Stadt Haren (Ems) stellt Betreiber des Gastronomie-Containers in Emswiesen vor; Neuer Betreiber vorgestellt

Stadt Haren (Ems) stellt Betreiber des Gastronomie-Containers in Emswiesen vor; Neuer Betreiber vorgestellt Neues Highlight für die Emswiesen: Stadt Haren (Ems) stellt Betreiber des Gastronomie-Containers vor | Stadt Haren (Ems) Bürgerservice und Rathaus Bürgerservice Service von A - Z Ansprechpartner Heiraten in Haren (Ems) Organigramm Gleichstellungsbeauftragte Behindertenbeauftragter Schiedsamt Verbesserungsvorschläge – – – Bürgermeister Portrait Bürgermeistersprechst und e Politik Bürgerinformationssystem Gremien Ortsvorsteher Wahlen Schöffenamt – – Stadtgeschichte Haren und seine Ortschaften Jüdisches Leben Plattdeutsch Städtepartnerschaften Satzungen und Verordnungen Bekanntmachungen – Aktuelles Pressemitteilungen Karriere Arbeiten bei der Stadt Stellenangebote ...

August 6, 2026

DEHOGA, IHA, HDE, UNITI schreiben an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil; höhere Kosten für Hotels, Gastronomie, Tankstellen

DEHOGA, IHA, HDE, UNITI schreiben an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil; höhere Kosten für Hotels, Gastronomie, Tankstellen Branchenverbände fordern faire Rahmenbedingungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr Der DEHOGA Bundesverband hat sich gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA), dem Handelsverband Deutschland (HDE) und UNITI in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt. Ziel ist es, faire und transparente Rahmenbedingungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr zu schaffen. Die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel nimmt seit Jahren kontinuierlich zu – eine Entwicklung, die die Verbände grundsätzlich begrüßen. Gleichzeitig beobachten sie jedoch insbesondere bei Firmenkreditkarten und bestimmten Prepaidkartenprodukten steigende Gebühren, die Unternehmen zunehmend belasten. Während für klassische Verbraucherkarten gesetzliche Obergrenzen für Interbankenentgelte gelten, sind viele Firmenkreditkarten von diesen Regelungen ausgenommen. Die Folge: Für identische Zahlungsvorgänge entstehen teilweise deutlich höhere Kosten, die insbesondere Hotels, Restaurants, Tankstellen und den Einzelhandel treffen. Hinzu kommt, dass Unternehmen häufig erst nach der Transaktion erkennen, welche Gebühren für die jeweilige Karte anfallen. Eine verlässliche Kalkulation der Zahlungsverkehrskosten wird dadurch erheblich erschwert. DEHOGA, IHA, HDE und UNITI fordern deshalb die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einzusetzen. Die Verbände sprechen sich dafür aus, Aus Sicht des DEHOGA führen die steigenden Gebühren im bargeldlosen Zahlungsverkehr zu erheblichen Mehrkosten, die insbesondere in margenschwachen Branchen wie Hotellerie und Gastronomie kaum aufgefangen werden können. Langfristig besteht die Gefahr, dass diese zusätzlichen Kosten über höhere Preise an die Gäste weitergegeben werden müssen. Der DEHOGA setzt sich daher gemeinsam mit seinen Partnerverbänden für einen fairen Wettbewerb und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein. Quelle: DEHOGAcompact Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern

August 6, 2026

Stadt Haren (Ems) stellt Betreiber des Gastronomie-Containers vor; Neues Highlight für die Emswiesen

Stadt Haren (Ems) stellt Betreiber des Gastronomie-Containers vor; Neues Highlight für die Emswiesen Neues Highlight für die Emswiesen: Stadt Haren (Ems) stellt Betreiber des Gastronomie-Containers vor | Stadt Haren (Ems) Bürgerservice und Rathaus Bürgerservice Service von A - Z Ansprechpartner Heiraten in Haren (Ems) Organigramm Gleichstellungsbeauftragte Behindertenbeauftragter Schiedsamt Verbesserungsvorschläge – – – Bürgermeister Portrait Bürgermeistersprechst und e Politik Bürgerinformationssystem Gremien Ortsvorsteher Wahlen Schöffenamt – – Stadtgeschichte Haren und seine Ortschaften Jüdisches Leben Plattdeutsch Städtepartnerschaften Satzungen und Verordnungen Bekanntmachungen – Aktuelles Pressemitteilungen Karriere Arbeiten bei der Stadt Stellenangebote ...

August 6, 2026

Patienten berichten über Reha in MEDIAN Klinik für Psychosomatik Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz; Schlechte Isolierung bei extremer Hitze

Patienten berichten über Reha in MEDIAN Klinik für Psychosomatik Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz; Schlechte Isolierung bei extremer Hitze Erfahrungen mit MEDIAN Klinik für Psychosomatik Bad Dürkheim, Reha-Klinik, Rheinland-Pfalz, 06.08.2026 MEDIAN Klinik für Psychosomatik Bad Dürkheim Kurbrunnenstraße 12 67098 Bad Dürkheim Rheinland-Pfalz Erfolgreiche, erholsamen Reha Psychosomatik - Gesamtzufriedenheit: - sehr zufrieden - Qualität der Beratung: - sehr zufrieden - Mediz. Behandlung: - sehr zufrieden - Verwaltung und Abläufe: - sehr zufrieden - Ausstattung und Gestaltung: - zufrieden - Pro: - Tolle Therapeuten und Ärzte - Kontra: - Das Haus ist nicht gut isoliert,was bei extremer Hitze ein Problem ist. - Krankheitsbild: - Depressionen Trauer - Privatpatient: - nein - Erfahrungsbericht: - Vor vier Jahren war ich in der Medianklinik Kurbrunnenstr in Bad Dürkheim. Damals war ich dort zur Erholung, weil ich meinen Mann gepflegt habe. Dieses Jahr brauchte ich Erholung und Unterstützung, um den Tod meines Mannes zu verarbeiten. Die Klinik liegt sehr central,in der Nähe des wunderschönen Kurparkes an der Isenach. Die sehenswerte, gemütliche Innenstadt ist fußläufig erreichbar. Die Medianklinik war auch dieses Jahr meine Wunschklinik!!! Das Gebäude ist in die Jahre gekommen,aber sehr sauber. Die Menschen, die dort arbeiten sind ALLE super nett. Ich schreibe dies wirklich aus dem Herzen, weil mich das so berührt hat. Die Ärzte und Therapeuten sind bei ihrer Arbeit mit dem Herzen dabei und haben für jeden - individuell, nicht nur ein offenes Ohr, sondern auch eine hilfreiche, lehrreiche Therapie. Diese ist so ausgerichtet, dass man selbstbestimmt lernen darf. Das Sportprogramm hat mich begeistert. Jeder wird dort abgeholt, wo er ...

August 6, 2026

Statistisches Landesamt Bremen Umsatz- und Beschäftigtenentwicklung im Einzelhandel und Gastgewerbe in Bremen

Statistisches Landesamt Bremen Umsatz- und Beschäftigtenentwicklung im Einzelhandel und Gastgewerbe in Bremen Umsatz- und Beschäftigtenentw… STATISTISCHER BERICHT G I 1 - m 01 / 26 < G IV 3 - m 01 / 26 < im Einzelhandel und Gastgewerbe des Landes Bremen Januar 2026 Umsatz- und Beschäftigtenentwicklung Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert . Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten … Zahlenangaben fallen später an – Zahlenwert ist genau null (nichts vorhanden) x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll oder Fragestellung nicht zutreffend ( ) Wert mit beschränkter Aussagekraft / kein Nachweis, weil Ergebnis nicht ausreichend genau Impressum ISSN 2199 - 0670 Herausgeber Statistisches Landesamt Bremen Redaktion Referat 30 Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Binnenhandel, Gastgewerbe, Tourismus, Dienstleistungen Gestaltung Trageser GmbH, Bremen Statistisches Landesamt Bremen Satz und Druck Statistisches Landesamt Bremen Bezug Download der pdf-Datei unter: www.statistik.bremen.de/Publikationen Erschienen im August 2026 © Statistisches Landesamt Bremen, Bremen, 2026 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Die vorliegende Veröffentlichung enthält vorläufige Ergebnisse, die ggf. anhand von verspätet eingehenden Meldungen korrigiert werden. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz -HdlDlStatG) vom 22. Februar 2021 (BGBl. I S. 266) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz -BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils gültigen Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 6 Absatz 1 HdlDlStatG. ...

August 6, 2026

SWISS return flights Zurich to Athens; CHF 115 starting price

SWISS return flights Zurich to Athens; CHF 115 starting price Discover Athens: Return flights with SWISS from CHF 115 | Swiss Bankers The best travel deals every day. Discover Athens: Return flights with SWISS from CHF 115 Fly in comfort with SWISS directly to Athens and back in October – from just CHF 115. With pleasantly mild temperatures, plenty of sunshine and fewer visitors, autumn is the ideal time to discover the ancient sights and lively neighbourhoods of the Greek capital. ...

August 6, 2026

Zoku Paris propose week-end urbain en centre-ville de Paris; à partir de 291 CHF pour 2 nuits

Zoku Paris propose week-end urbain en centre-ville de Paris; à partir de 291 CHF pour 2 nuits Escapade citadine : hôtel en centre-ville de Paris avec 28 % de réduction | Swiss Bankers Les meilleurs deals de voyage chaque jour. Escapade citadine : hôtel en centre-ville de Paris avec 28 % de réduction Week-end urbain à Paris : à partir de 291 CHF, profitez de 2 nuits pour 2 personnes au Zoku Paris. Cet appart-hôtel moderne allie un hébergement élégant à une ambiance urbaine créative – l’idéal pour passer quelques journées de septembre entre cafés, architecture et art de vivre à la parisienne. ...

August 6, 2026

WSK Betriebs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Bonn; Insolvenzverwalterin Linda Nowak ernannt

WSK Betriebs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Bonn; Insolvenzverwalterin Linda Nowak ernannt Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 99 IN 126/26 Gericht: Bonn Name, Vorname / Bezeichnung: WSK Betriebs GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 89889 Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 126/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 89889 eingetragenen WSK Betriebs GmbH, Am Annonisbach 58, 53842 Troisdorf, frühere Anschrift: Quartermarkt 5, 50667 Köln, früherer Name: Johanna 239 Vermögensverwaltungs GmbH, Amtsgericht Bonn, HRB 21606, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johann Scherer, Am Annonisbach 58, 53842 Troisdorf Geschäftszweig: Planen, Organisieren und Betreiben von Veranstaltungshallen, Gaststätten etc. ehemals Betrieb der Diskothek “Wiener Steffi” wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.08.2026, um 09:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Linda Nowak, Kölner Straße 33 B, 53840 Troisdorf, Telefon: 02241/1230610, Fax: 022411230611. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 30.10.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 29.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 99 IN 126/26 Amtsgericht Bonn, 04.08.2026

August 6, 2026

DEHOGA Bayern Jahresforum Lebensmittelabfälle vermeiden Berlin; 10. Dezember 2026, 10–16 Uhr, Berlin-Mitte

DEHOGA Bayern Jahresforum Lebensmittelabfälle vermeiden Berlin; 10. Dezember 2026, 10–16 Uhr, Berlin-Mitte DEHOGA Bayern: Jahresforum „Lebensmittelabfälle vermeiden" in Berlin Über uns Hauptamt Landesgeschäftsstelle Bezirks- und Regionalgeschäftsstellen Rechtsabteilung Außendienst Ehrenamt Präsidium Großer Vorstand Bezirke und Kreise Landesrevisoren Intranet Expertengruppen Fachbereich Hotellerie Fachbereich Gastronomie Ausschüsse Ausbildungsbotschafter Forum Junge Gastgeber Foren Internationale Gastgeber Forum Italienische Gastgeber Politische Erfolge Unsere Philosophie Geschäftsberichte Interne Stellenangebote Aktuelles Aktuelle Meldungen Newsletter oneDEHOGA-App Warnmeldungen Presse Aktionen & Initiativen Petition Minijobs erhalten 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen Olympiabewerbung München Gemeinsam gegen Lebensmittelverschwendung Kommunalwahl 2026 Zahlen, Daten, Fakten Events Bayerischer Gastgebertag 2026 Gastrofrühling Web-Veranstaltungen ...

August 6, 2026

Pub-Bar Luxor GmbH Neueintragung Buchs (SG); Stammkapital CHF 20'000, eingeschränkte Revision

Pub-Bar Luxor GmbH Neueintragung Buchs (SG); Stammkapital CHF 20'000, eingeschränkte Revision Neueintragung Pub-Bar Luxor GmbH, Buchs (SG) Neueintragung Pub-Bar Luxor GmbH, Buchs (SG) Pub-Bar Luxor GmbH, in Buchs (SG), CHE-485.413.714, Technikumsstrasse 1, 9470 Buchs SG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 29.07.2026. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Pub- und Barbetriebsgastronomie, insbesondere die Führung einer Bar mit Ausschank von Getränken, die Erbringung von gastronomischen Dienstleistungen sowie die Durchführung von Veranstaltungen, Events und kulturellen Anlässen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 20'000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Künzle, Mario, von Gossau (SG), in Gams, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 20'000.00.

August 5, 2026