Antragsteller beantragt Aufstellungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 41 Wertlauer Weg, Steutz; bis zu 3 Einfamilienhäuser geplant
Antragsteller beantragt Aufstellungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 41 Wertlauer Weg, Steutz; bis zu 3 Einfamilienhäuser geplant Microsoft Word - 1_Anlage 1 Aufstellungsbeschluss Anlage 1 Aufstellungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 41 „Wohnbebauung Wertlauer Weg“ für den Ortsteil Steutz gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m. § 8 Abs. 4 sowie § 2 Abs. 1 BauGB Geltungsbereich Für das Gebiet nördlich des Wertlauer Wegs im Ortsteil Steutz soll gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m. § 8 Abs. 4 sowie § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorzeitiger Bebauungsplan aufgestellt werden. Umgrenzt wird der Geltungsbereich im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen im Westen durch die B 187a im Süden durch die südliche Bebauung am Wertlauer Weg. Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 0,92 ha große Fläche und beinhaltet die Flurstücke bzw. Teilflächen 58/26, 58/25, 58/24, 58/23, 58/22, 57, 58/19, 58/20, 58/21, 59/1, 59/2, 60, und 151 (Verkehrsfläche Wertlauer Weg) Flur 2 in der Gemarkung Steutz (siehe Lageplan). Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach § 30 BauGB. Gemäß § 2 Abs. 4 wird eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht dargelegt und bewertet werden. Das Plangebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Zerbster Land“ und im Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA 0002). Die Herauslösung des Schutzgebietes ist vom Investor beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu beantragen. Dazu ist ein separates Verfahren erforderlich. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über den Wertlauer Weg. ...