Stadtkasse erstellt Eröffnungsbilanz 01.01.2015; Doppik-Einführung beginnt 2015

Stadtkasse erstellt Eröffnungsbilanz 01.01.2015; Doppik-Einführung beginnt 2015 03 - Anlagen zur EÖB Anlagen Gemäß § 53 Absatz 8 KomHVO i.V.m. § 49 KomHVO sind der Eröffnungsbilanz die Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten als Anlage beizufügen. Anlagenübersicht Die Anlagenübersicht weist die in der Anlagenbuchhaltung geführten Anschaffungs- und Herstellungskosten und die vor dem Stichtag im System gebuchten Abschreibungen (historische AfA) aus. Daraus ergibt sich die Restbuchwerte, welche zum 31.12.2014 ermittelt wurden und in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 übertragen wurden. Dabei ist erkennbar, dass nur beim immateriellen und beim beweglichen Anlagevermögen historische AfA-Beträge ausgewiesen sind. Das erklärt sich durch die unterschiedlichen Herangehensweisen zur Ermittlung der Restbuchwerte. Seit 2006 wurden Inventuren zum immateriellen und beweglichen Anlagevermögen durchgeführt und daraus die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf den Zeitpunkt der Anschaffung abgeleitet. Diese wurden seitdem in der Anlagenbuchhaltung geführt und bezogen auf das Anschaffungsdatum abgeschrieben. Alle anderen Vermögenswerte wurden nach der von der Uelzener Beratungsgesellschaft durchgeführten Begleitung bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz (ab 2010) nach deren Beratung und Schulung auf den Stichtag 01.01.2015 bewertet. Das bedeutet, dass der nach Abzug der Abschreibungen ermittelte Restbuchwert auf den 01.01.2015 erfasst wurde. Die fortführende Abschreibung beginnt damit ab 01.01.2015. Daher weisen diese Vermögensbereiche keine historische Afa aus. ...

August 8, 2026

Kommunen beantragen Fördermittel zur Klimaanpassung in Oberfranken; bis zu 50% bis 200.000 € Zuschuss

Kommunen beantragen Fördermittel zur Klimaanpassung in Oberfranken; bis zu 50% bis 200.000 € Zuschuss Kommunaler Klimaschutz; Beantragung einer Förderung für Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung - Regierung von Oberfranken Kommunaler Klimaschutz; Beantragung einer Förderung für Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung Machen Sie Ihre Kommune fit für heiße Sommer! Mit unserer Förderung investieren Städte, Gemeinden und Landkreise in Klimaanpassung - z.B. Zisternen, Regenwassernutzung oder hitzetolerante Bäume. So sinken Hitzebelastung und Klimarisiken, die Aufenthaltsqualität steigt. Zweck der Zuwendung ist die Umsetzung ganz konkreter Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort. Gefördert werden Projekte, mit denen sich Kommunen besser gegen die Folgen des Klimawandels wappnen - insbesondere gegen zunehmende Hitzebelastungen im Siedlungsbereich. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zur Regenwassernutzung (etwa durch Zisternen oder einfache Regenwassernutzungsanlagen) sowie die Pflanzung schattenspendender, hitzetoleranter Bäume , insbesondere in stark genutzten Aufenthaltsbereichen. So werden Menschen, Gebäude und Infrastrukturen besser geschützt und die Lebensqualität in der Kommune langfristig gesichert. ...

August 8, 2026

Kommunen in Bayern beantragen Förderung zur Klimaanpassung; bis zu 50% Zuschuss, max 200.000 €

Kommunen in Bayern beantragen Förderung zur Klimaanpassung; bis zu 50% Zuschuss, max 200.000 € Kommunaler Klimaschutz; Beantragung einer Förderung für Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung - Regierung von Niederbayern Kommunaler Klimaschutz; Beantragung einer Förderung für Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung Machen Sie Ihre Kommune fit für heiße Sommer! Mit unserer Förderung investieren Städte, Gemeinden und Landkreise in Klimaanpassung - z.B. Zisternen, Regenwassernutzung oder hitzetolerante Bäume. So sinken Hitzebelastung und Klimarisiken, die Aufenthaltsqualität steigt. Zweck der Zuwendung ist die Umsetzung ganz konkreter Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort. Gefördert werden Projekte, mit denen sich Kommunen besser gegen die Folgen des Klimawandels wappnen - insbesondere gegen zunehmende Hitzebelastungen im Siedlungsbereich. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zur Regenwassernutzung (etwa durch Zisternen oder einfache Regenwassernutzungsanlagen) sowie die Pflanzung schattenspendender, hitzetoleranter Bäume , insbesondere in stark genutzten Aufenthaltsbereichen. So werden Menschen, Gebäude und Infrastrukturen besser geschützt und die Lebensqualität in der Kommune langfristig gesichert. ...

August 8, 2026

Bundestag beschließt GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in Deutschland; Ab 2029 entfällt Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen

Bundestag beschließt GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in Deutschland; Ab 2029 entfällt Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen Wir wehren uns weiter, GKV-Reform, Bundestag, Beschluss | ver.di Das sogenannte GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist schlecht für gesetzlich Versicherte, gefährlich für Patient*innen und katastrophal für die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Die nächsten Kürzungen stehen schon auf der Agenda. Dagegen ist weiterhin Protest angesagt. Trotz großer und zahlreicher Proteste hat der Bundestag die Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am 10. Juli 2026 in einem beispiellosen Eilverfahren beschlossen. Der Bundesrat ließ das Gesetz passieren, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Beschäftigte, aber auch Versicherte und Patient*innen zahlen dafür einen hohen Preis: Es drohen weitere Insolvenzen von Krankenhäusern; Personalvorgaben – für die die Beschäftigten der Kliniken mit ihrer Gewerkschaft ver.di so lange gestritten haben – werden abgeschafft. Gleiches gilt für die vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen. ...

August 8, 2026

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen – Fahrbahnerneuerung der S 283 westlich von Wildenfels; Vollsperrung und großräumige Umleitung

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen – Fahrbahnerneuerung der S 283 westlich von Wildenfels; Vollsperrung und großräumige Umleitung S 283, Fahrbahnerneuerung westlich Wildenfels - Landesamt für Straßenbau und Verkehr - sachsen.de S 283, Fahrbahnerneuerung westlich Wildenfels Am 17. August 2026 beginnen die Arbeiten zur Fahrbahnerneuerung auf der S 283 westlich von Wildenfels in Richtung der Autobahnanschlussstelle Zwickau‑Ost an der A 72. Auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern von der Einmündung der S 282 ...

August 8, 2026

Niederlassung Chemnitz des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Fahrbahnerneuerung auf der B 101 Olbernhauer Straße Freiberg; Unfallhäufungsstelle entschärft

Niederlassung Chemnitz des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Fahrbahnerneuerung auf der B 101 Olbernhauer Straße Freiberg; Unfallhäufungsstelle entschärft B 101, Fahrbahnerneuerung in Freiberg - Landesamt für Straßenbau und Verkehr - sachsen.de B 101, Fahrbahnerneuerung in Freiberg Am 17. August beginnen auf der B 101 Olbernhauer Straße in Freiberg die Arbeiten zur Fahrbahnerneuerung. Zwischen der Kreuzung mit der B 173 und der Beuststraße werden die Asphaltdeck‑ und Binderschicht vollflächig instandgesetzt. Zudem wird die Rechtsabbiegespur der B 173 am Bebelplatz in Richtung Brand-Erbisdorf aufgeweitet, um diese Unfallhäufungsstelle zu entschärfen. Die Arbeiten im Auftrag der Niederlassung in Chemnitz des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr sollen voraussichtlich Mitte Oktober 2026 abgeschlossen sein. ...

August 8, 2026

Haupt- und Finanzausschuss Zerbst KI-gestützte Protokollierungssoftware SpeechMind getestet in Stadthalle Katharina-Saal Zerbst; Dauerhafte Einführung nach Testphase geplant

Haupt- und Finanzausschuss Zerbst KI-gestützte Protokollierungssoftware SpeechMind getestet in Stadthalle Katharina-Saal Zerbst; Dauerhafte Einführung nach Testphase geplant Bekanntmachung Aushang Tagesordnung  22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  am Montag, dem 17.08.2026 um 17:00 Uhr  Stadthalle, Katharina-Saal Öffentlicher Teil 1 Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3 Einwohnerfragestunde 4 Genehmigung der Niederschrift der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.06.2026 ...

August 7, 2026

SessionNet Überplanmäßige Auszahlung Bauvorhaben Grundhafter Ausbau der Straße Kirschallee

SessionNet Überplanmäßige Auszahlung Bauvorhaben Grundhafter Ausbau der Straße Kirschallee SessionNet | Überplanmäßige Auszahlung Bauvorhaben Grundhafter Ausbau der Straße Kirschallee Startseite Kalender Organisation Gremien Rechtstexte Impressum Datenschutz Toggle navigation Rechercheauswahl RSS-Feed Überplanmäßige Auszahlung Bauvorhaben Grundhafter Ausbau der Straße Kirschallee Informationen Beratungen Betreff Überplanmäßige Auszahlung Bauvorhaben Grundhafter Ausbau der Straße Kirschallee Vorlage BV

August 7, 2026

Stadtrat Zerbst/Anhalt beantragt Fördermittel für das Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement in Zerbst/Anhalt gemäß Kommunalrichtlinie; 60% Förderquote für finanzschwache Kommunen

Stadtrat Zerbst/Anhalt beantragt Fördermittel für das Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement in Zerbst/Anhalt gemäß Kommunalrichtlinie; 60% Förderquote für finanzschwache Kommunen «vovanr» Stadt Zerbst/Anhalt Zerbst/Anhalt, 07.08.2026 Der Bürgermeister Beschlussvorlage öffentlich Vorlage-Nr: BV/0359/2026 Federführendes Amt: Bau- u. Liegenschaftsamt gefertigt: Olbrich, Tanja Beratungsfolge Datum Mitglieder Abstimmungsergebnis Soll Ist JA NEIN STE MV Haupt- und Finanzausschuss 17.08.2026 Stadtrat 26.08.2026 Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Beantragung von Fördermitteln für das Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement nach Kommunalrichtlinie Sachverhalt/Problem: Für die Stadt Zerbst/Anhalt wurde ein Klimaschutzmanagement im Rahmen des Vorhabens „KSI: Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Einheitsgemeinde Zerbst/Anhalt – Erstvorhaben“ unter dem Förderkennzeichen 67K23527 über die Kommunalrichtlinie eingeführt. Die Projektlaufzeit begann am 01.05.2024 (Einstellung Klimaschutzmanagerin am 01.03.2025) und endet am 28.02.2027. ...

August 7, 2026

Stadtrat Zerbst/Anhalt beschließt überplanmäßige Auszahlung von 18.900,00 € für Grundhafter Ausbau der Kirschallee, Zerbst/Anhalt; aus eingesparten Personalkosten gedeckt

Stadtrat Zerbst/Anhalt beschließt überplanmäßige Auszahlung von 18.900,00 € für Grundhafter Ausbau der Kirschallee, Zerbst/Anhalt; aus eingesparten Personalkosten gedeckt «vovanr» Stadt Zerbst/Anhalt Zerbst/Anhalt, 07.08.2026 Der Bürgermeister Beschlussvorlage öffentlich Vorlage-Nr: BV/0361/2026 Federführendes Amt: Tiefbau gefertigt: Baake, Maja Beratungsfolge Datum Mitglieder Abstimmungsergebnis Soll Ist JA NEIN STE MV Haupt- und Finanzausschuss 17.08.2026 Stadtrat 26.08.2026 Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Überplanmäßige Auszahlung Bauvorhaben Grundhafter Ausbau der Straße Kirschallee Sachverhalt/Problem: Nach Wiederaufnhame der Bautätigkeit ergaben sich bei den Regenwasserkanalarbeiten Hindernisse bei der Ausführung. ...

August 7, 2026