PPA Tour Europe startet in Europa; 20 Turniere in neun Ländern, 545.000 Euro Preisgeld

PPA Tour Europe startet in Europa; 20 Turniere in neun Ländern, 545.000 Euro Preisgeld PPA Tour Europe – Europas Profi Pickleball Tour startet – Pickleball Corner EU GmbH PPA Tour Europe startet – Europas grösste Profi-Tour beginnt Europa schreibt ein neues Kapitel in der Geschichte des Pickleballs. Mit der offiziellen Einführung der Professional Pickleball Association PPA Tour Europe expandiert die weltweit führende Profi-Turnierserie erstmals in grossem Stil auf den europäischen Kontinent. ...

August 5, 2026

PPA Tour Europe startet in Europa; 20 Turniere in neun Ländern, 545.000 Euro Preisgeld

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August 5, 2026

PPA Tour Europe startet in Europa; erstmals durchgehende professionelle Turnierserie

PPA Tour Europe startet in Europa; erstmals durchgehende professionelle Turnierserie PPA Tour Europe – Europas Profi Pickleball Tour startet – Pickleball Corner EU GmbH PPA Tour Europe startet – Europas grösste Profi-Tour beginnt Europa schreibt ein neues Kapitel in der Geschichte des Pickleballs. Mit der offiziellen Einführung der Professional Pickleball Association PPA Tour Europe expandiert die weltweit führende Profi-Turnierserie erstmals in grossem Stil auf den europäischen Kontinent. Die neue Tour markiert einen historischen Moment für Pickleball in Europa und schafft eine professionelle Plattform für Spielerinnen und Spieler, Vereine und Fans. ...

August 5, 2026

Golfoutletstores München GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht München; Insolvenzverwalterin bestellt Manuela Pietzsch

Golfoutletstores München GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht München; Insolvenzverwalterin bestellt Manuela Pietzsch Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1542 IN 2183/26 Gericht: München Name, Vorname / Bezeichnung: Golfoutletstores München GmbH Sitz / Wohnsitz: München Register: 1542 IN 2183/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Golfoutletstores München GmbH, Baierbrunnerstraße 3, 81379 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schwara Christoph Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 167755 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Vertrieb und Verkauf von Sportartikeln, Sportgeräten, Bekleidung und Schuhen, insbesondere solchen zur Ausübung des Golfsports, in einem oder mehreren Ladengeschäften im Großraum München u.a. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.07.2026 um 00.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Pietzsch Manuela Dachauer Straße 140, 80637 München Telefon: +49(89)31 86 86 88 Email: inso@ra-pietzsch.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Insolvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 28.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 11.06.2026 beim Insolvenzgericht München eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.07.2026

July 31, 2026

VolleyballFREAK Beachvolleyball Sommerferien Camps 2026 in Köln

VolleyballFREAK Beachvolleyball Sommerferien Camps 2026 in Köln VF-Vorlage-Blogpposts-3 - Volleyballfreak Camps Beachvolleyball Sommerferien Camps 2026 in Köln Volleyball Sommerferien Camps 2026 in Köln 21-23.8.2026 Volleyballcamp in Coesfeld 22.-23.8.2026 Volleyballcamp in Hamburg 5.-6.9.2026 Volleyballcamp in Berlin 5.9.2026 Intensiv Volleyball Workshop in Köln 6.9.2026 Zuspiel-Workshop in Köln 6.9.2026 Aufschlag-Annahme-Workshop in Köln 26.-27.9.2026 Volleyballcamp in Stuttgart 19.-23.10.2026 Volleyball Herbstferiencamp in Köln 7.-8.11.2026 Volleyballcamp Köln 5.-6.12.2026 Volleyballcamp Köln 18.-20.12.2026 Volleyballcamp in Wiesloch Campgutscheine Beachvolleyball Sommerferien Camps 2026 in Köln ...

July 30, 2026

Eispiraten-Shop bietet Spielplan-Poster 2026/27 im Onlineshop und Geschäftsstelle; zwei neue Fanartikel ab sofort erhältlich

Eispiraten-Shop bietet Spielplan-Poster 2026/27 im Onlineshop und Geschäftsstelle; zwei neue Fanartikel ab sofort erhältlich Neu im Shop: Unsere Spielplan-Poster 2026/27 offizielle Website der Eispiraten Crimmitschau 27 Spielplan Tabelle Statistiken Team-Archiv TICKETS etix.com Vorverkaufsstellen Gästefans im Sahnpark FANS Fanbetreuung Kids Club Eispiraten-Podcast On Call Vlogs Mic’d Up Saisonticket+ Inhaber Crowdfunding 2025 etconline Fan-Forum CLUB Gesellschafter & Verwaltung Offene Jobs Soziales Engagement Nachwuchs Kunsteisstadion Anfahrt zum Spieltag Heimspieltickets kaufen Stadionordnung Arena-Bestimmungen DEL2 ...

July 30, 2026