IWB \"Droopweg\" GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Gläubigerversammlung 02.09.2026 Berichterstattung und Forderungsprüfung

IWB "Droopweg" GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Gläubigerversammlung 02.09.2026 Berichterstattung und Forderungsprüfung Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67c IN 220/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: IWB “Droopweg” GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRB 147445 67c IN 220/26 : Über das Vermögen der IWB “Droopweg” GmbH, Bauträger, Bauherr, Baubetreuer od. Generalübernehmer im Sinne von § 34c Abs. 1 u. a., Königstraße 28, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147445), vertr. d.: Christopher Dill (Geschäftsführer), ist am 29.07.2026 um 10:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, Tel.: 040 - 35 00 6 - 188. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.08.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 02.09.2026, 09:30 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 30.07.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

July 30, 2026

SSI-Immobilienmanagement GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Siegen; Insolvenzverwalter Dr. Gregor Bräuer bestellt

SSI-Immobilienmanagement GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Siegen; Insolvenzverwalter Dr. Gregor Bräuer bestellt Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 25 IN 122/26 Gericht: Siegen Name, Vorname / Bezeichnung: SSI-Immobilienmanagement GmbH Sitz / Wohnsitz: Burbach Register: Siegen, HRB 9213 Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 122/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9213 eingetragenen SSI-Immobilienmanagement GmbH, Ernst-Heinkel-Straße 16, 57299 Burbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Martin Diehl, Ernst-Heinkel-Straße 16, 57299 Burbach Geschäftszweig: Der Erwerb, die Modernisierung, die Errichtung und die Verwaltung von Immobilien. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.07.2026, um 14:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf, Telefon: 0211-952 91 0, Fax: 0211- 9529111. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 26.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 25 IN 122/26 Amtsgericht Siegen, 28.07.2026

July 30, 2026

UIV-Management GmbH Insolvenz eröffnet Hagen; Insolvenzverwalter Dr. Mike Westkamp ernannt

UIV-Management GmbH Insolvenz eröffnet Hagen; Insolvenzverwalter Dr. Mike Westkamp ernannt Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 109 IN 91/25 Gericht: Hagen Name, Vorname / Bezeichnung: UIV-Management GmbH Sitz / Wohnsitz: Hagen Register: Hagen, HRB 11235 Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 91/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11235 eingetragenen UIV-Management GmbH, Krähnockenstr. 35, 58091 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Urban wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.07.2026, um 16:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Mike Westkamp, Feithstr. 177, 58097 Hagen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 18.09.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO). - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand. Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO): Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin in der Delsterner Straße 2, 58091 Hagen, der Hochstraße 26, 58095 Hagen, und der Lützowstraße 10, 58095 Hagen. Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 109 IN 91/25 Hagen, 23.07.2026

July 30, 2026

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt berichtet 2025 über 1 241 822 Wohnungen in Sachsen-Anhalt; Magdeburg größter Zuwachs bei Wohnungen

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt berichtet 2025 über 1 241 822 Wohnungen in Sachsen-Anhalt; Magdeburg größter Zuwachs bei Wohnungen Pressemitteilung 195/2026 vom 30.07.2026: Trotz rückläufiger Bevölkerungsentwicklung 2025 insgesamt 1,8 % mehr Wohnungen im Vergleich zu 1995 in Sachsen-Anhalt Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht. Nr. 195/2026 Halle (Saale), 30. Juli 2026 Trotz rückläufiger Bevölkerungsentwicklung 2025 insgesamt 1,8 % mehr Wohnungen im Vergleich zu 1995 in Sachsen-Anhalt • 2025 gab es 21 607 Wohnungen in Wohngebäuden mehr als 1995 • 84,1 m² Wohnfläche im Durchschnitt pro Wohnung 2025 • Landeshauptstadt Magdeburg mit dem größten Zuwachs bei der Anzahl der Wohnungen, Stadt Bitterfeld-Wolfen mit den größten Rückgängen Halle (Saale) – 2025 gab es in Sachsen-Anhalt insgesamt 1 241 822 Wohnungen in 585 805 Wohnhäusern. Die Wohnungen verfügten über eine Gesamtwohnfläche von 104 497 600 m², wie das Statistische Landesamt mitteilt. 21 607 Wohnungen 2025 mehr als 1995 Im Vergleich zu 1995 ist trotz rückläufiger Bevölkerung (-22,6 %) die Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden um 21 607 (+1,8 %), die Anzahl der Wohnhäuser um 81 852 (+16,2 %) und die Wohnfläche um 17 225 800 m² (+19,7 %) angestiegen. Landeshauptstadt Magdeburg mit dem größten Zuwachs bei der Zahl der Wohnungen, Stadt Bitterfeld-Wolfen mit den größten Rückgängen Auf Gemeindeebene kamen in der Landeshauptstadt Magdeburg absolut die meisten Wohnungen (+20 824) seit 1995 dazu. Während die Stadt Bitterfeld-Wolfen im gleichen Zeitraum insgesamt 7 887 Wohnungen in Wohngebäuden verlor. Während in Bitterfeld-Wolfen der Wohnungsbestand damit seit 1995 um fast ¼ gesunken ist (-24,7 %), erhöhte er sich in der Gemeinde Barleben im Landkreis Börde mit +73,7 % prozentual am höchsten auf 4 734 Wohnungen. 84,1 m² Wohnfläche im Durchschnitt pro Wohnung 2025 Die durchschnittliche Wohnfläche pro Wohnung betrug 2025 im Durchschnitt in Sachsen-Anhalt 84,1 m². In der Gemeinde Wallstawe im Altmarkkreis Salzwedel waren die Wohnungen mit 122,9 m² am größten, während die Wohnungen in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) mit 70,5 m² im Schnitt die geringste Wohnfläche hatten. Im Vergleich zu 1995 war auch die Wohnfläche pro Wohnung 2025 deutlich angestiegen. 1995 betrug die durchschnittliche Wohnfläche einer Wohnung in Sachsen-Anhalt 71,5 m². Auch damals standen die größten Wohnungen in Wallstawe (107,1 m²) und die kleinsten in Halle (Saale) (61,6 m²) zur Verfügung. ...

July 30, 2026

Gemeinderat Bad Waldsee beschließt 1. Änderung BW 124 Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord Bad Waldsee, südlich der B 30; Veränderungssperre außer Kraft.

Gemeinderat Bad Waldsee beschließt 1. Änderung BW 124 Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord Bad Waldsee, südlich der B 30; Veränderungssperre außer Kraft. Große Kreisstadt Bad Waldsee Landkreis Ravensburg Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes (BW 124) “Biberacher Straße Nord” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Wald- see Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Bad Waldsee hat am 20.07.2026 für das Gebiet des rechts- verbindlichen Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord” im Norden der Stadt Bad Waldsee, südlich der Bundesstraße B 30 und östlich der “Biberacher Straße” (K 8033), die 1. Ände- rung des Bebauungsplanes (BW 124) “Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Bad Waldsee jeweils in der Fassung vom 04.05.2026 als Sat- zung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Norden der Stadt Bad Waldsee, südlich der Bundesstraße B 30 und östlich der “Biberacher Straße” (K 8033)und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Diese 1. Änderung des Bebauungsplanes (BW 124) “Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Bad Waldsee werden gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem gültigen Flä- chennutzungsplan entwickelt worden ist. Die für den Bereich erlassene Veränderungssperre vom 22.10.2025 tritt mit dieser Bekanntmachung automatisch außer Kraft. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes (BW 124) “Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Bad Waldsee – bestehend aus Planzeichnung, Sat- zung und Begründung – können ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Großen Kreisstadt Bad Waldsee (Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee, 2. Stock) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zudem kann der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter ...

July 30, 2026

Kramer GmbH eröffnet Neubau in Rheinfelden; Investition rund fünf Millionen Euro

Kramer GmbH eröffnet Neubau in Rheinfelden; Investition rund fünf Millionen Euro Kramer: Gut isoliert | Netzwerk Südbaden Die Firma Kramer hat einen rund fünf Millionen Euro teuren Neubau in Rheinfelden eingeweiht. Der Standort ist ein besonderer für das Familienunternehmen mit Sitz in Umkirch, denn am Hochrhein liegen dessen Ursprünge. Die Fassade aus Aluminiumblech, im Eingangsbereich in türkis-leuchtenden Lettern der Schriftzug „Kramer seit 1929“: Beides steht für die Geschichte der Kramer GmbH. Aluminiumblech ist ein wichtiges Arbeitsmaterial am Standort Rheinfelden, der auf Dämmtechnik spezialisiert ist. Aus rund 80 Tonnen Blechen werden hier im Jahr vor allem Rohrleitungen und Behältnisse für die Pharma-, Chemie- und Lebensmittelindustrie geschnitten, gestanzt und geformt. Zudem werden die zugekauften Dämmstoffe konfektioniert. ...

July 30, 2026

European real estate investors subdued activity in Europe; H1 2026 volumes ~€43B, -10% vs 2025

European real estate investors subdued activity in Europe; H1 2026 volumes ~€43B, -10% vs 2025 European real estate market commentary - July 2026 European real estate market commentary - July 2026 Despite renewed geopolitical uncertainty, Europe’s real estate markets continue to find support from resilient occupier demand, constrained development and increasingly attractive entry points. The conflict in the Middle East continues to weigh on the European economic and real estate market outlook, primarily through its impact on energy prices, inflation expectations, and confidence. ...

July 30, 2026

UK real estate investors cautious in UK market; Weakest quarterly investment since Q3 2023

UK real estate investors cautious in UK market; Weakest quarterly investment since Q3 2023 UK real estate market commentary - July 2026 UK real estate market commentary - July 2026 Despite heightened geopolitical uncertainty and elevated financing costs, repriced valuations and resilient occupier markets continue to create compelling long-term opportunities in UK real estate. The Middle East conflict continues to weigh on the UK macroeconomic outlook, primarily through its effect on energy prices, inflation expectations, and economic confidence. Although the initial ceasefire raised hopes that disruption would prove short-lived, renewed attacks on commercial shipping through the Strait of Hormuz and subsequent US military retaliation have highlighted the fragility of the situation. ...

July 30, 2026

Vonovia baut Photovoltaik in Bonn weiter aus; Bis 2028 400 MWp bundesweit.

Vonovia baut Photovoltaik in Bonn weiter aus; Bis 2028 400 MWp bundesweit. Vonovia baut Photovoltaik in Bonn weiter aus | Vonovia Zurück Neu Bonn Vonovia baut Photovoltaik in Bonn weiter aus 29.07.2026 Downloads (0) Teilen Link kopiert Loading… Vonovia baut Photovoltaik in Bonn weiter aus Solarstrom für Bonner Mieterinnen und Mieter Die bereits installierten Anlagen auf der Nonnstraße und der Gotenstraße erreichen zusammen eine Gesamtleistung von rund 950 kWp. Dafür investierte Vonovia rund 1,14 Millionen Euro unter anderem in Bonn-Endenich für Anlagen auf den Gebäuden am Ahornweg und in der Lotharstraße. Der auf den Dächern erzeugte Strom kommt direkt den Mieterinnen und Mietern vor Ort zugute und trägt dazu bei, CO 2 -Emissionen zu senken sowie die Stromversorgung unabhängiger von schwankenden Energiepreisen aufzustellen. ...

July 29, 2026

Goldman Sachs Research analyzes portfolio risks amid AI boom and inflation in global markets; Real assets hedge inflation and diversify portfolios

Goldman Sachs Research analyzes portfolio risks amid AI boom and inflation in global markets; Real assets hedge inflation and diversify portfolios Balancing the Risks to Portfolios from an Innovation Boom and Inflation | Goldman Sachs We harness every resource, insight, relationship, and competitive advantage to drive superior results for our clients. Goldman Sachs’ weekly newsletter, offering economic and markets analysis from across the firm. Subscribe now. We help entrepreneurs create jobs and economic opportunity through rigorous business education programs, access to capital, and networking. ...

July 29, 2026