Die Sächsische Staatsregierung beschloss in Sachsen die Änderung der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung; Frist bis 31. Dezember 2026 für Kommunen bis 100.000 Einwohner.
Die Sächsische Staatsregierung beschloss in Sachsen die Änderung der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung; Frist bis 31. Dezember 2026 für Kommunen bis 100.000 Einwohner. Neuigkeiten - Energie - sachsen.de Die Sächsische Staatsregierung hat am 30. Juni 2026 eine Änderung der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) beschlossen. Diese wird im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 14. August 2026 veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Gegenstand der Verordnung ist eine Fristverlängerung zur Anzeige des Kommunalen Wärmeplans von Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern, welcher mit Fördermitteln des Bundes erstellt wurde, auf den 31. Dezember 2026. ...