Fraktion Hauptsache Halle & FDP beantragt Akteneinsicht zu Ausschreibung und Zuschlagserteilung an externe Sachverständige HzE in Halle

Fraktion Hauptsache Halle & FDP beantragt Akteneinsicht zu Ausschreibung und Zuschlagserteilung an externe Sachverständige HzE in Halle SessionNet | Antrag der Fraktion Hauptsache Halle & FDP auf Akteneinsicht zu Ausschreibung und Zuschlagserteilung an externe Sachverständige hinsichtlich HzE zum Inhalt | ab Navigation | zum Seitenmenü | Hilfe zur Bedienung Startseite Politiker Gremien Sitzungskalender Recherche Impressum Informationen Beratungen Bezeichnung Inhalt Bezeichnung Inhalt Name: VIII 02998 Art: Antrag Datum: 11.08.2026 Betreff: Antrag der Fraktion Hauptsache Halle & FDP auf Akteneinsicht zu Ausschreibung und Zuschlagserteilung an externe Sachverständige hinsichtlich HzE Dokumenttyp Bezeichnung Aktionen Antrag Akteneinsicht VIII

August 12, 2026

Bundesrat Bern eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung; FINMA-Befugnisse gestärkt, SNB-Liquidität erweitert

Bundesrat Bern eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung; FINMA-Befugnisse gestärkt, SNB-Liquidität erweitert Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung Bern, 12.08.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2026 die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und zur Änderung der Liquiditätsverordnung eröffnet. Die vorgeschlagenen Massnahmen vervollständigen das Gesamtpaket zur Stärkung der Stabilität des Finanzplatzes. Die Anforderungen an die Unternehmensführung von Banken und an die Krisenvorbereitung systemrelevanter Banken sollen erhöht werden. Zudem sollen die Instrumente und Befugnisse der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Zugang der Banken zu Liquidität bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erweitert werden. Die Vernehmlassungen dauern bis zum 19. November 2026. ...

August 12, 2026

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung in Bern; Stärkt FINMA-Befugnisse und SNB-Liquidität

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung in Bern; Stärkt FINMA-Befugnisse und SNB-Liquidität Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung Bern, 12.08.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2026 die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und zur Änderung der Liquiditätsverordnung eröffnet. Die vorgeschlagenen Massnahmen vervollständigen das Gesamtpaket zur Stärkung der Stabilität des Finanzplatzes. Die Anforderungen an die Unternehmensführung von Banken und an die Krisenvorbereitung systemrelevanter Banken sollen erhöht werden. Zudem sollen die Instrumente und Befugnisse der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Zugang der Banken zu Liquidität bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erweitert werden. Die Vernehmlassungen dauern bis zum 19. November 2026. ...

August 12, 2026

Fraktion Hauptsache Halle & FDP fragen Tiefengeothermie im Wärmeplan der Stadt Halle; Investitionsvolumen bis 500 Mio Euro

Fraktion Hauptsache Halle & FDP fragen Tiefengeothermie im Wärmeplan der Stadt Halle; Investitionsvolumen bis 500 Mio Euro Beschlussvorlage Anfrage Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Kenntnisnahme Betreff: Anfrage der Fraktion Hauptsache Halle & FDP zu Chancen und Risiken der Tiefengeothermie im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung In seiner Sitzung am 29. April 2026 hat der Stadtrat den Kommunalen Wärmeplan der Stadt Halle als strategische Grundlage für eine treibhausgasneutrale, zukunftsfähige und effiziente Wärmeversorgung beschlossen. Der Wärmeplan soll unter anderem die Entwicklung der Wärmeinfrastruktur steuern und Wärmeversorgungsgebiete ausweisen. Ein Baustein ist dabei die Nutzung der Tiefengeothermie. Diese wird als grundlastfähige, wetterunabhängige und langfristig klimaneutrale Wärmequelle mit einem Dekarbonisierungspotenzial von rund 40 Prozent der Fernwärme beschrieben. Gleichzeitig handelt es sich um eines der technisch anspruchsvollsten und finanziell größten Einzelvorhaben des Wärmeplans. Vorgesehen sind Bohrungen bis in Tiefen von 6.500 Metern sowie Investitionen von bis zu 500 Millionen Euro. Der Erfolg des Projektes hängt nach den Aussagen der federführenden EVH von geologischen Voraussetzungen, Genehmigungen, einer gesicherten Finanzierung, Fördermitteln sowie der Zusammenarbeit mit externen Projektpartnern ab. In diesem Kontext erscheint es sinnvoll, die mit der Tiefengeothermie verbundenen Chancen und Risiken sowie den aktuellen Stand der Projektentwicklung transparent darzustellen. ...

August 11, 2026

Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg Tätigkeitsbericht 2022-2025; umfangreiche Gutachten und Projekte zur Tierschutzverbesserung

Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg Tätigkeitsbericht 2022-2025; umfangreiche Gutachten und Projekte zur Tierschutzverbesserung Tätigkeitsbericht der Landestierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg 2022-2025 Tätigkeitsbericht der Landestierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg 2022-2025 Der neue Tätigkeitsbericht der Landestierschutzbeauftragten umfasst den Zeitraum von Dezember 2022 bis Dezember 2025 und gibt einen kompakten Überblick über zentrale Arbeitsbereiche und Entwicklungen. Im Fokus stehen ausgewählte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, eine Auswahl fachlicher Stellungnahmen zu tierschutzrelevanten Themen sowie organisierte Veranstaltungen und Vorträge. Darüber hinaus gibt der Bericht einen Überblick über erstellte Gutachten, die Durchführung und Begleitung verschiedener eigener sowie externer Projekte zur Verbesserung des Tierschutzes und bietet eine strukturierte Übersicht über wahrgenommene Termine und veröffentlichte Pressemitteilungen. Der Tätigkeitsbericht verdeutlicht, dass die Arbeit der Landestierschutzbeauftragten äußerst vielfältig ist, fachlich sehr viele unterschiedliche Bereiche umfasst und kontinuierlich dazu beiträgt, den Tierschutz in Brandenburg zu stärken. Der neue Tätigkeitsbericht der Landestierschutzbeauftragten umfasst den Zeitraum von Dezember 2022 bis Dezember 2025 und gibt einen kompakten Überblick über zentrale Arbeitsbereiche und Entwicklungen. Im Fokus stehen ausgewählte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, eine Auswahl fachlicher Stellungnahmen zu tierschutzrelevanten Themen sowie organisierte Veranstaltungen und Vorträge. Darüber hinaus gibt der Bericht einen Überblick über erstellte Gutachten, die Durchführung und Begleitung verschiedener eigener sowie externer Projekte zur Verbesserung des Tierschutzes und bietet eine strukturierte Übersicht über wahrgenommene Termine und veröffentlichte Pressemitteilungen. Der Tätigkeitsbericht verdeutlicht, dass die Arbeit der Landestierschutzbeauftragten äußerst vielfältig ist, fachlich sehr viele unterschiedliche Bereiche umfasst und kontinuierlich dazu beiträgt, den Tierschutz in Brandenburg zu stärken.

August 11, 2026

Wartburg Ei GmbH plant Legehennen-Anlage auf dem Reitenberg, Eisenach, Ortsteil Neukirchen; öffentliche Erörterung am 1. Dezember 2026.

Wartburg Ei GmbH plant Legehennen-Anlage auf dem Reitenberg, Eisenach, Ortsteil Neukirchen; öffentliche Erörterung am 1. Dezember 2026. LEGEHENNEN-ANLAGE BEI EISENACH: UNTERLAGEN LIEGEN AB SOFORT ÖFFENTLICH AUS: Wartburgstadt Eisenach LEGEHENNEN-ANLAGE BEI EISENACH: UNTERLAGEN LIEGEN AB SOFORT ÖFFENTLICH AUS Die Wartburg Ei GmbH will „Auf dem Reitenberg“ im Eisenacher Ortsteils Neukirchen eine Anlage zum Halten und Aufziehen von Legehennen errichten. Der Antrag wird vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geprüft. Verfahrensführende Behörde ist das TLUBN. Die Stadt Eisenach wirkt am Verfahren mit, indem sie die Antragsunterlagen öffentlich auslegt. Sie erfüllt damit ihre gesetzliche Mitwirkungspflicht. Die Antragsunterlagen sind online und in Papierform veröffentlicht. ...

August 11, 2026

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) führt Eigentümerbefragung in Hamburg durch; rund 45.000 Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten Schreiben

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) führt Eigentümerbefragung in Hamburg durch; rund 45.000 Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten Schreiben Eigentümerbefragung liefert aktuelle Daten zu Klimaschutz und Wohnungsbestand Ziel der Erhebung ist es, fünf Jahre nach der letzten Untersuchung ein aktuelles und repräsentatives Bild des baulichen und technischen Zustands der Hamburger Wohngebäude zu gewinnen. Dabei werden unter anderem Angaben zur Energieeffizienz der Gebäude sowie zu den verwendeten Energieträgern erhoben. Die gewonnenen Erkenntnisse helfen dabei, Informations-, Beratungs- und Förderangebote für Eigentümerinnen und Eigentümer bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Zudem ermöglichen sie es, die Bezahlbarkeit und Sozialverträglichkeit von Klimaschutzmaßnahmen im Wohngebäudebestand im Blick zu behalten. ...

August 10, 2026

Gemeente Jena organiseert inspraak dotsource Campus Saalbahnhofstr. 11-15; Inspraakperiode 10-08-2026 tot 21-08-2026

Gemeente Jena organiseert inspraak dotsource Campus Saalbahnhofstr. 11-15; Inspraakperiode 10-08-2026 tot 21-08-2026 Betrokkenheid van het publiek bij het bouwproject „dotsource Campus“ aan de Saalbahnhofstr. 11-15 | Jena Rathaus Adres Am Anger 26 07743 Jena Deutschland Am Anger 26 07743 Jena Deutschland De inspraak vindt plaats overeenkomstig § 36a, lid 2, van het Duitse Bouwbesluit (BauGB) in het kader van het goedkeuringsbesluit van de gemeente op grond van § 36a, lid 1, BauGB juncto § 31, lid 3, BauGB. ...

August 10, 2026

Gemeinderat Flums veröffentlicht Rahmennutzungsplan und Begleitunterlagen in Flums; Einsprache bis 9. September 2026.

Gemeinderat Flums veröffentlicht Rahmennutzungsplan und Begleitunterlagen in Flums; Einsprache bis 9. September 2026. Öffentliche Auflage Rahmennutzungsplanung Öffentliche Auflage Rahmennutzungsplanung Öffentliche Auflage Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement), 5. Nachtrag zur Schutzverordnung, Sondernutzungsplan Baulinien Kernzone, Gemeindestrassenplan und Fuss-, Wander- und Radwegplan, Waldfeststellungen Der Gemeinderat Flums hat am 29. Juni 2026 in Anwendung von Art. 7 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) und Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgek. StrG) folgendes erlassen: - Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) - 5. Nachtrag zur Schutzverordnung - Sondernutzungsplan Baulinien Kernzone - Gemeindestrassenplan - Fuss-, Wander- und Radwegplan Das Kantonsforstamt hat in Anwendung von Art. 10 Abs. 2 des Waldgesetzes (SR 921.0; abgek. WaG) am 10. Juni 2025 die Waldfeststellung (Festlegung der Waldgrenzen) in den Gebieten Tannenheim, Bergheim, Galsersch, Jugistrasse, Tannenboden, Kleinbergstrasse, Wiesental und am 11. Februar 2026 im Gebiet Hagerbach erlassen. Im Sinne von Art. 41 PBG liegen alle Unterlagen während 30 Tagen vom 11. August 2026 bis 9. September 2026 im Rathaus Flums (Besprechung 2. OG) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Sämtliche Unterlagen sowie der Planungsbericht und weitere orientierende Unterlagen stehen auf der Website www.flums.ch zum Herunterladen zur Verfügung. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Zonenplan, das Baureglement, den 5. Nachtrag zur Schutzverordnung, den Gemeindestrassenplan sowie den Fuss-, Wander- und Radwegplan sowie den Sondernutzungsplan Baulinien Kernzone beim Gemeinderat Flums, Rathaus, 8890 Flums schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten (Art. 153 PBG). Der Planungsbericht und die weiteren orientierenden Unterlagen unterstehen nicht dem Einspracheverfahren. Während der gleichen Auflagefrist kann gegen die Waldfeststellungen beim Kantonsforstamt St. Gallen, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen schriftlich Einsprache erhoben werden. 8890 Flums, 29. Juni 2026 Gemeinderat Flums

August 10, 2026

Robert Muheim, plant Ersatzneubau des Wohnhauses Buech 222, Ganterschwil; zweite vollumfängliche Mitwirkung wegen neuer Richtlinie

Robert Muheim, plant Ersatzneubau des Wohnhauses Buech 222, Ganterschwil; zweite vollumfängliche Mitwirkung wegen neuer Richtlinie Teilstrassenplan Buechweg Nr. 465, Ganterschwil; 2. Mitwirkung (vollumfänglich) Teilstrassenplan Buechweg Nr. 465, Ganterschwil; 2. Mitwirkung (vollumfänglich) Der neue Grundeigentümer des Grundstückes Nr. 204G, Robert Muheim, Ganterschwil, plant einen Ersatzneubau des Wohnhauses Buech 222, Ganterschwil. Dazu ist notwendig die bestehende Zufahrt zur Parzelle Nr. 204G auszubauen, damit eine hinreichende Erschliessung gewährleistet wird. Die bestehende Zufahrt bzw. der bestehende Weg ist heute als Gemeindeweg 2. Klasse, Buechweg Nr. 682, klassiert. Damit die hinreichende Erschliessung gewährleistet werden kann, ist die Zufahrt in eine Gemeindestrasse 3. Klasse zu klassieren und entsprechend auszubauen. Es wurde eine entsprechender Teilstrassenplan ausgearbeitet. Der Teilstrassenplan wurde vom 20. November 2025 bis 8. Dezember 2025 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Während dieser Mitwirkungsfrist gingen zwei Stellungnahmen ein. Aufgrund der verschärften Praxis und der seit 1. Januar 2026 in Kraft getretener Richtlinie für Erschliessungsstrassen wurde einerseits der Teilstrassenplan überarbeitet und andererseits musste ein Strassenbauprojekt ausgearbeitet werden. Gestützt auf Art. 33bis des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) wird eine 2. vollumfängliche Mitwirkung durchgeführt, um Vorschläge und Anregungen, sofern möglich, in die Planung einfliessen zu lassen. Die öffentliche Auflage folgt in einem nächsten Schritt koordiniert mit dem Bauprojekt. Der Gemeinderat hat den Teilstrassenplan «Buechweg, Gemeindestrasse 3. Klasse, Strassen Nr. 465, Ganterschwil» sowie die dazugehörigen Unterlagen des Strassenbauprojektes zur Mitwirkung verabschiedet. Der Teilstrassenplan sowie das Strassenbauprojekt liegen ab Montag, 10. August 2026, bis Dienstag, 8. September 2026, im Gemeindehaus, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, zur Mitwirkung auf und können auf der Gemeindewebseite eingesehen werden. Stellungnahmen zu sämtlichen Planunterlagen (nicht nur zu den Änderungen) dürfen innerhalb der Frist schriftlich und zuhanden der Ratskanzlei Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, eingereicht werden.

August 10, 2026