Stadt Friedrichshafen Häfler Bäder führen neue Haus- und Badeordnung in allen Bädern ein; Presse und Gewerbe benötigen vorherige Genehmigung.
Stadt Friedrichshafen Häfler Bäder führen neue Haus- und Badeordnung in allen Bädern ein; Presse und Gewerbe benötigen vorherige Genehmigung. Haus- und Badeordnung § 1 Geltungsbereich Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Bäder einschließlich der Ein- und Ausgänge sowie der Außenanlagen. Die Haus- und Badeordnung gilt für sämtliche von der Stadt Friedrichshafen/Stadt Friedrichshafen - Zeppelin-Stiftung betriebenen Bäder. Diese gilt ebenso für die Benutzung der in den Bädern untergebrachten Saunen, Seminarräume und Gaststätten. Die bei diesen Einrichtungen ausgehängten besonderen Benutzungsbedingungen bzw. Bestimmungen sind Bestandteil dieser Badeordnung. ...