Landtag von Baden-Württemberg befasst sich mit Bericht zur landesweiten Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 2025 in Baden-Württemberg; TSF-W-Beschaffung 2026 eingeleitet.
Drucksache 18 / 259
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 259 8.7.2026 1 Eingegangen: 8.7.2026 / Ausgegeben: 11.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
nach welchen Kriterien die für die landesweite Sammelbeschaffung von Lösch gruppenfahrzeugen LF 10 im Jahr 2025 beauftragten Fachfirmen ausgewählt wurden; welche Ausgaben dem Land Baden-Württemberg für die Erstellung und Durch führung der Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 im Jahr 2025 entstanden sind; ob und gegebenenfalls in welchem Umfang für diese Ausgaben Mittel aus der Feuerschutzsteuer verwendet wurden; wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2020 entwickelt haben; ob für die im Jahr 2026 eingeleitete Sammelbeschaffung von Tragkraftsprit zenfahrzeugen mit Wassertank (TSF-W) ein Vergabeverfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durchgeführt wurde und wie dieses ausgestaltet war; welche Unternehmen oder Fachbüros mit der Erstellung der Ausschreibungs unterlagen sowie der Projektbegleitung der Sammelbeschaffung von TSF-W- Fahrzeugen im Jahr 2026 beauftragt wurden; welche Ausgaben für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Pro jektbegleitung der Sammelbeschaffung von TSF-W-Fahrzeugen im Jahr 2026 bereits entstanden sind beziehungsweise voraussichtlich noch entstehen werden; Antrag des Abg. Daniel Lindenschmid u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Sammelbeschaffungen, Feuerwehrförderung und Verwendung der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 259 2 8. welche weiteren Sammelbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen in den kommenden fünf Jahren geplant sind und welche Fahrzeugtypen hiervon je weils umfasst sein sollen; 9. welche Fahrzeugtypen nach Kenntnis der Landesregierung derzeit von den größten Beschaffungsengpässen und Lieferzeitverzögerungen betroffen sind; 10. wie viele Anträge auf Zuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift Zuwen dungen Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) im Jahr 2025 gestellt, bewilligt, zu rückgestellt oder nicht bewilligt wurden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbe zirken) und welche Ursachen dazu führten, dass beantragte Maßnahmen nicht gefördert beziehungsweise zurückgestellt werden mussten; 11. wie hoch das Gesamtvolumen der im Jahr 2026 eingegangenen Förderanträge nach der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen ist (bitte auf schlüsseln nach Regierungsbezirk, Fahrzeugtyp/Baumaßnahme/Sondermaß nahme, Zuschusshöhe Z-Feu, Sonderzuschuss); 12. wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2020 entwickelt haben (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Höhe der Ein nahmen sowie den jeweiligen Verwendungszwecken einschließlich der hier für eingesetzten Mittel). 7.7.2026 Lindenschmid, Klecker, Hegel, Baur, Schäfer AfD Begründung In dem Antrag mit der Drucksache 17/8995 „Zuschuss für die Feuerwehren im Jahr 2025“ wurden bereits wesentliche Aspekte der Feuerwehrförderung und der im Jahr 2025 erstmals durchgeführten landesweiten Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 thematisiert. Die Landesregierung verdeutlichte in ihrer Antwort, dass die Sammelbeschaffung von LF 10 auf eine hohe Nach frage der Kommunen traf und einen wesentlichen Bestandteil der Feuerwehrför derung im Jahr 2025 darstellte. Im Jahr 2025 wurde erstmals in Baden-Württemberg eine Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 durchgeführt, an der sich die Kommunen be teiligen konnten. Für die Erstellung und Durchführung dieser Sammelbeschaffung wurden entsprechende Fachfirmen beauftragt. Im Jahr 2026 wurde dieses Instru ment erneut genutzt. Dieses Mal wurde eine Sammelbeschaffung von Tragkraft spritzenfahrzeugen mit Wassertank (TSF-W) eingeleitet, an der sich die Kommu nen ebenfalls beteiligen konnten. Vor diesem Hintergrund besteht Interesse an den Kosten der Sammelbeschaffun gen, der Auswahl und Beauftragung externer Dienstleister, der Verwendung von Mitteln aus der Feuerschutzsteuer sowie an den weiteren Planungen der Landes regierung für zukünftige Sammelbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen. Darüber hinaus besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Entwicklung der Feuer wehrförderung. In einer Pressemitteilung des Ministeriums des Inneren, für Digi talisierung und Kommunen vom 20. August 2025 wurde der damals amtierende Innenminister Thomas Strobl mit der Aussage zitiert, dass alle förderfähigen An träge der Kommunen positiv bewilligt werden konnten und kein Antrag abgelehnt werden musste. Demgegenüber berichtete das Regierungspräsidium Stuttgart je doch in einer Pressemitteilung vom 23. Januar 2026, dass im Regierungsbezirk Stuttgart lediglich rund 80 Prozent der Anträge der Feuerwehren aufgrund der verfügbaren Mittel gefördert werden konnten.
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