Löffler Grundbesitz Knauerstraße 11 bis 15 Nürnberg GmbH Insolvenzverfahren Nürnberg; Insolvenzverwalter bestellt Dr. Schwartz

Löffler Grundbesitz Knauerstraße 11 bis 15 Nürnberg GmbH Insolvenzverfahren Nürnberg; Insolvenzverwalter bestellt Dr. Schwartz Veröffentlichungsdatum: 29.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 897/26 Gericht: Nürnberg Name, Vorname / Bezeichnung: Löffler Grundbesitz Knauerstraße 11 bis 15 Nürnberg GmbH Sitz / Wohnsitz: Nürnberg Register: Nürnberg, HRB 43886 IN 897/26 In dem Verfahren über den Antrag d. Löffler Grundbesitz Knauerstraße 11 bis 15 Nürnberg GmbH, Südwestpark 100, 90449 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Löffler Jörg Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 43886 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Der Handel mit Immobilien aller Art, insbesondere in der Region Nürnberg und dabei insbesondere in Nürnberg bezüglich des Knauerstraße 11-15, die Beschaffung von Grundbesitz aller Art, Die Grundstücksverwertung, die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleicher Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie die Projektentwicklung von Grundstücken, gewerblichen Räumen und Wohnräumen. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.07.2026 um 11.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Schwartz Harald Willy-Brandt-Platz 16, 90402 Nürnberg Telefon: +49 (911) 7660080 Telefax: +49 (911) 7660081400 Email: nuernberg@schwartz.in 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 05.06.2026 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nürnberg Fürther Str. 110 90429 Nürnberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.07.2026

July 29, 2026

Hofanlage mit Zehnstadel in Neuhaus a. Inn - Vornbach zum Verkauf; Zehnstadel seit 1718, 370 m² Grundfläche

Hofanlage mit Zehnstadel in Neuhaus a. Inn - Vornbach zum Verkauf; Zehnstadel seit 1718, 370 m² Grundfläche Hofanlage mit Zehntstadel in Neuhaus a. Inn - Vornbach Hofanlage mit Zehntstadel in Neuhaus a. Inn - Vornbach Einzigartige Hofanlage mit mächtigem, viergeschossigen Zehnstadel an der österreichischen Grenze Ein wahres Paradies auf der bayerischen Seite des Inns! Eine Hofanlage mit turmartigem Zehntstadel, jüngerem Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden! Dazu ein großzügiges Grundstück im Landschaftsschutzgebiet, bestens geeignet für Tierhaltung und Eigenanbau! Solch ein ländliches Anwesen wartet in Vornbach am Inn, nahe Passau, an der Grenze zum Nachbarland Österreich auf Sie. Sein Markenzeichen ist sein hoch emporragender, viergeschossiger Zehntstadel, dessen Geschichte bis ins Jahr 1718 zurückreicht. Dieser – mit ca. 370 m² Grundfläche, darunter umfangreichen, mit Kreuzgratgewölbe ausgestatteten Stallungen – erlebte in den Jahren 1979 - 1981 eine aufwendige Teilsanierung und fand zuletzt als Künstleratelier Verwendung. Zusammen mit seinem Wohnhaus aus den 1950er Jahren und den beiden Wirtschaftsgebäuden eröffnet er vielfältige Möglichkeiten für eine neue Nutzung. Diese werden durch das große Gartengrundstück mit altem Obstbaumbestand weiter unterstützt. Wenn Sie einen Platz für sich, Ihre Familie und Ihre Ideen an einem der schönsten Fleckerl zwischen Bayern und Österreich suchen, sollten Sie jetzt Kontakt aufnehmen! ...

July 29, 2026

BGH Absenkungsbeschluss isoliert anfechtbar Deutschland; Rechtsschutzinteresse entfällt mit Bestandskraft des Umlaufbeschlusses

BGH Absenkungsbeschluss isoliert anfechtbar Deutschland; Rechtsschutzinteresse entfällt mit Bestandskraft des Umlaufbeschlusses BGH: Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar | Immobilien | Haufe Wed Jul 29 10:15:35 UTC 2026 Ein Beschluss, der das Quorum für einen nachfolgenden Umlaufbeschluss senkt (Absenkungsbeschluss), ist selbstständig anfechtbar. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen den Absenkungsbeschluss entfällt allerdings mit Bestandskraft des Umlaufbeschlusses. Umlaufbeschlüsse müssen gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich mit den Stimmen sämtlicher Wohnungseigentümer gefasst werden. Die Wohnungseigentümer können aber beschließen, dass für einen Umlaufbeschluss über einen speziellen Gegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt (sogenannter Absenkungsbeschluss). Diese Möglichkeit wurde durch die WEG-Reform eingeführt. ...

July 29, 2026

Dietsche Anita und Andreas Neubau Carport Parzelle 1148, Winkelgasse 4, 7223 Buchen; Feuerpolizeiliche Bewilligung beantragt

Dietsche Anita und Andreas Neubau Carport Parzelle 1148, Winkelgasse 4, 7223 Buchen; Feuerpolizeiliche Bewilligung beantragt Baugesuch Nr. 43/2026 | Gemeinde Luzein 10 Jahre Fusion Jubiläumsfest, Samstag, 29. August 2026 Neuigkeiten - Baugesuch Nr. 43 Bauherrschaft Dietsche Anita und Andreas, Chöchigass 9, 9475 Sevelen Projekt ck Holzbau GmbH, Gartmann Michael, Plattiserstrasse 19, 7223 Buchen Zone Wohnzone 2 Bauvorhaben Neubau Carport, Parzelle Nr. 1148, Winkelgasse 4, 7223 Buchen Gesuche für koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen: Gesuch für eine feuerpolizeiliche Bewilligung. Die Profile sind gestellt. Die Pläne liegen bis am 20. August 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. öffentlich-rechtliche Einsprachen sind bis am 20. August 2026 schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand Luzein, 7243 Pany, zu richten. ...

July 29, 2026

Engeli Eva und Hanson Henning Bauvorhaben Anbau an Wohnhaus Parzelle Nr. 1018 Rosenbergstrasse 50, 7243 Pany; Feuerpolizeiliche Bewilligung beantragt

Engeli Eva und Hanson Henning Bauvorhaben Anbau an Wohnhaus Parzelle Nr. 1018 Rosenbergstrasse 50, 7243 Pany; Feuerpolizeiliche Bewilligung beantragt Baugesuch Nr. 42/2026 | Gemeinde Luzein 10 Jahre Fusion Jubiläumsfest, Samstag, 29. August 2026 Neuigkeiten - Baugesuch Nr. 42 Bauherrschaft Engeli Eva und Hanson Henning, Unterfeldstrasse 19, 8500 Frauenfeld Projekt Hartmann Architekten, Chlus 5, 7240 Küblis Zone Wohnzone 2 Bauvorhaben Anbau an Wohnhaus, Parzelle Nr. 1018, Rosenbergstrasse 50, 7243 Pany Gesuche für koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen: Gesuch für eine feuerpolizeiliche Bewilligung. Die Profile sind gestellt. Die Pläne liegen bis am 20. August 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. öffentlich-rechtliche Einsprachen sind bis am 20. August 2026 schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand Luzein, 7243 Pany, zu richten. ...

July 29, 2026

Stadt Halle (Saale) und Partner starten Wettbewerb 'Mach Dein eigenes Ding' Geiststraße 53, Halle (Saale) Innenstadt; Zwei Jahre vergünstigte Miete für Gründer

Stadt Halle (Saale) und Partner starten Wettbewerb ‘Mach Dein eigenes Ding’ Geiststraße 53, Halle (Saale) Innenstadt; Zwei Jahre vergünstigte Miete für Gründer Stadt und Partner starten in der Geiststraße Innenstadt-Wettbewerb „Mach Dein eigenes Ding“: Halle (Saale) - Händelstadt Stadt und Partner starten in der Geiststraße Innenstadt-Wettbewerb „Mach Dein eigenes Ding“ ps) Mit einem Wettbewerbs-Aufruf starten die Stadt Halle (Saale) und ihre Netzwerk-Partner das Projekt „Werde dein eigener Chef“ – Mach Dein eigenes Ding“ zur Stärkung der Innenstadt. Ende vergangenen Jahres war die Initiative für mehr Gründergeist und eine lebendige Innenstadt durch Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt im Beisein der Projektpartner ins Leben gerufen worden. Am Donnerstag, 30. Juli 2026, wird im Projekt-Ladengeschäft Geiststraße 53 nun offiziell zum Wettbewerb aufgerufen: Gesucht werden Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee für zwei Jahre zu vergünstigten Mietkonditionen ausprobieren und sich am Markt etablieren können. Die Bewerbungsfrist läuft bis Ende September 2026. ...

July 29, 2026

BBU-Magazin Ausgabe 5 online erschienen; Exklusiv: Zwei Interviews zur Neubaupolitik

BBU-Magazin Ausgabe 5 online erschienen; Exklusiv: Zwei Interviews zur Neubaupolitik Frisch erschienen: Ausgabe 5 des BBU-Magazins ist online | Fachinformation Bilderstrecke zu unserem stimmungsvollen Parlamentarischen Abend Exklusiv: Interviews Spitzenkandidierende für die Berliner Abgeordnetenhauswahl zu den Themen Stadtentwicklung, Wohnungspolitik, Neubau und Klimaschutz Zwei spannende Interviews zum Thema Neubau – zum einen mit der Hilfswerk‑Siedlung Berlin, die zunehmend auch in Brandenburg baut, zum anderen mit der Marzahner Tor eG, die wir zu ihrem neuen genossenschaftlichen Hochhaus‑Projekt befragt haben. Auf Weiterlesen klicken und die PDF-Ausgabe im Anhang kostenfrei herunterladen. Viel Spaß bei der Lektüre! ...

July 29, 2026

Stadt Dresden führt zweistufiges Interessensbekundungsverfahren für das städtische Villengrundstück Bautzner Straße 173 in Dresden; max. 5 Gruppen pro Besichtigung

Stadt Dresden führt zweistufiges Interessensbekundungsverfahren für das städtische Villengrundstück Bautzner Straße 173 in Dresden; max. 5 Gruppen pro Besichtigung Besichtigungstermin zum Interessensbekundungsverfahren Bautzner Straße 173: 22. September 2026 | Beteiligungsportal Landeshauptstadt Dresden Status Aktiv Termin 22.09.2026 15:00 Uhr Buchungsstatus 15 freie Plätze Besichtigungstermin zum Interessensbekundungsverfahren Bautzner Straße 173: 22. September 2026 Die Stadt Dresden führt für das städtische Villengrundstück Bautzner Str. 173 ein zweistufiges Interessensbekundungsverfahren durch. Ziel des Verfahrens ist es, potenzielle Mieterinnen und Mieter zu identifizieren, die in der Lage und bereit sind, das denkmalgeschützte Objekt instand zu setzen, dauerhaft instand zu halten und einer sozialen, kulturellen, gesundheitlichen oder gewerblichen (Büros, Praxen) Nutzung zuzuführen. Das Verfahren dient der unverbindlichen Marktansprache und ist nicht als förmliches Vergabeverfahren ausgestaltet. ...

July 29, 2026

Larbig & Mortag Real Estate Office space for rent in northern Bonn; No commission, immediate viewing possible

Larbig & Mortag Real Estate Office space for rent in northern Bonn; No commission, immediate viewing possible No commission! Attractive office space with excellent transportation links in northern Bonn - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! ...

July 29, 2026

Larbig & Mortag studio and warehouse space for rent in Cologne, Ebertplatz; Historic monument energy certificate exemption

Larbig & Mortag studio and warehouse space for rent in Cologne, Ebertplatz; Historic monument energy certificate exemption Studio and warehouse space for rent! - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! We are happy to help you. ...

July 29, 2026