Robert Muheim, plant Ersatzneubau des Wohnhauses Buech 222, Ganterschwil; zweite vollumfängliche Mitwirkung wegen neuer Richtlinie
Teilstrassenplan Buechweg Nr. 465, Ganterschwil; 2. Mitwirkung (vollumfänglich)
Teilstrassenplan Buechweg Nr. 465, Ganterschwil; 2. Mitwirkung (vollumfänglich) Der neue Grundeigentümer des Grundstückes Nr. 204G, Robert Muheim, Ganterschwil, plant einen Ersatzneubau des Wohnhauses Buech 222, Ganterschwil. Dazu ist notwendig die bestehende Zufahrt zur Parzelle Nr. 204G auszubauen, damit eine hinreichende Erschliessung gewährleistet wird. Die bestehende Zufahrt bzw. der bestehende Weg ist heute als Gemeindeweg 2. Klasse, Buechweg Nr. 682, klassiert. Damit die hinreichende Erschliessung gewährleistet werden kann, ist die Zufahrt in eine Gemeindestrasse 3. Klasse zu klassieren und entsprechend auszubauen. Es wurde eine entsprechender Teilstrassenplan ausgearbeitet. Der Teilstrassenplan wurde vom 20. November 2025 bis 8. Dezember 2025 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Während dieser Mitwirkungsfrist gingen zwei Stellungnahmen ein. Aufgrund der verschärften Praxis und der seit 1. Januar 2026 in Kraft getretener Richtlinie für Erschliessungsstrassen wurde einerseits der Teilstrassenplan überarbeitet und andererseits musste ein Strassenbauprojekt ausgearbeitet werden. Gestützt auf Art. 33bis des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) wird eine 2. vollumfängliche Mitwirkung durchgeführt, um Vorschläge und Anregungen, sofern möglich, in die Planung einfliessen zu lassen. Die öffentliche Auflage folgt in einem nächsten Schritt koordiniert mit dem Bauprojekt. Der Gemeinderat hat den Teilstrassenplan «Buechweg, Gemeindestrasse 3. Klasse, Strassen Nr. 465, Ganterschwil» sowie die dazugehörigen Unterlagen des Strassenbauprojektes zur Mitwirkung verabschiedet. Der Teilstrassenplan sowie das Strassenbauprojekt liegen ab Montag, 10. August 2026, bis Dienstag, 8. September 2026, im Gemeindehaus, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, zur Mitwirkung auf und können auf der Gemeindewebseite eingesehen werden. Stellungnahmen zu sämtlichen Planunterlagen (nicht nur zu den Änderungen) dürfen innerhalb der Frist schriftlich und zuhanden der Ratskanzlei Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, eingereicht werden.