Vonovia meldet starke Nachfrage nach Mietwohnungen in Deutschland; operatives Ergebnis +3,5% auf 1,27 Mrd Euro

Vonovia meldet starke Nachfrage nach Mietwohnungen in Deutschland; operatives Ergebnis +3,5% auf 1,27 Mrd Euro Vonovia-Halbjahresbilanz: Weiter hohe Nachfrage nach Mietwohnungen | Fachinformation In seiner Halbjahresbilanz vom 5. August 2026 meldet Vonovia eine weiterhin starke Entwicklung im Vermietungsgeschäft. Vor allem die anhaltend hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum sorgte in den ersten sechs Monaten des Jahres für steigende Erträge und eine stabile Auslastung des Bestandes. Deutschlands größter Wohnungsanbieter Vonovia hat im ersten Halbjahr 2026 von der anhaltend hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum profitiert. Das Vermietungsgeschäft entwickelte sich stabil: Das operative Ergebnis stieg um 3,5 Prozent auf rund 1,27 Milliarden Euro. ...

August 6, 2026

MAHS GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 06.08.2026 in Weilheim i. OB; Insolvenzverwalter bestellt: Willrodt Ivo-Meinert

MAHS GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 06.08.2026 in Weilheim i. OB; Insolvenzverwalter bestellt: Willrodt Ivo-Meinert Veröffentlichungsdatum: 06.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 50/26 Gericht: Weilheim i. OB Name, Vorname / Bezeichnung: MAHS GmbH Sitz / Wohnsitz: Schwabsoien Register: München, HRB 283362 IN 50/26 | In dem Verfahren über den Antrag der MAHS GmbH, Niederhofer Weg 8, 86987 Schwabsoien, vertreten durch die Geschäftsführer Hefele Andeas und Sinn Martin - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Jaeger Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Dietlindenstraße 13, 80802 München auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. MAHS GmbH, Niederhofer Weg 8, 86987 Schwabsoien, vertreten durch die Geschäftsführer Hefele Andeas und Sinn Martin Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 283362 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Jaeger Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Dietlindenstraße 13, 80802 München Geschäftszweig/Beschäftigung: Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängende Geschäfte jedweder Art,, insbesondere Bewirtschaftung, Vermietung, Neu- und Umbau, Erwerb und Verkauf von Immobilien im weiteren Sinne, | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 06.08.2026 um 08.30 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Willrodt Ivo-Meinert Radlkoferstraße 2, 81373 München Telefon: +49(89)8589633 Telefax: +49(89)858963445 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Donnerstag, 29.10.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Donnerstag, 29.10.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort anzulegen ist. 9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 03.02.2026 beim Insolvenzgericht Weilheim i.OB eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Weilheim i.OB Alpenstr. 16 82362 Weilheim i.OB einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 06.08.2026

August 6, 2026

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August 6, 2026

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August 6, 2026

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August 6, 2026

Amtsgericht Osnabrück erklärt Grundschuldbrief 02/6679271 kraftlos; Geschäftswert 10.764,95 € festgesetzt

Amtsgericht Osnabrück erklärt Grundschuldbrief 02/6679271 kraftlos; Geschäftswert 10.764,95 € festgesetzt BFV_Beschluss_ohne -begl. Abschrift- Amtsgericht Osnabrück Beschluss 40 II 132/25 22.07.2026 In der Aufgebotssache Sabine Margarete Kempa-Pasternok, Kriegsstraße 27, 69121 Heidelberg Verfahrensbevollmächtigter: Notar Anna Ihrig, Luisenstr. 14, 69115 Heidelberg Antragstellerin - hat das Amtsgericht Osnabrück durch die Rechtspflegerin Seidel am 22.07.2026 beschlossen: Der Grundschuldbrief mit der Nummer 02/6679271, erteilt über die im Grundbuch von Hollage Blatt 3402, vormals Blatt 703, in Abteilung III Nr. 1 zugunsten der Kreissparkasse Osnabrück in Osnabrück eingetragene Grundschuld in Höhe von 85.000,00 DM Nennbetrag nebst zwölf vom Hundert jährlich, ist kraftlos. Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 10.764,95 €. Gründe Die Kraftloserklärung beruht auf §§ 466 ff. FamFG. Die Antragstellerin ist gemäß § 1192 BGB, § 467 FamFG antragsberechtigt und hat die zur Be- gründung erforderlichen Tatsachen glaubhaft gemacht. Das Aufgebot wurde in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise bekannt gemacht. ...

August 6, 2026

Carola Eckhoff Aufgebot des Grundschuldbriefes Amtsgericht Osnabrück; Rechte bis 17.11.2026 anmelden

Carola Eckhoff Aufgebot des Grundschuldbriefes Amtsgericht Osnabrück; Rechte bis 17.11.2026 anmelden St -begl. Abschrift- Amtsgericht Osnabrück Aufgebot 40 II 67/26 28.07.2026 In der Aufgebotssache Carola Eckhoff, Gaster Landweg 6, 49504 Lotte Verfahrensbevollmächtigter: Notar Hans-Helmut Weymann, Bahnhofstr. 17 c, 49504 Lotte Antragstellerin - hat die Antragstellerin das Aufgebot des Grundschuldbriefes mit der Gruppe 02 Nummer 5833898, erteilt über die im Grundbuch von Belm Blatt 1023 in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld in Höhe von 148.000,00 DM Nennbetrag zuzüglich 10 % Zinsen jähr- lich für die Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft - Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken – in Schwäbisch Hall, beantragt. Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefor- dert, spätestens bis zum 17.11.2026 ihre beziehungsweise seine Rechte bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser andernfalls für kraftlos er- klärt wird. Egbers Rechtspflegerin

August 6, 2026

SGI Schweizerische Gesellschaft für Immobilien AG Abbruch Einfamilienhaus – Neubau zwei Wohnhäuser mit Einstellhalle Gemeinde Eich; Genehmigung noch ausstehend

SGI Schweizerische Gesellschaft für Immobilien AG Abbruch Einfamilienhaus – Neubau zwei Wohnhäuser mit Einstellhalle Gemeinde Eich; Genehmigung noch ausstehend SGI Schweizerische Gesellschaft für Immobilien AG, Puls 5 – Giessereistrasse 18, Postfach, 8031 Zürich – Abbruch Einfamilienhaus – Neubau zwei Wohnhäuser mit Einstellhalle – Gemeinde Eich SGI Schweizerische Gesellschaft für Immobilien AG, Puls 5 – Giessereistrasse 18, Postfach, 8031 Zürich – Abbruch Einfamilienhaus – Neubau zwei Wohnhäuser mit Einstellhalle Ordentliches Verfahren (§§ 188 ff PBG) ...

August 6, 2026

Andreas Eisenreich Baugesuch Nr. 26.078 Erweiterung Keller gegen Süden Parzelle Nr. 725, Thalerstrasse 48, 9404 Rorschacherberg; Auflagefrist 6.–19. August 2026

Andreas Eisenreich Baugesuch Nr. 26.078 Erweiterung Keller gegen Süden Parzelle Nr. 725, Thalerstrasse 48, 9404 Rorschacherberg; Auflagefrist 6.–19. August 2026 Bauanzeige Baugesuch Nr. 26.078 Bauanzeige Baugesuch Nr. 26.078 Die folgenden Baugesuche im ordentlichen Verfahren liegen nach Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG) öffentlich auf: Gesuchsteller: Andreas Eisenreich, Thalerstrasse 48, 9404 Rorschacherberg Bauvorhaben: Erweiterung Keller gegen Süden Standort: Parzelle Nr. 725, Thalerstrasse 48, 9404 Rorschacherberg Die Auflagefrist dauert vom 6. August 2026 bis 19. August 2026. Die Pläne liegen bei der Bauverwaltung, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Rorschacherberg, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, einzureichen.

August 6, 2026

electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad, Umnutzung Attikageschoss in Büroräumlichkeiten, Tiefrietstrasse 18, Parz. Nr. 1116, Sargans; Einsprachen schriftlich bis 24. August 2026 möglich

electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad, Umnutzung Attikageschoss in Büroräumlichkeiten, Tiefrietstrasse 18, Parz. Nr. 1116, Sargans; Einsprachen schriftlich bis 24. August 2026 möglich Bauanzeige electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Bauanzeige electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Während der Auflagefrist vom 10. August bis 24. August 2026 liegt folgendes Baugesuch im Bauamt Sargans (Altes Rathaus, Städtchenstrasse 43, 3. Stock) zur Einsicht auf: Bauherrschaft electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Grundeigentümer electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Bauvorhaben Umnutzung Attikageschoss in Büroräumlichkeiten Baugrundstück Parz. Nr. 1116, Tiefrietstrasse 18 Einsprachen Gemäss Art. 153 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Sargans einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

August 6, 2026