Kommission Private Kontrolle Antragsstellung und Erteilungsvoraussetzungen Kanton Zürich; Jahre Berufspraxis und Nachweise nötig
Kommission Private Kontrolle Antragsstellung und Erteilungsvoraussetzungen Kanton Zürich; Jahre Berufspraxis und Nachweise nötig Antragsstellung und Erteilungsvoraussetzungen Kommission Private Kontrolle Kanton Zürich Wegleitung vom 8. Mai 1996 Nachgeführt 9. Juli 2026 1: Die Zahlen bedeuten die erforderliche Anzahl Jahre Berufspraxis im entsprechenden Fachbereich ab Abschluss der Ausbildung. Der Praxisnachweis kann erbracht werden mit: a) Bestätigung des Arbeitgebers mit Angaben zu den ausgeführten Arbeiten, b) Liste von selbst bearbeiteten Objekten (mit Angabe der ausgeführten Arbeiten und Referenzadressen). Q: Die fachliche Qualifikation ist besonders nachzuweisen; folgende Unterlagen sind dazu geeignet: a) Besuchte Aus- und Weiterbildungskurse (vor Beginn der gemäss Liste nötigen Jahre Berufspraxis), b) Unterlagen von bearbeiteten Projekten wie Nachweise, Berechnungen, Schemata (die Urheberschaft muss klar ersichtlich sein). ...