Heike Gündling, KI-Wandel in der Immobilienbranche, Immobilienbranche; Beleihungswertgutachten automatisiert

Heike Gündling, KI-Wandel in der Immobilienbranche, Immobilienbranche; Beleihungswertgutachten automatisiert KI in der Immobilienbranche: Herausforderungen & Potenziale | Immobilien | Haufe Die neue Ära des Energiemanagements Digital Guide Real Estate 2026 Digital Guide Real Estate 2025 Digital Guide Real Estate 2024 Sonderveröffentlichung: Region Report Berlin 2020 “Wir sind fünf nach zwölf” KI verändert die Immobilienbranche grundlegend – doch der entscheidende Faktor ist nicht die Software, sondern die Fähigkeit der Unternehmen, Daten, Prozesse und Organisation darauf vorzubereiten. Drei Experten zeigen, welche Weichen gestellt werden müssen. ...

August 5, 2026

PricewaterhouseCoopers prüfte Jahresabschlüsse der Dessauer Konzernunternehmen in Dessau-Roßlau zum 31.12.2021; uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

PricewaterhouseCoopers prüfte Jahresabschlüsse der Dessauer Konzernunternehmen in Dessau-Roßlau zum 31.12.2021; uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Dessauer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH DVV Stadtwerke, Dessau Roßlau Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2027 Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen und die Ge schäftsführung bei der Leitung des Konzerns, des Mutterunternehmens und der Tochterunter nehmen fortlaufend überwacht und beratend begleitet. In alle Entscheidungen von grundle gender Bedeutung für den Konzern, das Mutterunternehmen und der Tochterunternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat re gelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend über die Unternehmens- planung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Konzerns, des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen unterrichtet. Insgesamt fanden im Berichtszeitraum vier ordentliche und eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrates statt. Darüber hinaus wurden im Umlaufvertahren drei Beschlüsse gefasst. Ge nehmigungen von Beschlussvorlagen der Geschäftsführung erfolgten nach Prüfung umfang reicher Unterlagen sowie intensiver Erörterung mit der Geschäftsführung. Ausschüsse des Aufsichtsrates bestanden im Berichtszeitraum nicht. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat und im Umlaufverfahren waren: Sitzung am 15. April 2021 Berichterstattung zum Konzernergebnis und zum Ergebnis der Einzelgeselischaften Beschluss zur Ausschreibung Jahresabschlussprüfung der Stadtwerke Dessau Beschluss zum Erwerb des Grundstücks im Kiefernweg in Roßlau Beschluss zur Eröffnung eines Kundenbüros in Aken Beschluss zum Erwerb von Immobilien in Dessau-Roßlau Personalbericht 2020 Sitzung am 08. Juli 2021 Berichterstattung zum Konzernergebnis und zum Ergebnis der Einzelgesellschaften Feststellung, Entlastung und Ergebnisverwendung Berichterstattung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Beschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der DESWA Information zur Strukturanpassung, Beschluss zur Aktualisierung der Geschäftsver teilung, Beschluss zu Anderung von Prokuristen Konzernrisikoberichtserstattung außerordentliche Sitzung am 29. Juli 2021 Verbindliches Angebot zum Erwerb des Grundstücks Lukoer Straße 52 Sitzung am 23. September 2021 Berichterstattung zum Konzernergebnis und zum Ergebnis der Einzelgesellschaften Beschlussfassung zur Wahl des Wirtschaftsprüfers Information zur Modernisierung der Gesellschaftsverträge der Stadtwerke Gruppe Information und Richtungsempfehlung zur Aufnahme von Kooperations- und Kaufver handlungen für eine Minderheitsbeteiligung an einem Planungsbüro Beschluss des Sponsoring- und Marketingbudgets 2022 1 ...

August 4, 2026

Politik und Verwaltung besuchen Baustellenbegehung in Varenrode, Spelle; Geplant bis Ende November 2026

Politik und Verwaltung besuchen Baustellenbegehung in Varenrode, Spelle; Geplant bis Ende November 2026 Baustellenbegehung im neuen Baugebiet Varenrode – Bewerbungsphase startete am 1. August | Samtgemeinde Spelle Baustellenbegehung im neuen Baugebiet Varenrode – Bewerbungsphase startete am 1. August Varenrode - Die Erschließungsarbeiten für das neue Baugebiet in Varenrode laufen planmäßig. Davon überzeugten sich Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung bei einer gemeinsamen Baustellenbegehung vor Ort. Die Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen ist für Ende November 2026 vorgesehen. Gleichzeitig rückt die Vermarktung der Grundstücke näher. Denn die Bewerbungsfrist für Interessierte ist am 1. August 2026 gestartet. ...

August 4, 2026

Private Eigentümerinnen und Eigentümer in der Städtebauförderung – Instrumente und Strategien der Altbauaktivierung in Deutschland; Kommunen identifizieren Fördermöglichkeiten leichter

Private Eigentümerinnen und Eigentümer in der Städtebauförderung – Instrumente und Strategien der Altbauaktivierung in Deutschland; Kommunen identifizieren Fördermöglichkeiten leichter Private Eigentümer in der Städtebauförderung – Instrumente und Strategien der Altbauaktivierung - B.B.S.M. Brandenburg Private Eigentümer in der Städtebauförderung – Instrumente und Strategien der Altbauaktivierung Leerstehende Altbauten, zunehmender Ladenleerstand und sanierungsbedürftige Gebäude zählen zu den zentralen Herausforderungen der Stadtentwicklung – insbesondere in kleineren und mittleren Städten sowie in Regionen im strukturellen Wandel. Die Städtebauförderung stellt eine Vielzahl von Instrumenten bereit, um private Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Reaktivierung und Instandsetzung ihrer Gebäude zu unterstützen. In Kommunen und Ländern werden diese Möglichkeiten jedoch in unterschiedlichem Maße genutzt und ausgeschöpft. Das Forschungsprojekt soll daher dazu beitragen, dass Kommunen passende Fördermöglichkeiten für die Altbauaktivierung von Gebäuden privater Eigentümerinnen und Eigentümer leichter identifizieren und in Anspruch nehmen können. Nachgegangen wird aber auch der Frage, ob die bisherigen Instrumente noch zu den Herausforderungen bspw. im Umgang mit Ladenleerstand oder Problemimmobilien passen. ...

August 4, 2026

Wir vermieten ab Mitte August 2026 ein Studio im Elfenau-Quartier; Bruttomiete CHF 840.--/Monat.

Wir vermieten ab Mitte August 2026 ein Studio im Elfenau-Quartier; Bruttomiete CHF 840.–/Monat. Zentral gelegenes Studio im beliebten Elfenau-Quartier Wir vermieten per Mitte August 2026 ein Studio im schönen Elfenau-Quartier. Das Studio ist im Dachgeschoss, ca. 20 m2 gross, verfügt über eine kleine Küchenzeile und ein separates Bad mit Dusche. Kein Balkon. Einkaufsmöglichkeiten sowie der Anschluss an den ÖV und die Aare befinden sich in Gehdistanz. Das Studio eignet sich für eine/n WochenaufenthalterIn oder StudentIn. Bruttomiete: CHF 840.– / Monat (Netto CHF 750.–, NK CHF 90.–) Kontaktieren Sie uns - gerne zeigen wir Ihnen das Studio. Kontakt: Andrea Bühler / andrea.buehler@gmail.com / 079 746 66 94

August 4, 2026

Sandra Weckmar bietet denkmalgeschütztes Jurahaus in Kelheim, Altstadt; Preis 155.000 €, Denkmal-AfA möglich

Sandra Weckmar bietet denkmalgeschütztes Jurahaus in Kelheim, Altstadt; Preis 155.000 €, Denkmal-AfA möglich PowerPoint-Präsentation Jurahaus Exposé der Denkmal-Börse 93309 Kelheim Kaufpreis: 155.000 € Ansprechpartner: Sandra Weckmar (Inh.) Die Denkmalschutz Immobilie Tel.: 09141 - 8732 101 Mail: kontakt@die-denkmalschutz- immobilie.de Darstellung mittels KI generiert, mögliche, unverbindliche Visualisierung nach denkmalgerechter Instandsetzung Hinweis Alle Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übernimmt keinerlei Haftung für evtl. nicht oder nicht mehr zutreffende Angaben. Der erfolgreiche Verkauf des Anwesens sowie anderweitige Sachverhaltsänderungen sind dem BLfD unverzüglich mitzuteilen. Die Beschreibung des Denkmals (Objektexposé) wird dann auf entsprechenden Hinweis des Verkäufers entfernt werden. Schäden, die durch unterlassene oder fehlerhafte Informationen des Verkäufers entstehen, sind von diesem zu tragen. Foto: Eigentümer des Anwesens ...

August 4, 2026

Larbig & Mortag vermieten energieeffizienten Bürobau mit Charme in Köln; Mietpreis 11,90 €/m²

Larbig & Mortag vermieten energieeffizienten Bürobau mit Charme in Köln; Mietpreis 11,90 €/m² Energieeffizienter Bürobau mit Charme zu vermieten - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! We are happy to help you. ...

August 4, 2026

Devello Real Estate GmbH Insolvenz eröffnet in Eutin; Gläubiger melden Forderungen bis 12.10.2026

Devello Real Estate GmbH Insolvenz eröffnet in Eutin; Gläubiger melden Forderungen bis 12.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 51 IN 92/26 Gericht: Eutin Name, Vorname / Bezeichnung: Devello Real Estate GmbH Sitz / Wohnsitz: Scharbeutz Register: Lübeck, HRB 20103 HL 51 IN 92/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Devello Real Estate GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Seestraße 71a, 23683 Scharbeutz Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 20103 HL - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jürgen Schrader, Seestraße 71a, 23683 Scharbeutz, Gz.: 32/26S01/kr D15126 | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 04.08.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber Schwedenkai 1, 24103 Kiel Telefon: 0431 908665-0 Telefax: 0431 908665-99 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 26.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Eutin Jungfernstieg 3 23701 Eutin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 04.08.2026

August 4, 2026

Urban Vision Projekts GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Wuppertal; Insolvenzverwalterin ernannt: Marion Rodine

Urban Vision Projekts GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Wuppertal; Insolvenzverwalterin ernannt: Marion Rodine Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 512 IN 97/26 Gericht: Wuppertal Name, Vorname / Bezeichnung: Urban Vision Projekts GmbH Sitz / Wohnsitz: Wuppertal Register: Wuppertal, HRB 36084 Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 97/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 36084 eingetragenen Urban Vision Projekts GmbH, Zeughausstr. 63, 42287 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Schumacher, Friedrich-Ebert-Str. 173, 42117 Wuppertal Geschäftszweig: Die Projektentwicklung von Immobilien wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.07.2026, um 07:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Marion Rodine, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal, Telefon: 0202 - 30 20 71, Fax: 0202 311496. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 08.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 21.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 512 IN 97/26 Wuppertal, 30.07.2026

August 4, 2026

Larbig & Mortag Immobilien Bonn Beuel Büroeinheit ca. 91,19 m² zur Miete; 7,35 €/m² Kaltmiete

Larbig & Mortag Immobilien Bonn Beuel Büroeinheit ca. 91,19 m² zur Miete; 7,35 €/m² Kaltmiete Lichtdurchflutete Büroeinheit mit großzügigem Raumangebot - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! We are happy to help you. ...

August 4, 2026