Landeshauptstadt Magdeburg eröffnet acht öffentliche Grillplätze in Magdeburg; Grillen ab Waldbrandstufe 4 untersagt

Landeshauptstadt Magdeburg eröffnet acht öffentliche Grillplätze in Magdeburg; Grillen ab Waldbrandstufe 4 untersagt Müllvermeidung und Brandschutz auf Grillwiesen / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de Bürger + StadtVerwaltung + ServiceLeben in MagdeburgKommunalpolitikStadtAktuelles + PresseIntern Landeshauptstadt weist zum Saisonstart am 1. Mai auf Verhaltensregeln hin Ab dem 1. Mai können die acht öffentlichen Grillplätze der Landeshauptstadt wieder genutzt werden. Voraussetzungen sind die Einhaltung der Verhaltensregeln, die konsequente Vermeidung von Müll und die Verhütung von Bränden. ...

April 29, 2026

Verbraucherzentrale NRW Vortrag Photovoltaik: Sonnenstrom vom Dach Langenfeld; Batterien erhöhen den Eigenverbrauch

Verbraucherzentrale NRW Vortrag Photovoltaik: Sonnenstrom vom Dach Langenfeld; Batterien erhöhen den Eigenverbrauch Photovoltaik: Sonnenstrom vom Dach | Vortrag | Verbraucherzentrale NRW Weitere Veranstaltungen 29.04.2026 Neue Wärmepumpe? Passenden Stromtarif finden | Online-Seminar Sie nutzen bereits seit 2024 eine Wärmepumpe oder planen den Einbau? Erfahren Sie, wie Sie von Entlastungen profitieren und den richtigen Stromtarif finden. mehr 04.05.2026 Neue Heizung – Wärmepumpe und ihre Alternativen | Online-Seminar Welche Heizung passt zu Ihrem Zuhause? Der Vortrag hilft beim Durchblick – mit Infos zu Technik, Kosten, Förderung und klimafreundlichen Alternativen. mehr 06.05.2026 Mit Fassadenbegrünung zu mehr Wohnqualität – so geht’s! | Online-Seminar Vertikales Grün liegt im Trend – und das aus gutem Grund. Begrünte Fassaden verschönern nicht nur Häuser, sie verbessern auch das Stadtklima, schaffen Lebensräume für Insekten und steigern das Wohlbefinden. Wie Sie Ihre Haus- oder Garagenwand in eine grüne Oase verwandeln können, erfahren Sie in diesem Online-Seminar. mehr ...

April 29, 2026

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration Angemessenheitsgrenzen der Bruttokaltmieten (ohne Heizkosten) Hamburg; Zuschläge in bestimmten Lebenslagen möglich

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration Angemessenheitsgrenzen der Bruttokaltmieten (ohne Heizkosten) Hamburg; Zuschläge in bestimmten Lebenslagen möglich Informationsblatt zu den Angemessenheitsgrenzen der Bruttokaltmieten (ohne Heizkosten) vom 28.04.2026 SI 215 28. April 2026 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration Informationsblatt zu den Angemessenheitsgrenzen der Bruttokaltmieten (ohne Heizkosten) Dies sind die Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmiete inklusive Wasserkosten unter Be­ rücksichtigung des Mietenspiegels 2025: Haushaltsgröße neue Angemessenheitsgrenze 1 Person 574,00 Euro 2 Personen 697,80 Euro 3 Personen 860,25 Euro 4 Personen 1.036,80 Euro 5 Personen 1.480,50 Euro 6 Personen 1.668,00 Euro Jede weitere Person 208,50 Euro ...

April 29, 2026

Hamburger Energielotsen und Caritas beraten einkommensschwache Haushalte in Hamburg; Bis zu 300 € Einsparung pro Jahr möglich

Hamburger Energielotsen und Caritas beraten einkommensschwache Haushalte in Hamburg; Bis zu 300 € Einsparung pro Jahr möglich Jetzt kostenfrei zum Energiesparen beraten lassen! Die Hamburger Energielotsen und die Caritas unterstützen einkommensschwache Haushalte beim Energie- und Geldsparen. WATT? SO EINFACH SPAREN! © ZEBAU GmbH | KI-generiert (MS Copilot) HAMBURGER ENERGIELOTSEN Der Stromspar-Check: Ob hohe Kosten oder alte Geräte, wir zeigen Ihnen, wie Sie Kosten senken, ohne im Dunkeln zu sitzen. Beim Stromspar-Check berät Sie ein:e Mitarbeiter:in der Caritas bei Ihnen zu Hause und zeigt Ihnen, wo und wie Sie Energie einsparen können. Das erwartet Sie: Kostenfreie Beratung – persönlich und vertraulich Bis zu 300 € Einsparung pro Jahr möglich (ohne Tarifwechsel) Kostenfreie Soforthilfen wie LED-Lampen oder Sparduschkopf werden mitgebracht Wichtige Tipps zum Heizen für ein gesundes Raumklima Ggf. bis zu 200 € Zuschuss für ein neues energiesparendes Kühlgerät (abhängig von Haushaltsgröße und anderen Faktoren) Beratung zum Thema Balkonkraftwerk und Infos zur Förderung von bis zu 90 % bis maximal 500 € Hinweis: Zuschüsse und Förderungen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Caritas informiert Sie dazu im Stromspar-Check. Besonders empfehlenswert ist die Kombination aus Stromspar-Check und Infos zur Balkon- kraftwerksförderung, da sie langfristig Energie- und Kosteneinsparungen ermöglicht. Jetzt anrufen und sparen! 040/248 32 250 Einfach Energie und Geld sparen: Von LEDs, über Kühlschrank oder bis zu elektrischen Kleingeräten: Durch kleine Änderungen oder wohl überlegte Neuanschaf- fungen lässt sich hier so einiges einsparen. Unsere Spartipps: Abschaltbare Steckdosenleisten nutzen Energiesparmodus an Geräten aktivieren Kühlschrank optimal einstellen (7 °C im Kühlschrank, -18 °C im Gefrierfach und das Eisfach regelmäßig abtauen) Wassersparenden Duschkopf verwenden Glühbirnen durch LEDs ersetzen Licht aus beim Verlassen des Raumes Ihre Vorteile beim Stromspar-Check: Sie erhalten nach individuellem ...

April 29, 2026

Elternbefragung zu Betreuungsangeboten der Stadt Geldern 2026; 0 Teilnehmer bisher

Elternbefragung zu Betreuungsangeboten der Stadt Geldern 2026; 0 Teilnehmer bisher Kinderbetreuungsangebote für morgen mitgestalten. Elternbefragung zu Betreuungsangeboten der Stadt Geldern 2026 | Beteiligung NRW Stadt Geldern Status Aktiv Zeitraum 28.04.2026 bis 07.06.2026 Teilnehmer 0 Teilnehmer Kinderbetreuungsangebote für morgen mitgestalten. Elternbefragung zu Betreuungsangeboten der Stadt Geldern 2026 die Stadt Geldern entwickelt ihre Betreuungsangebote in der Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen, in der Flex-Betreuung sowie in der Offenen Ganztagsschule (OGS) kontinuierlich weiter. Ziel dieser Befragung ist es, zukünftige Bedarfe besser zu verstehen und die Angebote weiterzuentwickeln. ...

April 29, 2026

Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt / Betriebsausschuss SE lehnt flächendeckende Pfandringstandorte in Friedrichshafen ab; keine Ausweitung geplant

Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt / Betriebsausschuss SE lehnt flächendeckende Pfandringstandorte in Friedrichshafen ab; keine Ausweitung geplant 2026 / V 00076 Seite 1 von 4 Referent und Zeitdauer: Geiger, Christian 5 Min. / davon 3 Min. Sachvortrag STADT FRIEDRICHSHAFEN Sitzungsvorlage Drucksache-Nr. 2026 / V 00076 Ausfertigungen: Tiefbau- und Grünamt, SBV, STP Dienststelle: Tiefbau- und Grünamt Aktenzeichen: TGA - SA 07.04.2026, Unterschrift: Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen): BM Stauber BM N. N. ...

April 28, 2026

Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt Erweiterung Gasspeicher im Klärwerk Friedrichshafen; Grundsatz- und Baubeschluss

Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt Erweiterung Gasspeicher im Klärwerk Friedrichshafen; Grundsatz- und Baubeschluss SessionNet | Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt / Betriebsausschuss SE - 05.05.2026 Nicht öffentlicher Teil: 15:30 Uhr Öffentlicher Teil: 17:00 Uhr Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt Öffentlicher Teil: Beginn 17:00 Uhr Ö 1VO3 Dok.Einbuchung der Grundstücke, Flst. Nr. 2585 und 2586, Flur 0 Ö 2VO6 Dok.Erschließung Baugebiet Reinachweg Baubeschluss Erweiterung Gasspeicher im Klärwerk – Grundsatz- und Baubeschluss ...

April 28, 2026

Häfler Bäder Rauchverbot in Innen- und Außenbereichen der Bäder, Friedrichshafen; Shisha- und Cannabiskonsum verboten

Häfler Bäder Rauchverbot in Innen- und Außenbereichen der Bäder, Friedrichshafen; Shisha- und Cannabiskonsum verboten Haus- und Badeordnung § 1 Geltungsbereich Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Bäder einschließlich der Ein- und Ausgänge sowie der Außenanlagen. Die Haus- und Badeordnung gilt für sämtliche von der Stadt Friedrichshafen/Stadt Friedrichshafen - Zeppelin-Stiftung betriebenen Bäder. Diese gilt ebenso für die Benutzung der in den Bädern untergebrachten Saunen, Seminarräume und Gaststätten. Die bei diesen Einrichtungen ausgehängten besonderen Benutzungsbedingungen bzw. Bestimmungen sind Bestandteil dieser Badeordnung. ...

April 28, 2026

Häfler Klimafonds – Ergebnisse der zweiten Förderrunde – Friedrichshafen; Fördervolumen bestätigt

Häfler Klimafonds – Ergebnisse der zweiten Förderrunde – Friedrichshafen; Fördervolumen bestätigt Bürgermeisteramt OB-Büro/GuS 22.04.2026 Einladung und Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt am Dienstag, 05.05.2026, 17:00 Uhr im Rathaus, Großer Sitzungssaal, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen Ö f f e n t l i c h Referent / Zeitbedarf 1. Einbuchung der Grundstücke, Flst. Nr. 2585 und 2586, Flur 0 Sitzungsvorlage-Nr. 2026 / V 00084 Herr Büchler 10 min. 2. Erschließung Baugebiet Reinachweg: Baubeschluss Sitzungsvorlage-Nr. 2026 / V 00075 Herr Geiger 15 min. 3. Erneuerung / Erweiterung Gasspeicher im Klärwerk – Grundsatz- und Baubeschluss Sitzungsvorlage-Nr. 2026 / V 00080 Herr Kübler 10 min. 4. Umgestaltung Romanshorner Platz - Ergebnis der konzeptionellen Vorstudie Sitzungsvorlage-Nr. 2026 / V 00071 Herr Rosol 20 min. 5. Biotopverbundplanung - Aktueller Stand und Öffentlichkeitsveranstaltung Sitzungsvorlage-Nr. 2026 / V 00057 Herr Rosol / Herr Artinger / Herr Ueber 20 min. ...

April 28, 2026

Stadt Friedrichshafen fördert Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen im Stadtgebiet Friedrichshafen; 50% Zuschuss bis 500.000 EUR

Stadt Friedrichshafen fördert Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen im Stadtgebiet Friedrichshafen; 50% Zuschuss bis 500.000 EUR 1 Förderrichtlinie „Häfler Klimafonds“ Förderprogramm der Stadt Friedrichshafen zur Förderung von gewichtigen oder innovativen Projekten, welche zur Erreichung des städtischen Ziels der Klimaneutralität bis 2040 oder zur Klimaanpassung beitragen. 1. Förderziel Der Häfler Klimafonds gewährt als freiwillige Leistung Zuschüsse zu Maßnahmen innerhalb des Stadtgebiets Friedrichshafen, die im besonderen Maß dem Klimaschutz oder der Klimaanpassung dienen. 2. Förderfähige Maßnahmen Förderfähig sind: a. Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie b. Projekte zur Förderung der kommunalen Wärmewende, einschließlich Sanierungen von Gebäuden, welche bei Wohngebäuden mindestens 10 Wohneinheiten (bei Quartieren jedoch mind. 3 Wohneinheiten je Einzelgebäude) umfassen, wobei bei gewerblicher Nutzung im Gebäude 80 qm Nutzfläche einer Wohneinheit entsprechen oder bei Gewerbegebäuden mindestens eine Kubatur von 5.000 cbm aufweisen c. Investitionen, die der umweltfreundlichen Mobilität oder der Förderung des Umweltverbundes dienen d. Kampagnen, die der umfänglichen Informierung der breiten Öffentlichkeit dienen e. Projekte, die im besonderen Maße zur Klimaanpassung beitragen soweit diese von öffentlichem Interesse sind. ...

April 28, 2026