Kommunen reichen Abrechnungen für den Abrechnungszeitraum 2026 gemäß ASP-Billigkeitsrichtlinie beim Landesamt ein; Fristverlängerung 2026: bis 15. Juli statt 30. April
Kommunen reichen Abrechnungen für den Abrechnungszeitraum 2026 gemäß ASP-Billigkeitsrichtlinie beim Landesamt ein; Fristverlängerung 2026: bis 15. Juli statt 30. April 1 Abrechnungsverfahren gemäß der ASP-Billigkeitsrichtlinie Für die Erstattung der geleisteten Ausgaben ist gem. Ziffer 5.1 der ASP-Billigkeitsrichtlinie das LAVE zuständig. Die tatsächlich geleisteten Ausgaben sind von den erstattungsberechtigten Kommunen vorzufinanzieren und werden im Rahmen eines Abrechnungsverfahrens vom Lan- desamt erstattet. Im Nachfolgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen bezüglich der Vorgehens- weise im Abrechnungsverfahren gemäß der ASP-Billigkeitsrichtlinie: ...