TLA Wohnungsbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Nürnberg; Exner Joachim als Insolvenzverwalter bestellt

TLA Wohnungsbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Nürnberg; Exner Joachim als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IE 539/26 Gericht: Nürnberg Name, Vorname / Bezeichnung: TLA Wohnungsbau GmbH Sitz / Wohnsitz: Erlangen Register: Fürth, HRB 14314 IE 539/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. TLA Wohnungsbau GmbH, Am Weichselgarten 11-13, 91058 Erlangen, vertreten durch die Geschäftsführer Hübner Simon Tobias Christian und Rudi Dominic Peter Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 14314 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung und Bebauung sowie der Verkauf von Grundstücken, Vermittlung, An- und Verkauf von Immobilien; zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören auch das Beschaffen von Finanzierungsmitteln sowie alle sonstigen mit Immobilien im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist ebenfalls berechtigt, mobile Investitionen vorzunehmen oder zu vermitteln, soweit die Rechtsgeschäfte keiner gesetzlichen Erlaubnis bedürfen. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.08.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Exner Joachim Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg Telefon: +49(911)9512850 Telefax: +49(911)95128510 Email: advo@ra-dr-beck.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 27.03.2026 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nürnberg Fürther Str. 110 90429 Nürnberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.08.2026

August 13, 2026

Deutsche Bundesbank startet europaweites Vergabeverfahren für neuen, modernen Hauptsitz in Frankfurt; 2.500 Arbeitsplätze vorgesehen, 15.000 qm Nutzfläche

Deutsche Bundesbank startet europaweites Vergabeverfahren für neuen, modernen Hauptsitz in Frankfurt; 2.500 Arbeitsplätze vorgesehen, 15.000 qm Nutzfläche Bundesbank startet europaweites Vergabeverfahren für neuen Standort in Frankfurt | Deutsche Bundesbank Bundesbank startet europaweites Vergabeverfahren für neuen Standort in Frankfurt Die Deutsche Bundesbank geht den nächsten Schritt in Richtung ihres künftigen Hauptsitzes. Für die neue Zentrale hat die Notenbank ein europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gestartet. Anders als beim ursprünglichen Projekt Campus setzt die Bundesbank nun auf den Erwerb einer schlüsselfertigen Immobilie – als Neubau oder kernsanierte Bestandsimmobilie – einschließlich eines Grundstücks im Stadtgebiet Frankfurt. ...

August 13, 2026

Eigentümer von Liegenschaften in der Schweiz beauftragen den Auftrag zur Datenbearbeitung (ADB kompakt) durch Bewirtschafter; Version 1.0 veröffentlicht

Eigentümer von Liegenschaften in der Schweiz beauftragen den Auftrag zur Datenbearbeitung (ADB kompakt) durch Bewirtschafter; Version 1.0 veröffentlicht Kompakte Vorlage für Auftrag zur Datenbearbeitung Kompakte Vorlage für Auftrag zur Datenbearbeitung Gemäss dem geltenden Datenschutzgesetz und der Datenschutzverordnung gelten Eigentümer von Liegenschaften, die für die Bewirtschaftung ein Immobiliendienstleistungs-Unternehmen beauftragen, sowie Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften, die eine Verwaltung wählen, als «Verantwortliche», die Leistungserbringer als «Auftragsbearbeiter». Zwischen den Parteien ist nebst dem Mandatsvertrag ein sog. Auftrag zur Datenbearbeitung (ADB) abzuschliessen. Der «ADB kompakt» des SVIT Schweiz ist eine vereinfachte Vertragsvorlage für Liegenschaftseigentümer bzw. Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften und deren Bewirtschafter ...

August 13, 2026

Berta Giger AG Neueintragung Sargans; Aktienkapital CHF 120'000

Berta Giger AG Neueintragung Sargans; Aktienkapital CHF 120'000 Neueintragung Berta Giger AG, Sargans Neueintragung Berta Giger AG, Sargans Berta Giger AG, in Sargans, CHE-375.091.608, c o Prefera Treuhand AG, Grossfeldstrasse 40, 7320 Sargans, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 20.07.2026. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Vermietung, Verwaltung, Erwerb, Erstellung und den Verkauf von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Aktienkapital: CHF 120'000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 120'000.00. Aktien: 120 Namenaktien zu CHF 1'000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Nimke-Giger, Barbara Berta, von Quarten, in Herisau, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

August 13, 2026

JenUS Immo + Finanz AG, Neueintragung, Widnau; Aktienkapital CHF 1 Mio.

JenUS Immo + Finanz AG, Neueintragung, Widnau; Aktienkapital CHF 1 Mio. Neueintragung JenUS Immo + Finanz AG, Widnau Neueintragung JenUS Immo + Finanz AG, Widnau JenUS Immo + Finanz AG, in Widnau, CHE-455.020.126, Kapellweg 68, 9443 Widnau, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 06.08.2026. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Haltung und Verwaltung von Vermögenswerten, insbesondere auch von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Zusätzlich kann die Gesellschaft Beratungen, Dienstleistungen und Verwaltungsaufgaben im Immobilien- und Finanzbereich für Dritte erbringen. Aktienkapital: CHF 1'000'000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 1'000'000.00. Aktien: 1'000 Namenaktien zu CHF 1'000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Jenny, Urs Peter, von Basel, in Widnau, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Jenny, Suzanne, von Basel, in Widnau, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

August 13, 2026

Livora AG Neubau MFH mit Erdsondenbohrungen und Photovoltaikanlage Steigrütiweg 2, Bütschwil; Einsprachen bis 26. August 2026 möglich

Livora AG Neubau MFH mit Erdsondenbohrungen und Photovoltaikanlage Steigrütiweg 2, Bütschwil; Einsprachen bis 26. August 2026 möglich Bauanzeige Neubau MFH mit Erdsondenbohrungen und Photovoltaikanlage / Livora AG Bauanzeige Neubau MFH mit Erdsondenbohrungen und Photovoltaikanlage Livora AG Baugesuch Nr. 21 Grundeigentümerin Livora AG, Soorpark, 9606 Bütschwil Projektverfasserin Egli & Partner AG, Ringstrasse 13, 9500 Wil Grundstück Nr. 740 Standort Steigrütiweg 2 Vorhaben Neubau MFH mit Erdsondenbohrungen und Photovoltaikanlage Auflage Das Baugesuch und die entsprechenden Unterlagen liegen vom 13. bis 26. August 2026 im Bausekretariat, Hauptgasse 8, 9620 Lichtensteig, zur Einsicht auf. Einsprachen Öffentlich- und ...

August 13, 2026

Sibro-Immover GmbH, Wil (SG) ändert Domizil nach Bronschhofen; neue Gesellschafter und Geschäftsführer

Sibro-Immover GmbH, Wil (SG) ändert Domizil nach Bronschhofen; neue Gesellschafter und Geschäftsführer Mutation Sibro-Immover GmbH, Wil (SG) Mutation Sibro-Immover GmbH, Wil (SG) Sibro-Immover GmbH, in Wil (SG), CHE-114.890.022, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 101 vom 28.05.2021, Publ. 1005196337). Domizil neu: Sonnhaldenstrasse 16, 9552 Bronschhofen. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Erstellung von Hoch- und Tiefbauten aller Art; die Erstellung von Bauten in Generalunternehmung; den An- und Verkauf, die Vermittlung, Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften im In- und Ausland. Im weiteren kann sich die Gesellschaft an gleichen oder ähnlichen Gesellschaften oder Konsortien beteiligen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Transaktionen durchführen, die dem Gesellschaftszwecke förderlich sind. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungspraxis]. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungspraxis] [bisher: Pflichten: Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.]. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Sieber, Johann, genannt Hans, von Widnau, in Zuzwil SG, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Sieber, Jean Daniel, von Widnau, in Zuzwil SG, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00; Fuchs-Sieber, Corinne, von Appenzell, in Zuzwil SG, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Fuchs, Corinne, ohne eingetragene Funktion, mit Einzelunterschrift, ohne Stammanteil].

August 13, 2026

Vetter Immobilien AG Neubau Mehrfamilienhaus mit Gewerberäumen im EG, Tiefgarage, Velounterstand, Abbruch bestehender Gebäude Gallusstrasse 16, Parz. 289W, Lommis; Auflagefrist 13.–26. August 2026

Vetter Immobilien AG Neubau Mehrfamilienhaus mit Gewerberäumen im EG, Tiefgarage, Velounterstand, Abbruch bestehender Gebäude Gallusstrasse 16, Parz. 289W, Lommis; Auflagefrist 13.–26. August 2026 Öffentliche Bekanntmachung Baugesuch Öffentliche Bekanntmachung Baugesuch Baugesuch im ordentlichen Verfahren Nach Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PGB, sGS 731.1) Auflagefrist: 13. – 26. August 2026 Gesuchssteller in: Vetter Immobilien AG, Matzingerstrasse 2, 9506 Lommis Grundeigentümer in: Vetter Immobilien AG, Matzingerstrasse 2, 9506 Lommis Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Gewerberäumen im EG und Tiefgarage, Erstellung eines Velounterstandes sowie Abbruch der bestehenden Gebäude (Assek-Nrn. 1082W und 1077W) auf dem Grundstück Gallusstrasse 16, Parz. Nr. 289W, Baugesuch-Nr. 2025-214 Visiere: Kontrolliert am 4. August 2026 Projektverfasser ...

August 13, 2026

wiscona GmbH Neueintragung Wittenbach; Verzicht auf eingeschränkte Revision

wiscona GmbH Neueintragung Wittenbach; Verzicht auf eingeschränkte Revision Neueintragung wiscona GmbH, Wittenbach Neueintragung wiscona GmbH, Wittenbach wiscona GmbH, in Wittenbach, CHE-371.138.725, Höhenstrasse 18, 9300 Wittenbach, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 05.08.2026. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Unterhalt und die Vermietung von Immobilien, den Handel mit Waren aller Art, das Erbringen von Design-Dienstleistungen, das Anbieten von digitalen Diensten sowie die Verwaltung von Lizenzen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 20'000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Putora, Paul Martin, von Bois-d’Amont, in Wittenbach, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00; Putora, Katharina, österreichische Staatsangehörige, in Wittenbach, mit Einzelprokura.

August 13, 2026

Statistisches Bundesamt Inflationsrate in Deutschland Juli 2026 2,8%; Energie- und Kraftstoffpreise treiben Inflation deutlich

Statistisches Bundesamt Inflationsrate in Deutschland Juli 2026 2,8%; Energie- und Kraftstoffpreise treiben Inflation deutlich NORD/LB am Morgen stellt eine Übersicht und Zusammenfassung ausgewählter Berichte und Meldungen dar. Research NORD/LB am Morgen August 2026 Research NORD/LB am Morgen 13. August 2026 Marktdaten 12.08.2026 11.08.2026 31.12.2025 Ytd % DAX 26.331,07 26.391,42 24.490,41 7,5 MDAX 32.335,17 32.224,89 30.617,67 5,6 TECDAX 4.067,62 4.090,18 3.622,27 12,3 EURO STOXX 50 6.533,99 6.551,22 5.791,41 12,8 STOXX 50 5.527,02 5.548,17 4.918,02 12,4 DOW JONES IND. 53.770,27 53.791,85 48.063,29 11,9 S&P 500 7.748,50 7.728,20 6.845,50 13,2 MCSI World 5.008,52 4.995,78 4.430,38 13,0 MSCI EM 1.681,90 1.665,44 1.404,37 19,8 NIKKEI 225 67.524,06 66.970,22 50.339,48 34,1 Euro in USD 1,1527 1,1542 1,1745 -1,9 Euro in YEN 183,71 183,85 183,58 0,1 Euro in GBP 0,8541 0,8544 0,8717 -2,0 Bitcoin (USD) 63.390,56 63.557,26 87.598,39 -27,6 Gold (USD) 4.405,94 4.365,63 4.319,37 2,0 Rohöl (Brent ICE USD) 88,98 88,91 60,85 46,2 CO2 Emissionsrechte 81,99 82,44 87,37 -6,2 Bund-Future 124,74 124,82 127,57 ...

August 13, 2026