Betriebsausschuss Parkstadt Süd Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd, Rathaus Spanischer Bau, Theodor-Heuss-Saal A119

Betriebsausschuss Parkstadt Süd Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd, Rathaus Spanischer Bau, Theodor-Heuss-Saal A119 Tagesordnung Stand 30.04.2026, 13:57 Uhr 3. Sitzung des Betriebsausschusses Parkstadt Süd Termin: Donnerstag, 07.05.2026, 15:00 Uhr Ort, Raum: Rathaus Spanischer Bau, Theodor-Heuss-Saal, Raum-Nr. A 119. Bitte beachten Sie die kurzfristige Saaländerung (es wurde zuvor für den Ratssaal eingeladen)! Anmeldungen von Gästen werden bis 1 Woche vor der Sitzung an louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de erbeten. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil Verpflichtung von Gremienmitgliedern 1 Beantwortung aus früheren Sitzungen 1.1 Sachstand ÖPNV-Anbindung Parkstadt Süd Hinweis: Der Tagesordnungspunkt wird unter TOP 2.1 behandelt. 1.2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage vom RM Dr. Bell (Die LINKE) betref- fend “Darstellung der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) sowie Grundstücksveräußerungsstrategie” 1266/2026 -zugesetzt- Tischvorlage 2 Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates 2.1 Sachstand ÖPNV-Anbindung Parkstadt Süd AN/0152/2026 Die Angelegenheit wurde erneut vertagt. Bitte halten Sie die Unterlagen bereit. Hinweis:- zugesetzt- Der Tagesordnungspunkt wurde zuvor unter TOP 1.1 aufgeführt. 3 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Betriebsausschuss Parkstadt Süd) 4.1 Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung für das Stadtent- wicklungsprojekt Parkstadt Süd 0398/2026 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder andere Ausschüsse) 6 Mitteilungen der Verwaltung ...

April 30, 2026

Immobilienmarktbericht Hamburg 2026 steht in Hamburg kostenfrei digital zum Download jetzt bereit; Kostenlose Digitalversion verfügbar für alle

Immobilienmarktbericht Hamburg 2026 steht in Hamburg kostenfrei digital zum Download jetzt bereit; Kostenlose Digitalversion verfügbar für alle Immobilienmarktbericht Hamburg 2026 ab sofort verfügbar Die vollständige Detailansicht dieses Artikels ist nur für VDV-Mitglieder sichtbar.Wenn Sie bereits Mitglied sind, können Sie sich aufVDVintern (Login)anmelden.Jetzt Mitglied werden! Immobilienmarktbericht Hamburg 2026 ab sofort verfügbar Die aktuelle Ausgabe 2026 des jährlich erscheinenden „Immobilienmarktberichtes Hamburg“ steht ab sofort kostenfrei digital zum Download zur Verfügung. Der Immobilienmarktbericht gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen des Hamburger Immobilienmarktes im letzten Kalenderjahr. ...

April 30, 2026

BFW Newsroom Mietmarkt Q1 2026 unmöblierte Bestandswohnungen Deutschland; Leipzig minus 54,9 Prozent seit 2019

BFW Newsroom Mietmarkt Q1 2026 unmöblierte Bestandswohnungen Deutschland; Leipzig minus 54,9 Prozent seit 2019 BFW Newsroom - Mietmarkt Q1 2026: Wie schnell wird unmöblierter Wohnraum im Bestand vermietet? Mietmarkt Q1 2026: Wie schnell wird unmöblierter Wohnraum im Bestand vermietet? Für Investoren, Projektentwickler und Bestandshalter ist die Vermarktungsdauer ein zentraler Frühindikator: Sie zeigt nicht nur die Nachfrage, sondern auch, wie angespannt ein Markt tatsächlich ist. Die aktuelle GeoMap-Analyse verdeutlicht, wie sich die Vermarktungsdauer von unmöblierten Bestandswohnungen in Deutschland entwickelt hat und wie stark sich regionale Unterschiede ausprägen. Besonders auffällig ist die räumliche Konzentration – nicht nur bei den stärksten Rückgängen, sondern auch bei den kürzesten Vermarktungsdauern im Q1 2026: Ein Großteil dieser Regionen liegt in Baden-Württemberg, was auf eine hohe Nachfrage und beschleunigte Marktaufnahme hindeutet. Unter den deutschen Metropolen weist Stuttgart mit rund 15 Tagen die kürzeste Angebotsdauer auf. In Leipzig hat sich die Vermarktungsdauer seit 2019 von rund 47 auf etwa 21 Tage reduziert (minus 54,9 Prozent) und damit stärker verändert als in jeder anderen Metropole. ...

April 30, 2026

BFW Stellungnahme in Verbändeanhörung; Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte gefährdet Investitionen

BFW Stellungnahme in Verbändeanhörung; Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte gefährdet Investitionen BFW Newsroom - BauGB‑Novelle: BFW in der Anhörung- Vereinfachungen mit Grenzen BauGB‑Novelle: BFW in der Anhörung- Vereinfachungen mit Grenzen Der BFW hat sich mit einer umfassenden Stellungnahme in die Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau‑ und Raumordnungsrechts (BauGB‑Novelle) eingebracht. Nach derzeitigem Stand strebt die Bundesregierung an, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause im Kabinett zu beschließen. Der Gesetzentwurf enthält Ansätze zur Vereinfachung des Bauplanungsrechts. Hierzu zählen längst überfällige Regelungen zur Digitalisierung und Vereinfachungen in der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese können im Ergebnis zu einer spürbaren Vereinfachung und Beschleunigung von bauplanungsrechtlichen Verfahren beitragen. ...

April 30, 2026

Bundeskabinett beschließt Mietrecht II in Deutschland; 3% Kappung der Indexmiete mit Öffnung nach oben

Bundeskabinett beschließt Mietrecht II in Deutschland; 3% Kappung der Indexmiete mit Öffnung nach oben BFW Newsroom - Kabinett beschließt „Mietrecht II“ - Eckpunkte und Ausblick Kabinett beschließt „Mietrecht II“ – Eckpunkte und Ausblick News 29.04.2026 Franco Höfling Justiziar Leiter Recht Indexmiete Kurzzeitvermietung Mietrecht Mietrecht II Schonfristzahlung möblierter Wohnraum Der am 29. April vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Wohn‑ und Geschäftsraummietrechts („Mietrecht II“ ) greift einige zentrale Kritikpunkte aus der Verbändeanhörung auf. In mehreren besonders praxisrelevanten Bereichen, wie bei der Indexmiete, der Kurzzeitvermietung und der Vermietung von möbliertem Wohnraum finden sich nun etwas differenziertere Regelungen, die das ursprünglich vorgesehene Maß an Regulierung abmildern. Das ist tendenziell positiv. An der Grundsatzkritik des BFW ändert sich jedoch nichts. Wie geht es weiter? Der Gesetzentwurf wird nun in den Deutschen Bundestag eingebracht. Nach den Planungen der Bundesregierung soll das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause, spätestens Anfang Juli, abgeschlossen werden. Der BFW wird das Verfahren weiterhin konstruktiv kritisch begleiten und sich für weitere investitionsfreundliche Verbesserungen einsetzen. Im Folgenden ein Zwischenstand: Kurzzeitvermietung: Sechs Monate mit begrenzter Verlängerungsoption auf 8 Monate. Der Ausnahmetatbestand der Vermietung „zum vorübergehenden Gebrauch“ wird in § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB-E erstmals gesetzlich zeitlich konkretisiert. Künftig gilt die Ausnahme, wenn Wohnraum „für einen besonderen vorübergehenden Bedarf für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten angemietet wird“. Zugleich enthält der überarbeitete Gesetzentwurf eine praxisrelevante Öffnung: Ergibt sich nach Mietbeginn ein weiterhin vorübergehender, aber längerer Bedarf, kann das Mietverhältnis einmalig auf insgesamt bis zu acht Monate verlängert werden. Möblierter Wohnraum: Zeitwert als Maßstab, höhere Pauschale und Heilungsregelung. Mit dem neuen § 556d Absatz 1a BGB-E wird klargestellt, dass bei möbliertem Wohnraum ein gesonderter Möblierungszuschlag zulässig ist. Dieser gilt als angemessen, wenn er „monatlich höchstens 1 Prozent des durch Schätzung ermittelbaren Zeitwertes der Einrichtungsgegenstände“ beträgt. Mit dieser nunmehr eingefügten Berechnungshilfe soll die praktische Umsetzung vereinfacht werden. Für voll ausgestatteten Wohnraum gilt eine regelmäßige Angemessenheitsvermutung bis zu 10 Prozent der unmöblierten Miete. Im Vorentwurf lag die Regelvermutung bei lediglich 5 %. Flankierend wird in § 556d Absatz 1b BGB-E eine Auskunftspflicht eingeführt. Wird der Möblierungszuschlag nicht rechtzeitig offengelegt, gilt der Wohnraum bei der Mietpreisprüfung als unmöbliert. Positiv ist jedoch, dass nun ausdrücklich eine Heilungswirkung aufgenommen wurde. Nach Nachholung der Auskunft endet diese Rechtsfolge nach zwei Jahren. Indexmiete: Kappung in Höhe von 3 % mit Öffnung. Besonders relevant für die wirtschaftliche Tragfähigkeit langfristiger Mietverhältnisse ist die Neuregelung der Indexmiete. Nach dem neuen § 557b Absatz 4 BGB‑E gilt: „Übersteigt die jährliche Indexveränderung 3 Prozent, bleibt die Hälfte des darüberhinausgehenden Teils bei der Berechnung der Mietanpassung unberücksichtigt. Die Regelung greift ausschließlich in Gebieten mit besonders gefährdeter Wohnraumversorgung, die von den Ländern per Rechtsverordnung bestimmt werden können. Es ist also in den Ländern eine separate Rechtsverordnung für Indexmieten erforderlich. Gegenüber dem Referentenentwurf wurde damit die Kappung auf 3,0 Prozent abgesenkt, jedoch kombiniert mit einer Öffnung nach oben, wonach die Hälfte der darüberhinausgehenden Inflation als Wertsicherung bei der Mietanpassung angesetzt werden kann. Damit bleibt die Indexmiete als Instrument grundsätzlich erhalten. Höhere inflationsbedingte Ausschläge werden jedoch gedämpft. Schonfristzahlung: Einmalige Erweiterung auf ordentliche Kündigung. Unverändert aus dem Referentenentwurf übernommen wurde die Erweiterung der Schonfristzahlung. Künftig führt die vollständige Begleichung der Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit nicht nur zur Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs, sondern einmalig auch zur Unwirksamkeit einer hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung. Ausgang offen. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Weitere Informationen: Franco Höfling E-Mail Kontakt Diskutieren Sie mit uns auf Social Media! facebook ...

April 30, 2026

Bundesregierung Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz Berlin Paul-Löbe-Haus Saal 2.600; nichtöffentlich Debatte am 6. Mai 2026

Bundesregierung Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz Berlin Paul-Löbe-Haus Saal 2.600; nichtöffentlich Debatte am 6. Mai 2026 Tagesordnung der 37. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz Wahlperiode Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Wahlperiode Seite 1 von 3 PA6-53100-0008-0037-0008 Mitteilung Berlin, den 30. April 2026 Die 37. Sitzung – nichtöffentlich – des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz findet statt am Mittwoch, dem 6. Mai 2026, 9:00 Uhr Berlin, Paul-Löbe-Haus, Saal 2.600 Sekretariat Telefon: +49 30 227-32430 E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de Sitzungssaal Telefon: +49 30 227-30303 ...

April 30, 2026

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale Referent/in Immobiliensteuerung Dresden; Bewerbungsfrist 17.05.2026

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale Referent/in Immobiliensteuerung Dresden; Bewerbungsfrist 17.05.2026 Stellenausschreibung © Albrecht Voss Wir suchen Sie als Referent/in Immobiliensteuerung (m/w/d) unbefristet in Vollzeit im Referat Immobiliensteuerung im Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale Über uns Der Staatsbetrieb SIB, bestehend aus der Zentrale in Dresden, sieben Niederlassungen in ganz Sachsen und dem Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement, gewährleistet ein professionelles, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtetes Liegenschafts- und Baumanagement für den Freistaat Sachsen. Interessante Aufgaben Der Bereich der Immobiliensteuerung ist u.a. zuständig für die Grundsatzarbeit und fachliche Koor- dination der Prozesse Anmietungen, Vermietungen und Überlassungen mit einem vielschichtigen Aufgabenspektrum. Zum Zuständigkeitsbereich gehören darüber hinaus die Grundsätze für Kantinen und Dienstwohnungen sowie die Haushaltsaufstellung und der Haushaltsvollzug für die jeweiligen Bereiche. ...

April 30, 2026

Jana Koers und Robin Ostermann Exklusives Ferienapartment im Hotel Strand am Königshafen, List, Sylt; Vermietung durch Hotelbetreiber

Jana Koers und Robin Ostermann Exklusives Ferienapartment im Hotel Strand am Königshafen, List, Sylt; Vermietung durch Hotelbetreiber Nordsee im Blick, Rendite im Fokus – Exklusive Maisonette mit Nordseeblick in List auf Sylt! Nordsee im Blick, Rendite im Fokus – Exklusive Maisonette mit Nordseeblick in List auf Sylt! Perfekt betreut: Exklusives Ferienapartment im Hotel „Strand am Königshafen“ auf Sylt: begehrte Lage direkt an der Nordsee ca. 54 m² über 2 Etagen ...

April 30, 2026

Finanzausschuss der Stadt Plauen Beschlussfassung über Bereitstellung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzung der Brandmeldeanlage der Jugendherberge Plauen Sitzungszimmer 345; Finanzmittel vorgesehen

Finanzausschuss der Stadt Plauen Beschlussfassung über Bereitstellung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzung der Brandmeldeanlage der Jugendherberge Plauen Sitzungszimmer 345; Finanzmittel vorgesehen Sitzung des Finanzausschusses / Stadt Plauen Sitzung des Finanzausschusses Am Donnerstag, dem 7. Mai 2026 findet die 17. Sitzung des Finanzausschusses um 16.30 Uhr im Sitzungszimmer 345 statt. Die Sitzung steht unter der Leitung von Oberbürgermeister Steffen Zenner.Während der öffentlichen Sitzung ist der Zugang zum Sitzungsraum über den Haupteingang des Rathauses möglich. Auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils stehen folgende Punkte: öffentlicher Teil: TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung TOP 1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 1.2 Tagesordnung TOP 1.3 Niederschrift über den öffentlichen Teil der 15. Sitzung des Finanzausschusses am 05.03.2026 TOP 1.4 Beantwortung von Anfragen TOP 1.5 Informationen des Oberbürgermeisters TOP 2 Information TOP 2.1 Genehmigte über- und außerplanmäßige Aufwendungen ...

April 30, 2026

Gutachterausschuss Freiburg berichtet über Immobilienmarkt 2025 in Freiburg; Höchster Geldumsatz seit Beginn der Datenerfassung 1975

Gutachterausschuss Freiburg berichtet über Immobilienmarkt 2025 in Freiburg; Höchster Geldumsatz seit Beginn der Datenerfassung 1975 Immobilienmarktbericht 2025: Der Freiburger Grundstücks- und Immobilienmarkt ist weiter in Bewegung Pressemitteilung vom 30. April 2026 Immobilienmarktbericht 2025: Der Freiburger Grundstücks- und Immobilienmarkt ist weiter in Bewegung Der Blick auf das Jahr 2025 zeigt, dass sich der Freiburger Immobilienmarkt in einer Phase der Neuorientierung befindet. Trotz der gestiegenen Baukosten und der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen – aber sinkenden Zinsen – ist mehr Bewegung auf dem Immobilienmarkt zu beobachten. Das Jahr 2025 zeigt den höchsten Geldumsatz seit Beginn der Datenerfassung im Jahr 1975 und auch die Kaufvertragszahlen steigen weiter an und befinden sich wieder auf dem Niveau von 2021. Zwar steigen die Immobilienpreise in einzelnen Teilmärkten weiter an – allerdings in moderaterem Umfang als die Jahre zuvor. ...

April 30, 2026