Schweizer Wohneigentummarkt bleibt widerstandsfähig in der Schweiz; Ende 2025 Preise leicht über Fundamentaldaten

Schweizer Wohneigentummarkt bleibt widerstandsfähig in der Schweiz; Ende 2025 Preise leicht über Fundamentaldaten Wohneigentum in Zeiten der Unsicherheit: Wie robust ist der Schweizer Markt? Wohneigentum in Zeiten der Unsicherheit: Wie robust ist der Schweizer Markt? Veröffentlicht am: 10. August 2026 von Robert Weinert und Corinne Dubois Pandemie, Inflationsschub, Kriege, Handelskonflikte, KI-Umbruch: In den 2020er-Jahren haben sich die Unsicherheitsfaktoren nicht nur gehäuft, sondern teilweise überlagert. Die Preise für Wohneigentum sind dennoch weiter gestiegen. Diese bemer­kens­werte Widerstandsfähigkeit wirft zwei Fragen auf: Sind die heutigen Preise ökono­misch noch gerecht­fertigt oder hat sich der Markt von den Fundamentaldaten entkoppelt? Und was müsste geschehen, damit es tatsächlich zu einer Korrektur kommt? ...

August 10, 2026

Vorhabenträger plant Bebauung im Wohngebiet Buchenberg, Erfurt; 100% erneuerbare Energien vorgesehen.

Vorhabenträger plant Bebauung im Wohngebiet Buchenberg, Erfurt; 100% erneuerbare Energien vorgesehen. Microsoft Word - Vorhabenbeschreibung.docx Vorhabenbeschreibung LAGE Das Vorhaben befindet sich im Wohngebiet Buchenberg im Anschluss an den Geschosswohnungsbau „Am Garten 1 bis 5“ und an die Straßenparzelle „Unter der Warthe“. Es beinhaltet die Flächen des Vorhabenträgers (9.742 m²) und daran angrenzende Flächen der Stadt Erfurt (1.726 m²). Die konkrete Bebauung mit z.B. 44 Wohnungen im Geschossbau und z.B. 22 Wohnungen in Einfamilienhäusern und der genaue Flächenumfang von Bebauung und Erschließung werden im weiteren Verfahren ermittelt. So könnten vom Vorhabenträger z.B. 1.328 m² für die öffentliche Anliegerstraße und z.B. 362 m² für die öffentlichen Flächenanteile der Straßenparzelle „Unter der Warthe“ an die Stadt Erfurt übergehen. Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich ist die Einbeziehung weiterer Flächen im nahen Umfeld vorgesehen. Das der Erfurter Wohnbedarfsprognose entsprechende Vorhaben befindet sich innerhalb von Wohnbauflächen des Flächennutzungsplanes und innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes MEL056 „Buchenberg“. Da von den Festsetzungen des Bebauungsplanes MEL056 „Buchenberg“ umfangreich abgewichen werden soll und naturschutzrechtliche Belange zu regeln sind, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes MEL769 “Wohngebiet Buchenberg - Unter der Warthe“ erforderlich. ...

August 10, 2026

Donau Wohnbau GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Regensburg; Insolvenzverwalterin Wagner bestellt

Donau Wohnbau GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Regensburg; Insolvenzverwalterin Wagner bestellt Veröffentlichungsdatum: 10.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 4 IN 367/26 Gericht: Regensburg Name, Vorname / Bezeichnung: Donau Wohnbau GmbH Sitz / Wohnsitz: Regensburg Register: Regensburg, HRB 13358 4 IN 367/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Donau Wohnbau GmbH, Traubengasse 6, 93059 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Schober Peter Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 13358 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr oder als Baubetreuer sowie damit zusammenhängende Geschäfte und Vermarktung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 10.08.2026 um 09.10 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Wagner Johanna Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg Telefon: +49(941)640820-0 Telefax: +49(941)640820-10 Email: info@wl-inso.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Insolvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 10.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 08.07.2026 beim Insolvenzgericht Regensburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Regensburg Augustenstr. 3 93049 Regensburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 10.08.2026

August 10, 2026

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) führt Eigentümerbefragung in Hamburg durch; rund 45.000 Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten Schreiben

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) führt Eigentümerbefragung in Hamburg durch; rund 45.000 Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten Schreiben Eigentümerbefragung liefert aktuelle Daten zu Klimaschutz und Wohnungsbestand Ziel der Erhebung ist es, fünf Jahre nach der letzten Untersuchung ein aktuelles und repräsentatives Bild des baulichen und technischen Zustands der Hamburger Wohngebäude zu gewinnen. Dabei werden unter anderem Angaben zur Energieeffizienz der Gebäude sowie zu den verwendeten Energieträgern erhoben. Die gewonnenen Erkenntnisse helfen dabei, Informations-, Beratungs- und Förderangebote für Eigentümerinnen und Eigentümer bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Zudem ermöglichen sie es, die Bezahlbarkeit und Sozialverträglichkeit von Klimaschutzmaßnahmen im Wohngebäudebestand im Blick zu behalten. ...

August 10, 2026

Mietangebot Wohnen 1-Raum-Wohnung nahe Jena Dornburg

Mietangebot Wohnen 1-Raum-Wohnung nahe Jena Dornburg Ruhige 1-Raum-Wohnung nähe Jena!Mietangebot Wohnen | Mietwohnung: 2 | zuletzt geändert am: 10.08.2026 Objektdaten Bilder Objektbeschreibung & Ausstattung Karte Ihr Ansprechpartner Ruhige 1-Raum-Wohnung nähe Jena! Mietangebot Wohnen | Mietwohnung: 2 | zuletzt geändert am: 10.08.2026 Nebenkosten: 190,00 € Heizkosten: 102,00 € Betriebskosten: 63,00 € Stellplatzmiete: 25,00 € Das Wohngebäude wurde im Jahr 1955 errichtet und beinhaltet insgesamt fünf Wohneinheiten. Jede Wohnung hat einen eigenen, individuell zugewiesenen Kellerraum, der zusätzlichen Stauraum bietet und den Wohnkomfort verbessert. ...

August 10, 2026

ImmoScout24-Kaufindex analysiert Schweizer Wohneigentumsmarkt im Juli; Jahresvergleich: Einfamilienhäuser +3,2%, Wohnungen +4,7%

ImmoScout24-Kaufindex analysiert Schweizer Wohneigentumsmarkt im Juli; Jahresvergleich: Einfamilienhäuser +3,2%, Wohnungen +4,7% Zürcher Handelskammer: Immobilienpreise verbleiben im Juli auf stabilem Niveau Immobilienpreise verbleiben im Juli auf stabilem Niveau Zürich - Der ImmoScout24-Kaufindex hat die Preisdynamik am Schweizer Wohneigentumsmarkt im Juli analysiert. Gegenüber dem Vormonat bleiben die Angebotspreise für Einfamilienhäuser mit einem Plus von 0,1 Prozent nahezu unverändert, während Eigentumswohnungen mit 0,3 Prozent erneut leicht teurer wurden. ( CONNECT ) Der ImmoScout24-Kaufindex, der monatlich vom Immobilien-Online-Marktplatz ImmoScout24 und dem Immobilien-Beratungsunternehmen IAZI AG erhoben wird, hat die Preisentwicklung am Schweizer Wohneigentumsmarkt im Juli analysiert. Laut einer Mitteilung führt eine schweizweit nur wenig wachsende Nachfrage zu einer insgesamt stabilen Preisentwicklung. Die Angebotspreise für Eigentumswohnungen legten gegenüber dem Vormonat um 0,3 Prozent zu, jene für Einfamilienhäuser lediglich um 0,1 Prozent. Im Jahresvergleich zeigt sich jedoch weiterhin ein deutlicher Aufwärtstrend: Gegenüber Juli 2025 stiegen die Angebotspreise für Einfamilienhäuser um 3,2 Prozent, jene für Eigentumswohnungen um 4,7 Prozent. ...

August 10, 2026

Gemeente Jena organiseert inspraak dotsource Campus Saalbahnhofstr. 11-15; Inspraakperiode 10-08-2026 tot 21-08-2026

Gemeente Jena organiseert inspraak dotsource Campus Saalbahnhofstr. 11-15; Inspraakperiode 10-08-2026 tot 21-08-2026 Betrokkenheid van het publiek bij het bouwproject „dotsource Campus“ aan de Saalbahnhofstr. 11-15 | Jena Rathaus Adres Am Anger 26 07743 Jena Deutschland Am Anger 26 07743 Jena Deutschland De inspraak vindt plaats overeenkomstig § 36a, lid 2, van het Duitse Bouwbesluit (BauGB) in het kader van het goedkeuringsbesluit van de gemeente op grond van § 36a, lid 1, BauGB juncto § 31, lid 3, BauGB. ...

August 10, 2026

Miasto Jena zmienia plan dotsource Campus przy Saalbahnhofstraße; 48 dodatkowych mieszkań

Miasto Jena zmienia plan dotsource Campus przy Saalbahnhofstraße; 48 dodatkowych mieszkań Dodatkowe mieszkania w planowanym „dotsource Campus” | Jena Rathaus Adres Am Anger 26 07743 Jena Deutschland Am Anger 26 07743 Jena Deutschland Miasto ponownie zachęca do udziału Zmiana dotychczasowych planów dotyczących ulicy Saalbahnhofstraße – 48 dodatkowych mieszkań zamiast powierzchni biurowych W planowanym „dotsource Campus” przy ulicy Saalbahnhofstraße ma powstać więcej mieszkań niż dotychczas przewidywano. W tym celu dwa najwyższe piętra budynku podstawowego nie będą w przyszłości wykorzystywane jako powierzchnie biurowe, lecz jako 48 dodatkowych mieszkań. Umożliwia to zastosowanie zmienionych przepisów prawnych, tzw. „Bauturbo”. ...

August 10, 2026

Stadt Jena Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben dotsource Campus Saalbahnhofstr. 11-15, Jena im Bebauungsplanverfahren; 48 neue Wohnungen, Befreiung nötig

Stadt Jena Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben dotsource Campus Saalbahnhofstr. 11-15, Jena im Bebauungsplanverfahren; 48 neue Wohnungen, Befreiung nötig Beteiligung der Öffentlichkeit für das Bauvorhaben „dotsource Campus“ Saalbahnhofstr. 11-15 | Jena Rathaus Adresse Am Anger 26 07743 Jena Deutschland Am Anger 26 07743 Jena Deutschland Die öffentliche Beteiligung erfolgt nach § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Zustimmungsentscheidung der Gemeinde auf Grundlage des § 36a Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 3 BauGB. ...

August 10, 2026

EnBW AG GEIG Update 2026 Webinar Berlin; GEIG in Kraft getreten

EnBW AG GEIG Update 2026 Webinar Berlin; GEIG in Kraft getreten Webinar: GEIG Update 2026 - Aktuelle Anforderungen kennen und mit EnBW Ladelösungen berücksichtigen - EnBW Blog Webinar: GEIG Update 2026 – Aktuelle Anforderungen kennen und mit EnBW Ladelösungen berücksichtigen Wann: 28. August 2026 Dauer: 10:00 - 10:45 Uhr Wo: Live Online Webinar 08 Berlin Webinar: GEIG Update 2026 – Aktuelle Anforderungen kennen und mit EnBW Ladelösungen berücksichtigen Live Online Webinar ...

August 10, 2026