Deutscher Richterbund, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz in Deutschland; stärkere Gewaltprävention

Deutscher Richterbund, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz in Deutschland; stärkere Gewaltprävention Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richte… Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793) am 10.03.2026 ...

July 29, 2026

VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. Lobbyregister-Stellungnahme SG2606300251 Bundestag; Kostenfolgeabschätzung gefordert

VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. Lobbyregister-Stellungnahme SG2606300251 Bundestag; Kostenfolgeabschätzung gefordert Lobbyregister-Stellungnahme SG2606300251 von “VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waff… Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 24 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Waffenrechtsnovellierung nach praxis- und sicherheitsorientierter Sachargumentation Verhinderung von nicht sicherheitsfördernden Neuregelungen. Abwehr von Regelungen, die eine erneute Erhöhung der Kosten für Waffenbehörden, Polizeien, Waffenfachhandel durch Regelungen oder Bürokratie bedeuten (wie zuletzt: Nationales Waffenregister, Verbot von hochkapazitiven Magazinen, Einführung neuer wesentlicher Waffenteile, Verbot von verschiedenen Waffengattungen). Es soll verhindert werden, dass Armbrüste und SRS-Waffen weiter reglementiert werden, ohne dass es hierzu eine valide Datenbasis an Straftaten gibt. Es soll dafür gesorgt werden, dass einzelne Gesetzesveränderungen der Vergangenheit evaluiert werden. Es soll eine eigene Kostenfolgeabschätzung eingebracht werden, da die Schätzung der Regierung oftmals deutlich unterhalb der reellen Kosten liegen (3.WaffRÄndG) ...

July 29, 2026

Comune di Rossa divieto assoluto di accendere fuochi all'aperto

Comune di Rossa divieto assoluto di accendere fuochi all’aperto DIVIETO assoluto di accendere fuochi all’aperto - Comune di Rossa 29 Luglio 2026 DIVIETO assoluto di accendere fuochi all’aperto Allegati 20260729 Divieto assoluto accensione fuochi.pdf

July 29, 2026

Comune di San Vittore vieta fuochi all'aperto e fuochi d'artificio a San Vittore

Comune di San Vittore vieta fuochi all’aperto e fuochi d’artificio a San Vittore Avviso - Divieto assoluto di accendere fuochi all’aperto e fuochi d’artificio - Comune di San Vittore Avviso - Divieto assoluto di accendere fuochi all’aperto e fuochi d’artificio In occasione della Festa nazionale del primo agosto, si ricorda alla popolazione che è severamente vietato accendere fuochi all’aperto (compresi i grill, indipendentemente dal combustibile utilizzato) e utilizzare fuochi d’artificio.

July 29, 2026

Stadt Konstanz erhebt Vergnügungssteuer in Konstanz; Unterschiedliche Maßstäbe je Gerät, Fläche, Veranstaltung

Stadt Konstanz erhebt Vergnügungssteuer in Konstanz; Unterschiedliche Maßstäbe je Gerät, Fläche, Veranstaltung Microsoft Word - II 03 Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer.doc Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer Aufgrund § 4 Absatz 1 Gemeindeordnung in der Fassung vom 27.07.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.02.2006, in Verbindung mit §§ 2 und 9 Absatz 4 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 hat der Gemeinderat am 24.05.2007, geändert am 16.12.2010 und 16.12.2025, folgende Satzung beschlossen: ...

July 29, 2026

Landkreis Konstanz Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für Taxiverkehr im Landkreis Konstanz; außerhalb des Landkreises frei verhandelbar

Landkreis Konstanz Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für Taxiverkehr im Landkreis Konstanz; außerhalb des Landkreises frei verhandelbar RECHTSVERORDNUNG | Amt für Straßenverkehr und Schifffahrt RECHTSVERORDNUNG DES LANDKREISES KONSTANZ ÜBER BEFÖRDERUNGSENTGELTE UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN GELEGENHEITSVERKEHR MIT TAXEN IM LANDKREIS KONSTANZ (BEFÖRDERUNGSENTGELTE UND - BEDINGUNGEN FÜR DEN VERKEHR MIT TAXEN) RECHTSVERORDNUNG (BEFÖRDERUNGSENTGELTE UND -BEDINGUNGEN FÜR DEN VERKEHR MIT TAXEN) I Inhaltsverzeichnis § 1 Geltungsbereich ………………………………………………………………………………………….. 1 § 2 Bereithalten von Taxen …………………………………………………………………………………. 1 § 3 Ordnung auf den Taxenplätzen ………………………………………………………………………. 1 § 4 Fahrdienst ………………………………………………………………………………………………….. 2 § 5 Beförderungsentgelte …………………………………………………………………………………… 2 § 6 Schaltung des Fahrpreisanzeigers/ Ausführungen zum Tarif …………………………………. 3 § 7 Sondervereinbarungen …………………………………………………………………………………. 4 § 8 Mitführen von Vorschriften und Unterlagen ……………………………………………………… 4 § 9 Ordnungswidrigkeiten ………………………………………………………………………………….. 4 § 10 Inkrafttreten ………………………………………………………………………………………………. 5 ...

July 29, 2026