Ortsverein Niedernissa e. V. erhält 2.600 EUR für Dorffest in Niedernissa; Bereits getätigte Ausgaben anerkannt.

Ortsverein Niedernissa e. V. erhält 2.600 EUR für Dorffest in Niedernissa; Bereits getätigte Ausgaben anerkannt. Beschlussvorlage DA 1.15 LV 1.53 01.11 © Stadt Erfurt Drucksache : 1697/26 Seite 1 von 2 Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit Ortsteilrat Niedernissa 20.08.2026 öffentlich Entscheidung Beschlussvorschlag Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Ortsverein Niedernissa e. V., zur Vorbereitung und Durchführung des Dorffestes, finanzielle Mittel i.H.v. 2.600,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Vorbereitung und Durchführung des Dorffestes sowie die musikalische und kulturelle Umrahmung, Genehmigungen und Dekomaterial) eingesetzt werden. ...

August 6, 2026

Ortschaftsrat Burgsdorf – Beschluss der 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfs-Ermittlung – Dorfgemeinschaftshaus Burgsdorf, Lindenplatz 6, 06295 Lutherstadt Eisleben; Löschwasserbedarf neu festgelegt und Investitionen geplant

Ortschaftsrat Burgsdorf – Beschluss der 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfs-Ermittlung – Dorfgemeinschaftshaus Burgsdorf, Lindenplatz 6, 06295 Lutherstadt Eisleben; Löschwasserbedarf neu festgelegt und Investitionen geplant SessionNet | Ortschaftsrat Burgsdorf - 19.08.2026 - 19:30 Uhr - Dorfgemeinschaftshaus Burgsdorf OT Burgsdorf, Lindenplatz 6 06295 Lutherstadt Eisleben Ortschaftsrat Burgsdorf - 19.08.2026 - 19:30 Uhr - Dorfgemeinschaftshaus Burgsdorf OT Burgsdorf, Lindenplatz 6 06295 Lutherstadt Eisleben (Wird in neuem Fenster geöffnet) Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung ...

August 6, 2026

Ortschaftsrat Burgsdorf beschließt 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und Ermittlung des Brandschutzbedarfs im Dorfgemeinschaftshaus Burgsdorf; Öffentliche Beschlussfassung erwartet

Ortschaftsrat Burgsdorf beschließt 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und Ermittlung des Brandschutzbedarfs im Dorfgemeinschaftshaus Burgsdorf; Öffentliche Beschlussfassung erwartet Bekanntmachung Aushang Lutherstadt Eisleben Der Stadtrat Markt 1, 06295 Lutherstadt Eisleben Seite 1 von 1 Bekanntmachung zur 13. Sitzung des Ortschaftsrates Burgsdorf am Mittwoch, dem 19.08.2026, um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Burgsdorf OT Burgsdorf, Lindenplatz 6 06295 Lutherstadt Eisleben Sehr geehrte Damen und Herren, die Einberufung erfolgt durch den Ortsbürgermeister im Einvernehmen mit dem Bürgermeister der Lutherstadt Eisleben. ...

August 6, 2026

Stadt Maienfeld sucht Leiter/in Raum und Infrastrukturen in Maienfeld; Auflösung Falknis ab 1. Jan 2027

Stadt Maienfeld sucht Leiter/in Raum und Infrastrukturen in Maienfeld; Auflösung Falknis ab 1. Jan 2027 Maienfeld - Leiter/in Raum und Infrastrukturen (80-100%) in Raum und Infrastrukturen (80-100%) Neuigkeiten Willkommen Neuigkeiten Politik Verwaltung Leben Neuigkeiten Anlässe Neuigkeiten Abo Dienste Die Stadt Maienfeld sucht im Rahmen einer Reorganisation infolge der Auflösung des Zweckverbands Falknis und der gleichzeitigen Anpassung der Führungsstruktur innerhalb der Stadtverwaltung per 1. Januar 2027 oder nach Vereinbarung eine engagierte, führungsstarke Persönlichkeit als Leiter ...

August 6, 2026

CKWAG Transformatorenstation Grosswangen-Stettenbach, Grosswangen, Luzern; Enteignungsbann während Auflagefrist.

CKWAG Transformatorenstation Grosswangen-Stettenbach, Grosswangen, Luzern; Enteignungsbann während Auflagefrist. KANTON LUZERN Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Raum und Wirtschaft (rawi) Murbacherstrasse 21 6002 Luzern Telefon +41 41 228 51 83 rawi@lu.ch rawi.lu.ch Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage Gemeinde Grosswangen Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, ist folgendes Plangenehmigungsgesuch eingegangen: Gesuchsteller: Bauvorhaben: Zone: Grundstück-Nr.: Ortsbezeichnung: CKWAG, Täschmattstrasse 4, 6015 Luzern S-2647212.1 Transformatorenstation Grosswangen-Stettenbach Neue Trafostation Koordinaten: 2646431/1217596 i-2647230.1 20 kV-Kabel TS Grosswangen-Stettenbach - TS Grosswangen-Wüschiswii Neue Kabelleitung -Abbruch TS Grosswangen-Stettenbach (S-0096911), inkl. Freileitung Koordinaten: 2646432 / 1217595 bis 2645825 / 1218013 Landwlrtschaftszone, Übriges Gebiet A 7734, 706, 7727, 7723, 7725, 7720, 7776, 7098 Die Auflistung der Grundstücke gilt vorbehaltlich abweichender Angaben in den verbindlichen Planunterlagen. TS Grosswangen-Stettenbach, Grosswangen-Wüschlsw’d Die Planunterlagen liegen während der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, vom 24. August 2026 bis 22. September 2026 auf der Gemeindekanzlei Buttisholz, während den ordentli- chen Bürozeiten zur öffentlichen Einsicht auf sowie im Internet unter http://www.lu.ch/verwal- tuna/BUWD/buwd bekanntmachunaen Planauflagen. Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/7573/66b5c5320a online zur Einsicht zur Verfügung. f» Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen. Seite 1 von 2 Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungs- gesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge ein- gegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorla- gen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann ent- weder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifi- zierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer in- nert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschiften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen: a. Einsprachen gegen die Enteignung; b. Begehren nach den Artikeln 7-10 EntG; c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG); d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG); e. die geforderte Enteignungsentschädigung. Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönli- chen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genom- menen Grundstück haften, sind nicht anzumelden. Nutzniessungsrechte nur, soweit behaup- tet wird, aus dem Entzüge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden. Luzern, 28. Juli 2026 Dienststelle Raum und Wirtschaft im Auftrag des Eidgenössischen Starkstrominspektorats, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf Seite 2 von 2

August 6, 2026

CKWAG, Täschmattstrasse 4, 6015 Luzern 20 kV-Kabel TS Grosswangen Gasshöfli - TS Grosswangen Innerdorf, Grosswangen; Enteignungsbann gilt, 30 Tage Einsprachefrist

CKWAG, Täschmattstrasse 4, 6015 Luzern 20 kV-Kabel TS Grosswangen Gasshöfli - TS Grosswangen Innerdorf, Grosswangen; Enteignungsbann gilt, 30 Tage Einsprachefrist KANTON LUZERN Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Raum und Wirtschaft (rawi) Murbacherstrasse 21 6002 Luzern Telefon +41 41 228 51 83 rawi@lu.ch rawi.lu.ch Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage Gemeinde Grosswangen Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, ist folgendes Plangenehmigungsgesuch eingegangen: Gesuchsteller: Bauvorhaben: Zone: Grundstück-Nr.: Ortsbezeichnung: CKWAG, Täschmattstrasse 4, 6015 Luzern i-2650265.1 20 kV-Kabel TS Grosswangen Gasshöfli - TS Grosswangen Innerdorf ...

August 6, 2026

Minister Dr. Andreas Philippi überreicht Förderbescheid für Zentralklinikum Vechta; 132 Millionen Euro Förderung erste Bauphase gesichert

Minister Dr. Andreas Philippi überreicht Förderbescheid für Zentralklinikum Vechta; 132 Millionen Euro Förderung erste Bauphase gesichert Minister Dr. Andreas Philippi überreicht Förderbescheid für das Zentralklinikum Vechta über 132 Millionen Euro Minister Dr. Andreas Philippi überreicht Förderbescheid für das Zentralklinikum Vechta über 132 Millionen Euro Der Weg für den Teilneubau ist frei – Ministerium hat alle Zusagen eingehalten – Baubeginn innerhalb von zwölf Monaten Hannover. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi hat einen Förderbescheid für die Zusammenlegung der Krankenhäuser Vechta und Lohne am Standort Marienstraße in Vechta übergeben. Die Fördersumme für die erste von drei Bauphasen beläuft sich auf 132 Millionen Euro. ...

August 6, 2026

CDF évalue CG log A en Suisse; intégration des mesures, mise en œuvre 2027–2035

CDF évalue CG log A en Suisse; intégration des mesures, mise en œuvre 2027–2035 Conception générale de la logistique de l’armée - Contrôle fédéral des finances (CDF) La Conception générale de la logistique de l’armée (CG log A) définit le cadre stratégique pour la transformation de la logistique de l’Armée suisse en une logistique d’engagement décentralisée, résiliente et apte à fonctionner efficacement en cas de guerre. Elle règle les questions concernant l’approvisionnement, la constitution de stocks, la protection, le service sanitaire, les infrastructures et la collaboration avec des partenaires civils afin que l’armée puisse rester opérationnelle sur une période prolongée en cas de crise. ...

August 6, 2026

Eidgenössische Finanzkontrolle bewertet Gesamtkonzeption Armeelogistik GK A Log Schweiz; hohe Abhängigkeiten zur zivilen Logistik

Eidgenössische Finanzkontrolle bewertet Gesamtkonzeption Armeelogistik GK A Log Schweiz; hohe Abhängigkeiten zur zivilen Logistik Gesamtkonzeption Armeelogistik - Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) Die Gesamtkonzeption Armeelogistik (GK A Log) ist der strategische Rahmen der Schweizer Armee für den Umbau ihrer Logistik zu einer kriegstauglichen, dezentralen und resilienten Einsatzlogistik. Sie regelt Bevorratung, Schutz, Sanität, Infrastruktur und die Zusammenarbeit mit zivilen Partnern, damit die Armee im Ernstfall länger durchhaltefähig bleibt. Die EFK hat insbesondere geprüft, ob das Gesamtkonzept ausreichend ausgereift ist, um konkrete Massnahmen über alle Logistikebenen hinweg abzuleiten und deren Umsetzung auszulösen. Sie erachtet die erarbeitete Konzeption grundsätzlich als ausreichend reif, um die daraus abgeleiteten Massnahmen in den ordentlichen Prozess der Gruppe Verteidigung zu überführen und dort weiterzuentwickeln. Zentrale Fragen sind aber noch offen. ...

August 6, 2026

Esercito svizzero valuta CG Log Es in Svizzera; Riconsidera SAP per TIC

Esercito svizzero valuta CG Log Es in Svizzera; Riconsidera SAP per TIC Concezione globale Logistica dell’esercito - Controllo federale delle finanze (CDF) La concezione globale Logistica dell’esercito (CG Log Es) costituisce il quadro strategico dell’Esercito svizzero per la riorganizzazione della propria logistica d’impiego in una logistica adatta alle condizioni di guerra, decentralizzata e resiliente. Essa regola le scorte, la protezione, la sanità, l’infrastruttura e la collaborazione con partner civili, affinché l’esercito possa garantire la propria capacità di resistenza in caso di emergenza. ...

August 6, 2026