Bundesrat Bern eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung; FINMA-Befugnisse gestärkt, SNB-Liquidität erweitert

Bundesrat Bern eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung; FINMA-Befugnisse gestärkt, SNB-Liquidität erweitert Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung Bern, 12.08.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2026 die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und zur Änderung der Liquiditätsverordnung eröffnet. Die vorgeschlagenen Massnahmen vervollständigen das Gesamtpaket zur Stärkung der Stabilität des Finanzplatzes. Die Anforderungen an die Unternehmensführung von Banken und an die Krisenvorbereitung systemrelevanter Banken sollen erhöht werden. Zudem sollen die Instrumente und Befugnisse der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Zugang der Banken zu Liquidität bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erweitert werden. Die Vernehmlassungen dauern bis zum 19. November 2026. ...

August 12, 2026

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung in Bern; Stärkt FINMA-Befugnisse und SNB-Liquidität

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung in Bern; Stärkt FINMA-Befugnisse und SNB-Liquidität Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung Bern, 12.08.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2026 die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und zur Änderung der Liquiditätsverordnung eröffnet. Die vorgeschlagenen Massnahmen vervollständigen das Gesamtpaket zur Stärkung der Stabilität des Finanzplatzes. Die Anforderungen an die Unternehmensführung von Banken und an die Krisenvorbereitung systemrelevanter Banken sollen erhöht werden. Zudem sollen die Instrumente und Befugnisse der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Zugang der Banken zu Liquidität bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erweitert werden. Die Vernehmlassungen dauern bis zum 19. November 2026. ...

August 12, 2026

Hans-Böckler-Stiftung Online-Seminar Bankenregulierung für Aufsichtsräte am 18. September 2026 Online; DORA-Umsetzung, ESG-Risiken im Fokus

Hans-Böckler-Stiftung Online-Seminar Bankenregulierung für Aufsichtsräte am 18. September 2026 Online; DORA-Umsetzung, ESG-Risiken im Fokus Bankenregulierung 2026: Online-Seminar für Aufsichtsräte am 18. September | ver.di Bankenregulierung - Welche Neuigkeiten sind relevant für den Aufsichtsrat? Regulierung gehört zum Alltag von Banken. Doch das Regelwerk wird immer komplexer: europäische Vorgaben, neue Anforderungen an die digitale Widerstandsfähigkeit, verschärftes Risikomanagement und Veränderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen auch Aufsichtsräte vor neue Herausforderungen. Wer seiner Kontroll- und Gestaltungsaufgabe im Aufsichtsrat gerecht werden will, muss deshalb wissen, welche regulatorischen Neuerungen für das eigene Institut relevant sind – und an welchen Stellen genauer nachgefragt werden sollte. ...

August 12, 2026

BALM untersagt polnischem Güterkraftverkehrsunternehmen Kabotagebeförderungen in Deutschland; Ein Jahr Kabotageverbot

BALM untersagt polnischem Güterkraftverkehrsunternehmen Kabotagebeförderungen in Deutschland; Ein Jahr Kabotageverbot Homepage - Bundesamt für Logistik und Mobilität untersagt polnischem Güterkraftverkehrsunternehmen Kabotagebeförderungen - Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesamt für Logistik und Mobilität untersagt polnischem Güterkraftverkehrsunternehmen Kabotagebeförderungen Köln. - Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat einem polnischen Güterkraftverkehrsunternehmen die Durchführung von Kabotagebeförderungen im Bundesgebiet für die Dauer von einem Jahr untersagt. Laufende Nr. 34 Datum 12.08.2026 Bundesamt für Logistik und Mobilität Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Werderstraße 34 50672 Köln ...

August 12, 2026

Sunoco übernimmt TanQuid in Deutschland; Bundeskartellamt eingebunden und Auflagen vorgesehen

Sunoco übernimmt TanQuid in Deutschland; Bundeskartellamt eingebunden und Auflagen vorgesehen Sitzung_AfWE_28.01.2026 Protokoll-Nr. 21/23 21. Wahlperiode Ausschuss für Wirtschaft und Energie Wahlperiode Seite 1 von 20 Kurzprotokoll der 23. Sitzung Ausschuss für Wirtschaft und Energie Berlin, den 28. Januar 2026, 10:24 Uhr 10557 Berlin, Konrad-Adenauer-Str. 1 Paul-Löbe-Haus, PLH, Sitzungssaal E.200 Vorsitz: Christian Frhr. von Stetten, MdB Tagesordnung a) Tagesordnungspunkt 1 Seite 8 Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Ausschreibung “Ökonomische Beratung bei der Entwicklung eines neuen Investitionsrahmens für erneuerbare Energien nach dem EEG” Hierzu wurde verteilt: 21(9)164 Bericht BMWE b) ...

August 12, 2026

WAK-S überträgt Beihilfeüberwachung an unabhängige Beihilfekommission in der Schweiz; Zwei Kommissionen getrennt, Sekretariat unverändert beibehalten

WAK-S überträgt Beihilfeüberwachung an unabhängige Beihilfekommission in der Schweiz; Zwei Kommissionen getrennt, Sekretariat unverändert beibehalten BHÜG: Rolle des WEKO ungeklärt | economiesuisse Beihilfeüberwachung: Die Rolle des WEKO-Sekretariats bleibt ungeklärt Bereichsleiter Wettbewerb & Regulatorisches, General Counsel, Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung das Neuste zum Thema Unternehmensrecht Keine Vergleiche im Strafrecht – Die aufgeschobene Anklageerhebung für Unternehmen Die WAK-S will die Überwachung staatlicher Beihilfen einer eigenständigen Beihilfekommission übertragen. Die Entscheidgremien würden damit von der WEKO getrennt, das Sekretariat aber bliebe dasselbe. ...

August 12, 2026

Bezirksregierung Köln Überwachungsbericht Stauanlage Haus Ley Deggendorf; Vertiefte Überprüfung noch ausstehend

Bezirksregierung Köln Überwachungsbericht Stauanlage Haus Ley Deggendorf; Vertiefte Überprüfung noch ausstehend Überwachungsbericht Bezirksregierung Köln Überwachungsbericht Firma: Standort: Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG Ruselbergstraße 87 94469 Deggendorf Anlage: Stauanlage Haus Ley Datum und Dauer der Umweltinspektion vor Ort: 26.11.2025 80 Minuten Weitere beteiligte Behörden: / A) Inspektionsumfang Angemeldete medienübergreifende Überwachung mit dem Schwerpunkt: Absperrbauwerk Betriebseinrichtungen Mess- und Kontrolleinrichtungen Betrieb der Stauanlage B) Grundlage der Überwachung § 93 des Landeswassergesetzes NRW Nr. 22.1.58.6 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes (ZustVU) Erlass des MUNLV vom 19.12.2006 zur Einführung der DIN 19700 DIN 19700 – „Stauanlagen“ ...

August 12, 2026

Deutschland Debatte um Drohnenabwehr Leipzig/Halle; Zuständigkeitswirrwarr als Sicherheitsrisiko

Deutschland Debatte um Drohnenabwehr Leipzig/Halle; Zuständigkeitswirrwarr als Sicherheitsrisiko «Zuständigkeitswirrwarr»? Debatte um Drohnenabwehr entbrannt - RADIO RST Berlin (dpa) - Nach dem Vorfall mit einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig Halle ist eine Diskussion um Regelungen zur Drohnenabwehr entbrannt. «Wir brauchen klare Zuständigkeitsregeln für die Drohnenerkennung, die Überwachung und die Drohnenbekämpfung», verlangte der Vorsitzende der Münchner Sicherheitskonferenz, Wolfgang Ischinger, im Sender Phoenix. «Es muss klar sein: Wer darf was, wer kann das und wer koordiniert das?» ...

August 8, 2026

Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt; Genehmigungen Regulierungskontoaldo 31.12.2024 und EOG-Gas-Anpassung in Sachsen-Anhalt; Mehrere Bescheide erteilt

Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt; Genehmigungen Regulierungskontoaldo 31.12.2024 und EOG-Gas-Anpassung in Sachsen-Anhalt; Mehrere Bescheide erteilt Übersicht der Genehmigungen des Regulierungskontosaldos zum 31.12.2023 und Anpassung der kalenderjährlichen EOG Gas Seite 1 von 2 Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt Übersicht der Genehmigungen des Regulierungskontosaldos zum 31.12.2024 und Anpassung der kalenderjährlichen EOG Gas nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1a i. V. m. § 5 Abs. 3 und 4 i. V. m. § 34 Abs. 4 ARegV Tabelle 1 Gasnetzbetreiber Datum der Genehmigung Infrastrukturbetrieb der Stadt Arneburg Eigenbetrieb 39596 Arneburg Bescheid vom 04.08.2026 ASCANETZ GmbH 06449 Aschersleben Verfahren in Bearbeitung Stadtwerke Bernburg Gasnetz GmbH 06406 Bernburg (Saale) Bescheid vom 10.06.2026 Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH 06766 Bitterfeld-Wolfen Verfahren in Bearbeitung Stadtwerke Blankenburg GmbH 38889 Blankenburg (Harz) Bescheid vom 10.06.2026 Stadtwerke Burg Energienetze GmbH 39288 Burg Bescheid vom 10.06.2026 Gasversorgung Dessau GmbH 06844 Dessau-Roßlau Bescheid vom 10.06.2026 Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH 06295 Lutherstadt Eisleben Bescheid vom 10.06.2026 HALBERSTADTWERKE GmbH 38820 Halberstadt Bescheid vom 10.06.2026 Stadtwerke Haldensleben GmbH 039340 Haldensleben Bescheid vom 10.06.2026 Energieversorgung Halle Netz GmbH 06112 Halle (Saale) Bescheid vom 10.06.2026 Stadtwerke Havelberg GmbH 39539 Havelberg Bescheid vom 10.06.2026 ...

August 7, 2026

Stromnetzbetreiber in Sachsen-Anhalt legen Effizienzwerte und kalenderjährigen Erlösobergrenzen fest.

Stromnetzbetreiber in Sachsen-Anhalt legen Effizienzwerte und kalenderjährigen Erlösobergrenzen fest. Festlegung der Effizienzwerte und der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der Stromnetzbetreiber in der 4. Regulierungsperiode Seite 1 von 2 Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt Festlegung der Effizienzwerte und der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die 4. Regulierungsperiode der Stromnetzbetreiber Zeitraum der 4. Regulierungsperiode von 2024 bis 2028 Tabelle 1 Stromnetzbetreiber im vereinfachten Verfahren mit einheitlichem Effizienzwert von 97,01 % Datum der Festlegung Infrastrukturbetrieb der Stadt Arneburg – Eigenbetrieb 39596 Arneburg Verfahren in Bearbeitung ASCANETZ GmbH 06449 Aschersleben Verfahren in Bearbeitung Stadtwerke Bernburg GmbH 06406 Bernburg (Saale) Verfahren in Bearbeitung Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH 06766 Bitterfeld-Wolfen Verfahren in Bearbeitung Stadtwerke Blankenburg GmbH 38889 Blankenburg (Harz) Bescheid vom 05.03.2026 Stadtwerke Burg Energienetze GmbH 39288 Burg Verfahren in Bearbeitung Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH 06295 Lutherstadt Eisleben Verfahren in Bearbeitung HALBERSTADTWERKE GmbH 38820 Halberstadt Bescheid vom 04.08.2026 Stadtwerke Haldensleben GmbH 39340 Haldensleben Verfahren in Bearbeitung Stadtwerke Havelberg GmbH 39539 Havelberg Verfahren in Bearbeitung Stadtwerke Hettstedt GmbH 06333 Hettstedt Verfahren in Bearbeitung InfraLeuna GmbH 06237 Leuna Bescheid vom 04.03.2026 Stadtwerke Merseburg GmbH 06217 Merseburg Verfahren in Bearbeitung ...

August 7, 2026