AG beantragt Zustimmungsantrag nach Zuschlag für Am Aschenland 9a Traglufthalle; kurze Genehmigungsfrist erwartet
AG beantragt Zustimmungsantrag nach Zuschlag für Am Aschenland 9a Traglufthalle; kurze Genehmigungsfrist erwartet BIETERKOMMUNIKATION Ausschreibung 10.08.2026 Verfahren: GMH VgV OV 003-26 DK - Am Aschenland 9a - Traglufthalle LISTE DER ÖFFENTLICHEN NACHRICHTEN Nr Frage Antwort Gesendet 1 Produktneutralität Tragwerkskonzept: Die Funktionale Leistungsbeschreibung sieht unter „Hallenaufbau und Membrankonstruktion" zur statischen Stabilisierung ein äußeres Drahtseil-Gitternetz vor. Die maßgebliche Funktion dieser Vorgabe ist die sichere Aufnahme der einwirkenden Wind- und Schneelasten sowie der Standsicherheitsnachweis nach DIN 4134 / DIN EN 1991. Diese Funktion wird auch von Traglufthallen in Glatthaut-Bauweise ohne äußeres Drahtseil-Gitternetz erfüllt, deren Standsicherheit über eine prüffähige Statik und Ankerzugversuche nachgewiesen wird; solche Systeme sind hinsichtlich Wärmedämmung, Brandverhalten (B1) und Nutzungsdauer mindestens gleichwertig. Wir bitten um Bestätigung, dass gleichwertige, statisch prüffähig nachgewiesene Tragwerkskonzepte, die sämtliche funktionalen Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, auch ohne äußeres Drahtseil-Gitternetz zugelassen sind (§ 31 Abs. 6 VgV). Die Gleichwertigkeit weisen wir mit dem Angebot durch prüffähige statische Unterlagen sowie die technischen Kennwerte des angebotenen Systems (u. a. Wärmedurchgangskoeffizient, Membranaufbau, Herstellergarantie) nach. Sofern ein gleichwertiges Tragwerkskonzept prüffähig nachgewiesen werden kann, kann von dem vorgegeben Aufbau der Außenhaut der Traglufthalle abgewichen werden. 22.07.2026 11:55:10 2 Baurechtliches Genehmigungsverfahren und Terminverantwortung: Die Leistungsbeschreibung sieht eine Betriebsbereitschaft ab November 2026 sowie eine Mindestmietzeit von 34 Monaten vor. Aufgrund der Nutzungsdauer von deutlich über drei Monaten an einem festen Standort ist nach unserer Einschätzung ein baurechtliches Genehmigungsverfahren (Baugenehmigung bzw. Zustimmung im Einzelfall gemäß HBauO) erforderlich; eine Behandlung als fliegender Bau scheidet aufgrund der Standdauer aus. Wir bitten um Mitteilung: (a) Ist die erforderliche Genehmigung zum Zeitpunkt der Beauftragung bereits erwirkt oder beantragt? (b) Wird das Genehmigungsverfahren durch den Auftraggeber als Bauherr geführt, oder ist der Auftragnehmer Antragsteller/Entwurfsverfasser? A – der Zustimmungsantrag wird nach Zuschlag durch den AG gestellt, eine unmittelbare Zuarbeit durch den AN ist erforderlich (Geomentrie, Abmessungen, Pläne). Die zuständige Behörde kennt das Vorhaben bereits, daher wird mit einer kurzen Genehmigungsfrist gerechnet. B – Das Zustimmungsverfahren wird durch den AG geführt. C – Die Kosten sind durch den AG zu tragen. D – Es wird ein Zustimmungsantrag eingereicht. Terminliche Risiken, sofern sie nicht durch den AN verursacht wurden, trägt der AG. 22.07.2026 11:55:10 Bieterkommunikation - 1/5 ...