössischer Volksabstimmungen mit technischen Mitteln (BBl 2018 7683); - die Kantonsverfassung (sGS 111.1); - das Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG). Ermittlung und Übermittlung der Abstimmungsergebnisse Gemeinden, die gleichzeitig eine Gemeindeabstimmung oder -wahl durchführen, haben gemäss Art. 78 Abs. 3 WAG zuerst die Ergebnisse der eidgenössischen und kantonalen Vorlagen zu ermitteln und sofort durch Erfassung im Ergebnisermittlungssystem der Staatskanzlei zu übermitteln. Die Protokolle der Volksabstimmung sind der Staatskanzlei mit A-Post zuzustellen.

August 10, 2026

Statnett SF søker endringssøknad og ekspropriasjon for Åfjord-Snilldal og Surna-Viklandet i Trøndelag og Møre og Romsdal; Planlegger fullføre kraftnett i Midt-Norge

Statnett SF søker endringssøknad og ekspropriasjon for Åfjord-Snilldal og Surna-Viklandet i Trøndelag og Møre og Romsdal; Planlegger fullføre kraftnett i Midt-Norge Brevet er elektronisk godkjent og trenger ingen signatur Side 1 av 16 Åpen informasjon / Public information Endringssøknad Åfjord-Snilldal og Surna-Viklandet. Søknad om ekspropriasjon Innledning Statnett viser til tidligere vedtak fra Olje- og energidepartementet av 26.8.2013 om konsesjon til ny 420 kV Namsos- Surna (Trollheim) og Norges vassdrags- og energidirektorats vedtak om konsesjon til 420 kV Surna (Trollheim) – Viklandet av 16.4.2015. Statnett har bygd delstrekningene Namsos- Åfjord og Snilldal-Surna og planlegger nå å fullføre den gjennomgående transmisjonsnettledningen gjennom Midt-Norge. Tiltaket ses i sammenheng med spenningsoppgradering av dagens 300 kV Orkdal-Aura på strekningen Surna-Viklandet til 420 kV, og Statnett ser utbyggingsplanene for disse delstrekningene/tiltakene under ett. Anleggene ligger i Åfjord, Indre Fosen og Orkland kommune i Trøndelag fylke, samt Surnadal og Sunndal kommune i Møre og Romsdal fylke. ...

August 9, 2026

Insa-Umfrage in Deutschland zur Rente mit 63; 68% lehnen Abschaffung der Rente mit 63 ab

Insa-Umfrage in Deutschland zur Rente mit 63; 68% lehnen Abschaffung der Rente mit 63 ab Umfrage: Mehrheit gegen Abschaffung der «Rente mit 63» - RADIO RST Berlin (dpa) - Eine deutliche Mehrheit der Menschen in Deutschland spricht sich gegen die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 aus. Das geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa für die «Bild am Sonntag» hervor. Demnach lehnen 68 Prozent der Befragten eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab, nur 24 Prozent befürworten sie. 8 Prozent machten keine Angabe. ...

August 9, 2026

Stadt Zerbst/Anhalt Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015; Bilanzsumme ca. 158 Mio Euro

Stadt Zerbst/Anhalt Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015; Bilanzsumme ca. 158 Mio Euro Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 und Erläuterungsbericht Stadt Zerbst/Anhalt Inhalt ERÖFFNUNGSBILANZ DER STADT ZERBST/ANHALT ZUM 01.01.2015 ………………………………………………………. 3 ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUR ERÖFFNUNGSBILANZ DER STADT ZERBST/ANHALT ……………………………………. 5 VORWORT …………………………………………………………………………………………………………………………………….. 5 AUSGANGSSITUATION ……………………………………………………………………………………………………………………. 6 ERLÄUTERUNG DER BILANZPOSITIONEN ……………………………………………………………………………………………. 7 I. AKTIVA ……………………………………………………………………………………………………………………………………… 7 1. Anlagevermögen …………………………………………………………………………………………………………………… 7 2. Umlaufvermögen ………………………………………………………………………………………………………………… 14 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ……………………………………………………………………………………. 15 II. PASSIVA …………………………………………………………………………………………………………………………………… 16 1. Eigenkapital ……………………………………………………………………………………………………………………….. 16 2. Sonderposten ……………………………………………………………………………………………………………………… 16 3. Rückstellungen ……………………………………………………………………………………………………………………. 17 4. Verbindlichkeiten ………………………………………………………………………………………………………………… 19 5. Passive Rechnungsabgrenzung ……………………………………………………………………………………………… 20 ...

August 8, 2026

Stadt Zerbst/Anhalt hat Bürgschaften außerhalb der Bilanz in Höhe von 3.189.631 € ausgegeben; Außerbilanzige Bürgschaften

Stadt Zerbst/Anhalt hat Bürgschaften außerhalb der Bilanz in Höhe von 3.189.631 € ausgegeben; Außerbilanzige Bürgschaften 04 - Anhang zur EÖB Anhang zur Eröffnungsbilanz der Stadt Zerbst/Anhalt § 47 KomHVO regelt, welche Erläuterungen zur EÖB zu geben sind. Für die Stadt Zerbst/Anhalt sind dabei nur die im Folgenden beschriebenen Aspekte relevant. Bewertungsrichtlinie der Stadt Zerbst/Anhalt Entsprechend § 47 Ziffer 1 KomHVO sind Informationen über die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu geben. Diese sind in der Bewertungsrichtlinie der Stadt Zerbst/Anhalt beschrieben, die in der Anlage entsprechende Informationen gibt. ...

August 8, 2026

Stadtkasse erstellt Eröffnungsbilanz 01.01.2015; Doppik-Einführung beginnt 2015

Stadtkasse erstellt Eröffnungsbilanz 01.01.2015; Doppik-Einführung beginnt 2015 03 - Anlagen zur EÖB Anlagen Gemäß § 53 Absatz 8 KomHVO i.V.m. § 49 KomHVO sind der Eröffnungsbilanz die Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten als Anlage beizufügen. Anlagenübersicht Die Anlagenübersicht weist die in der Anlagenbuchhaltung geführten Anschaffungs- und Herstellungskosten und die vor dem Stichtag im System gebuchten Abschreibungen (historische AfA) aus. Daraus ergibt sich die Restbuchwerte, welche zum 31.12.2014 ermittelt wurden und in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 übertragen wurden. Dabei ist erkennbar, dass nur beim immateriellen und beim beweglichen Anlagevermögen historische AfA-Beträge ausgewiesen sind. Das erklärt sich durch die unterschiedlichen Herangehensweisen zur Ermittlung der Restbuchwerte. Seit 2006 wurden Inventuren zum immateriellen und beweglichen Anlagevermögen durchgeführt und daraus die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf den Zeitpunkt der Anschaffung abgeleitet. Diese wurden seitdem in der Anlagenbuchhaltung geführt und bezogen auf das Anschaffungsdatum abgeschrieben. Alle anderen Vermögenswerte wurden nach der von der Uelzener Beratungsgesellschaft durchgeführten Begleitung bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz (ab 2010) nach deren Beratung und Schulung auf den Stichtag 01.01.2015 bewertet. Das bedeutet, dass der nach Abzug der Abschreibungen ermittelte Restbuchwert auf den 01.01.2015 erfasst wurde. Die fortführende Abschreibung beginnt damit ab 01.01.2015. Daher weisen diese Vermögensbereiche keine historische Afa aus. ...

August 8, 2026

Kommunen beantragen Fördermittel zur Klimaanpassung in Oberfranken; bis zu 50% bis 200.000 € Zuschuss

Kommunen beantragen Fördermittel zur Klimaanpassung in Oberfranken; bis zu 50% bis 200.000 € Zuschuss Kommunaler Klimaschutz; Beantragung einer Förderung für Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung - Regierung von Oberfranken Kommunaler Klimaschutz; Beantragung einer Förderung für Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung Machen Sie Ihre Kommune fit für heiße Sommer! Mit unserer Förderung investieren Städte, Gemeinden und Landkreise in Klimaanpassung - z.B. Zisternen, Regenwassernutzung oder hitzetolerante Bäume. So sinken Hitzebelastung und Klimarisiken, die Aufenthaltsqualität steigt. Zweck der Zuwendung ist die Umsetzung ganz konkreter Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort. Gefördert werden Projekte, mit denen sich Kommunen besser gegen die Folgen des Klimawandels wappnen - insbesondere gegen zunehmende Hitzebelastungen im Siedlungsbereich. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zur Regenwassernutzung (etwa durch Zisternen oder einfache Regenwassernutzungsanlagen) sowie die Pflanzung schattenspendender, hitzetoleranter Bäume , insbesondere in stark genutzten Aufenthaltsbereichen. So werden Menschen, Gebäude und Infrastrukturen besser geschützt und die Lebensqualität in der Kommune langfristig gesichert. ...

August 8, 2026

Kommunen in Bayern beantragen Förderung zur Klimaanpassung; bis zu 50% Zuschuss, max 200.000 €

Kommunen in Bayern beantragen Förderung zur Klimaanpassung; bis zu 50% Zuschuss, max 200.000 € Kommunaler Klimaschutz; Beantragung einer Förderung für Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung - Regierung von Niederbayern Kommunaler Klimaschutz; Beantragung einer Förderung für Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung Machen Sie Ihre Kommune fit für heiße Sommer! Mit unserer Förderung investieren Städte, Gemeinden und Landkreise in Klimaanpassung - z.B. Zisternen, Regenwassernutzung oder hitzetolerante Bäume. So sinken Hitzebelastung und Klimarisiken, die Aufenthaltsqualität steigt. Zweck der Zuwendung ist die Umsetzung ganz konkreter Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort. Gefördert werden Projekte, mit denen sich Kommunen besser gegen die Folgen des Klimawandels wappnen - insbesondere gegen zunehmende Hitzebelastungen im Siedlungsbereich. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zur Regenwassernutzung (etwa durch Zisternen oder einfache Regenwassernutzungsanlagen) sowie die Pflanzung schattenspendender, hitzetoleranter Bäume , insbesondere in stark genutzten Aufenthaltsbereichen. So werden Menschen, Gebäude und Infrastrukturen besser geschützt und die Lebensqualität in der Kommune langfristig gesichert. ...

August 8, 2026

Bundestag beschließt GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in Deutschland; Ab 2029 entfällt Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen

Bundestag beschließt GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in Deutschland; Ab 2029 entfällt Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen Wir wehren uns weiter, GKV-Reform, Bundestag, Beschluss | ver.di Das sogenannte GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist schlecht für gesetzlich Versicherte, gefährlich für Patient*innen und katastrophal für die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Die nächsten Kürzungen stehen schon auf der Agenda. Dagegen ist weiterhin Protest angesagt. Trotz großer und zahlreicher Proteste hat der Bundestag die Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am 10. Juli 2026 in einem beispiellosen Eilverfahren beschlossen. Der Bundesrat ließ das Gesetz passieren, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Beschäftigte, aber auch Versicherte und Patient*innen zahlen dafür einen hohen Preis: Es drohen weitere Insolvenzen von Krankenhäusern; Personalvorgaben – für die die Beschäftigten der Kliniken mit ihrer Gewerkschaft ver.di so lange gestritten haben – werden abgeschafft. Gleiches gilt für die vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen. ...

August 8, 2026

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen – Fahrbahnerneuerung der S 283 westlich von Wildenfels; Vollsperrung und großräumige Umleitung

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen – Fahrbahnerneuerung der S 283 westlich von Wildenfels; Vollsperrung und großräumige Umleitung S 283, Fahrbahnerneuerung westlich Wildenfels - Landesamt für Straßenbau und Verkehr - sachsen.de S 283, Fahrbahnerneuerung westlich Wildenfels Am 17. August 2026 beginnen die Arbeiten zur Fahrbahnerneuerung auf der S 283 westlich von Wildenfels in Richtung der Autobahnanschlussstelle Zwickau‑Ost an der A 72. Auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern von der Einmündung der S 282 ...

August 8, 2026