Bundesregierung führt bundesweite Solarpflicht in Deutschland ein; Ausweitung auf Bestandsgebäude ab 2028

Bundesregierung führt bundesweite Solarpflicht in Deutschland ein; Ausweitung auf Bestandsgebäude ab 2028 Ab 2027 kommt erstmals die bundesweite Solarpflicht Thu Aug 06 06:00:00 UTC 2026 Die neue Ära des Energiemanagements Digital Guide Real Estate 2026 Digital Guide Real Estate 2025 Digital Guide Real Estate 2024 Sonderveröffentlichung: Region Report Berlin 2020 Ab 2027 kommt erstmals die bundesweite Solarpflicht Ab 2027 müssen neue öffentliche Nichtwohngebäude Photovoltaik oder Solarthermie haben – ab 2030 gilt das auch für neue Wohnhäuser. § 106 GModG legt fest, wer befreit werden kann. ...

August 6, 2026

BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. unterstützt Eckpunkte zur TKG-Änderung in Deutschland zur Förderung von Glasfaser- und Mobilfunkausbau; Beschleunigung des Netzausbaus durch Investitionsanreize

BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. unterstützt Eckpunkte zur TKG-Änderung in Deutschland zur Förderung von Glasfaser- und Mobilfunkausbau; Beschleunigung des Netzausbaus durch Investitionsanreize Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0020235 05.08.2026 13:16:57 Seite 1 von 3 R002215/RV0020235 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 05.08.2026 um 13:16 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Ausgestaltung und Vorschläge für eine wettbewerbsfördernde Änderung des TKG Aktuell seit 05.08.2026 13:16:57 Angegeben von: am 10.10.2025 ...

August 6, 2026

BEE Stellungnahme zum Referentenentwurf BEHG in Deutschland; Preiskorridor für 2027 auf 45–75 Euro

BEE Stellungnahme zum Referentenentwurf BEHG in Deutschland; Preiskorridor für 2027 auf 45–75 Euro Lobbyregister-Stellungnahme SG2608040021 von “Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 10 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Referentenentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) Ziel der Interessenvertretung ist eine Anpassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Im Mittelpunkt steht die Ausgestaltung der nationalen CO2-Bepreisung für 2027 nach der Verschiebung des EU-ETS 2 auf 2028. Der für 2027 vorgesehene Preiskorridor von 55 bis 65 Euro soll auf 45 bis 75 Euro erweitert werden. Zudem sollen die flankierenden Regelungen zur Versteigerung und Nachveräußerung von Emissionszertifikaten, zum Übergang in den EU-ETS 2 sowie zur Doppelbilanzierung und zum Umgang mit eingelagerten Brennstoffmengen entsprechend angepasst werden. ...

August 6, 2026

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) – Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) 2026 – Deutschland; dezentraler Back-up-System geplant

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) – Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) 2026 – Deutschland; dezentraler Back-up-System geplant Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0021034 05.08.2026 08:01:37 Seite 1 von 3 R002168/RV0021034 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 05.08.2026 um 08:01 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) 2026 Aktuell seit 05.08.2026 08:01:37 Angegeben von: am 03.12.2025 Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) (R002168) Beschreibung: Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien Betroffene Interessenbereiche (3) ...

August 6, 2026

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Detailansicht des Regelungsvorhabens Netzanschlusspaket Deutschland; Redispatch-Vorbehalt entfällt

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Detailansicht des Regelungsvorhabens Netzanschlusspaket Deutschland; Redispatch-Vorbehalt entfällt Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027322 05.08.2026 08:01:37 Seite 1 von 2 R002168/RV0027322 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 05.08.2026 um 08:01 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Netzanschlusspaket Aktuell seit 05.08.2026 08:01:37 Angegeben von: am 22.07.2026 Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) (R002168) Beschreibung: Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden. Zu Regelungsentwurf Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens Datum des Referentenentwurfs: 17.07.2026 ...

August 6, 2026

Statkraft Markets GmbH Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts in Deutschland; Reduzierung von Redispatchkosten

Statkraft Markets GmbH Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts in Deutschland; Reduzierung von Redispatchkosten Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027610 05.08.2026 10:51:29 Seite 1 von 2 R003478/RV0027610 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 05.08.2026 um 10:51 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Netzpaket Aktuell seit 05.08.2026 10:51:29 Angegeben von: am 05.08.2026 Statkraft Markets GmbH (R003478) Beschreibung: Ziel des Gesetzes ist es, Netzanschlüsse für Erzeuger, Speicher und Großverbraucher schneller, transparenter und effizienter zu gestalten sowie den bestehenden Anschlussstau abzubauen. Gleichzeitig soll der Ausbau erneuerbarer Energien besser mit dem Netzausbau synchronisiert werden, um Netzengpässe, Abregelungen und Redispatchkosten zu reduzieren. Zu Regelungsentwurf Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens ...

August 6, 2026

BREKO Stellungnahme zum TKG-Änderungsgesetz 2026 in Deutschland; Investitionen in Netzausbau fördern

BREKO Stellungnahme zum TKG-Änderungsgesetz 2026 in Deutschland; Investitionen in Netzausbau fördern Lobbyregister-Stellungnahme SG2608050021 von “BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 33 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Ausgestaltung und Vorschläge für eine wettbewerbsfördernde Änderung des TKG Der BREKO begrüßt und unterstützt das mit den vorgeschlagenen Eckpunkten verfolgte Ziel, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland mit gesetzgeberischen Maßnahmen zu vereinfachen und beschleunigen. Gleichzeitig begrüßt der BREKO auch den mit den Eckpunkten verfolgten Weg, schon vor einem Referentenentwurf darüber zu diskutieren, welche gesetzgeberischen Maßnahmen sinnvollerweise ergriffen werden sollten. Mit Blick auf den aktuellen Stand des Glasfaserausbaus in Deutschland plädiert der BREKO dafür, die geplanten Gesetzesänderungen ausschließlich auf Maßnahmen zu beschränken, die positive Anreize für weitere Investitionen in den Netzausbau setzen, Verwaltungsverfahren vereinfachen und bestehende Bürokratie abbauen. ...

August 6, 2026

DGNB veranstaltet Forum Nachhaltige Architektur 2026 in Mannheim; Preisverleihung des Deutschen Nachhaltigkeitspreises Architektur.

DGNB veranstaltet Forum Nachhaltige Architektur 2026 in Mannheim; Preisverleihung des Deutschen Nachhaltigkeitspreises Architektur. Zwischen Lowtech und Suffizienz: Forum Nachhaltige Architektur 2026 in Mannheim | Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) Zwischen Lowtech und Suffizienz: Forum Nachhaltige Architektur 2026 in Mannheim Seit letztem Jahr veranstaltet die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) mit dem Forum Nachhaltige Architektur ein hochkarätig besetztes Fachevent. Die kommende Ausgabe steht unter dem Motto „Finding the right balance: Wie viel Technik braucht es in Gebäuden?“. Sie findet am 21. Oktober 2026 in Mannheim statt. Die Architektenkammer NRW ist zusammen mit der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Kooperationspartnerin der Veranstaltung, die erstmals 2025 in Bonn ausgerichtet wurde. Fester Bestandteil des Forums ist auch in diesem Jahr wieder die feierliche Verleihung des Deutschen Nachhaltigkeitspreises Architektur. ...

August 6, 2026

Unternehmen und Handwerksbetriebe kennzeichnen KI gemäß EU AI Act in der EU; Texte meist ohne Kennzeichnung, Freigabe durch Verantwortliche

Unternehmen und Handwerksbetriebe kennzeichnen KI gemäß EU AI Act in der EU; Texte meist ohne Kennzeichnung, Freigabe durch Verantwortliche EU AI ActKI richtig kennzeichnen Seite aktualisiert am 06. August 2026 EU AI Act KI richtig kennzeichnen Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung, dem EU AI Act. Handwerksbetriebe, die ChatGPT, Bild-KI oder andere KI-Werkzeuge nutzen, sollten deshalb wissen: Was muss gekennzeichnet werden – und was nicht? ...

August 6, 2026

Sächsische Landwirte Stichtagsregelung Ackerland 2026 Sachsen; Kein Dauergrünland Flächen bleiben 01.01.2026 Ackerland

Sächsische Landwirte Stichtagsregelung Ackerland 2026 Sachsen; Kein Dauergrünland Flächen bleiben 01.01.2026 Ackerland Betreff: Stichtagsregelung Ackerland 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben informieren wir Sie über wichtige Änderungen bei der Entstehung von Dauergrünland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), welche die Abschaffung der Zähljahr-Regelung betrifft und damit einen Beitrag zur Vereinfachung der nationalen GAP- Umsetzung leistet. Nach der bisherigen Regelung entwickelt sich Ackerland zu Dauergrünland immer dann, wenn auf derselben Fläche in mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren, sogenannten Zähljahren, Gras oder andere Grünfutterpflanzen (GoG) angebaut oder diese aus der Erzeugung genommen wurden und in diesem Zeitraum weder ein Umbruch noch ein relevanter Fruchtwechsel erfolgte. Um den Status als Ackerland zu wahren und die Entstehung von Dauergrünland zu verhindern, wurden diese Flächen oft kurz vor Ablauf der Fünfjahresfrist, gepflügt. Diese Praxis soll vereinfacht werden, weil sie einen unnötigen Mehraufwand für die Begünstigten und die Verwaltung verursachte und sich ökologisch als kontraproduktiv erwies. Ab diesem Antragsjahr gilt der Grundsatz der Stichtagsregelung Ackerland: Alle Flächen, die am 1. Januar 2026 Ackerlandflächen waren, bleiben dauerhaft Ackerland. Es entsteht kein Dauergrünland. Dies gilt für alle Ackerflächen, auch für Flächen, die sich im Antragsjahr 2026 in ihrem sechsten Zähljahr befinden. Nach der bisherigen Definition wäre eine solche Fläche im Antragsjahr 2026 zu Dauergrünland geworden. Durch die neue Stichtagsregelung bleibt auch diese Fläche Ackerland, da die Fläche am 1. Januar 2026 den Status Ackerland hatte. Dies gilt auch dann, wenn im Antragsjahr 2026 wieder ein GoG-NC angemeldet oder die Fläche aus der Erzeugung genommen wurde (beispielsweise mit NC 591) und die Fläche nicht gepflügt wurde. Die Stichtagsregelung wird automatisch für alle Ackerflächen berücksichtigt und Sie müssen nicht tätig werden, wenn Sie damit einverstanden sind. Wird entgegen diesem Grundsatz die Beibehaltung des bisherigen Systems (Zähljahr- Regelung) und damit die Option zur Entstehung von Dauergrünland gewünscht, ist dies aktiv bis zum 30. September 2026 für jede betreffende Fläche zur erklären (Opt-out-Erklärung). Diese Erklärung • ist für jeden Ackerlandschlag möglich, • erfolgt einmalig im Antragsjahr 2026 (Frist beachten!), • ist für die Zukunft bindend und kann auch für bzw. durch nachfolgende Bewirtschafter nicht geändert werden. Die Erklärung ist für sächsische Flächen digital über die Antragsplattform DIANAweb im Verfahren Sammelantrag 2026 abzugeben. Nutzen Sie dafür das Flächenverzeichnis und setzen Sie über den Schlagerfassungsdialog das Zusatz-Merkmal „DGL-Entstehung zulassen“. Eine ausführliche Bearbeitungshilfe finden Sie im Internet unter ...

August 6, 2026