Stadtkasse erstellt Eröffnungsbilanz 01.01.2015; Doppik-Einführung beginnt 2015
Stadtkasse erstellt Eröffnungsbilanz 01.01.2015; Doppik-Einführung beginnt 2015 03 - Anlagen zur EÖB Anlagen Gemäß § 53 Absatz 8 KomHVO i.V.m. § 49 KomHVO sind der Eröffnungsbilanz die Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten als Anlage beizufügen. Anlagenübersicht Die Anlagenübersicht weist die in der Anlagenbuchhaltung geführten Anschaffungs- und Herstellungskosten und die vor dem Stichtag im System gebuchten Abschreibungen (historische AfA) aus. Daraus ergibt sich die Restbuchwerte, welche zum 31.12.2014 ermittelt wurden und in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 übertragen wurden. Dabei ist erkennbar, dass nur beim immateriellen und beim beweglichen Anlagevermögen historische AfA-Beträge ausgewiesen sind. Das erklärt sich durch die unterschiedlichen Herangehensweisen zur Ermittlung der Restbuchwerte. Seit 2006 wurden Inventuren zum immateriellen und beweglichen Anlagevermögen durchgeführt und daraus die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf den Zeitpunkt der Anschaffung abgeleitet. Diese wurden seitdem in der Anlagenbuchhaltung geführt und bezogen auf das Anschaffungsdatum abgeschrieben. Alle anderen Vermögenswerte wurden nach der von der Uelzener Beratungsgesellschaft durchgeführten Begleitung bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz (ab 2010) nach deren Beratung und Schulung auf den Stichtag 01.01.2015 bewertet. Das bedeutet, dass der nach Abzug der Abschreibungen ermittelte Restbuchwert auf den 01.01.2015 erfasst wurde. Die fortführende Abschreibung beginnt damit ab 01.01.2015. Daher weisen diese Vermögensbereiche keine historische Afa aus. ...