AG beantragt Zustimmungsantrag nach Zuschlag für Am Aschenland 9a Traglufthalle; kurze Genehmigungsfrist erwartet

AG beantragt Zustimmungsantrag nach Zuschlag für Am Aschenland 9a Traglufthalle; kurze Genehmigungsfrist erwartet BIETERKOMMUNIKATION Ausschreibung 10.08.2026 Verfahren: GMH VgV OV 003-26 DK - Am Aschenland 9a - Traglufthalle LISTE DER ÖFFENTLICHEN NACHRICHTEN Nr Frage Antwort Gesendet 1 Produktneutralität Tragwerkskonzept: Die Funktionale Leistungsbeschreibung sieht unter „Hallenaufbau und Membrankonstruktion" zur statischen Stabilisierung ein äußeres Drahtseil-Gitternetz vor. Die maßgebliche Funktion dieser Vorgabe ist die sichere Aufnahme der einwirkenden Wind- und Schneelasten sowie der Standsicherheitsnachweis nach DIN 4134 / DIN EN 1991. Diese Funktion wird auch von Traglufthallen in Glatthaut-Bauweise ohne äußeres Drahtseil-Gitternetz erfüllt, deren Standsicherheit über eine prüffähige Statik und Ankerzugversuche nachgewiesen wird; solche Systeme sind hinsichtlich Wärmedämmung, Brandverhalten (B1) und Nutzungsdauer mindestens gleichwertig. Wir bitten um Bestätigung, dass gleichwertige, statisch prüffähig nachgewiesene Tragwerkskonzepte, die sämtliche funktionalen Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, auch ohne äußeres Drahtseil-Gitternetz zugelassen sind (§ 31 Abs. 6 VgV). Die Gleichwertigkeit weisen wir mit dem Angebot durch prüffähige statische Unterlagen sowie die technischen Kennwerte des angebotenen Systems (u. a. Wärmedurchgangskoeffizient, Membranaufbau, Herstellergarantie) nach. Sofern ein gleichwertiges Tragwerkskonzept prüffähig nachgewiesen werden kann, kann von dem vorgegeben Aufbau der Außenhaut der Traglufthalle abgewichen werden. 22.07.2026 11:55:10 2 Baurechtliches Genehmigungsverfahren und Terminverantwortung: Die Leistungsbeschreibung sieht eine Betriebsbereitschaft ab November 2026 sowie eine Mindestmietzeit von 34 Monaten vor. Aufgrund der Nutzungsdauer von deutlich über drei Monaten an einem festen Standort ist nach unserer Einschätzung ein baurechtliches Genehmigungsverfahren (Baugenehmigung bzw. Zustimmung im Einzelfall gemäß HBauO) erforderlich; eine Behandlung als fliegender Bau scheidet aufgrund der Standdauer aus. Wir bitten um Mitteilung: (a) Ist die erforderliche Genehmigung zum Zeitpunkt der Beauftragung bereits erwirkt oder beantragt? (b) Wird das Genehmigungsverfahren durch den Auftraggeber als Bauherr geführt, oder ist der Auftragnehmer Antragsteller/Entwurfsverfasser? A – der Zustimmungsantrag wird nach Zuschlag durch den AG gestellt, eine unmittelbare Zuarbeit durch den AN ist erforderlich (Geomentrie, Abmessungen, Pläne). Die zuständige Behörde kennt das Vorhaben bereits, daher wird mit einer kurzen Genehmigungsfrist gerechnet. B – Das Zustimmungsverfahren wird durch den AG geführt. C – Die Kosten sind durch den AG zu tragen. D – Es wird ein Zustimmungsantrag eingereicht. Terminliche Risiken, sofern sie nicht durch den AN verursacht wurden, trägt der AG. 22.07.2026 11:55:10 Bieterkommunikation - 1/5 ...

August 10, 2026

Betreiber von Abwassersammelgruben prüfen Erstprüfung bis 17. November 2026 in Bayern; Erstprüfung durch anerkannten PSW erforderlich

Betreiber von Abwassersammelgruben prüfen Erstprüfung bis 17. November 2026 in Bayern; Erstprüfung durch anerkannten PSW erforderlich Abwassersammelgruben: Erstprüfung bis 17. November 2026 erforderlich | Bayerischer Bauernverband © BBV Abwassersammelgruben: Erstprüfung bis 17. November 2026 erforderlich Neue Prüfpflicht nach dem Bayerischen Wassergesetz – insbesondere ehemalige Güllegruben können betroffen sein 10.08.2026 | Für viele Betreiber von Abwassersammelgruben endet am 17. November 2026 eine wichtige Frist: Bis dahin müssen bestehende Anlagen erstmals durch einen anerkannten privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) geprüft werden. Prüfen Sie jetzt, ob sie betroffen sind. Zugangsbeschränkung Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.

August 10, 2026

Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau ändert Entgeltordnung für die Abfallentsorgung in Dessau-Roßlau; 138,22 EUR/t Entsorgungsentgelt

Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau ändert Entgeltordnung für die Abfallentsorgung in Dessau-Roßlau; 138,22 EUR/t Entsorgungsentgelt Anlage 2 Änderung_der_Entgeltordnung Anlage 2 Änderung der Entgeltordnung für die Abfallentsorgung der Stadt Dessau-Roßlau Auf der Grundlage der §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2006 (GVBl. S. 522), der §§ 5 und 16 des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. S. 405) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698) und der §§ 3, 6 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) vom 10. März 1998 (GVBl. LSA S. 112) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 852) hat der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau in seiner Sitzung am ….. die folgende Änderung der Entgeltordnung für die Abfallentsorgung der Stadt Dessau-Roßlau vom 28.11.2007 beschlossen: Artikel 1 Der § 1 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert. ...

August 7, 2026

Beraterinnen und Berater bei Immobilientransaktionen in der Schweiz unter GwG; unmittelbarer Handlungsbedarf, keine Übergangsfristen

Beraterinnen und Berater bei Immobilientransaktionen in der Schweiz unter GwG; unmittelbarer Handlungsbedarf, keine Übergangsfristen GwG-Revision: Auswirkungen auf die Immobilienbranche Mit der Revision des Schweizer Geldwäschereigesetzes (GwG), die am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt, werden Beraterinnen und Berater, die berufsmässig bei Immobilientranskationen mit einem Wert von mindestens CHF 5 Mio. mitwirken, grundsätzlich neu dem GwG unterstellt. Damit einher gehen weitreichende neue Pflichten – von der Kundenidentifikation über die Dokumentation bis hin zur Meldepflicht bei Verdacht auf Geldwäscherei. Betroffen sind neben Anwälten, Buchhaltern, M&A- und Transaktionsberatern, Notaren, Revisoren, Steuerberatern und Treuhändern insbesondere auch Makler, Immobilienentwickler, Debt Advisors und Family Offices. ...

August 7, 2026

Wasserverband Eifel-Rur überwacht Abfallströme in der Kläranlage Hasenfelder Weg, 52428 Jülich; keine Mängel

Wasserverband Eifel-Rur überwacht Abfallströme in der Kläranlage Hasenfelder Weg, 52428 Jülich; keine Mängel Umweltinspektionsbericht Bezirksregierung Köln Überwachungsbericht Beh.-/ASt.-/Anlagennummer 300 / 0954437 Aktenzeichen Bericht 52.22-2026-0047886-Ü-2.6 Firma Wasserverband Eifel-Rur Standort Hasenfelder Weg, 52428 Jülich Anlage Kläranlage Datum der Abfallstromkontrolle Gesamtaufwand davon Vor-Ort-Aufwand 23.06.2026 7:15 Stunden (einschließlich Vor- und Nachbereitung) 3:15 Stunden (inkl. 2 Stunden Reisezeit) Weitere beteiligte Behörden A) Überwachungsumfang Angemeldete Überwachung mit dem Schwerpunkt der Überprüfung der Abfallströme (Ein- und Ausgänge). Stichprobenhafte Prüfung der Register für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung. B) Grundlage der Überwachung § 47 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträgli- chen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBI. I, S. 212) in derzeit gültiger Fassung. C) Überwachungsergebnis (Mängeldefinitionen siehe Anlage) Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens keine Mängel x geringfügige Mängel erhebliche Mängel schwerwiegende Mängel D) Veranlasste Maßnahmen Maßnahmen der Behörde Anlage Mängeldefinitionen Geringfügige Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenschein- lich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisions- schreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist. Erhebliche Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbe- einträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetz- ten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden. Schwerwiegende Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

August 7, 2026

Schweinehalter Checkliste Biosicherheit Sperrzonen I-III NRW; 15 Maßnahmen

Schweinehalter Checkliste Biosicherheit Sperrzonen I-III NRW; 15 Maßnahmen Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen – Checkliste Biosicherheit Seite 1 von 7 Checkliste Biosicherheit im Rahmen der freiwilligen Vorbereitung auf ASP Tierhalter: Name und Adresse: Registriernummer (DE05): Telefon/Fax: E-Mail: Bestandsbetreuender Tierarzt: Standort der Schweine: Andere Betriebsstandorte: Datum der Kontrolle: Dauer der Kontrolle: Teil I 1 Verstärkte Biosicherheit gemäß Anh. III der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 Anh. III DVO (EU) 2023/594 Absatz 2 Die Unternehmer von schweinehaltenden Betrieben in Sperrzonen I, II und III in den betroffenen Mitgliedstaaten stellen im Falle genehmigter Verbringungen innerhalb und außerhalb dieser Zonen sicher, dass in schweinehaltenden Betrieben die folgenden verstärkten Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren angewandt werden: Buchstabe a) Unterbuchstabe i) und ii) • Vermeidung von direktem oder indirektem Kontakt zwischen gehaltenen Schweinen und mindestens anderen gehaltenen Schweinen aus anderen Betrieben, ausgenommen gehaltene Schweine, die von einem Unternehmer in den Betrieb verbracht werden dürfen und deren Verbringung von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, sofern in dieser Verordnung vorgeschrieben • Vermeidung von direktem oder indirektem Kontakt zwischen gehaltenen Schweinen und mindestens Wildschweinen Buchstabe b) und e) • Angemessene Hygienemaßnahmen wie ein Wechsel von Kleidung und Schuhen beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten, in denen Schweine gehalten werden • Verbot des Zugangs für unbefugte Personen bzw. der Zufahrt für Transportmittel ohne Genehmigung zu dem Betrieb einschließlich der Räumlichkeiten und Gebäude, in denen Schweine gehalten werden Wird umgesetzt durch vollständige Erfüllung der folgenden Vorgaben: erfüllt Bemerkung Ja Nein 1 Der Stall sowie die dazugehörenden Nebenräume müssen sich in einem guten baulichen Allgemeinzustand befinden 2 Der Stall muss durch ein Schild “Schweinebestand - für Unbefugte Betreten verboten” kenntlich gemacht werden. 3 Der Stall muss so eingerichtet sein, dass Schweine nicht entweichen können 1 Anforderungen aus Teil I müssen von allen Betrieben, unabhängig von der Betriebsgröße eingehalten werden. ...

August 6, 2026

Auftraggeber prüft Genehmigung und Gleichwertigkeit für Traglufthalle Am Aschenland 9a; Baurechtliche Genehmigung nötig; Mietdauer 34 Monate

Auftraggeber prüft Genehmigung und Gleichwertigkeit für Traglufthalle Am Aschenland 9a; Baurechtliche Genehmigung nötig; Mietdauer 34 Monate BIETERKOMMUNIKATION Ausschreibung 06.08.2026 Verfahren: GMH VgV OV 003-26 DK - Am Aschenland 9a - Traglufthalle LISTE DER ÖFFENTLICHEN NACHRICHTEN Nr Frage Antwort Gesendet 1 Produktneutralität Tragwerkskonzept: Die Funktionale Leistungsbeschreibung sieht unter „Hallenaufbau und Membrankonstruktion" zur statischen Stabilisierung ein äußeres Drahtseil-Gitternetz vor. Die maßgebliche Funktion dieser Vorgabe ist die sichere Aufnahme der einwirkenden Wind- und Schneelasten sowie der Standsicherheitsnachweis nach DIN 4134 / DIN EN 1991. Diese Funktion wird auch von Traglufthallen in Glatthaut-Bauweise ohne äußeres Drahtseil-Gitternetz erfüllt, deren Standsicherheit über eine prüffähige Statik und Ankerzugversuche nachgewiesen wird; solche Systeme sind hinsichtlich Wärmedämmung, Brandverhalten (B1) und Nutzungsdauer mindestens gleichwertig. Wir bitten um Bestätigung, dass gleichwertige, statisch prüffähig nachgewiesene Tragwerkskonzepte, die sämtliche funktionalen Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, auch ohne äußeres Drahtseil-Gitternetz zugelassen sind (§ 31 Abs. 6 VgV). Die Gleichwertigkeit weisen wir mit dem Angebot durch prüffähige statische Unterlagen sowie die technischen Kennwerte des angebotenen Systems (u. a. Wärmedurchgangskoeffizient, Membranaufbau, Herstellergarantie) nach. Sofern ein gleichwertiges Tragwerkskonzept prüffähig nachgewiesen werden kann, kann von dem vorgegeben Aufbau der Außenhaut der Traglufthalle abgewichen werden. 22.07.2026 11:55:10 2 Baurechtliches Genehmigungsverfahren und Terminverantwortung: Die Leistungsbeschreibung sieht eine Betriebsbereitschaft ab November 2026 sowie eine Mindestmietzeit von 34 Monaten vor. Aufgrund der Nutzungsdauer von deutlich über drei Monaten an einem festen Standort ist nach unserer Einschätzung ein baurechtliches Genehmigungsverfahren (Baugenehmigung bzw. Zustimmung im Einzelfall gemäß HBauO) erforderlich; eine Behandlung als fliegender Bau scheidet aufgrund der Standdauer aus. Wir bitten um Mitteilung: (a) Ist die erforderliche Genehmigung zum Zeitpunkt der Beauftragung bereits erwirkt oder beantragt? (b) Wird das Genehmigungsverfahren durch den Auftraggeber als Bauherr geführt, oder ist der Auftragnehmer Antragsteller/Entwurfsverfasser? A – der Zustimmungsantrag wird nach Zuschlag durch den AG gestellt, eine unmittelbare Zuarbeit durch den AN ist erforderlich (Geomentrie, Abmessungen, Pläne). Die zuständige Behörde kennt das Vorhaben bereits, daher wird mit einer kurzen Genehmigungsfrist gerechnet. B – Das Zustimmungsverfahren wird durch den AG geführt. C – Die Kosten sind durch den AG zu tragen. D – Es wird ein Zustimmungsantrag eingereicht. Terminliche Risiken, sofern sie nicht durch den AN verursacht wurden, trägt der AG. 22.07.2026 11:55:10 Bieterkommunikation - 1/5 ...

August 6, 2026

Kanton Zürich führt Pflegeheimbettenplanung im Kanton Zürich ein; Antragsverfahren startet 2027

Kanton Zürich führt Pflegeheimbettenplanung im Kanton Zürich ein; Antragsverfahren startet 2027 HS AUGUST 2026 03 HEIME & SPITALER FACHMEDIUM FÜR MANAGEMENT, PFLEGE, E-HEALTH, FOOD, IT, EINKAUF, HAUSTECHNIK ALPINER RAUM 11 | Gastbeitrag von Gieri Cathomas DOSSIER 16 | Die Gewinnerprojekte der Qualitätspreise INTERVIEW 08 | SMN führt erfolgreich KI-Dokumentation ein CARTE BLANCHE 14 | Fridolin Marty zur Krankenzusatzversicherung transgourmet.ch/care Profis in Care Hand in Hand FOKUS RECHT Alles Wichtige zur Zürcher Pflegebettenplanung Der Kanton Zürich plant künftig, wie viele Pflegeheimbetten es wo braucht – und wer sie anbieten darf. Eine Analyse der Experten von Walder Wyss | 26 ...

August 6, 2026

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Schlussfeststellung Dorferneuerung Neustadt am Main 2, Neustadt a.Main, Landkreis Main-Spessart; Verfahren abgeschlossen, Teilnehmergemeinschaft erloschen

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Schlussfeststellung Dorferneuerung Neustadt am Main 2, Neustadt a.Main, Landkreis Main-Spessart; Verfahren abgeschlossen, Teilnehmergemeinschaft erloschen Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Seite 1 von 1 Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes – Schlussfeststellung Dorferneuerung Neustadt am Main 2 Gemeinde Neustadt a.Main, Landkreis Main-Spessart Bekanntmachung Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken hat am 05.08.2026 in oben genanntem Verfahren die Schlussfeststellung erlassen. Die öffentli- che Bekanntmachung dieses Verwaltungsaktes erfolgt gem. Art. 12 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG). Die nachfolgende Schlussfeststellung ist Bestandteil dieser Bekanntma- chung. Würzburg, 22.07.2026 gez. Philipp Grümpel Bauoberrat ...

August 6, 2026

Rat der Stadt Haren (Ems) beschloss Friedhofssatzung in Haren (Ems); Schließung oder Entwidmung bei öffentlichem Interesse möglich.

Rat der Stadt Haren (Ems) beschloss Friedhofssatzung in Haren (Ems); Schließung oder Entwidmung bei öffentlichem Interesse möglich. Friedhofssatzung 2008 mit Kommentierung Friedhofssatzung der Stadt Haren (Ems) Aufgrund des § 10 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3), hat der Rat der Stadt Haren (Ems) in seiner Sitzung am 30.06.2026 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen ...

August 6, 2026