Gauly Advisors GmbH, Anpassung der EEG-Novelle 2027 (sog. EEG 2.0), Deutscher Bundestag; Agrarflächen-Doppelnutzung wirtschaftlich ermöglicht

Gauly Advisors GmbH, Anpassung der EEG-Novelle 2027 (sog. EEG 2.0), Deutscher Bundestag; Agrarflächen-Doppelnutzung wirtschaftlich ermöglicht Regelungsvorhaben “Anpassung der EEG-Novelle 2027 (sog. EEG 2.0)” von “Gauly Advisors GmbH” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag Anpassung der EEG-Novelle 2027 (sog. EEG 2.0) Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Gauly Advisors GmbH (R002872) am 13.08.2026 ...

August 13, 2026

DENEFF fordert Fortführung und Ausbau der EEW-Förderung in Deutschland; Fortführung unabhängig von Haushaltsverhandlungen

DENEFF fordert Fortführung und Ausbau der EEW-Förderung in Deutschland; Fortführung unabhängig von Haushaltsverhandlungen Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0012963 12.08.2026 17:57:29 Seite 1 von 2 R000255/RV0012963 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 12.08.2026 um 17:57 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Sicherstellung von Kontinuität Ausbau der Bundesförderung “Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft” (EEW) Aktuell seit 12.08.2026 17:57:29 Angegeben von: am 24.10.2024 ...

August 13, 2026

The Capital Bridge gGmbH Stellungnahme zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Deutschland

The Capital Bridge gGmbH Stellungnahme zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Deutschland Lobbyregister-Stellungnahme SG2606260114 von “c/o The Capital Bridge gGmbH” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 5 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Entwicklung des Entwurfs zum Gebäudemodernisierungsgesetzt Impulse für einen effizienten und effektiven Referentenentwurf zu den Eckpunkten GMG mit dem Ziel Transparenz, private Kapitalmobilisierung, Kosteneffizienz für alle betroffenen Akteure, insbesondere Betreiber netzgebundener Versorgungsinfrastrukturen zu sichern, Finanzierungszugänge für Gebäudeeigentümer:innen zu sichern und die Dekarbonisierung des Gebäudebereichs in Deutschland im Sinne des Werterhalts und der Risikominderung zuküngtiger Brennstoff-& CO2-Preisrisiken zu unterstützen. ...

August 13, 2026

DENEFF fordert Fortführung und Ausbau der EEW-Förderung in Deutschland; Schnelle Bewilligungen stabile Rahmenbedingungen

DENEFF fordert Fortführung und Ausbau der EEW-Förderung in Deutschland; Schnelle Bewilligungen stabile Rahmenbedingungen Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. … Sicherstellung von Kontinuität Ausbau der Bundesförderung “Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft” (EEW) Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) (R000255) am 24.10.2024 ...

August 13, 2026

GermanZero e.V. fordert Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz im Bundestag; Finanzierungsmechanismus zur Förderung von Klimamaßnahmen

GermanZero e.V. fordert Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz im Bundestag; Finanzierungsmechanismus zur Förderung von Klimamaßnahmen Regelungsvorhaben “Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz” von “GermanZero e.V.” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ...

August 13, 2026

Propan Rheingas GmbH & Co. KG BioPropan im Wärmemarkt Deutschland; Massenbilanz-Nachweis im GEG vorgesehen

Propan Rheingas GmbH & Co. KG BioPropan im Wärmemarkt Deutschland; Massenbilanz-Nachweis im GEG vorgesehen Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Propan Rheingas GmbH & Co. KG” Berücksichtigung von BioPropan bei der Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Propan Rheingas GmbH & Co. KG (R004756) am 13.08.2026 ...

August 13, 2026

Sven Schulze übergibt Förderbescheid in Hettstedt; 1,7 Mio. € Förderung für Geothermie-Speicher

Sven Schulze übergibt Förderbescheid in Hettstedt; 1,7 Mio. € Förderung für Geothermie-Speicher 1,7 Mio. € für Modellprojekt für grüne Fernwärme und Geothermie/ Ministerpräsident Sven Schulze übergibt Förderbescheid Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Ministerium für Inneres und Sport Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Ministerium für Infrastruktur und Digitales Strukturwandel erklärt zu Strukturwandel erklärt Was ist Strukturwandel Ansprechpartner für den Strukturwandel Dokumente FAQ Strukturwandel allgemein Das Mitteldeutsche Braunkohlerevier Herausforderungen im Revier Ansprechpartner des Landes Förderlotsen ...

August 13, 2026

Regierung von Unterfranken veröffentlicht Planungshilfe zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Unterfranken; Bereitstellung belastbarer Argumente für konfliktarme Standorte

Regierung von Unterfranken veröffentlicht Planungshilfe zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Unterfranken; Bereitstellung belastbarer Argumente für konfliktarme Standorte Steuerung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in Unterfranken Planungshilfe für Städte, Gemeinden und Projektträger Stand: 20.07.2026 (5te Aktualisierung) www.regierung.unterfranken.bayern.de Regierung von Unterfranken Höhere Landesplanungsbehörde 2 Inhalt 1 Anlass ………………………………………………………………………………………. 3 2 Gebietskulisse für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Unterfranken …… 4 2.1 Gegenstand und Ziel …………………………………………………………………………………….. 4 2.2 Vorgehensweise …………………………………………………………………………………………… 5 2.2.1 Übersicht Kriterienkatalog …………………………………………………………………………. 6 2.2.2 Flächenkategorien ……………………………………………………………………………………. 8 2.3 Ergebnis (Flächenbilanz) ……………………………………………………………………………… 11 2.4 Anwendung durch Städte und Gemeinden ……………………………………………………… 13 2.4.1 Rolle der Städte und Gemeinden bei der Steuerung von FF-PVA ………………….. 13 2.4.2 Anwendung der Planungshilfe ………………………………………………………………….. 14 3 Kriterienkatalog ………………………………………………………………………… 18 3.1 Natur- und Artenschutz ……………………………………………………………………………….. 18 3.2 Landschaft, Freiraum und Erholung ………………………………………………………………. 27 3.3 Kultur- und Sachgüter …………………………………………………………………………………. 31 3.4 Boden ………………………………………………………………………………………………………. 33 3.5 Wald …………………………………………………………………………………………………………. 37 3.6 Wasser ……………………………………………………………………………………………………… 38 3.7 Bodenschätze ……………………………………………………………………………………………. 41 3.8 Windenergie ………………………………………………………………………………………………. 43 4 Hintergrundinformationen …………………………………………………………… 46 4.1 Photovoltaik als Teil der Energiewende: Ausbauziele und Umsetzung ………………… 46 4.2 Vorgaben und Lenkungswirkung des EEG im Bereich FF-PVA ………………………….. 48 4.3 Globalstrahlung und Sonnenscheindauer in Unterfranken …………………………………. 51 Liste der verwendeten Datengrundlagen ……………………………………………. 51 ...

August 13, 2026

Sächsisches Oberverwaltungsgericht lehnt Eilanträge gegen Hochspannungsleitung Oberelsdorf–Röhrsdorf ab; Leitung darf vorläufig gebaut werden

Sächsisches Oberverwaltungsgericht lehnt Eilanträge gegen Hochspannungsleitung Oberelsdorf–Röhrsdorf ab; Leitung darf vorläufig gebaut werden Eilanträge gegen eine Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf und Röhrsdorf erfolglos Eilanträge gegen eine Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf und Röhrsdorf erfolglos 21.07.2022, 09:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Medieninformation 10 2022 Die Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf (Lunzenau) und Chemnitz-Röhrsdorf darf vorläufig gebaut werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am 13. Juli 2022 zwei Eilanträge betroffener Grundstückeigentümer abgelehnt. Die neue Trasse soll zur Sicherung der Energieversorgung einen Leitungsring schließen, mit dem insbesondere der Abfluss von eingespeister Windenergie in die großen Verbrauchszentren ermöglicht werden soll. Gegenstand der nun entschiedenen Verfahren ist ein etwa 18 km langer Abschnitt zwischen den Umspannwerken Oberelsdorf und Röhrsdorf. Gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen haben die Eigentümer zweier Grundstücke, über die die geplante Freileitung verlaufen soll, Klage erhoben. Da diese Klagen keine aufschiebende Wirkung haben, haben die Betroffenen darüber hinaus im Eilverfahren begehrt, den Bau der Leitung zu stoppen. Diese Anträge hat das Oberverwaltungsgericht nun abgelehnt. In der Sache war vom Gericht unter anderem zu prüfen, ob die Trasse mit einer Freileitung geplant werden durfte oder ob dem Energieversorger hätte auferlegt werden müssen, die Leitung als Erdkabel auszuführen. § 43h des Energiewirtschaftsgesetzes sieht seit dem Jahr 2011 für Hochspannungsleitungen bis 110 kV einen Erdkabelvorrang vor, wenn die Erdverkabelung nicht mehr als um den Faktor 2,75 teurer als eine Freileitung ist. Die Landesdirektion Sachsen hat hierzu Gutachten eingeholt, nach denen die Kosten für ein Erdkabel über dieser Grenze liegen. Diese Prüfung hat das Oberverwaltungsgericht ebenso wenig beanstandet wie die Wahl der Trasse, die im Wesentlichen parallel zur Bundesautobahn 72 geführt wird. Darüber hinaus haben die Antragsteller verschiedene Verfahrensfehler gerügt, die das Oberverwaltungsgericht nach der im einstweiligen Rechtsschutz nur möglichen summarischen Prüfung nicht feststellen konnte. Gegen die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts ist kein Rechtsmittel gegeben. Über die Klagen in der Hauptsache ist noch nicht entschieden. SächsOVG, Beschlüsse vom 13. Juli 2022 (4 B 228 ...

August 13, 2026

Sächsisches Oberverwaltungsgericht lehnt Eilanträge gegen Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf (Lunzenau) und Chemnitz-Röhrsdorf ab; Bau darf vorläufig fortgesetzt werden

Sächsisches Oberverwaltungsgericht lehnt Eilanträge gegen Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf (Lunzenau) und Chemnitz-Röhrsdorf ab; Bau darf vorläufig fortgesetzt werden Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 21.07.2022 Eilanträge gegen eine Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf und Röhrsdorf erfolglos Medieninformation 10/2022 Die Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf (Lunzenau) und Chemnitz-Röhrsdorf darf vorläug gebaut werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am 13. Juli 2022 zwei Eilanträge betroffener Grundstückeigentümer abgelehnt. Die neue Trasse soll zur Sicherung der Energieversorgung einen Leitungsring schließen, mit dem insbesondere der Abuss von eingespeister Windenergie in die großen Verbrauchszentren ermöglicht werden soll. Gegenstand der nun entschiedenen Verfahren ist ein etwa 18 km langer Abschnitt zwischen den Umspannwerken Oberelsdorf und Röhrsdorf. Gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen haben die Eigentümer zweier Grundstücke, über die die geplante Freileitung verlaufen soll, Klage erhoben. Da diese Klagen keine aufschiebende Wirkung haben, haben die Betroffenen darüber hinaus im Eilverfahren begehrt, den Bau der Leitung zu stoppen. Diese Anträge hat das Oberverwaltungsgericht nun abgelehnt. In der Sache war vom Gericht unter anderem zu prüfen, ob die Trasse mit einer Freileitung geplant werden durfte oder ob dem Energieversorger hätte auferlegt werden müssen, die Leitung als Erdkabel auszuführen. § 43h des Energiewirtschaftsgesetzes sieht seit dem Jahr 2011 für Hochspannungsleitungen bis 110 kV einen Erdkabelvorrang vor, wenn die Erdverkabelung nicht mehr als um den Faktor 2,75 teurer als eine Freileitung ist. Die Landesdirektion Sachsen hat hierzu Gutachten eingeholt, nach denen die Kosten für ein Erdkabel über dieser Grenze liegen. Diese Prüfung hat das Oberverwaltungsgericht ebenso wenig beanstandet wie die Wahl der Trasse, die im Wesentlichen parallel zur Bundesautobahn 72 geführt wird. Darüber hinaus haben die Antragsteller verschiedene Verfahrensfehler gerügt, die das Oberverwaltungsgericht nach der im Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg ...

August 13, 2026