Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026

Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026 Bundesstraßen | “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” [22.6.2026] Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei; 0,47 MB) 1772] Bekanntmachung “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” - Auslegung der Planunterlagen - Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch. Gegenstand der Planung ist der Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen dem Ortsausgang Königswartha und dem Ortseingang von Caminau. Ferner sollen im Dammbereich der B 96 zwischen Großem Ziegelteich und Pischzangteich mehrere Amphibien- und Fischotterdurchlässe mit entsprechenden Leiteinrichtungen errichtet werden. Des Weiteren ist die Erneuerung des straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Königswartha und in der Gemarkung Caminau der Gemeinde Königswartha beansprucht. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht. Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) sind gemäß § 17a Abs. 3 FStrG in der Zeit vom Des Weiteren wird nach § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, zu den Dienststunden Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Di.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18:00 Uhr, Do.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (post@lds.sachsen.de). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Gemeindeverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Abs. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https: ...

August 3, 2026

Gemeinderat Au genehmigt Teilstrassenplan und PU Auerstrasse bis Rosenbergsaustrasse, Kreisel ARA bis Eulenweg; Auflagezeitraum 3.8.–1.9.2026, Einsprache möglich

Gemeinderat Au genehmigt Teilstrassenplan und PU Auerstrasse bis Rosenbergsaustrasse, Kreisel ARA bis Eulenweg; Auflagezeitraum 3.8.–1.9.2026, Einsprache möglich Teilstrassenplan und Projekt Personenunterführung Auerstrasse bis Rosenbergsaustrasse, Kreisel ARA bis Eulenweg – öffentliches Auflageverfahren Teilstrassenplan und Projekt Personenunterführung Auerstrasse bis Rosenbergsaustrasse, Kreisel ARA bis Eulenweg – öffentliches Auflageverfahren Die Fuss- und Veloverkehrsunterführung “Personenunterführung (PU) Kreisel ARA bis Eulenweg” unterquert die Bahnlinie zwischen Au und Heerbrugg auf Höhe der Abwasserreinigungsanlage Rosenbergsau und ermöglicht eine sichere Verbindung, abseits der stark befahrenen Auto- und LKW-Unterführungen “Rosenbergsau” und “Sterngarage”. Im Zuge des Projekts wird auf der Westseite der Bahnlinie der Kreuzungsbereich Eulenweg ...

August 3, 2026

Regionalbus Oberlausitz veröffentlicht aktuellen Fahrplan Radeberg–Arnsdorf–Seeligstadt–Großröhrsdorf RB60/RE1/RE2/RB61, gültig ab 03.08.2026; Feiertage sowie 24./31.12 außer Betrieb

Regionalbus Oberlausitz veröffentlicht aktuellen Fahrplan Radeberg–Arnsdorf–Seeligstadt–Großröhrsdorf RB60/RE1/RE2/RB61, gültig ab 03.08.2026; Feiertage sowie 24./31.12 außer Betrieb Verkehrstage Fahrtnummer Verkehrshinweise Linie RB60 von Dresden Hbf Linie RE2 von Dresden Hbf Linie RE1 von Dresden Hbf Radeberg Bahnhof Radeberg Rathenaustraße Radeberg Dr-A-Dietze-Straße Radeberg Stolpener Straße Radeberg Zur Sternwarte Wallroda Ort Wallroda Fiebiggasse Kleinwolmsdorf Seitenweg Kleinwolmsdorf Hofehäuser Arnsdorf Siedlung Arnsdorf Kleinwolmsdorfer Str Arnsdorf Bahnhofstraße Arnsdorf Bahnhof Linie RB61 von Dresden Hbf Linie RB60 von Dresden Hbf Linie RE2 von Dresden Hbf Linie RE1 von Dresden Hbf Arnsdorf Bahnhof Arnsdorf Bahnhofstraße Arnsdorf Kirche Arnsdorf Schule Arnsdorf Krankenhaus Fischbach Kindergarten Fischbach Kirchberg Fischbach Dorfgemeinschaftshaus Fischbach Schwarzes Roß Seeligstadt Busplatz Seeligstadt Kirche Großröhrsdorf Masseneibad Großröhrsdorf Grundschule Großröhrsdorf Schulzentrum (4) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (3) an an an ab an an an an an ab an 1 ...

August 3, 2026

Landesdirektion Sachsen Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha, Caminau; Einwendungen bis 16.09.2026 möglich

Landesdirektion Sachsen Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha, Caminau; Einwendungen bis 16.09.2026 möglich Bundesstraßen | “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” [22.6.2026] Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei; 0,47 MB) 1772] Bekanntmachung “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” - Auslegung der Planunterlagen - Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch. Gegenstand der Planung ist der Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen dem Ortsausgang Königswartha und dem Ortseingang von Caminau. Ferner sollen im Dammbereich der B 96 zwischen Großem Ziegelteich und Pischzangteich mehrere Amphibien- und Fischotterdurchlässe mit entsprechenden Leiteinrichtungen errichtet werden. Des Weiteren ist die Erneuerung des straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Königswartha und in der Gemarkung Caminau der Gemeinde Königswartha beansprucht. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht. Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) sind gemäß § 17a Abs. 3 FStrG in der Zeit vom Des Weiteren wird nach § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, zu den Dienststunden Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Di.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18:00 Uhr, Do.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (post@lds.sachsen.de). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Gemeindeverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Abs. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https: ...

August 3, 2026

evb Elbe Weser RB33 Zugausfälle Bargstedt–Buxtehude, Bremervörde–Harsefeld; 7 Züge betroffen, 3 ohne SEV.

evb Elbe Weser RB33 Zugausfälle Bargstedt–Buxtehude, Bremervörde–Harsefeld; 7 Züge betroffen, 3 ohne SEV. Zugausfälle auf der RB 33 am Montag, dem 03.08.2026 - evb Elbe Weser: Nah. Weit. Vorn. News Startseite » Zugausfälle auf der RB 33 am Montag, dem 03.08.2026 Am Montag, dem 03.08.2026 fallen auf der RB 33 folgende Züge aus: RB33 82061 Bargstedt – Buxtehude 06:10 Uhr 06:29 Uhr ohne SEV RB33 82063 Kutenholz – Buxtehude 07:18 Uhr ...

August 3, 2026

Ausschuss für Verkehr in Schleswig-Holstein lehnt gemeinsamen Antrag zu mehr Rücksicht im Straßenverkehr ab; 5-5-1 Abstimmung, Ergebnis

Ausschuss für Verkehr in Schleswig-Holstein lehnt gemeinsamen Antrag zu mehr Rücksicht im Straßenverkehr ab; 5-5-1 Abstimmung, Ergebnis 2026/023 Niederschriftsauszug Beschlussauszug aus der Sitzung des Ausschusses für Verkehr vom 30.06.2026 Top 9 Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Öffentlichkeitsarbeit zu mehr Rücksicht im Straßenverkehr 2026/0101 Beschluss: Der Ausschuss für Verkehr beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zum Thema “Mehr Rücksicht im Straßenverkehr” umzusetzen. Hierbei sind insbesondere Gefahrenschwerpunkte im Umfeld von Schulen, Kitas, stark frequentierte Radwege und Baustellen, wie z.B. Neubau EKS, zu berücksichtigen. ...

August 2, 2026

Datensatz MobiData BW – Bikesharingdaten in Baden-Württemberg, Schweiz, Frankreich (Grand Est); Offenes GBFS-Feeds und GraphQL-Zugriff

Datensatz MobiData BW – Bikesharingdaten in Baden-Württemberg, Schweiz, Frankreich (Grand Est); Offenes GBFS-Feeds und GraphQL-Zugriff Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

August 2, 2026

Sächsisches Staatsministerium veranstaltet 4. Industriedialog Neue Mobilität Sachsen im BMW Group Werk Leipzig; Rund 170 Anmeldungen aus Wirtschaft, Verwaltung, Forschung

Sächsisches Staatsministerium veranstaltet 4. Industriedialog Neue Mobilität Sachsen im BMW Group Werk Leipzig; Rund 170 Anmeldungen aus Wirtschaft, Verwaltung, Forschung Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 3 Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Ihr Ansprechpartner Jens Jungmann Durchwahl Telefon +49 351 564 80600 Telefax +49 351 564 80680 presse@smwa.sachsen.de* 30.08.2023 Industriedialog Neue Mobilität Sachsen diskutiert Perspektiven der vernetzten und automatisierten Mobilität in der Automobil- und Zuliefererindustrie Im BMW Group Werk Leipzig ndet heute der 4. Industriedialog Neue Mobilität Sachsen statt, organisiert von der Kompetenzstelle Efziente Mobilität Sachsen im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Es liegen aktuell rund 170 Anmeldungen aus Wirtschaft, Verwaltung und Forschung vor. Unter dem Leitgedanken »Vernetzte, automatisierte Mobilität: Spurwechsel in Richtung Vertrauen und Alltagstauglichkeit oder Zukunftsmusik?« skizzieren zahlreiche Fachvorträge die Chancen und Herausforderungen der Transformation, stellen Entwicklungen und Trends heraus und gewähren Einblicke zum Stand der Umsetzung in der Automobilproduktion. Das Tagungsprogramm ist vielseitig: Von der vernetzten Infrastruktur über vernetztes und automatisiertes Fahren bis hin zu Anwendungen für neue Mobilitätslösungen gilt es, die Auswirkungen der Mobilitätswende auf die Automobilindustrie sowie den Verkehrs- und Mobilitätssektor zu diskutieren. Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Die sächsische Automobilindustrie beweist, dass Transformation gelingen kann. Wir haben inzwischen fast die gesamte Wertschöpfungskette der Elektromobilität in Sachsen. Wir wollen diesen Vorsprung weiter ausbauen und durch die gezielte Förderung von Forschung, Entwicklung und Anwendung die Nase vorn behalten. Uns bleibt auch gar keine andere Wahl. Wir müssen noch schneller werden, weil ich möchte, dass auch in Zukunft Autos in Deutschland gebaut werden – und nicht nur in China oder den USA.« Mit Blick auf die Bundesförderungen für die Halbleiterindustrie ergänzt Dulig: »Chips sind das Erdöl des 21. Jahrhunderts. Ohne Chips wird heute kein Auto mehr gebaut. Deshalb sind die aktuellen Investitionen von Inneon und TSMC ein riesiger Erfolg für Sachsen und werden Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Zu erreichen ab Bahnhof Dresden-Neustadt mit den Straßenbahnlinien 3 und 9, ab Dresden-Hauptbahnhof mit den Linien 3, 7 und 8. Haltestelle Carolaplatz. ...

August 2, 2026

Wirtschaftsminister Martin Dulig eröffnet den 5. Industriedialog Neue Mobilität Sachsen, Internationales Congress Center Dresden; Über 200 Branchenvertreter diskutieren Zukunft des Straßengüterverkehrs

Wirtschaftsminister Martin Dulig eröffnet den 5. Industriedialog Neue Mobilität Sachsen, Internationales Congress Center Dresden; Über 200 Branchenvertreter diskutieren Zukunft des Straßengüterverkehrs Industriedialog: Experten aus Transport, Logistik und Industrie diskutieren Zukunftstechnologien für den straßengebundenen Güterverkehr Industriedialog: Experten aus Transport, Logistik und Industrie diskutieren Zukunftstechnologien für den straßengebundenen Güterverkehr 14.08.2024, 12:54 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Wirtschaftsminister Martin Dulig eröffnet den 5. Industriedialog Im Rahmen des fünften Industriedialogs »Neue Mobilität Sachsen« widmen sich heute auf Einladung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und der Kompetenzstelle Effiziente Mobilität Sachsen bei der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH mehr als 200 Branchenvertreter der Zukunft des straßengebundenen Güterverkehrs. ...

August 2, 2026

ARGE Mobilitas kündigt Beförderungsvertrag in Fröhnd, Schönenberg, Tunau, Wembach; EU-Schwellenwert überschritten, europaweite Ausschreibung läuft

ARGE Mobilitas kündigt Beförderungsvertrag in Fröhnd, Schönenberg, Tunau, Wembach; EU-Schwellenwert überschritten, europaweite Ausschreibung läuft Hauptamt - Fachbereich 10 Schülerbeförderung zum Schuljahresbeginn 2026/2027 Zum Schuljahresbeginn am 14. September 2026 können in den Orten Fröhnd, Schönenberg, Tunau und Wembach zunächst keine Schulbusse eingesetzt werden. Grund hierfür ist die Kündigung des bisherigen Beförderungsvertrags durch das beauftragte Unternehmen sowie der bislang ergebnislose Verlauf der erforderlichen Neuausschreibung. Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald organisiert als Schulträger der Buchen- brand-Grundschule sowie für weitere Schulträger die Schülerbeförderung. Dazu gehören die Stadt Todtnau als Schulträger der Gemeinschaftsschule Oberes Wiesental, die Gemeinde Aitern als Schul- träger der Grundschule Aitern sowie die Stadt Schönau im Schwarzwald als Schulträger des Gymna- siums Schönau. Darüber hinaus übernimmt der Gemeindeverwaltungsverband die Planung der Be- förderung der Realschülerinnen und Realschüler der Montfort-Realschule Zell im Wiesental, die im Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau im Schwarzwald wohnen. ...

August 2, 2026