EU-Kommission startet Konsultation zur EU-Verpackungsverordnung in der EU; Frist für zentrales Verpackungsregister nicht eingehalten
EU-Kommission startet Konsultation zur EU-Verpackungsverordnung in der EU; Frist für zentrales Verpackungsregister nicht eingehalten Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung | ZDH Für das Handwerk ergeben sich daraus erhebliche neue Pflichten, insbesondere bei der Registrierung, der Meldung von Verpackungsmengen sowie der Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung. Diese Registrierungsvorgaben sind für kleine und mittlere Handwerksbetriebe mitunter unverhältnismäßig komplex und administrativ belastend mit wenig nennenswerten Vorteilen für die Ziele der Kreislaufwirtschaft, die die Verordnung verfolgt. Laut Verordnung werden Verpackungshersteller verpflichtet, in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem sie Verpackungen in Umlauf bringen, einen Bevollmächtigten zu ernennen und darüber Bericht zu erstatten, wie sie ihre erweiterte Herstellerverantwortung erfüllen. Zur Umsetzung dieser Regeln fehlt zurzeit noch das in der Verordnung angekündigte zentrale Verpackungsregister. Die Europäische Kommission sollte bis zum 12. Februar 2026 einen Durchführungsakt verabschieden, der die Rahmenbedingungen für dieses Register regulieren sollte. Nach Verabschiedung dieses Aktes hätten Mitgliedstaaten 18 Monate um ihr nationales Register entsprechend aufzubauen. Die Frist des 12. Februar wurde nicht eingehalten. ...