Kairos Blue Asset Management GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hamburg; Gläubiger melden Forderungen bis 23.09.2026

Kairos Blue Asset Management GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hamburg; Gläubiger melden Forderungen bis 23.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67c IN 252/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: Kairos Blue Asset Management GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRB 150337 67c IN 252/26 : Über das Vermögen der Kairos Blue Asset Management GmbH, Dienstleistungen im Immobilienbereich, Opn Hainholt 111 d, 22589 Hamburg (AG Hamburg, HRB 150337), vertr. d.: Andreas Gerhardt, Opn Hainholt 111 d, 22589 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 29.07.2026 um 12:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Nils Krause, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, Tel.: 040 - 740 7742 0. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO), - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 30.07.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

July 31, 2026

Severin Wenger und Terence Kast Co-Präsidenten der Fachkammer Portfolio- und Assetmanagement des SVIT Schweiz; Video-Podcast-Interviews Fokusinterview in Immobilia August-Ausgabe

Severin Wenger und Terence Kast Co-Präsidenten der Fachkammer Portfolio- und Assetmanagement des SVIT Schweiz; Video-Podcast-Interviews Fokusinterview in Immobilia August-Ausgabe Co-Präsidenten der FK PAM Schweiz Severin Wenger und Terence Kast sind seit Juni 2026 die Co-Präsidenten der Fachkammer Portfolio- und Assetmanagement des SVIT Schweiz. Erfahren Sie, wo die beiden die Schwerpunkte ihrer Präsidentschaft setzen wollen und ob sie unter anderem Frühaufsteher oder Nachteulen sind. Die Interviews mit beiden gibt es hier als Video-Podcast und ergänzend dazu das Fokusinterview in der August-Ausgabe der «Immobilia».

July 31, 2026

Hamburger Unternehmen erhält Baugenehmigung in 60 Stunden in Hamburg; Branchenrekord bei Genehmigungszeit

Hamburger Unternehmen erhält Baugenehmigung in 60 Stunden in Hamburg; Branchenrekord bei Genehmigungszeit Baugenehmigung in 60 Stunden? 3 Fragen an Jan Phillip Unger | Immobilien | Haufe Die neue Ära des Energiemanagements Digital Guide Real Estate 2026 Digital Guide Real Estate 2025 Digital Guide Real Estate 2024 Sonderveröffentlichung: Region Report Berlin 2020 Der kürzeste Weg durch den Bürokratiedschungel Eine Baugenehmigung in 60 Stunden – was wie eine Utopie klingt, hat ein Hamburger Unternehmen tatsächlich hingekriegt. Mit Methodik statt Glück. Was dahintersteckt – 3 Fragen an Jan Philipp Unger, Geschäftsführer der Carl Ludwig Projektentwicklungsgesellschaft. ...

July 31, 2026

Michel Baars modular circular housing system for social housing the Netherlands; buildings designed to be taken apart and reused

Michel Baars modular circular housing system for social housing the Netherlands; buildings designed to be taken apart and reused Buildings Designed Not to LastCircular building as a system Buildings Designed Not to Last Circular building as a system Buildings are rarely meant to last forever. For environmental engineer and entrepreneur Michel Baars, this reality is the starting point for circular building. With Moos, his company specialising in modular housing, he puts this way of thinking into practice. ...

July 30, 2026

Leon Steier nutzt Mikrokredit zur Gründung in Pinneberg; zwei Arbeitsplätze geschaffen

Leon Steier nutzt Mikrokredit zur Gründung in Pinneberg; zwei Arbeitsplätze geschaffen Mit Mikrokredit erfolgreich als Immobilienberater durchgestartet - Kreis Pinneberg Mit Mikrokredit erfolgreich als Immobilienberater durchgestartet Erst Buchautor und Selbstverleger, dann Immobilienberater. Der 25-jährige Pinneberger Leon Steier ist quasi der geborene Unternehmer. Für die Weiterentwicklung seiner Leon Steier Immobilienberatung e.K. nahm er die WEP Mikrokreditberatung in Anspruch. Schon als Schüler hatte Leon Steier ein kleines Gewerbe angemeldet, um ein selbstgeschriebenes Buch über seine Wirbelsäulenkrankheit Skoliose zu vermarkten. „Ich wollte anderen mit meiner Erfahrung helfen. Das Projekt lief gut“, erinnert sich der Pinneberger. ...

July 30, 2026

Magdalena Finke startet Sommerreise durch Schleswig-Holstein; 1,7 Mrd. Euro Soziale Wohnraumförderung; 400 Mio. 2025

Magdalena Finke startet Sommerreise durch Schleswig-Holstein; 1,7 Mrd. Euro Soziale Wohnraumförderung; 400 Mio. 2025 Sommerreise von Innenministerin Magdalena Finke vom 03. bis 12. August mit dem Schwerpunkt Bauen und Wohnen Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Ministerium Übersicht Staatssekretäre Organisation und Ansprechpartner Behörden und Institutionen Presse Übersicht Ansprechperson Pressemitteilungen Wochenkalender Videothek Akkreditierungen Service Übersicht So erreichen Sie uns Stellenausschreibungen Gesetzesvorhaben ...

July 30, 2026

Inländische Unternehmen senden ab 01.01.2025 Rechnungen ab 250 € brutto elektronisch in Sachsen-Anhalt; Übergangsregelungen bis 31.12.2026 beachten

Inländische Unternehmen senden ab 01.01.2025 Rechnungen ab 250 € brutto elektronisch in Sachsen-Anhalt; Übergangsregelungen bis 31.12.2026 beachten Hinweise an Vertragspartner Die neue e-Rechnung ab 01.01.2025 aufgrund § 14 UstG (Stand 07.05.2026) Mit Art. 23 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness -Wachstumschancengesetz- vom 27. März 2024 wurde § 14 UStG geändert. Demnach sind ab 01.01.2025 Rechnungen von inländischen Unternehmen für umsatzsteuerliche Leistungen ab 250 € brutto, die ab dem 01.01.2025 erbracht wurden, grundsätzlich in elektronischer oder ausnahmsweise in sonstiger Form zu übermitteln. Erfolgte die Leistungserbringung noch in 2024, die Rechnungslegung aber erst in 2025, sind die Regelungen noch nicht einschlägig. Zur Einhaltung der elektronischen Form muss die Rechnung eine elektronische Verarbeitung ermöglichen, d.h. sie muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden (typischerweise: XRechnung oder ZUGFeRD 2.X). Bei der sonstigen Form können Rechnungen noch als herkömmliche Papierrechnung oder per pdf übersandt werden. Dieses Format darf noch in einer Übergangszeit bis zum 31.12.2026 von den Rechnungsausstellern, also den Auftragnehmern verwendet werden. Damit wird durch § 14 Absatz 1 UStG der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. In den Ämtern für Immobilien- und Baumanagement (ÄIB) können uns Rechnungssteller auf zwei Wegen elektronische Rechnungen zusenden. ...

July 30, 2026

Stadt Ravensburg verkauft Gebäude in Oberhofen; Ortsmitte entsteht

Stadt Ravensburg verkauft Gebäude in Oberhofen; Ortsmitte entsteht Stadt verkauft Gebäude an der neu entstehenden Ortsmitte in Oberhofen | Stadt Ravensburg Tourismus Willkommen Übernachten Erlebnis-Shop Stadtführungen Gästekarte AusZeit Card Stadturlaub Familienferien Winterzeit Türme und Tore Sehenswürdigkeiten Gruppen Spazierwandern Umgebung & Ausflugsziele Ravensburger Spieleland Erlebnisbauernhof Gut Hügle Minigolf Radfahren Veitsburg Barockstraße & Münster Weißenau Bodensee Card Plus Anreise & Mobilität Anreise Mobil in Ravensburg Busparkplätze Nachhaltigkeit Souvenir-Shop Service & Kontakt Tourist Information Ansprechpartner Kartenvorverkauf Prospektbestellung Newsletter Für Partner Pressearchiv ...

July 30, 2026

Landratsamt Mittelsachsen ändert Liegenschaftskataster-Daten in Gemeinde Striegistal, Dittersbach; Änderung gilt sieben Tage nach Offenlegungsfrist als bekannt

Landratsamt Mittelsachsen ändert Liegenschaftskataster-Daten in Gemeinde Striegistal, Dittersbach; Änderung gilt sieben Tage nach Offenlegungsfrist als bekannt Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG) Externer Inhalt von ##teaserTitle## ##teaserText## Impressum Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen Ausgabe 115 206e vom 30. Juli 2026 mit Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation Aktenzeichen 1.22.1-667.51-2516 Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Gemeinde Striegistal Gemarkung Dittersbach (4511): 184l Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 SächsVermKatG. Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen https: ...

July 30, 2026

IWB \"Droopweg\" GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Gläubigerversammlung 02.09.2026 Berichterstattung und Forderungsprüfung

IWB "Droopweg" GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Gläubigerversammlung 02.09.2026 Berichterstattung und Forderungsprüfung Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67c IN 220/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: IWB “Droopweg” GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRB 147445 67c IN 220/26 : Über das Vermögen der IWB “Droopweg” GmbH, Bauträger, Bauherr, Baubetreuer od. Generalübernehmer im Sinne von § 34c Abs. 1 u. a., Königstraße 28, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147445), vertr. d.: Christopher Dill (Geschäftsführer), ist am 29.07.2026 um 10:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, Tel.: 040 - 35 00 6 - 188. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.08.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 02.09.2026, 09:30 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 30.07.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

July 30, 2026