Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. fordert klare datenschutzrechtliche Befugnisse für Gesundheits- und Präventionsprogramme der PKV-Versicherten in Deutschland; Rechtssichere PKV-Programme möglich

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. fordert klare datenschutzrechtliche Befugnisse für Gesundheits- und Präventionsprogramme der PKV-Versicherten in Deutschland; Rechtssichere PKV-Programme möglich Lobbyregister-Stellungnahme SG2608130011 von “Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 4 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Klare datenschutzrechtliche Befugnisse für Gesundheits- und Präventionsprogramme für PKV-Versicherte schaffen Für die PKV müssen hinreichend klare datenschutzrechtliche Verarbeitungsbefugnisse geschaffen werden, um rechtssicher Gesundheits- und Präventionsprogramme anbieten und durchführen zu können. ...

August 13, 2026

Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. Nichteinführung einer Steuer auf zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke Deutschland; kein sinnvolles Instrument zur Adipositas-Bekämpfung

Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. Nichteinführung einer Steuer auf zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke Deutschland; kein sinnvolles Instrument zur Adipositas-Bekämpfung Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0004645 13.08.2026 11:28:24 Seite 1 von 3 R000880/RV0004645 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 13.08.2026 um 11:28 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke Aktuell seit 13.08.2026 11:28:24 Angegeben von: am 24.06.2024 ...

August 13, 2026

Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. Nichteinführung einer Zuckersteuer Deutschland; Keine Zuckersteuer geplant

Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. Nichteinführung einer Zuckersteuer Deutschland; Keine Zuckersteuer geplant Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V.” Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (R000880) am 24.06.2024 Beschreibung: Verbrauchssteuern auf einzelne Kategorien oder Inhaltsstoffe sind kein sinnvolles Instrument zur wirksamen Bekämpfung von Adipositas. Nicht einzelne Nährstoffe, sondern der Lebensstil insgesamt (mit Gesamternährung) ist relevant. Zur Position vgl.: www.wafg.de ...

August 13, 2026

RWE Nuclear GmbH, Ausfall einer Aktivitätsmessstelle im Fortluftkamin Block B Kernkraftwerk Biblis; keine radiologischen Auswirkungen außerhalb der Anlage

RWE Nuclear GmbH, Ausfall einer Aktivitätsmessstelle im Fortluftkamin Block B Kernkraftwerk Biblis; keine radiologischen Auswirkungen außerhalb der Anlage Meldepflichtiges Ereignis: Ausfall einer Aktivitätsmessstelle im Fortluftkamin in Block B | Hessen Landwirtschaft 13.08.2026 Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Meldepflichtiges Ereignis: Ausfall einer Aktivitätsmessstelle im Fortluftkamin in Block B Die RWE Nuclear GmbH als Betreiber des Kernkraftwerkes Biblis hat dem hessischen Landwirtschafts- und Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde das nachfolgende Ereignis gemeldet. ...

August 13, 2026

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen 2-G-Plus-Bestimmungen vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht; Teilurteil noch nicht rechtskräftig

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen 2-G-Plus-Bestimmungen vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht; Teilurteil noch nicht rechtskräftig Urteilsbegründung im Verfahren 3 C 90/21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) Urteilsbegründung im Verfahren 3 C 90 21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) 28.02.2024, 12:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Nachdem der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am 14. Februar 2024 in dem Normenkontrollverfahren der Antragstellerin gegen den Freistaat Sachsen ein Teilurteil bekannt gegeben hatte, liegen nunmehr die schriftlichen Urteilsgründe vor. ...

August 13, 2026

Sächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Feuerwerksverbote Dresden und Chemnitz; Beschlüsse unanfechtbar

Sächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Feuerwerksverbote Dresden und Chemnitz; Beschlüsse unanfechtbar Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 31.12.2020 Medieninformation 29/2020 Bestätigung der Feuerwerksverbote für die Stadtgebiete Dresden und Chemnitz an Silvester und Neujahr Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit vier Beschlüssen vom heutigen Abend die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Dresden und Chemnitz mit Beschlüssen vom 30. Dezember 2020 (VG Dresden: 6 L 994/20, 6 L 995/20 und 6 L 997/20; VG Chemnitz: 4 L 693/20) bestätigt, die Verbote von Silvesterfeuerwerk durch die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Chemnitz betrafen. Die Verwaltungsgerichte Dresden und Chemnitz sind zu der Auffassung gelangt, dass die jeweils im Wege der Allgemeinverfügung ausgesprochenen Feuerwerksverbote für die Stadtgebiete als notwendige Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie voraussichtlich rechtmäßig seien. Für beide Gerichte war dabei maßgeblich, dass das Verbot der Reduzierung von Kontakten diene und geeignet sei, Ansammlungen von Menschen zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Dresden berücksichtigte ferner, dass die für das Stadtgebiet Dresden geltende Allgemeinverfügung auch private Grundstücke umfasst. Insoweit sei zu berücksichtigen, dass Feuerwerke einen Anreiz setzen, Orte mit einem besonderen Ausblick aufzusuchen und generell Schaulustige anziehen. Die Verbote seien von geringer Eingriffsintensität, da es sich bei dem Abbrennen von Feuerwerk um ein bloßes Vergnügen handele, und verhältnismäßig. Eine Folgenabwägung führe zu keinem anderen Ergebnis, denn der verhältnismäßig geringen Beeinträchtigung der persönlichen Handlungsfreiheit stünden erhebliche Gesundheitseinschränkungen für eine Vielzahl von Menschen gegenüber. Die Antragsteller wandten sich mit ihren Beschwerden gegen die Ablehnung ihrer vorläugen Rechtsschutzanträge, mit dem Ziel, zu Silvester und Neujahr Feuerwerkskörper abbrennen zu können. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht ist mit den die Beschwerden zurückweisenden Beschlüssen im Wesentlichen den Begründungen der Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg ...

August 13, 2026

Sächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Feuerwerksverbote in Dresden und Chemnitz; Beschlüsse unanfechtbar

Sächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Feuerwerksverbote in Dresden und Chemnitz; Beschlüsse unanfechtbar 31.12.2020, 00:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Bestätigung der Feuerwerksverbote für die Stadtgebiete Dresden und Chemnitz an Silvester und Neujahr Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit vier Beschlüssen vom heutigen Abend die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Dresden und Chemnitz mit Beschlüssen vom 30. Dezember 2020 (VG Dresden: 6 L 994 20 und 6 L 997 20; VG Chemnitz: 4 L 693 bestätigt, die Verbote von Silvesterfeuerwerk durch die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Chemnitz betrafen. Die Verwaltungsgerichte Dresden und Chemnitz sind zu der Auffassung gelangt, dass die jeweils im Wege der Allgemeinverfügung ausgesprochenen Feuerwerksverbote für die Stadtgebiete als notwendige Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie voraussichtlich rechtmäßig seien. Für beide Gerichte war dabei maßgeblich, dass das Verbot der Reduzierung von Kontakten diene und geeignet sei, Ansammlungen von Menschen zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Dresden berücksichtigte ferner, dass die für das Stadtgebiet Dresden geltende Allgemeinverfügung auch private Grundstücke umfasst. Insoweit sei zu berücksichtigen, dass Feuerwerke einen Anreiz setzen, Orte mit einem besonderen Ausblick aufzusuchen und generell Schaulustige anziehen. Die Verbote seien von geringer Eingriffsintensität, da es sich bei dem Abbrennen von Feuerwerk um ein bloßes Vergnügen handele, und verhältnismäßig. Eine Folgenabwägung führe zu keinem anderen Ergebnis, denn der verhältnismäßig geringen Beeinträchtigung der persönlichen Handlungsfreiheit stünden erhebliche Gesundheitseinschränkungen für eine Vielzahl von Menschen gegenüber. ...

August 13, 2026

Stadt Bramsche schaltet Online-Meldeportal für Eichenprozessionsspinner in Bramsche frei; massiver Befall erwartet

Stadt Bramsche schaltet Online-Meldeportal für Eichenprozessionsspinner in Bramsche frei; massiver Befall erwartet EPS-Meldeportal | Stadt Bramsche EPS-Meldeportal Die Stadtverwaltung rechnet auch in diesem Jahr mit einem massiven Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner. Um Raupen oder Nester des Eichenprozessionsspinners zu melden, hat die Stadt Bramsche ein Online-Meldeportal eingerichtet, das ab sofort freigeschaltet ist. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 17:10 Uhr: Das Feld Ort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße + Hausnummmer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück ist ein Pflichtfeld. Vorspann Hinweis: Auch Privatpersonen müssen handeln. Der Eigentümer eines mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sofern ein befallener Baum öffentlich zugänglich ist und eine Absperrung nicht ausreicht, empfiehlt sich die Behandlung des Baumes durch eine Fachfirma. Die Stadt Bramsche beauftragt im Falle eines im städtischen Eigentum stehenden Baumes die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch eine Fachfirma. Für Privatleute, die Raupen und Nester auf ihrem Grundstück entfernen lassen möchten, stehen Ihnen hier mehreren Firmen und Ansprechpartnern zur Verfügung: Rentokil , An der Autobahn 35b, 28876 Oyten, Tel.: 0800/1718175 Stockreiter GmbH , Westerkappelner Str. 88, 49497 Mettingen, Tel.: 05452/973240, Mail: info@stockreiter.de Grüner Zweig GmbH , König Straße 4, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05482/9290400, Mail: info@gruener-zweig.de Arnd Kampmann , Neustadtstraße 1, 49179 Ostercappeln, Mail: arnd.kampmann@t-online.de RömerBiotec GmbH , Schepelerstraße 3b, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/4095511, Mail: osnabrueck@roemer-biotec.de Blattwerk-Baumpflege , Höhenweg 1, 49504 Lotte, Tel.: 0151/14815024 Baranowski , An den Spoolen 4a, 49086 Osnabrück, Tel.: 0541/5061947, Mail: info@baranowski-os.de Bahnbedarf Tecklenburg GmbH , Heideweg 5, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05405-7980, Mail: bbtgmbh@gmx.de Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Meldende Person Meldende Person Die Informationen zu ihrer Person sind freiwillige Angaben. Sie werden nur für evtl. Rückfragen genutzt. Nachname Vorname E-Mail-Adresse Telefon Vorwahl Rufnummer Fundort Fundort Bitte den Marker auf den Fundort schieben. Standort Karte Ort * Straße + Hausnummmer * weitere Informationen zum Fundort Foto hochladen Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück * öffentliches Grundstück privates Grundstück nicht bekannt Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms Dokumente Flyer_Achten Sie auf den Eichenprozessionsspinner (2 MB) Leitfaden_Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (2 MB)

August 13, 2026

Stadt Bramsche eröffnet EPS-Meldeportal in Bramsche; Beauftragung Fachfirma bei städtischen Bäumen

Stadt Bramsche eröffnet EPS-Meldeportal in Bramsche; Beauftragung Fachfirma bei städtischen Bäumen EPS-Meldeportal | Stadt Bramsche EPS-Meldeportal Die Stadtverwaltung rechnet auch in diesem Jahr mit einem massiven Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner. Um Raupen oder Nester des Eichenprozessionsspinners zu melden, hat die Stadt Bramsche ein Online-Meldeportal eingerichtet, das ab sofort freigeschaltet ist. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 16:07 Uhr: Das Feld Ort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße + Hausnummmer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück ist ein Pflichtfeld. Vorspann Hinweis: Auch Privatpersonen müssen handeln. Der Eigentümer eines mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sofern ein befallener Baum öffentlich zugänglich ist und eine Absperrung nicht ausreicht, empfiehlt sich die Behandlung des Baumes durch eine Fachfirma. Die Stadt Bramsche beauftragt im Falle eines im städtischen Eigentum stehenden Baumes die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch eine Fachfirma. Für Privatleute, die Raupen und Nester auf ihrem Grundstück entfernen lassen möchten, stehen Ihnen hier mehreren Firmen und Ansprechpartnern zur Verfügung: Rentokil , An der Autobahn 35b, 28876 Oyten, Tel.: 0800/1718175 Stockreiter GmbH , Westerkappelner Str. 88, 49497 Mettingen, Tel.: 05452/973240, Mail: info@stockreiter.de Grüner Zweig GmbH , König Straße 4, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05482/9290400, Mail: info@gruener-zweig.de Arnd Kampmann , Neustadtstraße 1, 49179 Ostercappeln, Mail: arnd.kampmann@t-online.de RömerBiotec GmbH , Schepelerstraße 3b, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/4095511, Mail: osnabrueck@roemer-biotec.de Blattwerk-Baumpflege , Höhenweg 1, 49504 Lotte, Tel.: 0151/14815024 Baranowski , An den Spoolen 4a, 49086 Osnabrück, Tel.: 0541/5061947, Mail: info@baranowski-os.de Bahnbedarf Tecklenburg GmbH , Heideweg 5, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05405-7980, Mail: bbtgmbh@gmx.de Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Meldende Person Meldende Person Die Informationen zu ihrer Person sind freiwillige Angaben. Sie werden nur für evtl. Rückfragen genutzt. Nachname Vorname E-Mail-Adresse Telefon Vorwahl Rufnummer Fundort Fundort Bitte den Marker auf den Fundort schieben. Standort Karte Ort * Straße + Hausnummmer * weitere Informationen zum Fundort Foto hochladen Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück * öffentliches Grundstück privates Grundstück nicht bekannt Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms Dokumente Flyer_Achten Sie auf den Eichenprozessionsspinner (2 MB) Leitfaden_Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (2 MB)

August 13, 2026

Vier von fünf Deutschen beunruhigt wegen Klimawandel in Deutschland; 12.500 hitzebedingte Todesfälle

Vier von fünf Deutschen beunruhigt wegen Klimawandel in Deutschland; 12.500 hitzebedingte Todesfälle Breite Mehrheit der Deutschen wegen Klimawandel beunruhigt | Presse und Politik Breite Mehrheit der Deutschen wegen Klimawandel beunruhigt Vier von fünf Menschen machen sich in Deutschland Sorgen wegen des Klimawandels. Das zeigt eine heute veröffentlichte Befragung der Bertelsmann-Stiftung und des Forschungsinstituts für Nachhaltigkeit. 54 Prozent fordern mehr staatliche Ausgaben für den Klimaschutz und 56 Prozent wünschen sich weitere Maßnahmen in der Energie-, Verkehrs- und Wärmewende. Die Zustimmung dazu geht allerdings leicht zurück, vor allem aus Furcht vor persönlichen finanziellen Folgen (53 Prozent). Nach dem Willen von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) soll der Klimaschutz künftig als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen im Grundgesetz verankert werden. ...

August 13, 2026